Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferbedingungen (Ausgabe 01.01.2007)
für Erzeugnisse und Leistungen der Minimax Mobile
Services GmbH & Co. KG (VMP 2007)
(Verbrauchsgüterkauf)
1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen
der Minimax GmbH Geschäftsbereich Mobiler Brandschutz an Verbraucher,
soweit mit diesem nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich vereinbart
sind.
2.
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
durch den Verbraucher an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Minimax
GmbH.
3.
Sämtliche Angebote der Minimax GmbH sind freibleibend. Für den Umfang
der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Minimax
GmbH maßgebend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Katalogangaben
und –abbildungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Verbraucher zumutbar sind.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Die Preise in Listen, sonstigen Drucksachen und Angeboten der Minimax
GmbH verstehen sich ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht,
Porto und Versicherungskosten und sind freibleibend. Die bei Vertragsschluss
gültigen Listen- oder besonders vereinbarten Preise gelten dagegen für spezifizierte Aufträge mit bestimmter Lieferzeit als Festpreise, wenn nicht Abweichungen ausdrücklich vereinbart sind.
2.
Rechnungen der Minimax GmbH für Kundendienstleistungen sind sofort nach
Rechnungsstellung in bar und ohne Abzug fällig. Rechnungen für Warenlieferungen der Minimax GmbH sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto. Als
Zahlungseingang gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem von uns über
den Betrag verfügt werden kann.
Nichteinhaltung des Zahlungszieles sowie Vermögensverschlechterungen des
Verbrauchers berechtigen die Minimax GmbH, unbeschadet anderer Ansprüche
zur Zurückhaltung der Ware.
3.
Der Verbraucher kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
III. Eigentumsvorbehalt
1.
Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der
Minimax GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der Minimax GmbH zustehenden
Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Minimax GmbH
zustehen, die Höhe aller gesicherter Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt,
wird die Minimax GmbH auf Wunsch des Verbrauchers einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
2.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Verbraucher eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
3.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Verbraucher die Minimax GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
4.
Pflichtverletzungen des Verbrauchers, insbesondere Zahlungsverzug,
berechtigen die Minimax GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Verbraucher
gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme;
die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung
bleiben unberührt. Der Verbraucher ist zur Herausgabe verpflichtet.
IV. Lieferfristen; Verzug
1.
Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen für Lieferungen ist der rechtzeitige
Eingang sämtlicher vom Verbraucher zu liefernder Unterlagen sowie Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Verbraucher. Die verspätete Erfüllung dieser Voraussetzungen führt zur angemessenen Verlängerung der Lieferfristen; dies gilt nicht, wenn die Minimax GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
2.
Die vorgenannten Fristen verlängern sich angemessen, wenn die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen ist.
3.
Schadenersatzansprüche des Verbrauchers wegen Verzögerung der Lieferung
und Schadenersatzansprüche statt der Leistung, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer der Minimax GmbH etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Ein Rücktritt des
Verbrauchers vom Vertrag, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Minimax GmbH zu vertreten ist, ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4.
Der Verbraucher ist verpflichtet, auf Verlangen der Minimax GmbH innerhalb
einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der
Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
5.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Verbrauchers um mehr als
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem
Verbraucher für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des
Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %,
berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt
den Vertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht bei Lieferungen mit Übergabe der bestellten Ware an den
Verbraucher über.
2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn oder die Durchführung der
Aufstellung oder Montage aus vom Verbraucher zu vertretenden Gründen
verzögert wird oder der Verbraucher aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug
kommt, so geht die Gefahr auf den Verbraucher über.
VI. Aufstellung, Montage Wartungsarbeiten
Für die Aufstellung, Montage und Wartungen gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
1.
Notwendige Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die ggf. erforderlichen statischen Angaben hat der Verbraucher vor Beginn der Montage- und Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.
2.
Vor Beginn der Aufstellung, Montage oder Wartung muss die Arbeitsstelle und die Zuwegung freigeräumt und alle erforderlichen Vorarbeiten soweit abgeschlossen sein, dass die Aufstellung, Montage oder Wartung vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
3.
Verzögern sich die Aufstellung, Montage, Wartung oder Inbetriebnahme durch nicht von der Minimax GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Verbraucher in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von Mitarbeitern der Minimax GmbH oder des eingesetzten Montagepersonals zu tragen.
4.
Der Verbraucher hat der Minimax GmbH die Durchführung ihrer Arbeiten zu bescheinigen.
VII. Sachmängel
Für Sachmängel haftet die Minimax GmbH gemäß den gesetzlichen Regelungen und nachfolgenden Bestimmungen:
1.
Durch die Ausführung von Wartungsarbeiten werden für die gewartete Sache weder bestehende Gewährleistungsfristen berührt, noch neue Gewährleistungsansprüche begründet.
2.
Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen unten geregelter Punkt IX. „Sonstige Schadenersatzansprüche“. Weitergehende oder andere als im Punkt „Sachmängel“ geregelte Ansprüche des Verbrauchers gegen die Minimax GmbH und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
VIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
1.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Verbraucher berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass die Minimax GmbH die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Verbrauchers auf 10 % des Wertes, desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Verbrauchers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2.
Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Minimax GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, der Minimax GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will sie von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Verbraucher mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Verbraucher eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
IX. Sonstige Schadenersatzansprüche
1.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Verbrauchers (im Folgenden:
Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3.
Soweit dem Verbraucher nach diesen vorstehenden Regelungen (Sonstige Schadenersatzansprüche) Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß § 438 BGB. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
4.
Soweit gesetzlich möglich, sind Schadenersatzansprüche auf eine Haftungshöchstsumme von € 2,5 Mio. begrenzt.
X. Anwendbares Recht
1.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)
2.
Um die vorschriftsmäßige Instandhaltung der von der Minimax GmbH gelieferten
Löschgeräte sicherzustellen, empfehlen wir dem Verbraucher, unseren Kundendienst in Anspruch zu nehmen, der bei einem Auftrag die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Löschgeräte überprüft.
XI. Verbindlichkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
© 2007 Minimax Mobile Services
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