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Sicherheitsgrafiken von Minimax nach ASR A2.3, DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010

Bedarfsermittlung vor Ort

Geschultes Fachpersonal nimmt Ihre Objektdaten vor Ort auf, um anschließend eine regelkonforme sowie wirtschaftliche Erstellung bzw. Überarbeitung Ihrer Sicherheitsgrafiken sicherzustellen.

Erkennbarkeit im Dunklen

Minimax bietet Flucht- und Rettungspläne auch in langnachleuchtender Ausführung an. So ist die Erkennbarkeit auch bei Ausfall jeglicher Beleuchtung stets gewährleistet.

Normkonforme Rahmungen

Wir bieten verschiedene Rahmenmodelle für Flucht- und Rettungspläne in unterschiedlichen Größen für die dauerhafte Wandbefestigung gemäß DIN ISO 23601. Gern erfüllen wir auch individuelle Kundenwünsche.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) geht.

Sie sind immer auf dem neuesten Stand

Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen auf ihre Aktualität überprüft werden. Darum kümmern wir uns gern und stellen sicher, dass Sie über anstehende Überprüfungen automatisch informiert werden.

Ihr Ansprechpartner für Zubehör

Ergänzend zu den Plänen und Rahmen bieten wir ein umfangreiches Sortiment an Zubehör und Beschilderungen, wie beispielsweise Feuerwehrlaufkartenkästen oder Notausgangsbeschilderungen an.

Wissenswertes zu Sicherheitsgrafiken

Flucht- und Rettungspläne helfen Menschen in Gebäuden, sich einen Überblick über die vorhanden Flucht- und Rettungswege zu verschaffen. Bei Gefahr, z. B. im Brandfall, können sie daraus ebenso Alternativen zu versperrten Wegen schnell ausfindig machen, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Aber auch für die Feuerwehr und die technischen Dienste sind präzise und aktuelle Ablauf- und Organisationspläne wichtig, um die Lage sicher einschätzen und entsprechend schnell handeln zu können.

Für Sicherheitsgrafiken gelten unterschiedliche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, die bei der Erstellung beachtet werden müssen. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Feuerwehrplan für bauliche Anlagen nach DIN 14095
  • Flucht- und Rettungspläne nach § 4 ArbStättV, ASR A2.3 und DIN ISO 23601
  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A C
  • Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
  • Brandschutzplan nach Vorgaben der jeweiligen Brandschutzbehörde
  • Alarmplan nach DGUV-Regel 100-001
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplan nach §10 12. BImSchV
  • Zimmerpläne nach Beherbergungsstättenverordnung (BeVO)
  • Alarmplan nach TRGS 520
  • Notfallinformationen für Einsatzkräfte nach TRGS 514, TRGS 515 und TRGS 520

 

DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“

  • internationales Regelwerk in Deutschland (seit Dezember 2010)
  • ersetzt die ehemalige DIN 4844-3

 

Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Februar 2013)

  • Die ASR A1.3 enthält die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen nach DIN EN ISO 7010:2012-10 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“, die ebenfalls in der DIN ISO 23601:2010-12 (Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne) bekannt gemacht wurden.
  • Die ASR 1.3 gilt für alle Arbeitsstätten in Deutschland
  • Bei der Umsetzung der Vorgaben der ASR A1.3 hinsichtlich der Flucht- und Rettungswegpläne kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er in diesem Regelungsbereich die ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) einhält (Vermutungswirkung).
  • Die ASR A1.3 löst die BGV A8 / DGUV Vorschrift 9 (s. unten) ab.
  • Die überarbeitete Fassung vom März 2013 verweist auf neue Sicherheitszeichen der international gültigen DIN EN ISO 7010 und auf Zeichen der Restnorm 4844.
  • Wendet ein Betrieb die geänderten Sicherheitszeichen  nicht an, so muss per Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007) weiterhin angewendet werden können.

 

Ergänzende Hinweise:

 

BGV A8 / DGUV Vorschrift 9

  • Die BGV A8 war eine Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheit- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" und regelte u. a. die Gestaltung eines Flucht- und Rettungsplans und traf eine Sicherheits- und Gesundheitschutzaussage über Sicherheitszeichen.
  • Die BGV A8 ist seit 1. November 2012 außer Kraft. Die wesentlichen Inhalte werden durch die aktuelle ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" abgedeckt.
  • Die BGV A8 wurde zuletzt im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) unter der Bezeichnung DGUV/Vorschrift 9 geführt.

 

Siehe auch Punkt 09. unten - "Alte Flucht- und Rettungspläne – besteht Handlungsbedarf?"

Die DIN ISO 23601 wurde 2010 durch die DIN Deutsches Institut für Normung e. V. aus den internationalen Vorgaben der ISO-Norm geschaffen. Sie regelt die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Deutschland. Mit der ISO-Norm (ISO = International Organization for Standardization) wird eine internationale Vertrautheit und grenzüberschreitende Verständlichkeit von Flucht- und Rettungsplänen angestrebt.

 

Flucht- und Rettungspläne haben wichtige Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen u. a. …

  • aktuell, übersichtlich und ausreichend groß sein.
  • farblich und unter Verwendung von Sicherheitsfarben gestaltet sein.
  • aussagekräftige und ortsbezogene Rettungs- und Brandschutzzeichen beinhalten.
  • eindeutige, kurze, prägnante und in ausreichender Schriftgröße dargestellte Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- und Katastrophenfall enthalten.
  • auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung genutzt werden können (z. B. durch nachleuchtende Materialien oder Sicherheitsbeleuchtung).
  • auf vergleichbare Pläne abgestimmt sein (z. B. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne).

 

Aus der Grafik muss deutlich hervorgehen …

  • der Gebäudegrundriss bzw. ein Teil davon
  • der Verlauf der Flucht- und Rettungswege in einen sicheren Bereich oder ins Freie
  • die Lage der Sammelstellen
  • die Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
  • der Standort des Betrachters im Plan, um eine sichere Orientierung zu ermöglichen.


Sollte auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil des Gebäudegrundrisses dargestellt sein, muss eine Übersichtsskizze integriert sein, die die Lage des aktuellen Abschnitts im Gesamtkomplex verdeutlicht.

Es sind im Flucht- und Rettungsplan weitere sicherheitstechnische Einrichtungen im Gebäude zu berücksichtigen, z. B. ...

  • Feuerlöscher
  • Wandhydranten
  • Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage
  • Fluchtrichtungen zum Ausgang
  • Ausgänge und Notausgänge
  • Rettungswege
  • Notruftelefone

Weitere erforderliche Elemente für Flucht- und Rettungspläne:

  • Kopfzeile
  • Legende (Erklärung aller Sicherheitszeichen und Farbcodes)
  • weitere Informationen (z. B. Planersteller, Datum der Planerstellung, Plannummer etc.)

Ja, die Vorgabe der farblichen Gestaltung soll eine gute und schnelle Lesbarkeit sicherstellen. Dafür ist es wichtig, dass wenig Farben eingesetzt werden, die sich jedoch kontrastreich voneinander abheben. Für Flucht- und Rettungspläne gilt:

  • Überschrift: Sicherheitsfarbe Grün – Kontrastfarbei Weiß (Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen, wie in ISO 3864-4, Ausgabe März 2011 beschrieben, ein.)
  • Fluchtwege: Hellgrün unterlegt; ein guter Kontrast zwischen dem Hellgrün und der Sicherheitsfarbe Grün für die Richtungspfeile muss sichergestellt sein.
  • Standort des Betrachters: Sicherheitsfarbe Blau
  • Grundrisslinien (bauliche Anlage): Schwarz
  • Text: Schwarz; besondere Hervorhebungen in anderen Farben möglich
  • Sicherheitszeichen: Sicherheitsfarben gemäß ISO 3864-1
  • Hintergrund: Weiß oder nachleuchtend weiß gemäß ISO 3864-1

Der Plan sollte mindestens das Format DIN A3 haben. Für besondere Anwendungsfälle, z. B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden.

Der Maßstab für einen Flucht- und Rettungsplan ist in Abhängigkeit des Gebäudes zu wählen. Der Grundriss ist vorzugsweise im Maßstab 1:100 darzustellen – bei kleinen und mittleren baulichen Anlagen. Bei großen baulichen Anlagen ist ein Maßstab von 1:250 vorgesehen; für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden, gilt ein Maßstab von 1:350.

Das Material für Flucht- und Rettungspläne muss so gewählt werden, dass es den Einflüssen am Anbringungsort über die geplante Dauer des Einsatzes standhält (Feuchtigkeit, Hitze, Licht, Wasser etc.).

Grundsätzlich muss die Schrift der DIN 1451-3 entsprechen und so gewählt werden, dass die Lesbarkeit sichergestellt ist. 

Für Schriften gilt eine Mindestgröße von 2 mm, für Sicherheitszeichen von 7 mm. 

Die Linien zur Darstellung des Gebäudes müssen mindestens 1,6 mm, Innenwände mindestens 0,6 mm stark angelegt sein.

Sollen Details dargestellt werden (z. B. Einrichtungsobjekte), ist hierfür eine Linienbreite von mindestens 0,15 mm zu verwenden.

Hier gilt die Reduzierung der Elemente auf die nötigen baulichen Inhalte, wie z. B. …

  • Wände
  • Türen und Fenster
  • Ausgänge ins Freie bzw. in sichere Nachbarbereiche
  • Tore (sofern für den Fluchtweg relevant)
  • Treppen(-räume)
  • Wände
  • Etage
  • Gebäude

Flucht- und Rettungspläne sind an gut zugänglichen Standorten anzubringen. Sie müssen sich deutlich von der Umgebung abheben. Die Anbringung sollte eine gute Lesbarkeit gewährleisten (Höhe, Lichtverhältnisse).

Die Anbringung der Pläne erfolgt an strategisch sinnvollen Stellen des Fluchtweges, z. B. …

  • in Eingangsbereichen/Haupteingängen
  • an Treppenzugängen/Treppenhäusern
  • vor Aufzügen
  • in Pausenhallen
  • an Kreuzpunkten von Wegen

Hier müssen sie jeweils auf den Standort des Betrachters ausgerichtet und lagerichtig dargestellt sein. Das heißt, beim Lesen des Plans sind Objekte, die sich links vom Betrachter befinden, auch links auf dem Plan dargestellt.

Eine bestehende Beschilderung nach älterer Norm hat weiterhin ihre Gültigkeit, sofern bei der Erstellung die damals zugrundeliegende Norm eingehalten wurde. Änderungen (Grundriss, Fluchtwege etc.) erfordern stets eine Aktualisierung. Dabei ist eine Kombination von alter und neuer Norm nicht zulässig.

In einem Betrieb mit bestehender BGV A8 Sicherheitskennzeichnung sollte eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Falls dabei festgestellt wird, dass kein ausreichender Schutz für die Arbeitnehmer besteht, sind neue Kennzeichen gemäß ASR 1.3 zu verwenden. In diesem Falle sind dann die Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 anzupassen.

Für eine Neukennzeichnung am Arbeitsplatz ist ausschließlich die ASR A1.3 relevant. Bei An- oder Umbauten in Arbeitsstätten mit bereits vorhandener BGV A8 Kennzeichnung sollten die gesamten Bereiche nach DIN EN ISO 7010 ausgestattet werden.

Bei Brandschutzordnungen handelt es sich um Verhaltensregeln im Brandfall innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes sowie um Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Eine Brandschutzordnung ist stets den individuellen Bedingungen eines Betriebes oder Gebäudes anzupassen.

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C:

  • Teil A (Aushang): Richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
  • Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben): Richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.
  • Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben): Richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.

Feuerwehrpläne dienen zur schnellen Orientierung der Feuerwehr im Einsatzfall. Die Erstellung dieser Pläne kann durch die genehmigende Behörde oder im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes gefordert werden. Ein Feuerwehrplan besteht aus einem Übersichtsplan, den Geschoss- oder Abschnittsplänen und einem Textteil. Je nach Anforderung können auch zusätzliche Sonderpläne, wie z. B. Wasser- und Abwasserpläne, Umgebungspläne, RWA-Gruppenpläne oder Photovoltaikpläne, enthalten sein.

Für die Erstellung von Feuerwehrplänen bedarf es einer Begehung vor Ort und einer Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr.

Feuerwehrlaufkarten bieten vor allem in großen Gebäuden dem Erkundungstrupp der Feuerwehr die notwendige Orientierung. Sie zeigen den Weg von der Feuerwehrinformationsstelle bis zum Ort des ausgelösten Brandmelders, so dass die Feuerwehr diesen möglichst schnell erreichen kann. Feuerwehrlaufkarten befinden sich in einem Aufbewahrungskasten in der Nähe der Feuerwehrinformationsstelle.

Sprinklerkarten hingegen helfen bei der schnellen Auffindung der ausgelösten Sprinkler und der mit Sprinkler ausgestatteten Bereiche.

Kundenstimmen

"Minimax bietet kompetente und freundliche Beratung rund um den mobilen Brandschutz."

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