Informationen zu den derzeit stattfindenden Fachlehrgängen und Seminaren sowie Termine und Preise erhalten Sie auf der Anmeldeseite:
- Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen:
§ 10 besagt, dass der Arbeitgeber abhängig von der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen treffen soll, um die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu gewährleisten. Zudem soll der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe und Brandbekämpfung übernehmen sowie die Evakuierung der Mitarbeiter anleiten. Hier finden Sie den exakten Wortlaut des § 10.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.: DGUV Information 205-023:
Hier sind die Aufgaben, Qualifikationen, die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten zusammengefasst. Unter anderem wird darin erklärt, dass die Ausbildung ausschließlich bei einem zertifizierten Betrieb erfolgen sollte. Die Ausbildung sollte modular aufgebaut sowie in Theorie und Praxis untergliedert sein. Zu den Unterrichtsinhalten zählen unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Brand- und Explosionsgefahren, baulicher und anlagentechnischer Bauschutz sowie der organisatorische Brandschutz und das Brandschutzmanagement. Detaillierte Informationen können Sie in diesem PDF nachlesen.
- VdS Schadenverhütung GmbH
VdS gehört zu den anerkannten Institutionen für die Unternehmenssicherheit, unter anderem mit dem Schwerpunkt Brandschutz. Hierfür entwickelt VdS in Zusammenarbeit mit Partnern Richtlinien, welche technische und qualitätsbezogene Anforderungen an Produkte, Anlagen, Herstellungsverfahren und mehr enthalten. Die Vds-Richtlinien zum Thema Brandschutz enthalten umfassende Informationen
Speziell für den Brandschutz gibt es die Richtlinie VdS 2000 - Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb, welche sich insbesondere an Brandschutzbeauftragte in Gewerbe- und Industriebetrieben richtet. Hier finden diese Mitarbeiter weitere Anregungen für zeitgemäße Brandschutzmaßnahmen.
Ausführliche Informationen zu Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferausbildung ...>>
- Evakuierungshelfer:
Das sind Mitarbeiter des Unternehmens, die für die Organisation rund um eine Evakuierung zuständig sind. Ihre Aufgabe umfasst die Durchführung einer Evakuierung. Ohne Evakuierungshelfer besteht die Gefahr, dass nicht alle Personen das Gebäude verlassen oder die Evakuierung unnötig verzögert wird.
Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer wird meist in einem Tagesseminar angeboten und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Die Anzahl an benötigten Helfern richtet sich nach der Größe des Unternehmens und den Räumlichkeiten.
- Brandschutzhelfer:
Hier handelt es sich um ausgebildete Mitarbeiter des Unternehmens, die im Falle eines Feuers die zur Verfügung stehenden Geräte bedienen und Entstehungsbrände eigenständig löschen können. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Brandbekämpfung und Menschenrettung im Ernstfall, aber auch die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen in der unmittelbaren Arbeitsumgebung.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird ebenfalls in einem Tagesseminar angeboten und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Auch hier richtet sich die Anzahl an benötigten Helfern nach der Größe des Unternehmens und den Räumlichkeiten. Die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A2.2 gibt 5 % der Beschäftigten als Richtwert an.
Ausführliche Informationen zu Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferausbildung ...>>
- Brandschutzbeauftragter:
Der Brandschutzbeauftragte eines Unternehmens ist in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes ausgebildet und dafür verantwortlich, Brände zu vermeiden. Gleichzeitig unterstützt und berät er den Arbeitgeber beim baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist umfangreicher: Vorgeschrieben sind 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Zwei weitere Fortbildungstage innerhalb von drei Jahren nach der Grundausbildung sind Pflicht, ansonsten verfällt die Berechtigung.
- Brandschutzunterweisungen, in denen der kompetente Umgang mit den Geräten und das richtige Verhalten für den Brandfall geübt werden, sind für alle Mitarbeiter sinnvoll. Wir bieten als gut ausgerüstetes Partnerunternehmen deutschlandweit Schulungen an, bei denen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihr theoretisch erworbenes Wissen auch praktisch anzuwenden. So ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter im Ernstfall wissen, wie Personen- und Sachschäden minimiert werden können.
Die richtigen Schritte von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Verlassen des Gebäudes
Richtiges Vorgehen beim Löschen eines Entstehungsbrandes
Im Alarmfall veranlassen, unterstützen und kontrollieren Evakuierungshelfer die Räumung eines Gebäudes.
Werfen Sie einen Blick in unsere Videos und erhalten Sie Antworten:
Als Partner für alle Fragen im Brandschutz erfüllt die Minimax Mobile Services mit ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot jede Kundenanforderung, vom Einzelunternehmer bis hin zum großen Konzern.
Profitieren Sie von der Kompetenz, die uns zum führenden Anbieter im Brandschutz gemacht hat.