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Branklassen + Löschmittel

Feuerlöscher-Ratings und Löschmitteleinheiten

Auf vielen Feuer­löschern ist eine Kombi­nation aus Zahlen und Buch­staben an­ge­geben (z. B. 55A, 233B, 75F). Den meisten mag bewusst sein, dass der Buch­staben A, B oder F die je­wei­lige Brand­klasse be­zeich­net, für die der Feuer­löscher ge­eignet ist. Was aber sagt die davor­stehende Zahl aus? Sie in­for­miert über das Lösch­vermögen, also die Lösch­leistung des Feuer­löschers für die je­wei­lige Brand­klasse.

Ermittelt werden diese Löschleistungen mithilfe spezieller Prüfobjekte. Danach er­hal­ten die Feuerlöscher dann ihr so­ge­nanntes Rating, bevor sie nach DIN EN 3 zer­ti­fi­ziert werden:


Das Rating für die Brandklasse A ...

ermittelt man mit einem genormten Holzstapel von 54,6 cm Höhe und 50 cm Tiefe. Holzart, Restfeuchte und Dichte der Holzstäbe sind genau vorgeschrieben. Das auf dem Feuerlöscher angegebene Rating (z. B. 55A) bezeichnet die Breite dieses Stapels in Dezimeter, die mit dem Feuerlöscher gelöscht werden kann. Das bedeutet:

Ein Feuerlöscher mit dem Wert 55A ist also in der Lage, in einer vorgeschriebenen Zeit solch einen brennenden Holzstapel von 5,5 m Breite abzulöschen.

Je höher das Rating, desto breiter der Holzstapel, der mit dem Feuerlöscher abgelöscht werden kann. Für die Brandklasse A gibt es acht Prüfobjekte, also Holzstapel in verschiedenen Breiten:

Rating     Breite des Holzstapels
    5A         0,50 m
    8A         0,80 m
  13A         1,30 m
  21A         2,10 m
  27A         2,70 m
  34A         3,40 m
  43A         4,30 m
  55A         5,50 m


Brandklasse A
= feste, glutbildende Stoffe, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen


Das Rating für die Brandklasse B ...

ermittelt man mithilfe eines zylindrischen Metall­behälters. Dieser wird zu einem Drittel mit Wasser und zu zwei Dritteln mit dem flüssigen Brenn­stoff Heptan gefüllt – wobei die Höhe des Wassers stets 10 mm und die des Brenn­stoffs 20 mm beträgt. Der Durch­messer des Behälters ist also variabel und steigt mit dem gefor­derten Lösch­vermögen. Das Heptan wird ent­zündet. Das Rating ergibt sich aus der Menge der brennbaren Flüssigkeit, die der Feuer­löscher ablöscht. Das bedeutet:

Ein Feuer­löscher mit dem Rating 233B ist somit in der Lage, in einer vor­ge­schrie­benen Zeit 233 Liter dieser Flüssig­keit ab­zu­löschen (ca. 155,3 Liter Brenn­stoff und 77,7 Liter Wasser).

Es existieren für die Brand­klasse B die neun Prüf­objekte 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B und 233B.

Brand­klasse B = Brände von flüssigen Stoffen sowie von Stoffen, die bei Hitze­einwirkung schmelzen und dadurch flüssig werden. Zur Brandklasse B zählen z. B. Benzin, Öle, Schmier­fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Kunst­stoffe.


Das Rating für die Brandklasse F ...

ermittelt man mithilfe eines Stahl­behälters, der mit Lebens­mittel-Pflanzenöl gefüllt wird. Mit dem Feuer­löscher muss das brennende Speiseöl gelöscht werden, ohne dass brennendes Material her­aus­ge­schleudert wird und ohne dass sich der Brand nach dem Löschen erneut ent­zündet. Die Menge des ab­ge­löschten Speise­öls gibt das Rating an.

Ein Fett­brand­feuer­löscher mit dem Rating 75F ist also in der Lage, 75 Liter brennendes Öl zu löschen.

Es existieren für die Brand­klasse F die vier Prüf­objekte 5F, 25F, 40F und 75F.

Brand­klasse F = Brände von Speise­ölen und -fetten (pflanz­liche oder tierische Öle und Fette), z. B. in Frittier- und Fett­back­geräten und anderen Küchen­einrich­tungen und -geräten


Rating und Löschmitteleinheiten – so erfolgt die Zuordnung

Je größer die Grund­fläche eines Betriebes, desto mehr Feuer­löscher müssen bereit­gestellt sein. Da es jedoch Feuer­löscher unter­schied­licher Größen und mit ver­schie­denen Lösc­hmitteln und unter­schied­lichen Lösch­leistungen gibt, lässt sich über die Anzahl der Feuer­löscher nicht fest­stellen, wie viele Löscher im Betrieb vor­handen sein müssen.

Daher wurde eine Hilfs­größe ein­ge­führt, die es ermög­licht, die Leistungs­fähig­keit der unter­schied­lichen Feuer­löscher­ zu ver­gleichen und ein Gesamt­lösch­vermögen aller bereit­gestellten Feuer­löscher zu ermitteln: die Lösch­mittel­einheiten – kurz LE. Je nach Grund­fläche ist also eine bestimmte Anzahl LE bereit­zu­halten. So müssen beispiels­weise als Grund­aus­stattung bei bis zu 50 m² Grund­fläche 6 LE zur Ver­fü­gung stehen, bei 100 m² 9 LE und bei 200 m² 12 LE (s. auch unten Punkt 03.)

Vom Rating zu den Löschmitteleinheiten

Das Rating ist notwendig, um die Löschmitteleinheiten eines Feuerlöschers zu ermitteln. In den technischen Regeln für Arbeitsstätten* ist genau festgelegt, wie viele LE einem bestimmten Rating je Brandklasse zugeordnet werden (siehe dazu auch das Video rechts bzw. unten):

Zuordnung des Ratings zu Löschmitteleinheiten (LE)

LE   Brandklasse A   Brandklasse B
  1           5A          21B
  2           8A          34B
  3            -          55B
  4         13A          70B
  5            -          89B
  6         21A        113B
  9         27A        144B
10         34A            -
12         43A        183B
15         55A        233B

 

(Diese Werte [LE] können je Brandklasse addiert werden.)

  • Ein Feuerlöscher mit dem Rating 55A verfügt also über 15 LE, ebenso ein Feuerlöscher mit dem Rating 233B.
  • Ist ein Feuerlöscher mit den Ratings 34 A, 183B ausgezeichnet, verfügt er für die Brandklasse A über 10 LE, für die Brandklasse B sogar über 12 LE.


Werden Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen im Betrieb bereitgestellt, so muss das Löschvermögen bzw. müssen die erforderlichen Löschmitteleinheiten für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein.

Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 LE verfügen (Abweichungen siehe ASR A2.2, Kapitel 5.2).

Bei der Gesamtbewertung der Löschmitteleinheiten eines Feuerlöschers hat immer der niedrigere Wert Vorrang.

  • Hat ein Feuerlöscher die Ratings 43A (12 LE) und 183B (12 LE), hat er insgesamt 12 LE.
  • Hat ein Feuerlöscher die Ratings 43A (12 LE) und 233B (15 LE), hat er insgesamt auch nur 12 LE (nicht 15 LE!), da der niedrigere Wert ausschlaggebend ist.

Für die Brandklasse F erfolgt keine Umrechnung in Löschmitteleinheiten; das Löschvermögen ist aber auf dem Feuerlöscher vermerkt (z. B. 5F oder 40F).

Für die Brandklassen C und D gibt es kein Rating; es wird lediglich die Eignung bestimmt (s. unten Punkt 01. und Punkt 02.).
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* ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Rating und Löschmitteleinheiten

Häufige Fragen

Nein. Feuerlöscher für die Brandklasse C unterliegen keinen Ratings. Die Angabe zur Eignung erfolgt durch den Hersteller. C-Feuerlöscher gibt es nur als Pulverfeuerlöscher, die auch die Mindestanforderungen an das Löschvermögen für die Brandklasse B oder die beiden Brandklassen A und B erreichen.

Zur Brandklasse C gehören Brände von Gasen, z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen oder Erdgas.

Mehr zu ABC-Pulverfeuerlöschern ... >>

Für die Brandklasse D wird nur die Eignung des Feuerlöschers ohne Bestimmung des Löschvermögens festgestellt. Die Eignung ermittelt man mit zwei unterschiedlichen Brandobjekten:

  1. Eine quadratische Stahlblechwanne, die gefüllt ist mit 3 kg Spänen einer Leichtmetall-Legierung mit einem Magnesiumgehalt von 83 bis 88 Massenprozent. Die Späne werden entzündet. Sobald die Hälfte brennt, wird der Löschversuch gestartet. Der Brand muss vollständig gelöscht werden.

  2. Die gleiche quadratische Wanne wird mit 3 kg Natrium gefüllt, das in Brand gesetzt wird. Auch hier muss der Brand vollständig abgelöscht sein.

Wurden beide Prüfungen mithilfe des Feuerlöschers erfüllt, gilt der Löscher als geeignet zum Löschen von Bränden an Aluminium, Magnesium und deren Legierungen sowie Natrium und Kalium.

Brände der Brandklasse D sind zwar eher selten, doch kommt es zu einem Brand, ist dieser schwer zu löschen! Metalle brennen bei weit über 1.000 °C. Hier ist eine spezielle Vorgehensweise beim Löschen erforderlich!

Weitere Informationen zum Metallbrand-Pulverfeuerlöscher ... >>

Die für einen Betrieb nötige Anzahl an Feuerlöschern wird mit den entsprechenden Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklassen A und B ermittelt. Je nach Grundfläche muss folgende Menge an LE zur Verfügung stehen:

Grundfläche bis ... m²        Löschmitteleinheiten (LE)
            50                6
          100                9
          200              12
          300              15
          400              18
          500              21
          600              24
          700              27
          800              30
          900              33
       1.000              36
   je weitere 250             + 6

 
Die ASR A2.2* besagt, dass in einem Betrieb Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein müssen, die der Art und der Menge der im Betrieb vorhanden Stoffe angepasst sein sollen. Neben der Grundfläche muss auch die Brandgefährdung berücksichtigt werden.

Hier hilft der Feuerlöscher-Bedarfsermittler von Minimax. Er berechnet per Mausklick die für die angegebene Grundfläche erforderlichen Löschmitteleinheiten und liefert Vorschläge, diese mit den für Ihren Bedarf notwendigen Feuerlöschertypen abzudecken.

Im Bedarfsermittler werden auch der Begriff "normale Brandgefährdung" erläutert und entsprechende Hinweise zur Grundausstattung gegeben. Ebenso werden "erhöhte Brandgefährdung" definiert und zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung genannt.

Weitere Infos zur Grundausstattung lt. ASR A2.2 ... >>

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* Kapitel 5.2 - Grundausstattung mit Feuerlöschern
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