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Ist Ihre Sicherheitsbeschilderung aktuell?

30.07.2026 | Aktuelles

Oft sind es kleine Mängel, die im Notfall zu Fehlreaktionen führen. Eine korrekte Sicherheitsbeschilderung gibt Orientierung und Handlungssicherheit.

Fehlende Sicherheits- und Brandschutzzeichen, die Mischung von Kennzeichnung nach alter und neuer Norm, verdeckte oder ungünstig positionierte Schilder, missverständliche Pfeilrichtungen bei Fluchtwegen – in der Praxis sehen wir häufig genau diese Schwachstellen. Auch finden sich in den ausgehängten Flucht- und Rettungsplänen nicht selten Zeichen, die nicht mit den im Objekt angebrachten übereinstimmen.

Unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes:

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) definieren verbindliche Vorgaben für Sicherheitszeichen, Verbots- und Warnhinweise. Als Betreiber tragen Sie Verantwortung für Menschen, die in Ihren Gebäuden arbeiten, sie besuchen oder sich dort aufhalten.

Doch die korrekte Kennzeichnung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie sorgt dafür, dass Gefahren sofort erkannt und wichtige Einrichtungen wie Fluchtwege, Feuerlöscher oder Notausgänge schnell gefunden werden. Fehlende, falsche oder auch nicht mehr gängige Zeichen können im Notfall zu fatalen Fehlreaktionen oder Verwirrung führen.

Sie auf dem aktuellen Stand?

Neben der Frage nach der Kennzeichnung von Gefahren, Rettungswegen und Notfalleinrichtungen stellt sich auch die Frage nach der Aktualität der Beschilderung. Seit 2013 gilt bereits die “neue” europäische Norm EN ISO 7010, die für eine internationale Angleichung der Sicherheitskennzeichnung gesorgt hat. Dadurch haben sich viele Piktogramme verändert.

Dennoch findet man in vielen Gebäuden immer noch veraltete Symbole nach BGV A8. Die Beschilderung nach alter Norm ist nur zulässig, wenn Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass die alten Zeichen mindestens das gleiche Sicherheitsniveau bieten. Die Mischung von Zeichen nach alter und neuer Norm ist nicht zulässig.

Wir beraten Sie gern. Hier finden Sie mehr Infos zum Thema Sicherheitskennzeichnung.
 

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