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Brandschutztipps

Brandschutzordnung Teil A

Brandschutzordnung Teil A über Brandmelder in Einkaufszentrum
Abb.1) Brandschutzordnung Teil A über Brandmelder in Einkaufszentrum

Maßgeschneidert oder „von der Stange“?

Teil A der Brand­schutz­ord­nung finden Sie in allen Be­trie­ben und öffent­lichen Ge­bäu­den als Aus­hang. Rot ein­ge­rahmt und mit Schlag­wor­ten und Sym­bolen ver­se­hen trägt sie deut­lich die beiden Über­schriften „Brände verhüten" und "Ver­halten im Brand­fall".

Hierbei handelt es sich um Ver­hal­tens­re­geln im Brand­fall, die sich an alle Per­sonen richten, die sich im Ge­bäude auf­hal­ten – Be­woh­ner, Mit­ar­bei­ter, Be­sucher etc.

Sollte das Ver­hal­ten im Brand­fall nicht stets gleich sein, so dass auch über­all die gleiche Brand­schutz­ord­nung hängt? So einfach ist das nicht. Lesen hier, warum ...


Was gehört in die Brandschutzordnung Teil A?

Beispiel einer Brandschutzordnung Teil A. Die inhalte müssen individuell auf jedes Gebäude abgestimmt sein!
Abb. 2) Beispiel einer Brandschutzordnung Teil A. Die Inhalte müssen individuell auf jedes Gebäude abgestimmt sein!

Viele Betreiber glauben, es gäbe nur DIE Brand­schutz­ordnung Teil A, und gehen davon aus, dass sie ihre Pflicht er­fül­len, wenn sie eine Ver­sion – woher immer diese be­zo­gen wurde – aus­hängen. Das birgt jedoch eine große Gefahr.

Sehr häufig sieht man Brandschutzordnungen, die nicht den ört­lichen Ge­ge­ben­hei­ten ent­spre­chen und da­durch die Sicher­heit im Brand­fall be­ein­träch­tigen können.

Die Gliederung einer Brand­schutz­ord­nung (kurz: BSO) Teil A ist stets ein­heit­lich und unter­teilt das Ver­hal­ten im Brand­fall in drei Schritte:

  • Schritt 1: Ruhe bewahren / Brand melden,
  • Schritt 2: In Sicherheit bringen,
  • Schritt 3: Löschversuch unternehmen.

Gegebenheiten vor Ort beachten

Links: Brandschutzzeichen F005, rechts: Brand- bzw. Handfeuermelder
Abb. 3) li: Brandschutzzeichen F005 | re: Brand-/Handfeuermelder. Das Zeichen F005 gehört nur in die BSO, wenn sich tatsächlich ein Brandmelder im Gebäude befindet.

Jeder dieser drei o. g. Schritte wird dabei genau definiert. Und hier müssen unbedingt die Ge­ge­ben­heiten vor Ort ein­be­zo­gen werden:

Sind neben einem Telefon für den Notruf 112 auch Hand­feuer­melder vor­handen, ist der Hin­weis „Hand­feuer­melder be­tä­tigen“ unter Schritt 1 auf jeden Fall mit auf­zu­füh­ren – er­gänzt durch das Brand­schutz­zeichen F005 (s. Abb. 3). 

Diese Anweisung ist wichtig, denn mit Be­tä­ti­gung des Hand­feuer­mel­ders wird über die Brand­mel­de­zen­trale direkt die Feuer­wehr oder eine 24 Stunden be­setzte Stelle alarmiert. Der Hin­weis ent­fällt, wenn die bau­liche Anlage nicht über Hand­feuer­melder ver­fügt – damit durch den Brand in Panik ge­ra­tene Per­so­nen nicht auch noch ver­geb­lich nach einem Hand­feuer­melder suchen.


links: Brandschutzzeichen F002(Wandhydrant / Löschschlauf), rechts: Brandschutzzeichen F004 (Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung)
Abb. 4) li: Brandschutzzeichen F002 | re: Brandschutzzeichen F004 Wandhydrant/Löschschlauch | Mittel/Geräte zur Brandbekämpfung
.

Ebenso verhält es sich bei Schritt 2: Die Auf­for­de­rung „Haus­alarm be­tä­tigen“ z. B. ge­hört nur in die aus­ge­hängte BSO, wenn tat­säch­lich ein Haus­alarm vor­handen ist.

Und unter Schritt 3 sind die Hinweise „Lösch­schlauch be­nutzen“ oder „Mittel und Geräte zur Brand­be­kämp­fung be­nutzen“ nur dann auf­zu­füh­ren, wenn Wand­hy­dran­ten oder spezielle Mittel zur Brand­be­kämp­fung (z. B. Lösch­decke) tat­säch­lich im Ge­bäude zur Ver­fü­gung stehen.

Zu diesen Hin­wei­sen ge­hören dann auch die Brand­schutz­zeichen F002 bzw. F004 (s. Abb. 4).


Was ist außerdem zu beachten?

Unter Berück­sichti­gung der oben auf­ge­führ­ten Vari­ablen sind bereits zehn ver­schie­denen Vari­anten einer Brand­schutz­ordnung Teil A möglich. Zudem müsste die An­wei­sung unter Schritt 2 „Auf­zug nicht be­nutzen“ über­all dort ent­fallen, wo kein Auf­zug existiert.

Grund­lage hierfür ist die DIN 14096 „Brand­schutz­ordnung – Regeln für das Er­stel­len und das Aus­hängen“. Darin heißt es, dass als Inhalt der BSO Teil A die in dieser DIN auf­ge­führ­ten Über­schriften, Schlag­worte, Texte und Sicher­heits­zeichen in der dort vor­ge­ge­be­nen Reihen­folge ver­wen­det werden sollen. Nicht­zu­tref­fende Texte müssen ent­fallen. Gleich­zei­tig sind zu­sätz­liche Texte, Schlag­worte, gra­phische Symbole oder Sicher­heits­zeichen gemäß dieser Norm un­zu­lässig.

So erstellte Brand­schutz­ord­nun­gen müssen ganz unten die Auf­schrift „Brand­schutz­ord­nung nach DIN 14096“ tragen und mit dem Datum der Er­stel­lung und besten­falls mit dem Objekt­namen ge­kenn­zeich­net sein. Die An­for­de­run­gen an Format, Schrift- und Symbol­größen sowie Auf­tei­lung und An­ord­nung sind eben­falls in der DIN genau dargelegt.


Fazit

Brandschutzordnung Teil A, Rauch- und Handfeuermelder neben Notausgang
Brandschutzordnung Teil A, Rauch- und Handfeuermelder neben Notausgang

Die Brand­schutz­ord­nung Teil A muss in jedem ge­werb­li­chen oder öffent­lichen Ge­bäude aus­hängen. Die Norm DIN 14096 sorgt für eine Er­stel­lung nach ein­heit­lichen Gesichts­punkten.

Um größ­tmög­liche Sicher­heit durch schnelles und richtiges Handeln im Brand­fall zu ge­währ­leis­ten, muss sie jedoch für jeden Be­trieb und jedes Ge­bäude maß­ge­schneid­ert sein. Sie sollte in Ab­stim­mung mit einer Fach­firma er­stellt werden, die eine objekt­spe­zi­fi­sche An­ferti­gung sicher­stellt.

Die Brand­schutz­ordnung muss stets aktuell sein und daher z. B. nach betrieb­lichen Än­de­rungen ggf. an­ge­passt werden.

Minimax ist Ihr kom­pe­ten­ter An­sprech­par­tner für Ihre Brand­schutz­ord­nung Teil A so­wie für alle weiteren Sicherheitsgrafiken.

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