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Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich

Geltungsbereich Austria

1.    Anwendungsbereich und Geltung:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten zwischen Minimax Mobile Services GmbH (kurz: Minimax) und allen natürlichen und juristischen Personen (kurz: Kunde) für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, welche durch Minimax erbracht werden.

Sofern nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden sowie für zukünftige, an den Kunden zu erbringende Leistungen und Lieferungen. Entgegenstehende oder von Minimax abweichende Geschäftsbedingungen werden nur dann anerkannt, wenn Minimax deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB.

Der widerspruchslose Erhalt der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Vertragserfüllungshandlungen durch Minimax stellen keine Zustimmung zu abweichenden oder anderen Geschäftsbedingungen dar.

2.    Vertragsabschluss:   

Sofern nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt, bedürfen sämtliche Vereinbarungen zwischen Minimax und dem Kunden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Angebote von Minimax und darin enthaltene Bezeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten ist. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt des Angebotes von Minimax sowie der Auftragsbestätigung maßgeblich.

3.    Lieferung:

Liefer- und Fertigungstermine gelten als annähernd und sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. Im Verbrauchergeschäft kann eine solche Zusage auch formlos erfolgen. Bei Überschreitung einer (unverbindlichen) Lieferzeitangabe von mehr als drei Wochen kann der Kunde schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von weiteren zwei Wochen die Fertigstellung oder Lieferung verlangen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Nachfrist befindet sich Minimax im Verzug. Minimax ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und Rechnung über die gelieferten Teilleistungen zu legen, soweit im Einzelfall keine gegenteilige Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

Bei Betriebsstörungen, nicht vorhersehbaren Verzögerungen oder Fällen höherer Gewalt, wie beispielsweise eine Pandemie oder pandemieähnliche Situation, Krieg oder kriegsähnlicher Zustand oder Handels- bzw. Währungsbeschränkungen inkl. Sanktionen, welche zumindest mittelbar die Liefer-fähigkeit von Minimax beeinträchtigen, ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verschieben sich Fristen und Termine entsprechend. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Wenn die Lieferung nicht nachgeholt werden kann, ist Minimax zum teilweisen oder völligen Rücktritt entschädigungslos berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen teilweiser, späterer oder unterbliebener Lieferung im Zusammenhang mit höherer Gewalt oder Betriebsstörungen sind ausgeschlossen.

Auf Abruf bestellte Waren sind längstens innerhalb von 3 Monaten vom Datum der Bestellung abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist steht Minimax das Recht zu, nach eigener Wahl die Ware auf Kosten des Kunden zu liefern oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wobei im Falle des Rücktrittes eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Auftragssumme (brutto) zur Zahlung fällig wird. Das Recht zur Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche durch Minimax bleibt davon unberührt.

Von Minimax bestellte Ware ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Verständigung abzuholen, ansonsten Minimax berechtigt ist, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern bzw. handelsübliche Lagerkosten zu verrechnen. Bei einem Annahmeverzug von über 30 Tagen ist Minimax ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % der Auftragssumme (brutto) zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche durch Minimax bleibt davon unberührt. Mit Verständigung des Kunden über die Bereitstellung der Ware geht die Gefahr auf denselben über.

Sofern Minimax verpflichtet ist, die bestellte Ware zu übersenden, erfolgt der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Beschädigung und Verluste während des Transportes übernimmt Minimax keine Haftung. Es besteht auch keine Versicherungspflicht für Minimax gegen etwaige Transportschäden. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

Die Lieferverpflichtung von Minimax ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder anderen Verpflichtung Minimax gegenüber in Verzug ist. Ansprüche des Kunden wegen allfälliger Verzugsschäden bzw. Verzugsfolgen sind in diesem Zusammenhang gänzlich ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für verspätete Lieferung sowie für Folgeschäden übernommen.

4.    Mängelrüge und Gewährleistung:

Allfällige Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, verdeckte unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich gegenüber Minimax unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, widrigenfalls die Ware als genehmigt und mangelfrei gilt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Ansprüchen – einschließlich Irrtumsanfechtung/-anpassung – aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Falle von Leistungsstörungen steht Minimax das Recht zu, entweder die Ware auszutauschen oder eine entsprechende Verbesserung auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Behebung oder der Behebungsversuch eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis des Mangels dar. Wurde der behauptete Mangel unberechtigt geltend gemacht, haftet der Kunde für die Kosten der Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung.

Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden war und sollte ihm dieser Beweis gelingen oder der Mangel von Minimax ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind Minimax zwei Versuche zur Mängelbehebung einzuräumen. Mangelhafte Waren sind vom Kunden auf dessen Kosten – soweit wirtschaftlich vertretbar – an Minimax zu retournieren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und erlischt das Recht zum Regress gemäß § 933b ABGB in derselben Frist; danach besteht keine Haftung mehr aus dem Rückgriffsrecht.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen und werden diese durch die AGB nicht berührt.

5.    Haftungsausschluss:

Minimax ist zum Schadenersatz aus allen in Betracht kommenden Fällen nur dann verpflichtet, wenn Minimax grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Minimax ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Beauftragten von Minimax.

Im Fall grober Fahrlässigkeit haftet Minimax für Sach- und Vermögensschäden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung von derzeit € 2.5 Mio.

6.    Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben im Eigentum von Minimax. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen weder weiterveräußert oder verpfändet werden noch für eine Sicherungsübereignung herangezogen werden. Im Falle der Erwirkung eines exekutiven Pfandrechtes durch Dritte oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist Minimax umgehend von diesem Vorgang zu verständigen.

Im Falle des Erlöschens des Vorbehaltseigentums durch Weiterveräußerung des Kunden gilt die sich aus dem Weiterverkauf resultierende Forderung an Minimax abgetreten. Diesfalls hat der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes oder Kaufpreises diese Abtretung in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen anzumerken. Über Aufforderung hat der Kunde alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Minimax bei angemessener Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden darf dieses Recht nur ausgeübt werden, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und Minimax unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. Der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu, dass Minimax zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten darf.  Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist kein Rücktritt vom Vertrag verbunden, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt. Die zurückerhaltende Vorbehaltsware darf gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwertet werden.

7.    Rechte an Unterlagen:

An Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen kommen Minimax die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte zu. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Minimax, Dritten nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden.

8.    Bedingungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Werkleistungen:

Minimax erbringt ausschließlich die im Vertrag ausdrücklich als Leistungspflicht bezeichneten Leistungen. Der Kunde hat alle weiteren zur Ausführung der Leistungen notwendigen Leistungen, Mitwirkungspflichten und Beistellungshandlungen auf eigene Kosten und rechtzeitig auszuführen. Dies betrifft insbesondere die zur eventuellen Montage erforderlichen Bedarfsgegenstände, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, notwendige Energie- und Wasserversorgung an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse etc. die in Folge besonderer Umstände bei der Arbeitsstelle erforderlich sind.

Dem Kunden kommt auch die Verpflichtung zu, Minimax vom Leitungsverlauf von Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen zu informieren bzw. Minimax von allen wesentlichen Umständen in Kenntnis zu setzen, damit die Leistungserbringung durch Minimax ohne Gefährdung bewerkstelligt werden kann. Demnach ist der Kunde verpflichtet, über die verdeckt geführten Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, gegebenenfalls auch erforderliche statische Angaben, vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

Vor Beginn der Leistungserbringung ist der Kunde verpflichtet, die Arbeitsstelle baureif zu machen, sodass die Leistung durch Minimax vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht von Minimax zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Mehrkosten zu tragen.

Der Kunde hat Minimax die Durchführung der Arbeiten zu bescheinigen und zu bestätigen.

9.    Preis und Zahlungsbedingungen:

Rechnungen für Lieferungen und Werkleistungen sind längstens binnen 14 Tagen – soweit nichts Anderes im Einzelfall vereinbart wurde – nach Rechnungsdatum entsprechend zu begleichen. Gegen Forderungen von Minimax kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Forderung von Minimax schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist.

Sofern es sich um ein Unternehmergeschäft handelt, hat Minimax Anspruch auf Zahlung unabhängig vom Recht des Kunden zur Erhebung der Mängelrüge.

Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von jährlich 10 % in Rechnung gestellt.

Minimax ist aus eigenem berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5,0 % hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten, Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderung relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern Minimax sich nicht in Verzug befindet.

10.     Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbedingungen.

11.     Datenschutz:

Im Hinblick auf die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weist Minimax darauf hin, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden allein zur Erfüllung eines Vertrages mit diesen bzw. deren Unternehmen geschieht. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die bereits vorvertraglich relevant werden. Die Rechte als Betroffener können der Datenschutzerklärung unter https://www.minimax-mobile.com/informationen/datenschutz/datenschutz-oesterreich/ entnommen werden. Die Nutzung von Daten zu Informations- oder Werbezwecken ist nicht vorgesehen. Sollten Kunden daran Interesse haben, können diese hierfür über den Link https://www.minimax-mobile.com/anmeldung eine entsprechende Einwilligung erteilen.

12.     Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht:

Sofern es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt wird als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, wobei Minimax auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes zur Anwendung.

Bei Geschäften mit Verbrauchern hat Minimax die Wahl des Gerichtsstandes, nämlich Wohnsitz des Verbrauchers, oder des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung.

Als Erfüllungsort wird Wien vereinbart.

 

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Stand: August 2022

Minimax Mobile Services GmbH

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