Die Bevölkerungszahl hat sich während des 20. Jahrhunderts verdreifacht und der Wasserverbrauch ist um das Sechsfache gestiegen. Im Durchschnitt liegt der tägliche Wasserverbrauch pro Kopf in Deutschland bei 125 Litern pro Person. Da weltweit nur 5 % aller Abwässer gereinigt werden, hat die zunehmende Wasserverschmutzung eine Verringerung des Trinkwasserangebots zur Folge. Aus diesem Grund stellt die Reinhaltung des Trinkwassers eine besondere Herausforderung dar, denn Trinkwasser ist nicht nur Lebensmittel sondern auch Löschmittel.
Für eine effiziente Brandbekämpfung ist die Verwendung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz, aufgrund der Verfügbarkeit und des bereits vorhandenen Trinkwassernetzes, von hoher Bedeutung. Da Löschwasseranlagen nur im Bedarfsfall zum Einsatz kommen, besteht die Gefahr, dass das stagnierende Wasser in den Löschleitungen verkeimt und nicht mehr den hygienischen Anforderungen entspricht.
Bei Planung, Bau und Betrieb von Löschwasseranlagen ist deshalb darauf zu achten, dass die Löschwasseranlage nur mit geeigneten Löschwasserübergabestellen (LWÜ) an das Trinkwassernetz angeschlossen ist, um die Qualität des Trinkwassers nicht zu beeinträchtigen und die Gesundheit des Menschen zu bewahren (DIN 1988, DIN 14462).
Die Tatsache, dass Trinkwasser ein Lebensmittel ist, stellt hohe spezifische Anforderungen an Planung und Ausführung von Löschwassersystemen. Für die Schnittstelle zwischen Lösch- und Trinkwasser vertreibt Minimax Mobile Services eine Technologie, die zuverlässigen Brandschutz mit der Sicherung der Trinkwasserhygiene kombiniert.
ASR A 2.2 – Maßnahmen gegen Brände
ASR A 1.3 – Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
DVGW – Technische Regeln des DVGW, Wasserversorgung, Rohrnetz/Löschwasser – Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung”
DIN 14210 – künstlich angelegte Löschwasserteiche
DIN 14220 – Löschwasserbrunnen
DIN 14230 – Unterirdische Löschwasserbehälter
DIN 14461 – Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
DIN 14462 – Löschwassereinrichtungen
DIN 14463 – Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen
DIN 14464 – Direktanschlussstationen für Sprinkleranlagen und Löschanlagen mit offenen Düsen Anforderungen und Prüfung
DIN 14811 – Feuerwehrschläuche-Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge
DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Bestimmungen in Verbindung mit der DIN EN 752 und DIN EN 12056
DIN 2000 – Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen
DIN 2001 – Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen - Teil 1: Kleinanlagen - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen
DIN 4055 – Wasserleitungen, Straßenkappe für Unterflurhydranten; Technische Regel des DVGW
DIN 4066 – Hinweisschilder für die Feuerwehr
DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 2 – Brandklassen
DIN EN 3 – Tragbare Feuerlöscher
DIN EN 671 – Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten
DIN EN 694 – Feuerlöschschläuche – Formstabile Schläuche für Wandhydranten
DIN EN 806 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN EN 14339 – Unterflurhydranten PN 16
DIN EN 14384 – Überflurhydranten PN 16
DIN EN 14540 – Feuerlöschschläuche – Flachschläuche für Wandhydranten
DIN EN 15182 – Strahlrohre für die Brandbekämpfung Teil 1 „allgemeine Anforderungen“
DIN EN 1717 – Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen
DIN EN 1866 – Fahrbare Feuerlöscher
DIN VDE 0132 – Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen
TrinkwV – Trinkwasserverordnung; Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Fließgeschwindigkeit = v [ m/s]
Durchfluss, Volumenstrom = Q [ l/s, m3/h ]
Menge (Wasser), die pro Zeiteinheit fließt
Mindest-Versorgungsdruck = SPLN = pv [ bar = 0,1 Mpa ]
ist der Druck in der Versorgungsleitung während einer Zeit hohen Verbrauchs, Angaben hierzu erfolgen durch das Wasserversorgungsunternehmen
Ruhedruck = pr [ bar = 0,1 Mpa ]
ist der statische Druck an einer Messstelle in der Trinkwasseranschlussleitung, wenn kein Wasser fließt
Fließdruck = pf [ bar = 0,1 Mpa ]
ist der dynamische Druck an einer Messstelle in der Trinkwasseranschlussleitung, wenn das Wasser fließt
Mindestfließdruck = pmin fl [ bar = 0,1Mpa ]
ist der erforderliche Fließdruck zur sicheren Funktion der Anlage
Förderdruck = ?pp [ bar = 0,1 Mpa ]
ist der durch eine Pumpe aufgebauter Druck, wird auch in Förderhöhe [ m ] angegeben
Druckdifferenz, Druckverlust = ?p [ bar = 0,1Mpa ]
Druckunterschied zwischen zwei Punkten in der Rohrleitung, hervorgerufen durch Rohrreibung und Einzelwiderstände
Druckverlust aus geodätischem Höhenunterschied = ?pe [ bar = 0,1Mpa ]
Rohrleitungslänge = l [ m ]
Innendurchmesser des Rohres = di [mm]
Außendurchmesser des Rohres = da [mm]
Druckzonen
sind Bereiche unterschiedlicher Drücke, getrennt durch separate Rohrleitungen mit eigenen Pumpen oder einer Versorgungspumpe mit unterschiedlichen Drücken durch Druckreduzierventile
Widerstandsbeiwert = kv [ Q bei 1 bar Druckverlust ]
Druck = p [ bar = 0,1Mpa ]
ist die Kraft pro Flächeneinheit aller Berührungsflächen der Flüssigkeit in einem geschlossenen System kp/cm²
elektrische Arbeit = W [ kW h ]
elektrische Leistung = P [ kW ]
elektrische Stromstärke = I [ A ]
elektrische Spannung = U [ V ]
elektrischer Widerstand = R [ W ]
Abnahme
abwehrender Brandschutz
befähigte Person (Sachkundiger)
Brandschutzkonzept
Direktanschlussstationen
Druckerhöhungsanlage (DEA)
Einspeisearmatur PN 16
Einspeiseeinrichtungen
Einweisung
Entnahmeeinrichtungen
Fachfirma
Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung
Füll- und Entleerungsstation
Grundschutz
Inbetriebnahme/Übergabe
Kontrollbuch
Löschanlage mit offenen Düsen
Löschwasser
Löschwasseranlage für Wandhydranten:
Löschwasseranlage „nass“
Löschwasseranlage „nass/trocken“
Löschwasseranlage „trocken“
Löschwasserbrunnen
ERGIEBIGKEIT | KENNZAHL | l/min |
klein | 400 | 400 bis 800 |
mittel | 800 | über 800 bis 1.600 |
groß | 1.600 | über 1.600 |
Löschwasserleitung
Löschwasserleitung „nass“
Löschwasserleitung „nass/trocken“
Löschwasserleitung „trocken“
Löschwasser-Sauganschlüsse
Löschwasserteiche
Löschwasserübergabestelle (LWÜ)
mittelbarer Anschluss (indirekter Anschluss)
Objektschutz
Schlauchanschluss-Armaturen PN 16
Schlauchanschluss-Ventile PN 16
Sprinkleranlage
Stagnation des Trinkwassers
Trinkwasser
Trinkwasser-Installation
Trinkwasser-Installation mit Wandhydranten
Über- und Unterflurhydrantenanlage auf Grundstücken
Überflurhydranten
Unterflurhydranten
Unterirdische Tanks
unmittelbarer Anschluss (indirekter Anschluss)
vorbeugender Brandschutz
Vorlagebehälter
Wandhydrant
Wandhydrantenanlage
Wasserversorgungsunternehmen (WVU)
Checkliste für direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossene Löschwasseranlagen:
Bei der Planung einer Feuerlöschanlage sind die Angaben aus dem Brandschutzkonzept zu beachten. Diese basieren auf den Forderungen aus den für das Objekt geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Die anerkannten Regeln der Technik sind anzuwenden. Besteht kein Brandschutzkonzept, sind die Anforderungen der Feuerlöschanlage bei den Behörden (Bauaufsicht, Feuerwehr oder Gutachter) einzuholen. Das Brandschutzkonzept wird Bestandteil der Baugenehmigung, dementsprechend können sich Änderungen aus dem Brandschutzkonzept auf die Baugenehmigung auswirken.
Bei der Wasserversorgung von Löschwasseranlagen ist die Planung der Wassermenge laut Brandschutzkonzept wichtig.
Die Wasserversorger sind nicht dazu verpflichtet Löschwasser zu liefern. Aus diesem Grund müssen immer größere Löschwassermengen bevorratet werden.
Im günstigsten Fall kann der Wasserversorger die komplette Löschwassermenge liefern. Deshalb muss bei der Planung einer solchen Anlage auf die Größe des installierten Wasserzählers geachtet werden.
Die Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 wird über Grenztaster an den Wandhydranten (Typ F) ausgelöst und anschließend strömt das Löschwasser in die trockene Steigleitung. Ein Rohrbelüfter und -entlüfter ist nach Bedarf einzuplanen. Eine hinreichende Wasserversorgung muss gewährleistet sein, durch die das Löschwasser innerhalb von 60 Sec. am entferntesten Wandhydranten bereitsteht. Die Rohrleitung ist so zu verlegen, dass sie sich zur Anlage hin entleeren kann.
Sollte dieses nicht möglich sein, sind zusätzliche Entleerungspunkte zu berücksichtigen. Wird für die Füllphase nicht genügend Wasser vom Wasserversorger zur Verfügung gestellt, so ist diese Menge in einem Vorlagebehälter bereitzustellen.
Bei diesem Anlagentyp kann der freie Auslauf, die Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-2 und die Direktanschlussstation nach DIN 14464 zum Einsatz kommen. Das Rohrnetz ist im Ruhezustand leer und wird erst nach der Auslösung geflutet. Eine 2-Linien-Abhängigkeit ist zur Auslösung der Anlage gefordert.
Eingesetzt werden diese Anlagen beispielsweise zur Berieselung von Behältern. Die Normen DIN 14494, DIN 14495, DIN CENT/TS 14816 und VdS 2109 finden Anwendung. Der benötigte Spitzenvolumenstrom, welcher für die Flutungsphase benötigt wird, ist zu errechnen und durch das Wasserversorgungsunternehmen sicherzustellen.
Unter- und Überflurhydranten dienen der Feuerwehr zur Brandbekämpfung im Brandfall. Der freie Auslauf Typ AA, AB nach DIN EN 1717 oder die Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 dürfen bei Unter- und Überflurhydranten als LWÜ eingesetzt werden. Bei der Füll- und Entleerungsstation ist für die Füllphase ein Spitzenvolumenstrom sicherzustellen.
Die bereitzustellende Löschwassermenge wird in dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 geregelt und beträgt je nach Objekt 48 m3/h, 96 m3/h oder 192 m3/h. Sollte der Trinkwasserbedarf höher als der Löschwasserbedarf ausfallen, können die Hydranten unmittelbar angeschlossen werden. Diese Situation ist jedoch selten gegeben, so dass in der Regel der Einsatz einer LWÜ erforderlich ist.
Die Unter- und Überflurhydranten sind nach der DIN EN 14339 bzw. DIN 14384 auszulegen. Daraus ergibt sich, dass der Anschluss einer Feuerlöschanlage in der Regel mittelbar auszuführen ist. Ein unmittelbarer Anschluss ist nur bei Hydrantenanlagen zulässig.
Eine selbsttätige Löschhilfeanlage wirkt als Feuerlöschanlage mit eingebrachten Düsen. Wird die Auslösetemperatur des Verschlusses erreicht und die Sprinkler geöffnet, kann Löschwasser austreten. Es werden drei Arten von Sprinkleranlagen unterschieden.
Bei einer Nass-Sprinkleranlage ist das Rohrnetz hinter dem Nassalarmventil ständig mit Löschwasser gefüllt, das nach der Auslösung eines Sprinklers ausströmen kann. Eine Trocken-Sprinkleranlage hat ein mit Druckluft gefülltes Rohrnetz, welches erst nach Auslösung eines Sprinklers mit Wasser befüllt wird. Diese Anlage kommt in frostgefährdeten Bereichen zum Einsatz (z. B. Freiflächen, Kühlhäuser). Das Rohrnetz einer vorgesteuerten Trocken-Sprinkleranlage ist ebenfalls mit Druckluft gefüllt.
Bei bestehenden Wandhydrantenanlagen vom Typ F, die in die Trinkwasserinstallation integriert sind und damit eine direkte Verbindung zum Trinkwasser haben, muss das Wasser die Trinkwasserqualität nach der gültigen Trinkwasserverordnung besitzen. Häufig ist das jedoch nicht der Fall und eine Sanierung ist dringend erforderlich. Des Weiteren können Auflagen nach einer Sachverständigenabnahme oder Forderungen des Wasserversorgers zu einer Sanierung führen.
Für die Umsetzung einer Sanierung ist eine Planung erforderlich, welche die Parameter des Brandschutzgutachtens und der Baugenehmigung einhält. Hilfreich sind Rohrleitungspläne und Zeichnungen, die jedoch häufig nicht mehr vorhanden sind. Somit muss eine Isometrie gezeichnet werden, um eine Berechnung zu erstellen. Anhand dieser Berechnung kann die geeignete Löschwasserübergabestelle (LWÜ) ausgewählt werden. Anstehende Drücke und Wassermengen sind bei dem Wasserversorger zu erfragen.
Die Beschaffenheit des Rohrleitungsnetzes ist beispielsweise durch das Befahren mit einer Rohrkamera oder durch das Heraustrennen eines Rohrstückes zu kontrollieren. Erst nachdem die vorher genannten Daten bekannt sind, kann mit der Planung begonnen werden. Diese basiert z. B. auf der DIN 14462, DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung.
In Gebäuden können die Löschwasserleitungen „trocken“ von der Feuerwehr genutzt werden, wodurch in einem Brandfall die zeitraubende Verlegung von Schläuchen entfällt. Die Einkupplung ist mit Hilfe einer Einspeisearmatur nach DIN 14461 Teil 4 möglich. Die Montagehöhe der B-Kupplungen beträgt 800 (± 200) mm über der Geländeoberfläche. Die Montagehöhe der Schlauchanschlussarmatur zur Entnahme nach DIN 14461 Teil 5 beträgt 1200 (± 400) mm über der Oberkante des fertigen Fußbodens. Um ein reibungsloses Befüllen und Entleeren der Rohrleitungen zu ermöglichen, werden an den obersten Punkten des Rohrleitungssystems Belüfter und Entlüfter nach DIN 14463-3 eingesetzt. Die Entlüftungsmenge beträgt mind. 2000 l/min. Kommt es zu Stichstrecken über 2 m, sind entsprechend der Entlüftungsmenge weitere Belüfter und Entlüfter zu installieren.
Über eine Einspeiseeinrichtung kann die Löschwasserleitung „trocken“ entleert werden. Ist dies nicht möglich, wird die Löschwasserleitung über eine hydraulische Entleerungseinheit in DN 15 ausgeführt. Befindet sich die plombierbare Entleerungseinheit in einem Gebäude, ist eine ausreichende Entwässerungsmöglichkeit nach DIN 1986-100, DIN EN 12056 und DIN 14463 in unmittelbarer Nähe bereitzustellen.
In einem Gebäude mit mehreren Löschwasserleitungen „trocken“ muss für jede dieser Leitungen eine separate Einspeisung vorhanden sein. In jedem Geschoss ist mindestens eine Schlauchanschlusseinrichtung vorzusehen.
Löschwasserleitungen „trocken“ sind in DN 80 zu dimensionieren. Beim Einsatz geringerer Nennweiten und/oder bei Längen größer/gleich 100 m ist die ausreichende Dimensionierung rechnerisch nachzuweisen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Wasserdurchfluss an 3 Entnahmestellen mit jeweils 200 l/min die Druckdifferenz zwischen Löschwassereinspeisung und ungünstigster Entnahmestelle maximal 0,1 MPa + geodätischer Steighöhe beträgt. Ab einer geodätischen Höhe von mehr als 30 m über der Einspeisung ist eine Druckerhöhungsanlage erforderlich, die in das Brandschutzkonzept aufzunehmen ist.
Die Rohrleitungen sind nach DIN 14462 Tabelle 1 auszuwählen und in PN 16 auszuführen. Sollen Press-, Klemm- und Steckverbindungen zum Einsatz kommen, müssen diese geeignet und von einer Prüfstelle geprüft worden sein. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Befestigungsabstände und Befestigungen zu legen, da beim Befüllen und Entleeren außergewöhnliche Kräfte auf die Rohrleitungen wirken. Hierzu sollte eine Auskunft vom Hersteller eingeholt werden.
Die Einspeisung muss mit einem Schild „Löschwassereinspeisung“ und die Entnahmestelle mit einem Schild „Löschwasserentnahme für die Feuerwehr“ nach DIN 4066 versehen werden. Jede zusätzliche Entleerungsstelle bekommt ein Schild „Entleerung Löschwasserleitung trocken“ nach DIN 4066.
Nach Fertigstellung bzw. nach einer wesentlichen Änderung der Anlage ist eine Inbetriebnahme und eine Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen durchzuführen. Diese Anforderung ist in den Prüfverordnungen nach Landesbaurecht geregelt.
Zur Inbetriebnahme bzw. Abnahmeprüfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Prüfung der Anlage erfolgt nach Tabelle 3 der DIN 14462.
Wandhydranten können mit Flachschläuchen und formstabilen Schläuchen ausgerüstet werden. Für die Selbsthilfe sollten nur Wandhydranten mit formstabilen Schläuchen eingesetzt werden. Eine Kurzbedienungsanleitung muss in jedem Wandhydrant angebracht sein.
Wandhydranten sind so an- bzw. einzubauen, dass sich das Schlauchanschlussventil in einer Höhe von 1400 (± 200) mm über der Oberkante des fertigen Fußbodens befindet. Werden Wandhydranten-Kombinationsschränke eingebaut, ist ggf. auf weitere Montagehöhen zu achten (z. B. für Handfeuermelder).
Die Wandhydranten sind in die zwei Typen S und F untergliedert. Die Handhabung beider Typen mit formstabilem Schlauch ist identisch, sie unterscheiden sich jedoch in der Abgabe der Löschwassermenge und der Art des Anschlusses an die Wasserversorgung.
Bei einer Löschwasseranlage „nass” mit Wandhydranten vom Typ F nach DIN 14462 ist ein freier Auslauf Typ AA, AB nach DIN EN 1717 einzusetzen. Die Wandhydranten vom Typ F sind für die Nutzung durch die Feuerwehr und zur Selbsthilfe vorgesehen. Sie werden in zwei Leistungsklassen unterschieden:
Bei Wandhydranten vom Typ S beträgt der Mindestfließdruck 0,2 MPa bei einem Durchfluss von je 24 l/min. Hierfür besteht eine Gleichzeitigkeit von 2 x 24 l. Der max. Fließdruck bei beiden Wandhydrantentypen liegt bei 0,8 MPa.
Wandhydranten stehen in verschiedenen Ausführungen mit Flachschläuchen und formstabilen Schläuchen zur Verfügung. Des Weiteren stehen Schränke für Steigleitungen „trocken“ zur Verfügung. (siehe Abb. 1 + Abb. 2)
Zusätzlich zur Ausstattung nach DIN 14461-1 Tabelle 1, kann ein Fach für einen Druckknopfmelder und/oder ein Fach für einen Feuerlöscher vorhanden sein. Zu jedem Wandhydrantenschrank ist eine Montageanleitung beizulegen. Die Montagehöhe beträgt 1400 (± 200) mm von der Oberkante des Fertigfußbodens.
In der Praxis kommen immer häufiger „Schmalhydranten“ zur Anwendung, welche allerdings nicht der Norm entsprechen. Sie finden beispielsweise Anwendung in Verkaufsstätten und Speditionen. Der Einsatz der „Schmalhydranten“ sollte unbedingt genehmigt werden, da es sonst bei der Abnahme der Anlage Probleme geben kann. (siehe Abb. 3)
In Anlagen mit zusätzlicher Einspeisung von Nichttrinkwasser ist allein der Einsatz eines freien Auslaufes Typ AA, AB nach DIN EN 1717 gestattet. Der freie Auslauf wird durch einen Vorlagebehälter mit Druckerhöhungsanlage erreicht. Kann der Wasserversorger die geforderte Löschwassermenge nicht bereitstellen, muss die Größe des Vorlagebehälters entsprechend angepasst werden. Die Anforderungen an die Druckerhöhungsanlage ergeben sich aus der DIN 14462 und dem Brandschutzkonzept.
Sind in einem Objekt keine Wandhydranten vom Typ F gefordert, können Wandhydranten vom Typ S eingesetzt werden. Als Löschwasserübergabe ist das Schlauchanschlussventil 1“ mit Sicherungseinrichtung nach DIN 14461-3 vorzusehen. Eine Rohrnetzberechnung ist erforderlich, um einen Austausch des Wassers in den Rohrleitungen sicherzustellen. Bei der Einbindung einer Wandhydrantenanlage vom Typ S in die Trinkwasserinstallation sind die Kosten geringer als bei einer Wandhydrantenanlage vom Typ F. Bei einem nicht ausreichenden Wasseraustausch sind auch diese Wandhydranten analog zum Typ F über einen freien Auslauf bzw. eine Füll- und Entleerungsstation sicher vom Trinkwassernetz zu trennen.
Wenn die Feuerlöschanlage durch die Zwischenschaltung eines drucklosen Vorlagebehälters mit freiem Auslauf AA, AB nach DIN EN 1717 und anschließender Druckerhöhungsanlage keine direkte Verbindung zum Trinkwassernetz hat, spricht man von einem „mittelbaren Anschluss“. Alle anderen Anschlussarten haben dementsprechend eine unmittelbare Verbindung zur Trinkwasserinstallation:
In der Tabelle 1 der DIN 1988-600 sind folgende Löschwasserübergabestellen mit ihren Anschlussarten aufgeführt:
Ein unmittelbarer Anschluss von Löschwasseranlagen darf ausschließlich mit Füll- und Entleerungsstationen mit DIN/DVGW Prüfzeichen erfolgen.
Füll- und Entleerungsstationen müssen nach DIN 14462 installiert werden. Diese Systeme sind immer dann zu bevorzugen, wenn das Rohrnetz trocken gehalten werden muss (z. B. bei Frostgefahr).
Bei der Planung von „nass/trocken“ Löschwassersystemen ist Folgendes zu beachten: Am hydraulisch ungünstigsten Wandhydranten muss nach max. 60 Sekunden Löschwasser bereitstehen. Diese Anforderung kann dazu führen, dass erheblich größere Volumenströme in der Füllphase benötigt werden als in der Betriebsphase der Löschwasseranlage.
Leider kommt es häufig vor, dass diese großen Wassermengen nicht vom Wasserversorger zur Verfügung gestellt werden können. In solchen Fällen muss das Löschwasser für die Füllphase in einem Vorlagebehälter bevorratet werden. Die zugehörige Druckerhöhungsanlage sorgt für die maximalen Fließdrücke. Zusätzlich benötigt die Füll- und Entleerungsstation Grenztaster an den Wandhydranten, damit die Anlage ausgelöst werden kann. Hierfür müssen alle Grenztaster miteinander verkabelt werden.
In Außenbereichen von Firmen- und Privatgrundstücken können im Brandschutzkonzept Unter- und Überflurhydranten erforderlich sein. Es gelten folgende normative Aussagen für die Installation der Hydranten:
Die DIN 1988 Teil 600 sagt aus, dass Unter- und Überflurhydranten nur „mittelbar“ an das Trinkwassernetz angeschlossen werden dürfen, wenn der Spitzenvolumenstrom größer als der Löschwasservolumenstrom ist. Im Bedarfsfall muss eine Wassermenge je Unter- und Überflurhydrant von 800 l/min bzw. 1600 l/min mit einem konstanten Druck von 0,15 MPa für einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden durch den Wasserversorger bereitgestellt werden. Unter- und Überflurhydranten sind immer gemäß Vorgabe der zuständigen Ordnungsbehörde zu kennzeichnen.
Technische Daten Überflurhydrant mit Kugelabsperrung und Fallmantel
Technische Daten Unterflurhydrant mit Kugelabsperrung
Gemeinden und Kommunen stellen über den örtlichen Wasserversorger in der Regel „Trinkwasser“ in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Allerdings sind die Wasserversorger nicht verpflichtet, die „Löschwasserversorgung“ sicherzustellen.
Im Zuge der Trinkwasserinstallation existiert fast in jeder größeren Gemeinde ein Hydrantennetz, welches den Grundbedarf an Löschwasser im „öffentlichen Raum“ der Kommunen absichert. Für die Bereitstellung der Löschwassermenge kann auch eine unabhängige Löschwasserversorgung für den Objektschutz genutzt werden. Diese unterscheidet sich zwischen einer „erschöpflichen“ Löschwasserversorgung, zu der z. B. Löschwasserteiche und Löschwasserbehälter (Zisternen) gehören und einer „unerschöpflichen“ Löschwasserversorgung, die sich z. B. offener Gewässer und Löschwasserbrunnen bedient.
Bei der Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz muss eine Klärung mit dem Wasserversorger erfolgen. Die Löschwasserversorgung sollte immer parallel zur Aussage im Brandschutzkonzept mit der örtlichen Feuerwehr abgesprochen werden.
Druckerhöhungsanlagen für Hydrantenanlagen müssen den Anforderungen der DIN 14462 entsprechen. Die Auswahl einer passenden Druckerhöhungsanlage kann nur durch eine vorherige Druckverlustberechnung erfolgen. Der Druckverlust einer Hydrantenanlage setzt sich aus folgenden Gegebenheiten zusammen:
Die hierfür in Frage kommende Druckerhöhungsanlage muss bei einem Förderstrom von 18 m³/h eine Förderhöhe von 56,6 m erreichen.
Wichtig bei der Auslegung der Druckerhöhungsanlage ist, dass der maximale Fließdruck laut DIN 14462 von 0,8 MPa am Wandhydranten nicht überschritten wird. Bei Neuinstallationen kann man z. B. durch den Einsatz mehrerer Druckzonen dieser Anforderung nachkommen. Bei Bestandsgebäuden können Armaturen zur Druckreduzierung notwendig werden.
Sollte der maximale Fließdruck von 0,80 MPa an einzelnen Wandhydranten einer Anlage überschritten werden, so ist hier ein Einsatz von Drosselscheiben notwendig. Diese werden am Schlauchanschlussventil, hinter der Storzkupplung, eingebaut. Die Auslegung der Drosselscheiben richtet sich nach der zu reduzierenden Druckdifferenz (Drucküberschuss) am Wandhydranten. Der Einbau der Drosselscheibe muss gut sichtbar am Schlauchanschlussventil, durch ein Schild oder einen Aufkleber kenntlich gemacht werden.
Bei Wandhydrantenanlagen können Armaturen zur Druckreduzierung notwendig werden. Druckminderer sind möglichst zentral anzuordnen und zur Einregulierung von Druckzonen zu verwenden. Diese sind mindestens für den Nenndruck PN 16 zu bemessen, sofern nicht höhere Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen. Sie müssen so beschaffen sein, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Brandschutzes kommen kann. Druckminderer müssen gekennzeichnet und gegen unbefugtes Verstellen gesichert werden. Ferner müssen sie aus nicht brennbaren Materialien gefertigt sein und für den Einsatzzweck geeignet und zugelassen sein. Die Instandhaltung erfolgt spätestens jährlich oder nach Herstellerangaben früher.
Es ist möglich, dass im Brandschutzkonzept eine Netzersatzanlage (Notstromnetz) oder ein Notstromgenerator gefordert wird. Sollte ein Notstromnetz gefordert sein, ist dieses mit einem zweitem Stromnetz und einem Netzumschaltgerät gemäß der elektrischen Leistung auszulegen. Ist ein Notstromnetz mit einem Stromgenerator vorhanden oder gefordert, so ist die Druckerhöhungsanlage in das Notstromnetz einzureihen. Bei der Auslegung des Notstromnetzes ist auf die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes zu achten und Baumaßnahmen sind ggf. vorzunehmen.
Für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit von Löschwasseranlagen bei einzelner Spannungsversorgung der Druckerhöhungsanlage, ist als Mindestmaßnahme eine Einspeisungseinrichtung für die Feuerwehr vorzusehen.
Diese Feuerwehreinspeisung besteht generell aus einer Einspeisearmatur nach DIN 14461 Teil 4, einem Schutzschrank für die Einspeisearmatur sowie einer Rückschlagsklappe DN 80. Eine Feuerwehreinspeisung ist nur bei mittelbar angeschlossenen Löschwasseranlagen (z. B. freier Auslauf über einen Vorlagebehälter) zulässig.
Die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Löschwasseranlagen sind dem Brandschutzkonzept zu entnehmen.
Um einen sicheren Betrieb der Feuerlöschanlage zu gewährleisten, kann eine Notstromversorgung gefordert werden. Bei einem Netzausfall ist die Betriebsbereitschaft der Füll- und Entleerungsstation gemäß DIN 14463 durch Akkumulatoren (Akkus) für 60 Stunden zu gewährleisten.
Durch die hohe Stromaufnahme einer Druckerhöhungsanlage, ist eine Notversorgung über Akkus schwer umzusetzen. Die Forderung aus der Norm kann durch ein zweites Stromversorgungsnetz oder durch ein Notstromaggregat sichergestellt werden.
Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch ein Rückfließen sind grundsätzlich oberhalb der Rückstauebene zu installieren, so dass anfallendes Überlauf- und Entleerungswasser aus dem Vorlagebehälter bzw. aus der Füll- und Entleerungsstation und anderen Armaturen sicher abgeführt wird.
Bei Installationen unterhalb der Rückstauebene muss durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Installation einer Hebeanlage) sichergestellt werden, dass das komplette Überlaufwasser bzw. Entleerungswasser am Vorlagebehälter des Rohrnetzes an der Füllund Entleerungsstation sicher abgeführt wird. Es sind dabei die Regeln der DIN 1986- 100/DIN EN 12056 sowie DIN 14462 zu beachten.
In der DIN 14462 und der DIN 1988-600 wurden Löschwasserübergabestellen (LWÜ) als Schnittstellen zwischen Trinkwasserinstallation und Feuerlöschanlagen definiert. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2011 im Bereich des Anschlusses der Feuerlöschanlage an das Trinkwassernetz ist erfolgt. Begriffsbestimmungen wurden in diesem Zuge erweitert bzw. aktualisiert.
Eine Feuerlösch- und Brandschutzanlage kommt während ihrer gesamten Lebensdauer nur im Brandfall zum Einsatz. Da es im Bereitschaftszustand der Anlage zu keinem ausreichenden Wasseraustausch kommt, wird durch die LWÜ eine sichere Trennung zum Trinkwassernetz sichergestellt, wodurch die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird.
Die Einzelzuleitung vom Trinkwasserverteiler zur LWÜ ist auf eine Länge von 10 x DN und 1,5 Liter begrenzt. Sollte diese Strecke länger als beschrieben sein, ist eine automatische Spüleinrichtung einzusetzen. Das 3-fache Wasservolumen der Einzelzuleitung ist einmal pro Woche auszutauschen. Hierbei gelten Fließgeschwindigkeiten bei einer Nennweite von DN 50 von mind. 0,2 m/s und bei einer Nennweite über DN 50 von 0,1 m/s. Der Spitzendurchfluss darf eine Fließgeschwindigkeit von 5 m/s nicht überschreiten.
Die Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 wird über Grenztaster an den Wandhydranten (Typ F) ausgelöst und anschließend strömt das Löschwasser in die trockene Steigleitung. Ein Rohrbelüfter und Rohrentlüfter ist nach Bedarf einzuplanen.
Eine hinreichende Wasserversorgung muss gewährleistet sein, durch die das Löschwasser innerhalb von 60 Sec. am entferntesten Wandhydranten bereitsteht. Die Rohrleitung ist so zu verlegen, dass sie sich zur Anlage hin entleeren kann.
Sollte dieses nicht möglich sein, sind zusätzliche Entleerungspunkte zu berücksichtigen. Wird für die Füllphase nicht genügend Wasser vom Wasserversorger zur Verfügung gestellt, so ist diese Menge in einem Vorlagebehälter bereitzustellen.
Bei diesem Anlagentyp kann der freie Auslauf, die Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-2 und die Direktanschlussstation nach DIN 14464 zum Einsatz kommen. Das Rohrnetz ist im Ruhezustand leer und wird erst nach der Auslösung geflutet. Eine 2-Linien-Abhängigkeit ist zur Auslösung der Anlage gefordert. Eingesetzt werden diese Anlagen beispielsweise zur Berieselung von Behältern. Die Normen DIN 14494, DIN 14495, DIN CENT/TS 14816 und VdS 2109 finden Anwendung. Der benötigte Spitzenvolumenstrom, welcher für die Flutungsphase benötigt wird, ist zu errechnen und durch das Wasserversorgungsunternehmen sicherzustellen.
Unter- und Überflurhydranten dienen der Feuerwehr zur Brandbekämpfung im Brandfall. Der freie Auslauf Typ AA, AB nach DIN EN 1717 oder die Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 dürfen bei Unter- und Überflurhydranten als LWÜ eingesetzt werden.
Bei der Füll- und Entleerungsstation ist für die Füllphase ein Spitzenvolumenstrom sicherzustellen. Die bereitzustellende Löschwassermenge wird in dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 geregelt und beträgt je nach Objekt 48 m³/h, 96 m³/h oder 192 m³/h. Sollte der Trinkwasserbedarf höher als der Löschwasserbedarf ausfallen, können die Hydranten unmittelbar angeschlossen werden. Diese Situation ist jedoch selten gegeben, so dass in der Regel der Einsatz einer LWÜ erforderlich ist.
Die Unter- und Überflurhydranten sind nach der DIN EN 14339 bzw. DIN 14384 auszulegen. Daraus ergibt sich, dass der Anschluss einer Feuerlöschanlage in der Regel mittelbar auszuführen ist. Ein unmittelbarer Anschluss ist nur bei Hydrantenanlagen zulässig.
Eine selbsttätige Löschhilfeanlage wirkt als Feuerlöschanlage mit eingebrachten Düsen. Wird die Auslösetemperatur des Verschlusses erreicht und die Sprinkler geöffnet, kann Löschwasser austreten. Es werden drei Arten von Sprinkleranlagen unterschieden.
Bei einer Nass-Sprinkleranlage ist das Rohrnetz hinter dem Nassalarmventil ständig mit Löschwasser gefüllt, das nach der Auslösung eines Sprinklers ausströmen kann. Eine Trocken-Sprinkleranlage hat ein mit Druckluft gefülltes Rohrnetz, welches erst nach Auslösung eines Sprinklers mit Wasser befüllt wird. Diese Anlage kommt in frostgefährdeten Bereichen zum Einsatz (z. B. Freiflächen, Kühlhäuser). Das Rohrnetz einer vorgesteuerten Trocken-Sprinkleranlage ist ebenfalls mit Druckluft gefüllt.
Die Auslösung erfolgt über eine Brandmeldeanlage oder über einen Sprinkler. Als Normen finden die DIN 14489, DIN EN 12845 und die VdS CEA 4011 ihre Anwendung. Als Löschwasserübergabestelle kommen der freie Auslauf Typ AA, AB nach DIN EN 1717 oder die Direktanschlussstation nach DIN 14464 in Betracht.
Achtung: Nach DIN 1988-600 ist der Spitzenvolumenstrom bei Direktanschlussstationen nach DIN 14464 auf 50 m³/h begrenzt. Wird die LWÜ weiter als 10 x DN entfernt sein und der Leitungsinhalt 1,5 l überschreiten, muss die Stichleitung einmal wöchentlich mit dem dreifachen Wasservolumen und mit einer Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,1 m/s ausgespült werden.
Rohrmaterialien und deren Verbindungen, Befestigungen sowie Armaturen müssen aus brandschutztechnischer Sicht für Löschwasseranlagen geeignet sein. Die Auswahl der dafür passenden Werkstoffe und die Montage erfolgt nach DIN 14462 und DIN 1988-600 sowie nach den Vorgaben der Hersteller.
Feuerlöschanlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Sie dienen der Rettung und dem Schutz von Personen sowie der Brandbekämpfung. Die Viega Installationssysteme Profipress, Sanpress, Sanpress Inox und Prestabo sendzimirverzinkt sind geeignet für Löschwasserleitungen „nass“, „nass/trocken“ und „trocken“ nach DIN 14462. Die Systeme Sanpress und Sanpress Inox sind DEKRA geprüft nach DIN 14462. (siehe auch Abb. 1)
Kunststoffrohre dürfen als Löschwasserleitungen nur erdverlegt verwendet werden oder in Hausanschlussräumen ohne Brandlasten. Der Einsatz von Installationssystemen mit Press-, Klemm- und Steckverbindungen in Löschwasseranlagen „trocken“ und „nass/trocken“ ist problematisch, weil die Verbindungen bei direkter Beflammung ihre Form- und Kraftschlüssigkeit verlieren und undicht werden können. Es dürfen deshalb nur für den speziellen Anwendungsfall geprüfte Systeme verwendet werden, z. B. für den Einsatz in Trockensprinkleranlagen.
Bei der Montage von Rohrleitungen in Löschwasserinstallationen sind die anerkannten Regeln der Technik und die Produktinformationen der Hersteller zu beachten. Für die Ausführung und Befestigung von Löschwasserleitungen und deren Zuleitungen zur Löschwasserübergabestelle geht DIN 14462 von einer Einsatzdauer von 2 Stunden aus.
Besonders ist zu beachten:
Für die Ausführung und Befestigung der Löschwasserleitungen ist zu beachten:
Die Verwendung von Kunststoffdübeln in Brandschutzanlagen ist nicht zulässig. Bei der Verwendung von Dübeln bestehen unterschiedliche Anforderungen für Produkte mit und ohne brandschutztechnischen Eignungsnachweis.
Es gilt für Dübel ohne brandschutztechnischen Eignungsnachweis:
Die maximale Belastung und die Einbauart für Dübel mit brandschutztechnischem Eignungsnachweis sind im Verwendbarkeitsnachweis definiert. In beiden Fällen sind die zulässigen Befestigungsabstände nach Herstellerinformationen zu beachten. (siehe auch Abb. 2)
Bei der Befestigung von Löschwasserleitungen an Stahlbauteilen mit Brandschutzkleidung sind anstelle der Dübel kraftschlüssige Befestigungsmittel einzusetzen. Die oben angegebene Begrenzung der rechnerischen Spannung ist einzuhalten. Die Brandschutzverkleidung der Stahlbauteile ist auf eine Länge von mindestens 300 mm auf die Abhängung zu erweitern. So wird verhindert, dass die Feuerwiderstandsdauer der Stahlbauteile durch den Anschluss der Abhänger beeinträchtigt wird.
Die Länge einer Abhängung (Abstand Unterkante Feuerlöschleitung und Unterkante Deckel) darf bei ungeschützten Abhängern 1,5 m nicht überschreiten. (siehe auch Abb. 3)
Die aus der Längenausdehnung der Löschwasserleitungen bei Brandeinwirkung resultierenden Kräfte dürfen Brandschottungen nicht zerstören. Deshalb sind Löschwasserleitungen mit Fixpunkten in ausreichender Anzahl zu befestigen, um diese Kräfte kontrolliert über Dehnungsausgleicher (L- oder U-Rohr) oder Kompensatoren abzuleiten. Es gelten dabei die allgemeinen Installationsgrundsätze des Kapitels „Metallene TW-Installationssysteme - Anwendungstechnik“ im Viega Praxishandbuch.
Zusätzliche Fixpunkte müssen in Feuerlöschleitungen „nass/trocken“ und „trocken“ vorgesehen werden, um die Reaktionskräfte der Löschwasserleitungen während des Befüllungsvorgangs abzufangen. Diese zusätzlichen Fixpunkte müssen am Anschluss von Druckerhöhungsanlagen auf der Druckseite und bei fernbetätigten Füll- und Entleerungsstationen (Nass-Trocken-Stationen) nach DIN 14463 angebracht werden. Für die Fixpunkte haben sich handelsübliche Konstruktionen aus nicht brennbaren Baustoffen (z. B. Rohrbügel) bewährt. (siehe auch Abb. 4)
Löschwasserleitungen und die Zuleitungen zur Löschwasserübergabestelle sind entsprechend der zu erwartenden Einsatzdauer auszuführen – DIN 14462 geht von 2 Stunden aus. Löschwasserleitungen und Halterungen müssen so ausgelegt und geschützt sein, dass sie im Falle eines Brandes die für die mechanische Belastbarkeit kritische Temperatur von 500 °C nicht überschreiten. Nur so kann die Funktionsfähigkeit der Löschanlage gewährleistet werden, auch wenn sie durch zusätzlich auftretende Extrembelastung beansprucht wird (z. B. durch herabfallende Gegenstände). Bei der Verlegung von Löschwasserleitungen „trocken“ und „nass/trocken“ in Bereichen mit hohen Brandlasten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Der Arbeitskreis V – Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung bei der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder – hat in diesem Zusammenhang eine Untersuchung zum Verhalten von trockenen Steigleitungen bei direkten Flammeneinwirkungen in der Universität Karlsruhe (TH) in Auftrag gegeben.
Der Forschungsbericht Nr. 142 vom Januar 2007 kommt zu der Aussage: „Als Ergebnis der vorgelegten Arbeit, dürften daher trockene Steigleitungen in keinem Fall ungeschützt verlegt werden, da bei deren Brandbelastung unkalkulierbare Gefährdungen auftreten.“
Brandschutz-Maßnahmen für Löschwasserleitungen:
Als Brandschutzverkleidung von Feuerlöschleitungen können verwendet werden:
Die Verkleidungsdicke muss für jedes Bauteil separat, entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des gewählten Systems, gewählt werden. Ergeben sich aufgrund der Berechnungslasten Zugspannungen in den Halterungen, die deutlich über 6 N/mm² liegen, müssen nach den Grundsätzen der DIN 4102-4 auch die Abhänger verkleidet werden.
Löschanlagen, Wandhydranten, Unter- und Überflurhydranten sowie Löschanlagen „trocken“ werden nach Fertigstellung sowie nach Änderung der Anlage von einem Sachkundigen in Betrieb genommen. Die einzelnen Schritte der Inbetriebnahme werden im Folgenden aufgezählt:
Sichtprüfung:
Funktionskontrolle:
Bei Füll- und Entleerungsstationen zusätzlich:
SPS/Timer:
Nach der Inbetriebnahme erfolgt in der Regel eine Sachverständigenabnahme. Hierfür müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Bei der Abnahmeprüfung wird die Anlage auf Löschwirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft. Bei der Betriebssicherheit wird sowohl auf die Sicherheit der einzelnen Anlagenteile während ihrer Funktion als auch auf den sicheren Betrieb der Energieversorgung und des zur Nachspeisung eingebundenen Trinkwassersystems geachtet. Dies gilt sowohl für die erforderliche Wassermenge als auch für die einzuhaltende Trinkwasserhygiene (siehe DIN 1988-600 und DIN EN 1717).
Mängel an der hygienischen Trennung gefährden die Nutzer des Gebäudes und werden auch bei Bestandsanlagen nicht geduldet.
Nach der Fertigstellung sowie nach einer wesentlichen Änderung einer Anlage ist eine Sachverständigenabnahme und eine Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen nach Landesrecht durchzuführen.
Die Forderungen aus den Bauauflagen und/oder aus dem Brandschutzkonzept sowie aus den Planungsgrundlagen der DIN 14462 sind zu prüfen und zu dokumentieren. Der Errichter hat vor der Abnahmeprüfung eine Errichtererklärung, ein Errichterprotokoll und das Kontrollbuch zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Abnahmeprüfung muss die Anlage auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.
Dabei ist die Einhaltung folgender Vorgaben und Regeln zu überprüfen:
Anfallendes Wasser aus dem gesicherten Betrieb und aus Wartungsarbeiten ist sicher abzuführen. Hierfür kommen Entwässerungssysteme zum Einsatz, die nach der DIN 1986-100 bzw. nach den Normen der Reihe DIN EN 12056 ausgelegt und eingebaut werden.
Dies gilt insbesondere für:
Bei einem Vorlagebehälter und einer Füll- und Entleerungsstation ist ein Bodenablauf von größer/gleich DN 100 vorzusehen.
Die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) von Wandhydranten und Löschanlagen soll nach den Vorgaben der DIN 14462 unter Beachtung der Herstellervorgaben in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Bei der Inspektion und bei Wartungsarbeiten werden die Angaben aus der Abnahmeprüfung bzw. vorheriger Instandhaltungsmaßnahmen mit dem Ist-Stand der Anlage verglichen. Werden Abweichungen festgestellt, so sollten diese durch Instandsetzungsarbeiten entsprechend den Herstellervorgaben behoben werden.
Die Zeitabstände zwischen den Instandhaltungsmaßnahmen liegen, sofern die Herstellerangaben nicht davon abweichen, zwischen 1 Jahr (Wandhydrantenanlagen sowie Unter- und Überflurhydranten) und 2 Jahren (trockene Löschwasseranlagen). Durchgeführt werden diese Arbeiten von einem Sachkundigen. Unabhängig davon sind die nach anderen Vorschriften (z. B. Prüfverordnungen nach Landesbaurecht) ggf. erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen durch einen Sachverständigen durchzuführen. Die einzelnen zu betrachtenden Punkte gleichen im Wesentlichen einer Inbetriebnahme und werden in einem Instandhaltungsprotokoll festgehalten.
Folgende Punkte sind während der Instandhaltungsmaßnahmen zu beachten:
Wird am Ende der Instandhaltungsmaßnahme festgestellt, dass die Betriebssicherheit der Löschanlage nicht gegeben ist, so muss diese durch ein Schild mit der Aufschrift „AUßER BETRIEB“ gekennzeichnet werden.
Am Ende der Instandhaltungsmaßnahme wird ein Aufkleber nach DIN EN 671-3 gut sichtbar an der Außenseite der Tür aufgeklebt. Dieser darf die Angaben des Herstellers nicht verdecken und muss folgende Angaben enthalten:
Zulauf prüfen:
Funktionskontrolle:
Wandhydranten:
Wichtig: Die einzelnen Punkte sind mit den örtlichen Brandschutzbehörden, der Bauaufsicht und den Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzustimmen! Die Planungshinweise sind auszugsweise aus der DIN 1988-600, EN 1717 und DIN 14462 sinngemäß übernommen worden.
Ein Brandschutzkonzept enthält Angaben über den Aufbau und die Anforderungen an die Feuerlösch- und Brandschutzanlagen unter Berücksichtigung des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes und der kundenspezifischen Anforderungen und Brandlasten.
Vor Festlegung der Einbauorte ist aus dem Brandschutzkonzept die Art des Wandhydranten ob Typ “F“ oder Typ “S“ auszuwählen, sowie die vorgeschriebenen Schlauchlängen und in welchen Bereichen Wandhydranten vorzusehen sind. Die Anzahl der Wandhydranten wird durch die Schlauchlänge und die maximal zulässige Fluchtweglänge in Hallen und Gängen vorgegeben, wobei der effektive Laufweg zu addieren ist und nicht die kürzeste Verbindung (Luftlinie) zwischen zwei Punkten. Die Schlauchlänge in den Wandhydranten ist planerisch mit 30 m anzusetzen, sofern das Brandschutzkonzept nicht andere Längen vorgibt. Es sollte im Idealfall jeder Entstehungsbrand mit drei Strahlrohren bekämpft werden können. An den Ausgangstüren in Hallen bzw. Fluchtwegtüren und in Treppenhäusern von größeren Gebäuden wie Hochhäusern, Bürogebäuden, Hotels oder Krankenhäusern sind pro Geschoss üblicherweise Wandhydranten zu installieren. Zu beachten ist dabei, dass ein Gang nur dann als Fluchtweg anerkannt wird, wenn die lichte Weite an der engsten Stelle mindestens 110 cm beträgt.
Vorrangig werden Löschwasserleitungen „nass” und „nass/trocken” als Kupfer- oder verzinkte Stahlleitung oder Materialien nach Tabelle 1 DIN 14462 ausgeführt. Für die Verwendung von verzinktem Stahlrohr oder Kupferrohr ist die Zustimmung des zuständigen Wasserversorgungsunternehmens einzuholen (Sanitärinstallateur). Die Dimensionierung erfolgt nach DIN 1988-600 und DIN 14462 durch eine Druckverlustberechnung. In der Regel gilt „nass“ Anlagen“ mit „Vorlagebehälter und Pumpe“ mittelbarer Anschluss bis zu einem Rohrleitungsvolumen von ca. 1000 Liter in DN 50, bei Anschluss einer „nass-trocken“ Anlage bis zu einem Rohrnetzvolumen von ca. 800 Liter in DN 50, diese Annahmen sind rechnerisch nachzuweisen. Die Löschwasserleitungen „trocken” ist in verzinktem Stahlrohr oder in Materialien nach Tabelle 1 DIN 14462 auszuführen. Die Rohrleitung ist in DN 80 zu dimensionieren. Soll die Rohrleitung kleiner dimensioniert werden oder ist die Gesamtlänge größer 100 m sind rechnerische Nachweise erforderlich.
Nachdem aus dem Brandschutzkonzept der Typ der Wandhydranten und daraus resultierend gemäß der Tabelle 2 DIN 14462 die Wassermengen und die Gleichzeitigkeit festgelegt wurde, ist sicherzustellen, dass mindestens über 2 Std. das Löschwasser bereitgestellt werden muss (sofern das Brandschutzkonzept nicht andere Vorhaltezeiten vorgibt ). Bei der Annahme, dass Typ “F“ zum Einsatz kommt mit einer Gleichzeitigkeit von 3 Wandhydranten, bei einer normalen Entnahmemenge von 100 l/min und einem Mindestfließdruck pminf von 3 bar am Wandhydranten – Schlauchanschlussventil bzw. einem Höchstfließdruck pmaxf von 8 bar, muss über die 2 Std. ein Volumen von 36 m³ Löschwasser bereitgestellt werden. Nach W 405 und den „AGB Wasserwerke“ müssen die Wasserwerke diese Menge nicht zur Verfügung stellen, aber die Gemeinden sind verpflichtet das Löschwasser für den abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) bereitzustellen, dies kann jedoch auch aus unterirdischen Tanks DIN 14230, Löschteichen DIN 14210 oder Löschbrunnen DIN 14220 erfolgen. Grundsätzlich gilt für alle Anlagen dieser Art die Begrifflichkeit des „Objektschutzes“, d.h. hier muss der Bauherr für eine entsprechende Versorgung mit Objektschutzlöschwasser sorgen. Der „Grundschutz“ nach W 405 muss durch die Gemeinde sichergestellt werden, d. h. Löschwasser für die Feuerwehr „abwehrender Brandschutz“.
Bei Wandhydranten Typ F muss der Fließdruck pminf vom Wasser-Einspeisepunkt weitest entfernten Schlauchanschlussventil bei einer Durchflussmenge von 100 l/min mindestens 0,3 MPa (3 bar) betragen, in Hochhäusern gemäß Brandschutzkonzept 200 l/min bei 0,45 MPa (4,5 bar). Der Fließdruck pmaxf darf am Schlauchanschlussventil max. 0,8 MPa betragen. Der max. Ruhedruck am Schlauchanschlussventil darf 1,2 MPa nicht überschreiten (0,1 MPa = 1 bar).
Es ist mit den Wasserversorgungsunternehmen zu klären, ob der notwendige Versorgungsdruck bereitgestellt werden kann. Dieser richtet sich nach dem benötigten Volumenstrom, bei einer Gleichzeitigkeit von entweder 18 m³, 24 m³ oder 36 m³. Der für das jeweilige Bauvorhaben geforderte Volumenstrom kann dem Brandschutzkonzept entnommen werden. Kann der Wasserversorger den geforderten Versorgungsdruck nicht bereitstellen, so ist eine Druckerhöhungsanlage erforderlich.
Dies trifft zu, wenn die Druckdifferenz, die sich zusammensetzt aus dem Druckverlusten in den Rohrleitungen, dem Druckverlust aus dem geodätischen Höhenunterschied und dem Mindestfließdruck, größer ist als der Versorgungsdruck. Die Druckerhöhungsanlage ist vor der Installation bei dem örtlichen WVU anzumelden. Für die Versorgungssicherheit einer DEA ist die Anlage so auszulegen, dass die ständige Betriebssicherheit der Löschwasserversorgung sichergestellt ist, diese Angaben sind dem Brandschutzkonzept zu entnehmen, z. B. Doppelpumpe 100 % redundant mechanisch/hydraulisch und Ersatzstromversorgung 100 % (unterbrechungsfreie Stromversorgung und zweiter Schaltschrank).
Detaillierte Druckverlustberechnungen werden nach Angabe eines Streckenverlaufsplans oder Übermittlung einer Isometrie ihres Bauvorhabens auf Wunsch von unseren LWT-Spezialisten vorgenommen. Bei dieser Berechnung werden auch entsprechende Druckzonen vorgeschlagen (siehe auch DIN 1988-500). Um eine Zulaufdruckmessung (Kontrolle) unmittelbar hinter dem Wasserzähler durchführen zu können, sollte ein Druckanzeigegerät installiert sein.
Bei Trinkwasserinstallationen mit Wandhydranten Typ S (Selbsthilfe) sind die Auslegungen nach DIN 1988-300 vorzunehmen, der Verbrauch ist zum Trinkwasserbedarf zuzurechnen, d. h. im Regelfall 2 x 24 l/min bei 0,2 MPa oder 2 bar, max Fließdruck 0,8 MPa oder 8 bar. Notwendige Pumpen sind nach DIN EN 1988-500 zu berechnen.
Der Querschnitt der Hausanschlussleitung gibt schon eine Aussage über die maximal mögliche Wasserversorgung des (WVU), die Hausanschlussleitung wird nach dem Trinkwasserverbrauch ausgelegt, mit einer planerischen Fließgeschwindigkeit von 2 m/s, für die Nutzung im Feuerlöschfall darf diese Leitung mit max. 5 m/s belastet werden, d.h. bei einer Anschlussleitung DN 50 = di = 2 l/m X 2 m/s = 4 l/s, im Löschfall 2 l/m X 5 m/s = 10 l/s = 36 m³/h maximal mögliche Wasserbereitstellung.
Beim Einbau von Wandhydrantenschränken in entsprechende Mauernischen in Brandwänden ist zu berücksichtigen, dass die Feuerwiderstandsklasse der Wand erhalten bleibt. Dies kann erfolgen durch Auskleiden der Nischenrückwand und der Nischenseitenwände mit feuerhemmenden Platten. Von einer Verkleidung der Schrankrückwand mit feuerhemmenden Platten raten wir ab.
Löschwasserleitungen (-anlagen) „nass” für Wandhydranten Typ “F“ sind gemäß DIN 1988-600 und DIN 14462 Löschwasserleitungen, die mittelbar (indirekt) über freie Ausläufe an das Trinkwassernetz angebunden sind. Löschwasserleitungen (-anlagen) „nass-trocken“ für Wandhydranten Typ “F“ sind gemäß DIN 1988-600 und DIN 14462 Löschwasserleitungen, die unmittelbar (direkt) über eine Füll-und Entleerungsstation gemäß DIN 14463-1 an das Trinkwassernetz angebunden sind.
Bei „nass-trocken“ Anlagen ist zu berücksichtigen, dass keine Wassersäcke entstehen dürfen, diese müssen, wenn unumgänglich, automatisch entleert werden können (zusätzliche automatische Entleerungen). An den Stichleitungen sind entsprechende Rohrbelüfter und -entlüfter gemäß DIN 14463-3 zu installieren, damit beim Füllen keine Druckschläge entstehen. Die Anlage wird durch Betätigung des Schlauchanschlussventils, an denen Grenztaster befestigt sind, gefüllt. Die Anlage muss nach max. 60 Sek. gefüllt sein, eine entsprechende Berechnung kann durch unsere Spezialisten unter Angabe der Streckenführung durchgeführt werden.
Trinkwasserinstallationen mit Wandhydranten Typ “S“ sind im Trinkwassernetz eingeschliffen, daher sind sie im Regelfall Trinkwasserleitungen und müssen alle Anforderungen der DIN 1988 erfüllen. Insbesondere muss zum Schutz vor stagnierendem Wasser eine regelmäßige Wassererneuerung sichergestellt sein. Der DIN 1988-600 entsprechend, muss die regelmäßige Entnahmemenge so groß sein, dass das vorhandene Leitungsvolumen 3,0 mal pro Woche bei NW DN 50 mit einer Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,2 m/s und bei NW über DN 50 eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,1 m/s ausgetauscht wird (Verhinderung von Ablagerungen und Aufbau von Keimkolonien an den Rohrwänden).
Ist dies nicht gewährleistet, muss eine hygienische Trennung von Trinkwasserleitung und Löschwasserleitung vorgenommen werden. Hierzu kann die Wasserversorgung über Vorlagebehälter und Druckerhöhungsanlage oder als Löschwasserleitung „nass/trocken” mit Füll- und Entleerungsstation vorgenommen werden.
Vorlagebehälter dienen der hygienischen Trennung von Trink- und Löschwasser oder auch als Vorratsbehälter, wenn durch die Trinkwasserleitung zu geringe oder gar keine Wasserzufuhr erfolgt. Beim Anschluss eines offenen Vorlagebehälters an eine Trinkwasserleitung wird der Wasserzufluss durch Schwimmerventile gesteuert. Der Vorlagebehälter ist mit einem Überlauf ausgestattet, so dass bei Fehlfunktion der Schwimmerventile das nachfließende Wasser ablaufen kann. Dabei muss sichergestellt sein, dass sich die Oberkante des Überlaufs, dem dreifachen Zuleitungsquerschnitt entsprechend (z. B.: 195 mm bei Zulauf DN 65), unter der Unterkante des Trinkwasserzulaufes befindet (hygienische Trennung).
Das Nutzvolumen eines Vorlagebehälters wird nach DIN 1988-500 ausgelegt und wird nachfolgender Gleichung berechnet: Spitzendurchfluss, in m³/h x 0,03 = Nutzvolumen in m³. Das Volumen eines Vorlagebehälters in Verbindung mit einer Löschwasserleitung „nass/trocken” wird wie folgt berechnet: Volumen der Löschwasserleitung mal 1,3 ergibt = Volumen des Vorlagebehälters. Mittels Druckerhöhungsanlage wird das Wasser aus dem Vorlagebehälter in die Löschwasserleitung gefördert. Eine genaue Berechnung kann erst nach Vorlage einer Isometrie vorgenommen werden, aus der Querschnitte, Höhen und Längen ersichtlich sind. Die Vorlagebehälter als „freier Auslauf“ sind frostsicher zu installieren.
Nach DIN 14462 ist für Druckerhöhungsanlagen, die ausschließlich Feuerlöschzwecken dienen, nur eine einzelne Pumpe erforderlich, sofern im Brandschutzkonzept nichts anderes gefordert wird. Idealerweise verwendet man hierzu eine Hochdruck-Kreiselpumpe, damit ein konstanter Druck gewährleistet wird. Keinesfalls darf eine selbstansaugende Pumpe beim direkten Anschluss an Trinkwasserleitungen verwendet werden (Gefahr des Leerpumpens der Trinkwasserleitung und nachfolgend Leitungsbeschädigungen durch den entstehenden Unterdruck, der Druck im Trinkwassernetz darf 1,5 bar nicht unterschreiten).
Nach DIN 1988 und DIN 2000 sind Druckerhöhungsanlagen so auszulegen, auszuführen, zu betreiben und zu unterhalten, dass die ständige Betriebssicherheit der Wasserversorgung gegeben ist und weder die öffentliche Wasserversorgung noch andere Verbrauchsanlagen störend beeinflusst werden. Eine nachteilige Veränderung der Trinkwassergüte muss ausgeschlossen sein.
Druckerhöhungsanlagen können, sofern die Voraussetzungen nach DIN 1988 zur Trinkwasserhygiene (regelmäßiger Wasserdurchfluss oder automatische Spüleinrichtung) gegeben sind, direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden.
Es ist zu prüfen, ob die Druckerhöhungsanlage für ein ganzes Gebäude erforderlich wird oder ob sie nur für einige Stockwerke in Frage kommt, die mit dem minimalen Wasserdruck der Versorgungsleitung nicht ständig versorgt werden können.
Der maximale Fließdruck am Schlauchanschlussventil darf 0,8 MPa und der maximale Ruhedruck am Schlauchanschlussventil darf 1,2 MPa nicht überschreiten. Landesbauordnungen können andere Drücke vorschreiben.
Auf der Vordruckseite der Pumpen dürfen bei unmittelbarem, direktem Anschluss nach DVGW wegen der Gefahr von stagnierendem Wasser keine Druckbehälter eingebaut werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben oder ist die Bereitstellungsmenge für Feuerlöschzwecke zu gering, so ist ein indirekter Anschluss mittels Vorlagebehälter vorzusehen.
Sind verschiedene Druckzonen einzurichten, sind folgende Ausführungsarten möglich:
Die Druckerhöhungsanlage ist vor der Installation bei dem örtlichen WVU anzumelden.
Ist aufgrund entsprechender Vorschriften kein unmittelbarer, direkter Anschluss einer Löschwasserleitung an das Trinkwassernetz möglich und eine Versorgung durch einen Vorlagebehälter mit Druckerhöhungsanlage nicht gewünscht oder nicht möglich (Frostgefahr für die Löschwasserleitungen), so kann eine automatische Füll- und Entleerungsstation zum Einsatz kommen. Die Füll- und Entleerungsstation muss in einem frostgeschützten Raum untergebracht sein oder mit einer Zusatzheizung ausgestattet werden. Da nach einer Flutung der Leitungen eine restlose Entleerung erfolgen muss, sind Wassersäcke bei der Leitungsführung zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind entweder automatisch-hydraulische Entleerungsventile oder Entleerungsgarnituren mit Netzteil einzubauen. Alle Leitungen sind mit mindestens 0,5 % Gefälle zur Füll- und Entleerungsstation zu verlegen. Leitungsführung und Entnahmestellen unterhalb des Niveaus der Füll- und Entleerungsstation sind nicht erwünscht.
Das gesamte Leitungswasser muss so entleert werden können, dass kein Schaden entsteht. Dazu muss ein freier Auslauf mit offenem Trichter zur Entwässerung geführt werden. Es muss ein Ablauf DN 100 oder größer vorgesehen werden.
Die Entlüftung des Rohrsystems muss so bemessen sein, dass an dem ungünstigsten gelegenen Schlauchanschlussventil spätestens 60 Sek. nach Betätigung Wasser zur Verfügung steht. Hierzu sind Rohrbe- und -entlüfter nach DIN 14 463-3 zu verwenden.
Alle Löschwasserleitungen, die direkt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind, müssen mit einem Rückflussverhinderer ausgerüstet sein (siehe auch DIN 1988-4, DIN 1988-8, DIN 14 463-1).
Bei direkt gespeisten Löschwasserleitungen sind Verbundzähler erforderlich. Die Wasserzähler müssen ausreichend dimensioniert sein, damit die erforderlichen Wassermengen (Gleichzeitigkeit beachten) zugeführt werden können.
Löschwasserleitungen „trocken” gemäß DIN 14 462 kommen immer dann zum Einbau, wenn die Wasserversorgung durch die Feuerwehr hergestellt wird. Die Löschwasserleitungen „trocken” ist in verzinktem Stahlrohr oder in Materialien nach Tabelle 1 DIN 14462 auszuführen.
Die Rohrleitung ist in DN 80 zu dimensionieren. Soll die Rohrleitung kleiner dimensioniert werden oder ist die Gesamtlänge größer 100 m sind rechnerische Nachweise erforderlich.
Es sind Rohrbelüfter und -entlüfter vorzusehen. Es müssen Entleerungsmöglichkeiten (siehe oben) vorgesehen werden, so dass die gesamte Leitung schadfrei entleert werden kann. Im Regelfall sind bei Gebäudehöhen ab 30 m über der Einspeiseeinrichtung Druckerhöhungsanlagen vorzuhalten. Dies ist in jedem Einzelfall mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen sind mit Verschlusseinrichtungen nach DIN 14 925 (Feuerwehr) auszuführen.
Die Montagehöhe für Wandhydrantenschränke ist so zu wählen, dass sich die Mitte des Schlauchanschlussventils 1400 mm ± 200 mm über der Oberkante Fertigfußboden befindet.
Kommt ein manueller Brandmelder in einem Wandhydrantenschrank zum Einbau, so ist die Mitte Melderfach der Bezugspunkt. Werden die Hydrantenschränke in die Wand eingebaut, ist zu berücksichtigen, ob die Wand eine Brandwand ist. Ist dies der Fall und entspricht der verbleibende Restwandteil z. B. nicht F 90, so ist die Einbaunische entsprechend größer auszuführen und allseitig vor Einbau mit einer zusätzlichen feuerhemmenden Schicht auszurüsten.
Der ungehinderte Zugang zu den Wandhydrantenschränken muss sichergestellt sein. Auf Putz montierte Wandhydrantenschränke werden auf die Fluchtwegbreite von mindestens 110 cm angerechnet, das heißt der Fluchtweg muss um die Schranktiefe breiter sein.
Schaum-/Wasserhydranten dürfen grundsätzlich nur an mittelbare Anlagen (Vorlagebehälter mit DEA) angeschlossen werden, damit bei eventuellem Rücksaugen kein Schaummittel in das Trinkwasser gelangen kann (DIN 1988-40/DIN EN 1717).
Hydrantenanlagen sind Anlagen auf Grundstücken und/oder in Gebäuden, die aus Rohrleitungen mit daran angeschlossenen Überflur- oder Unterflurhydranten bestehen. Bei der Planung ist zu überlegen, welcher Hydrantentyp zum Einsatz kommen soll.
Löschwasser-Sauganschlüsse dienen der Entnahme von Löschwasser aus unterirdischen Löschwasserbehältern, Brunnen, stehenden Gewässern, Löschwasserteichen.
Löschwasser-Sauganschlüsse nach DIN 14 244 dürfen nicht an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Durch den festen Einbau und die entsprechende Gestaltung des Bereiches um den Löschwasser-Sauganschluss herum ist die rasche und einfache Entnahme von Löschwasser im Bedarfsfall gesichert.
Vor Einrichtung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Anschluss an Trinkwasser-Leitungsanlagen ist gemäß DIN 1988-600 die Zustimmung des zuständigen Wasserversorgungsunternehmens (WVU) einzuholen. Dazu sind dem WVU die zur Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen) vorzulegen. Darüber hinaus sind insbesondere die den Brandschutz betreffenden baurechtlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten und mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Grundstücken und Gebäuden dienen dem Objektschutz im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 405. Der Lieferumfang von Wasser für den Objektschutz ist für jeden Einzelfall mit dem zuständigen WVU zu vereinbaren.
Nach Fertigstellung ist die Betriebsbereitschaft der Anlage vom Bauherrn oder seinem Beauftragten den zuständigen Stellen (meist WVU oder Gewerbeaufsichtsamt) anzuzeigen. Vor Inbetriebnahme hat der Ersteller nachzuweisen, dass die Anschlussbedingungen erfüllt und im Kontrollbuch dokumentiert sind.
Lutz Rieck – Feuerlöscharmaturen; Rotes Heft 6, Verlag Kohlhammer; 70549 Stuttgart;
Lutz Rieck – Die Löschwasserversorgung Teil 1: Die Sammelwasserversorgung; Rotes Heft 27a; Verlag Kohlhammer; 70549 Stuttgart; DVGW, FNFW, DIN
A – Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen; z. B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen.
B – Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen; z. B. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Äther, Alkohole, Kunststoffe.
C – Brände von Gasen; z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas.
D – Brände von Metallen; z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen.
F – Brände von Speiseölen/fetten (pflanzliche und tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
(siehe auch "Welches Löschmittel für welche Brandklasse")
Arbeitsstätten sind nach den Festlegungen der ASR A2.2 mit Feuerlöschern auszurüsten. Feuerlöscher müssen nach den Festlegungen der ASR A2.2 und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein, betrieben und instandgehalten werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
Die in dieser ASR A2.2 enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zu Grunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.
Für die Einstufung eines Feuerlöschers ist DIN EN 3 „Tragbare Feuerlöscher“ zu beachten.
Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen-Buchstaben-Kombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind. Die Zahl bezeichnet das Löschobjekt, der Buchstabe die Brandklasse. Je nach Leistung des Gerätes und des Löschmittels kann das gleiche Löschvermögen auch mit einer geringeren Löschmittelmenge erreicht werden, als der in DIN EN 3 angegebenen Maximalmenge.
Beispielsweise wird für die Zulassung eines ABC-Pulverlöschers mit 6 kg Füllmenge ein Löschvermögen von 21 A 113 B gefordert. Dieses Löschvermögen kann ein entsprechend ausgerüsteter 4 kg-Löscher ebenfalls erreichen. Unabhängig von der Füllmenge ist das Löschvermögen beider Geräte gleich.
Das Löschvermögen nach DIN EN 3 kann nicht addiert werden. Deshalb wird als Hilfsgröße die „Löschmitteleinheit LE“ eingeführt. Den Feuerlöschern wird eine bestimmte Anzahl von LE zugeordnet. Die vorstehend im Beispiel genannten Feuerlöscher von 4 kg bzw. 6 kg haben die gleichen Löschmitteleinheiten.
Löschmitteleinheiten (LE) und Feuerlöscherarten nach DIN EN 3 (siehe Abb.)
Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten (LE), ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Weitere Informationen zu "Ratings- und Löschmitteleinheiten" ... >>
Einbau- und Installationsanleitung für Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
(Wandhydranten für Flachschlauch) nach DIN 14 461-6/DIN EN 671-2
Anleitung zum fachgerechten Aufwickeln des Flachschlauchs bei Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
DIN 14 461-6/DIN EN 671-2, für Flachschlauch C 42
(siehe Abb.)
Einbau- und Installationsanleitung für Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
(Wandhydranten für formstabilen Schlauch) nach DIN 14 461-1/DIN EN 671-1
(siehe Abb.)
Einbau- und Installationsanleitung für Einspeiseeinrichtungen nach DIN 14 461-2 und DIN 14 461-4 sowie für Entnahmeeinrichtungen nach DIN 14 461-2 und DIN 14 461-5 für Löschwasserleitungen „trocken”
4. Wandhydranten sind nur dann normgerecht, wenn sie unter Beachtung der Einbau- und Installationsanleitung montiert werden.
5. Nichteinhaltung der Einbau- und Installationsanleitung schließt Haftungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten aus.
6. Nach Fertigstellung der Löschwasserleitung Abnahmeprüfung durch Minimax ausführen lassen.
DEA | Druckerhöhungsanlage |
EIN | Einspeiseeinrichtung |
ENL | Entleerungseinrichtung |
ENT | Entnahmeeinrichtung |
FuE | Füll- und Entleerungsstation |
GT | Grenztaster |
RB | Rohrbelüfter |
RBE | Rohrbelüfter und Rohrentlüfter |
SAE | Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung |
SPL | Spüleinrichtung |
TW | Trinkwasserversorgung |
VA | Verbraucheranschluss |
VB | Vorlagebehälter |
WVU | Wasserversorgungsunternehmen |
Löschwassersystem 1:
Löschwasserleitung „nass/trocken” mit direktem Anschluss an das Trinkwassernetz, mit hygienischer Trennung durch eine Füll- und Entleerungsstation für Wandhydranten Typ “F“ (3 x 100 l/min bei 3 bar oder 3 x 200 l/min bei 4,5 bar, in Sonderfällen wird dieses System auch für Wandhydranten Typ “S“ eingesetzt): (siehe Abb. 1)
Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo der Wasserdruck des Versorgungsunternehmens ausreicht, um unter Berücksichtigung der Druckverluste am letzten Schlauchanschlussventil noch 0,3 MPa Druck zu haben. Durch den Einsatz der Füll- und Entleerungsstation wird erreicht, dass kein stagnierendes Wasser das Trinkwasser gefährdet, weil die Löschwasserseite trocken ist und erst im Bedarfsfall aus der Trinkwasserleitung gefüllt wird. Die Füllzeit darf 60 Sekunden nicht überschreiten. Dadurch, dass die Löschwasserseite im betriebslosen Zustand trocken ist, eignen sich diese Anlagen besonders für frostgefährdete Bereiche und solche Bereiche, wo kleinste Mengen Wasser im Normalfall Probleme bereiten würden (Hygienebereiche, Intensivstationen, Abfüllanlagen für Arzneien).
Löschwassersystem 2 (Ausnahmefall):
Löschwasserleitung „nass/trocken” mit direktem Anschluss an das Trinkwassernetz und einer Druckerhöhungsanlage, mit hygienischer Trennung durch eine Füll- und Entleerungsstation für Wandhydranten Typ “F“ (3 x 100 l/min bei 3 bar oder 3 x 200 l/min bei 4,5 bar, in Sonderfällen wird dieses System auch für Wandhydranten Typ “S“ eingesetzt): (siehe Abb. 1)
Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo der Wasserdruck des Versorgungsunternehmens nicht ausreicht, um unter Berücksichtigung der Druckverluste am letzten Schlauchanschlussventil noch 0,3 MPa Druck zu haben. Der Eingangsdruck wird um die erforderliche Druckdifferenz in direktem Anschluss erhöht. Die Absicherung des Trinkwassers gegenüber stagnierendem Wasser erfolgt durch die Füll- und Ent leerungsstation. Die Füllzeit darf 60 Sekunden nicht überschreiten. Dadurch, dass die Löschwasserseite im betriebslosen Zustand trocken ist, eignen sich diese Anlagen besonders für frostgefährdete Bereiche.
Der Aufbau der gesamten Löschwasserleitung bei den oben gezeigten Systemen bedingt einen mindestens 3-fachen Trinkwasservolumenwechsel pro Woche im Rohrnetz. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist ein indirekter Anschluss vorzusehen, wie in den folgenden Systemen gezeigt.
Löschwassersystem 3:
Löschwasserleitung „nass“ mit indirektem Anschluss an das Trinkwassernetz über einen offenen Vorlagebehälter (hygienische Trennung) und einer Druckerhöhungsanlage für Typ “F“ und Typ “S“: (siehe Abb. 2)
Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo eine notwendige Spülung der Anlage nicht gewährleistet werden kann und sowohl der Vordruck als auch die Wassermenge des Trinkwasserversorgungsnetzes nicht ausreichend sind. Das Trinkwasser wird durch den offenen Vorlagebehälter vor Verkeimung geschützt. Eine Grenztaster-Steuerung für den Anlauf der Pumpe kann auch durch eine Druckdifferenzschaltung ersetzt werden. Bei diesem Anlagentyp ist eine Einspeisung durch die Feuerwehr möglich, dadurch wird eine Sicherheit der Wasserversorgung geschaffen, damit erübrigt sich normalerweise die Maßnahme zusätzlich Redundanz zu fordern, wie Doppelpumpenanlagen oder Notstromversorgung.
Löschwassersystem 4:
Löschwasserleitung „nass/trocken” mit indirektem Anschluss an das Trinkwassernetz über einen offenen Vorlagebehälter (hygienische Trennung) und einer Druckerhöhungsanlage mit nachfolgender Füll- und Entleerungsstation zur Absicherung einer Frostgefahr oder besonderer Anforderungen: (siehe Abb. 2)
Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo eine notwendige Spülung der Anlage nicht gewährleistet werden kann und sowohl der Vordruck als auch die Wassermenge des Trinkwasserversorgungsnetzes nicht ausreichend sind. Das Trinkwasser wird durch den offenen Vorlagebehälter vor Verkeimung geschützt. Dadurch, dass die Löschwasserseite im betriebslosen Zustand trocken ist, ist der Einsatz in frostgefährdeten Räumen möglich, wobei die Pumpe, der Vorlagebehälter und die Füll- und Entleerungsstation jedoch in einem frostsicheren Bereich untergebracht sein müssen (dieser Anlagentyp ist universall einsetzbar, weil er nach Klasse 5 abgesichert ist und das Wasser für Keimtransporte im Leitungsnetz nicht zur Verfügung steht, ein Verkeimungsrisiko tritt erst im Löschfall auf, dann ist der Löschvorgang Schwerpunkt aller Betrachtungen).
Bei diesem Anlagentyp ist eine Einspeisung durch die Feuerwehr möglich, dadurch wird eine Sicherheit der Wasserversorgung geschaffen, damit erübrigt sich normalerweise die Maßnahme zusätzlich Redundanz zu fordern, wie Doppelpumpenanlagen oder Notstromversorgung.
Löschwassersystem 5:
Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten Typ “S“ ( 24 l/min bei 2 bar ). Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo das Brandschutzkonzept Wandhydranten Typ “S“ fordert und der Wasserdruck des Versorgungsunternehmens ausreicht, um unter Berücksichtigung der Druckverluste am letzten Schlauchanschlussventil noch 0,2 MPa Druck zu haben. (siehe Abb. 3)
Löschwassersystem 6:
Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten Typ “S“ ( 2 x 24 l/min bei 2 bar ) und einer Druckerhöhungsanlage: (siehe Abb. 3)
Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo das Brandschutzkonzept Wandhydranten Typ “S“ fordert und der Wasserdruck des Versorgungsunternehmens nicht ausreicht, um unter Berücksichtigung der Druckverluste am letzten Schlauchanschlussventil noch 0,2 MPa Druck zu haben. Die einstufige Pumpe darf nur im Löschfall anlaufen, daher ist eine Grenztaster-Ansteuerung vom Schlauchanschlussventil her erforderlich. Die Pumpe läuft bis zur Beendigung des Löscheinsatzes. (siehe Abb. 3)
Löschwassersystem 7:
Löschwasserleitung „trocken” mit indirektem Anschluss an das Trinkwasser- oder Nichttrinkwassernetz und einer Druckerhöhungsanlage: (siehe Abb. 4)
Diese Anlage wird dort eingesetzt, wo die Feuerwehr eine nur für sie bestimmte festinstallierte Löschwasserleitung benötigt. Diese Anlage dient nicht zur Selbsthilfe, sondern ermöglicht der Feuerwehr die Einspeisung und Entnahme von Löschwasser. Liegen Entnahmestellen mehr als 30 m über der Stellfläche für die einspeisende Feuerwehr, so ist eine Druckerhöhungsanlage erforderlich, sofern es im Baurecht nicht anders geregelt ist. (siehe Abb. 4)
Hinweise
Bei allen Systemen ist jeweils an der tiefst gelegenen Stelle des Löschwasserleitungsnetzes eine Entleerungsmöglichkeit vorzusehen. Ebenso ist bei einer Löschwasserleitung „nass/trocken” immer dann eine zusätzliche Entleerungsmöglichkeit vorzusehen, wenn sich aufgrund der Rohrleitungsführung Wassersäcke beziehungsweise Rohrleitungsstücke mit einem Niveau unterhalb der Entleerungseinrichtung der Füll- und Entleerungsstation nicht vermeiden lassen.
Zur Überwachung auf unbefugtes Öffnen der Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung kann bei allen Systemen der Grenztaster GT oder der Türöffnungskontakt TK verwendet werden.
Die Ausschreibungstexte für die Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten) entnehmen Sie bitte Kapitel 12 und 13.
Die Ausschreibungstexte der jeweils kompletten Systeme mit dem möglichen Zubehör finden Sie unten auf dieser Landingpage. Hier sind auch alle zum jeweiligen System möglichen Alternativpositionen aufgeführt. Bei Verwendung unserer Ausschreibungstexte bitten wir, die nicht gewünschten Komponenten im Ausdruck zu streichen oder anhand des Ausdruckes Ihre spezielle Ausschreibung zu erstellen. Ausschreibungstexte der einzelnen Komponenten von Löschwasserleitungen finden Sie ebenfalls unten auf dieser Landingpage.
Zur Sicherstellung des nach DVGW notwendigen Volumenwasseraustausches in trinkwasserführenden Leitungen kann zur Nachrüstung bei Altanlagen eine ingenieurmäßige Lösung gewählt werden z. B. eine Direktanschlussstation.
Eine automatische Spüleinrichtung muss auch in längeren Stichleitungen zu Druckerhöhungsanlagen und/oder Füll- und Entleerungsstationen nach dem letzten Verbraucher zur Einhaltung des notwendigen Volumenwassertausches eingesetzt werden.
Die Trennung von Lösch- und Trinkwasser stellt Anlagenbetreiber und Wasserversorger oft vor Herausforderungen. In vielen bestehenden Objekten existiert schlichtweg nicht der Platz, eine sichere Trennung von Trinkwasser und Löschwasser mit den bisher auf dem Markt vorhandenen Systemen umzusetzen. Eine Weltneuheit beseitigt das Problem und bietet weitere Vorteile zu geringeren Kosten: Eine Schutzatmosphären-Trennstation.
Nähere Informationen zur Schutzatmosphären-Trennstation maximat T50 ...
Aluminium-Schilder
0,5 bis 1,0 mm starkes Aluminium geprägt und bedruckt, witterungsbeständig.
Kunststoff-Schilder
Aus Hart-PVC, witterungsbeständig und mit lichtechten Siebdruckfarben bedruckt.
PVC-Folienschilder
Selbstklebend, witterungsbeständig und mit lichtechten Siebdruckfarben bedruckt.
Nachleuchtende Ausführung
Wird angeregt durch Kunst- oder Tageslicht. Danach können die an die Dunkelheit angepassten Augen die Leuchtkraft bis zu 10 Stunden wahrnehmen. Ungiftig, nicht radioaktiv, bleifrei, schwer entflammbar. Langnachleuchtende Pigmente und Produkte nach ISO 3864-4)
Geringer Montageaufwand zu Lasten der Sicherheit? Wichtig: Eine steuerungstechnische Begrenzung zur Druckzonenregelung ist nicht ausreichend, da die Betriebssicherheit auch in einem eventuellen Störfall erhalten bleiben muss (gem. DIN 14462)!
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