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PFAS-Verbot

PFAS – Das unterschätzte Jahrhundertgift

Fluch und Segen der Ewigkeits-Chemikalien

und warum Minimax nur noch PFAS-frei produziert

PFAS sind wegen ihrer wasser-, fett- und schmutz­ab­wei­sen­den Eigen­schaf­ten kaum noch aus Ver­­braucher­­pro­­duk­ten weg­­zu­­denken. Erst in den letzten Jahren traten jedoch die Risiken dieser Subs­tan­zen an die Ober­fläche: Sie gelten als per­sis­tent, ge­sund­heits- und um­welt­be­lastend.

Deutsch­­land­­weit lassen sich be­­sorg­­nis­­er­­re­­gende PFAS-Werte an min­des­tens 1.500 Orten1 nach­­weisen – eben­so im Blut fast aller ge­­tes­­teten Menschen. PFAS können zahl­­reiche chro­nische Krank­­heiten ver­­ur­­sachen und stehen in Ver­­dacht, krebs­­er­regend zu sein.

Einige dieser Fluor­­subs­­tan­zen sind schon seit Jahren ver­­bo­ten. Auf­grund dieser besorg­nis­er­re­gen­den Er­kennt­nisse wird jetzt aber eine Re­­­strik­­­tion aller PFAS an­­­ge­­­strebt. Wo möglich, soll auf Er­satz­pro­dukte aus­ge­wichen werden.

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1 Genaue Orte und PFAS-Belastungen unter tagesschau.de.

Neben den positiven Eigenschaften haben diese Industriechemikalien jedoch sehr viele Wirkungen, die sich ungünstig auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf unsere Umwelt auswirken. Sie sind teilweise auch toxisch und können unter anderem zahlreiche, ernste (chronische) Krankheiten verursachen, die Wirkung von Impfungen vermindern, die Fruchtbarkeit verringern, Krebskrankheiten verursachen, reduziertes Geburtsgewicht verursachen und vieles mehr …
Auswirkungen von PFAS auf die menschliche Gesundheit

Was hat es mit dem PFAS auf sich?

Neben den positiven Eigenschaften haben PFAS sehr viele Wirkungen, die sich ungünstig auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf unsere Umwelt auswirken. Sie sind teilweise auch toxisch und können unter anderem2

  • zahlreiche, ernste (chronische) Krankheiten verursachen
  • die Wirkung von Impfungen vermindern
  • die Fruchtbarkeit verringern
  • Krebskrankheiten verursachen
  • reduziertes Geburtsgewicht verursachen
  • und vieles mehr …

Die Stoffe sind in der Regel nicht in der Nutzung der Produkte gefährlich. Das Problem ist, dass sie bei der Herstellung und Entsorgung in die Umwelt und somit auf unterschiedlichen Wegen auch in die Nahrungskette und ins Trinkwasser gelangen. Diese Stoffgruppe reichert sich aufgrund ihrer Langlebigkeit unentwegt an.

Wegen ihrer ge­sund­heits- und um­welt­be­las­tenden Eigen­schaften werden PFAS stark kri­tisiert und so­gar als “Jahr­hundert­gift“ be­zeichnet. Die ge­planten EU-weiten Ver­bote rücken daher immer näher.


2024: Verabschiedung des allgemeinen PFAS-Verbots für Feuerlöschschäume
2024: Verabschiedung des allg. PFAS-Verbots für Feuerlöschschäume

Schon 2024: PFAS-Verbot für Schaumfeuerlöscher!

Speziell für PFAS in Schaum­feuer­löschern treibt die Euro­päische Chemi­kalien­agentur ein schnelles Ver­bot voran. Mit der Ver­ab­schie­dung wird bereits im Jahr 2024 ge­rechnet! Dann dürfen keine PFAS-haltigen Schaum­feuer­löscher und Ersatz­lösch­mittel mehr in Ver­kehr gebracht werden. Das zwingt alle Be­treiber, die PFAS-haltige Schaum­feuer­löscher vor­halten bzw. ein­setzen müssen, zu schnellem Um­denken und Handeln. Hier gibt es mitt­ler­weile je­doch PFAS-freie Alter­­na­­ti­­ven, die besser früher als später ein­ge­setzt werden sollten.

Warum so eilig?

Löschschaum wurde als einer der Haupt­ver­ur­sacher für die Kon­ta­mi­na­tion von Böden und Ge­wäs­sern iden­ti­fi­ziert – ins­be­son­dere an Orten von Groß­bränden oder dort, wo Lösch­schaum zu Übungs­zwecken ein­ge­setzt wurde (z. B. Flug­häfen, Militär). Der Lösch­schaum ver­sickert leicht und ge­langt so ins Wasser oder Grund­wasser. Im Brand­fall ver­dampft ein Teil des Lösch­mittels, so dass die Chemi­kalien eben­so über die Luft trans­por­tiert werden.

Mittler­weile gibt es leistungs­starke Schaum­feuer­löscher ohne PFAS-Zusätze. Alter­nativ können auch andere PFAS-freie Lösch­mittel in solchen Be­rei­chen ein­ge­setzt werden, in denen laut Brand­schutz­kon­zept oder Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung nicht ex­pli­zit Schaum­feuer­löscher (zur Ab­deckung der Brand­klassen A und B) ge­for­dert sind. Da­her wird ein vor­zei­tiges PFAS-Verbot für diese An­wen­dungs­zwecke forciert.

  • Erste Haftpflichtversicherer reagieren bereits und schließen – unabhängig von den Verbotseintritten – PFAS aus der Versicherungsdeckung aus! Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!

Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus

Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS schon vor Eintritt des Verbots aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.

  • Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!


"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",

lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.  

So können Sie das Risiko eingrenzen


Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Schaumfeuerlöscher werden bei der Minimax Mobile Services seit Frühjahr 2023 nur noch fluorfrei produziert. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.

Minimax hilft bei Umstellung auf „PFAS-frei“


Die Minimax Mobile Services steht Ihnen bei der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher.

Sprechen Sie uns an!

beratung@minimax.de

040/251966-66


Kunden-Information zum Download (PDF)

 


100 % PFAS-freie, leistungsstarke Schaumfeuerlöscher von Minimax
100 % PFAS-freie, leistungsstarke Schaumfeuerlöscher von Minimax

Minimax stellt Produktion PFAS-haltiger Feuerlöscher komplett ein!

Wir sind uns unserer Ver­ant­wor­tung be­wusst und stellen seit Mai 2023 keine Feuer­löscher mit PFAS-Zu­sätzen mehr her. Wir unter­stützen Sie best­mög­lich bei der Um­stel­lung auf PFAS-freie Pro­dukte und kümmern uns eben­so um die ord­nungs­ge­mäße Ent­sor­gung Ihrer her­kömm­lichen, fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher.

  • Seit Mai 2023 läuft bei Minimax kein PFAS-haltiger Feuer­löscher mehr vom Band!


Sicherer Brandschutz – mit PFAS-freien und nachhaltigen Feuerlöschern von Minimax
Sicherer Brandschutz – PFAS-frei und nachhaltig

So gelingt Ihnen die Um­stellung auf PFAS-freie Löscher in Ihrem Betrieb

Wie Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brand­klassen mit PFAS-freien, leistungs­­starken und umweltfreundlichen Feuer­löschern ab­decken und gleich­zeitig den Wandel in eine ge­sunde, nach­hal­tige Zu­kunft forcieren, erfahren Sie auf dieser speziellen Web­seite zum PFAS-Verbot oder in einer per­sön­lichen Beratung.

Minimax steht Ihnen bei der Umstellung auf "fluorfrei" gern beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fach­ge­rechte Ent­sor­gung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuer­löscher.


Sprechen Sie uns an!

beratung@minimax.de

040/251966-66


Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Hierbei handelt es sich um künstlich hergestellte, chemische Verbindungen. Laut Umweltministerium umfasst diese Stoffgruppe mehr als 10.000 verschiedene Stoffe.

Man spricht hier auch von chemischen Fluorzusätzen oder -substanzen.

PFAS werden aufgrund ihrer besonderen wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie hohen thermischen und chemischen Stabilität seit vielen Jahren in Tausenden von Produkten eingesetzt, unter anderem bei der Herstellung von …

  • Bekleidung
  • Zelten
  • Elektronikgeräten
  • Teppichen
  • Autopflegeprodukten
  • Kosmetikartikeln
  • Einmalbechern
  • Lebensmittelverpackungen
  • Farben
  • Feuerlöschschäumen
  • und vieles mehr …

PFAS lassen sich offenbar allein in Deutschland an mehr als 1.500 Orten und ebenso im Blut fast aller Menschen nachweisen – mit erschreckend hoher Konzentration sogar bei Kindern und Jugendlichen.3

In Europa wurden über 17.000 Orte mit relevanter PFAS-Verschmutzung lokalisiert, darunter rund 2.000 Hotspots mit erheblichen Gefahren für die Umwelt, Tiere und die menschliche Gesundheit.4

Da sich diese im menschlichen Körper angesammelten PFAS so gut wie nicht abbauen, sondern durch die Nahrung und Umwelt immer mehr hinzukommen, ist es zwingend erforderlich, PFAS nicht weiter in die Umwelt zu bringen – um die weitere Aufnahme zu stoppen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – die hierfür zuständige EU-Behörde – hat einen Vorschlag der Behörden aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden vorgestellt, die gesamte Stoffgruppe der PFAS zu verbieten. Angestrebt wird die Beschränkung aller PFAS bei der Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen – von einigen (ggf. notwendigen) Ausnahmen abgesehen.

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3 www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut.
4 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland-101.html

Lassen Sie Vorsicht walten bei Produktkennzeichnungen wie „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“. Damit werden nur bestimmte Einzelstoffe der über 10.000 PFAS genannt, die bereits vor einiger Zeit verboten wurden. Hier muss schlimmstenfalls damit gerechnet werden, dass diese Stoffe durch andere PFAS ersetzt wurden.

Erst wenn ein Produkt die Kennzeichnung „PFAS-frei“ oder „fluorfrei“ trägt, sollte tatsächlich kein PFAS bei der Herstellung verwendet worden sein. PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien, daher dürften auch mit „PFC-frei“ gekennzeichnete Produkte kein PFAS enthalten.

Verbot schon ab 2024!?

Betreiber sollten sich auf ein Verbot Ihrer PFAS-haltigen Bestandsgeräte in 2024 einrichten und rechtzeitig vorher auf PFAS-freie Alternativen umgerüstet haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sagt:

  • „Ein Vorschlag zur Regulierung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen, deren Einsatz in der Vergangenheit teilweise zu erheblicher Umweltkontamination mit PFAS führte, wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewertet. Mit einer Entscheidung ist vermutlich in 2024 zu rechnen.“5

Parallel zum geplanten von PFAS in Schaumfeuerlöschern ist eine weitere PFAS-Regulierung geplant. Dazu heißt es vom o. g. Bundesministerium weiter:

  • „Zudem läuft derzeit ein Verfahren für eine umfassende Regelung aller PFAS. Diese Initiative geht auf einen einstimmigen Beschluss im EU-Umweltrats vom Juni 2019 zurück. Das zugehörige Beschränkungsdossier wurde von den deutschen zuständigen Fachbehörden, dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit den Chemikalienbehörden Dänemarks, der Niederlande, Norwegens und Schwedens erarbeitet und im Januar 2023 eingereicht [Veröffentlichung am 7. Februar 2023]. Nun folgen die weiteren Verfahrensschritte.“5

Angestrebte Fristen für Feuerlöschschäume

Aktuell laufen verschiedene Verbotsverfahren gegen PFAS, die speziell Feuerlöschschäume – also auch Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher – betreffen. Folgende Fristen werden angestrebt:

  • ENDE 2024:

    Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Ersatzlöschmitteln.

    FOLGE: Ihre Bestandsfeuerlöscher dürfen bei fälligem Löschmitteltausch nicht mehr mit PFAS-haltigem Ersatzlöschmittel befüllt werden.

  • MITTE 2026:

    Einsatzverbot von PFHxA6 in Feuerlöschern. Herkömmliche Schaumfeuerlöscher dürfen nicht mehr für Brände der überwiegend vorhandenen Brandklasse A eingesetzt werden.

    FOLGE: Bestandsfeuerlöscher müssen bis zu diesem Zeitpunkt gegen fluorfreie Geräte ausgetauscht oder umgerüstet worden sein.

  • SPÄTESTENS 2029:

    Endgültiges PFAS-Verbot. Zu diesem Zeitpunkt muss Ihr Betrieb hinsichtlich Ihrer Feuerlöscher bereits komplett fluorfrei sein!

    FOLGE: Da alle Betriebe von diesem Verbot betroffen sind, ist eine hohe Nachfrage nach fluorfreien Feuerlöschern und der Entsorgung von PFAS-haltigem Löschmittel zu erwarten. Wer nicht rechtzeitig handelt, läuft Gefahr, diese Frist nicht einhalten zu können.


WEITERE INFORMATIONEN und Handlungsempfehlungen erhalten Sie auf dieser speziellen Webseite.

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5 https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas
6 PFHxA = Perfluorhexansäure; gehört in die Gruppe der PFAS (Hauptwirkstoff von AFFF-Löschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B)

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Weiterführende Links


Umweltbundesamt:

 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Verbraucherzentrale:

SPIEGEL Wissenschaft:

Tagesschau:

ZDF heute:


 

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Sprechen Sie uns an!

     


           

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