Kontakt...

Fachgerechte Entsorgung über Minimax – Ihre Vorteile im Überblick

Fachgerechte Rücknahme

Zur Erfüllung aller not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen für fach­ge­rech­te Rück­nahmen führen wir als Her­steller von trag- und fahr­baren Feuer­lösch­geräten eine Ge­neh­mi­gung für die frei­willige Rück­nahme nach § 26 Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz.

Gefahrloser Transport

Wir stellen nicht nur eine seriöse, sondern auch eine ge­fahr­lose Ab­ho­lung Ihrer Feuer­löscher sicher.

Erfüllung Ihrer Nachweispflicht

Sie erhalten von uns alle not­wen­digen Doku­men­ta­tionen zur Er­fül­lung Ihrer Nach­weis­pflicht.

Bestmögliche Verwertung

Mit uns unter­stützen Sie den Um­welt­schutz: Unsere Ver­wer­tungs­quote bei Feuer­löschern liegt bei bis zu 100 %.

Bundesweite Abwicklung

Wir bieten Ihnen eine bundes­weit ein­heit­liche Ab­wick­lung für die Rück­nahme von Feuer­löschern und Lösch­mitteln.

Qualifizierte Partner

Wir arbeiten aus­schließ­lich mit eta­blier­ten Ent­sor­gungs­fach­betrieben zu­sammen.

Wissenswertes zur fachgerechten Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Entsorgung von Chemikalien.

Der Ausschuss für Abfalltechnik (ATA) der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hat Löschmittel nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eingestuft. Feuerlöscher fallen dabei je nach Löschmittel in zwei Kategorien: Entweder „gefährlicher Abfall“ oder „nicht gefährlicher Abfall“. (Mehr dazu siehe unten …)

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz haftet auch der Abfallerzeuger, sprich derjenige, der seinen Feuerlöscher entsorgen will oder muss, für Schäden, die auf dem Transport und durch eine unsachgemäße Entsorgung entstehen können.

"Gefährlicher Abfall" sind Feuerlöscher mit folgendem Inhalt:

  • Wasser (auch mit Zusätzen wie Netzmittel, Frostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel),
  • Wasser mit Zusätzen, die in Verbindung mit Wasser auch Brände der Brandklasse B löschen können,
  • Schaum und
  • Halon.

Um welche Art von Gerät es sich handelt, steht auf dem Feuerlöscher. 

Transport und Entsorgung

Gefährlicher Abfall darf nur in Verbindung mit Entsorgungsnachweisen bzw. einer sogenannten freiwilligen Rücknahmegenehmigung sowie einer Beförderungserlaubnis transportiert und entsorgt werden. Darüber hinaus besteht eine Dokumentations- und Nachweispflicht für Erzeuger, Beförderer und Entsorger.

Zu "nicht gefährlichem Abfall" zählen Feuerlöscher mit …

  • ABC-Pulver,
  • BC-Pulver und
  • D-Pulver (Metallbrandpulver),
  • Kohlendioxid (CO2).

Um welche Art von Gerät es sich handelt, steht auf dem Feuerlöscher.

Nicht gefährliche Abfälle erfordern eine formlose Dokumentationspflicht. Ein Lieferschein, auf dem vermerkt ist, dass der Abfall über Dritte entsorgt wurde, kann ausreichen. Dennoch gilt: Auch als nicht gefährlich eingestufte Pulverfeuerlöscher und Löschmittel sollten von Fachbetrieben entsorgt werden, um den fachgerechten Umgang zu gewährleisten. Die Vermischung der Löschmittel könnte zum Beispiel zu einer chemischen Reaktion führen, was es zu verhindern gilt.

  • Feuerlöscher sind Sondermüll, ihre Entsorgung im Hausmüll ist verboten, da sie zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden können.
  • Feuerlöscher sind Druckgeräte, deren Entsorgung durch Fachleute erfolgen muss. Dieser kann bereits von außen – zum Beispiel am Löschschlauch – erkennen, ob ein Löscher noch unter Druck steht.
  • Feuerlöscher enthalten teilweise umweltbeeinflussende Löschmittel.
  • Bei Erschütterungen kann es passieren, dass ein Feuerlöscher auslöst – beispielsweise, wenn er nicht sicher verladen wurde.
  • Die Minimax Mobile Services GmbH sorgt dafür, dass die Inhaltsstoffe entsorgt und weiterverarbeitet werden. Flüssigkeiten und Schaum werden in der Regel verbrannt. Aus dem Pulver lässt sich Ammoniumsulfat und Ammoniumphosphat gewinnen, die Hauptbestandteile von Dünger in der Industrie.
  • Die Minimax Mobile Services GmbH unterstützt den Umweltschutz durch die Verwertung der Rohstoffe im Feuerlöscher. Verwertungsquote: ca. 98 %.

 

 

     

Wo können Privathaushalte Feuerlöscher entsorgen?

Ggf. beim Recyclinghof, beim Bauhof der Gemeinde oder bei Giftmüll- und Schadstoffsammelstellen

Wo können Unternehmen Feuerlöscher entsorgen?

Gewerbliche Unternehmen können auf ihren Prüfdienst zurückgreifen, wenn dieser nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für eine Rücknahme qualifiziert ist.

Welche Kosten entstehen für die Entsorgung von Feuerlöschern?

Die Kosten für die Entsorgung von gängigen Feuerlöschern fallen unterschiedlich aus und können zwischen 10 und 25 EUR liegen; für fahrbare Feuerlöschgeräte entsprechend höher.

Kundenstimmen

"Was uns besonders an der Zusammenarbeit mit der Minimax Mobile Services gefällt, ist die kompetente und freundliche Beratung zu allen Fragen rund um den mobilen Brandschutz."

Weitere Kundenstimmen lesen Sie hier ...

         

Kontakt LP Entsorgung

Kontakt LP Entsorgung
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
captcha

    


    

Minimax Mobile Services GmbH

Als Partner für alle Fragen im Brandschutz erfüllt die Minimax Mobile Services mit ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot jede Kundenanforderung, vom Einzelunternehmer bis hin zum großen Konzern.

Profitieren Sie von der Kompetenz, die uns zum führenden Anbieter im Brandschutz gemacht hat.