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PFAS-Verbot

PFAS – Das unterschätzte Jahrhundertgift

Fluch und Segen der Ewigkeits-Chemikalien

Warum das Verbot von PFAS in Schaumlöschmitteln beschlossen wurde

PFAS (per- und poly­fluo­rierte Alkyl­subs­tanzen) sind wegen ihrer wasser-, fett- und schmutz­ab­wei­sen­den Eigen­schaf­ten kaum noch aus Ver­­braucher­­pro­­duk­ten weg­­zu­­denken. Erst in den letzten Jahren traten jedoch die Risiken dieser Subs­tan­zen an die Ober­fläche: Sie gelten als per­sis­tent, ge­sund­heits- und um­welt­be­lastend.

Deutsch­­land­­weit lassen sich be­­sorg­­nis­­er­­re­­gende PFAS-Werte an min­des­tens 1.500 Orten1 nach­­weisen – eben­so im Blut fast aller ge­­tes­­teten Menschen. PFAS können zahl­­reiche chro­nische Krank­­heiten ver­­ur­­sachen und stehen in Ver­­dacht, krebs­­er­regend zu sein.

Einige dieser Fluor­­subs­­tan­zen sind schon seit Jahren ver­­bo­ten. Auf­grund dieser besorg­nis­er­re­gen­den Er­kennt­nisse hat die Euro­pä­ische Union ein weit­rei­chen­des Ver­bot PFAS-haltiger Schaum­lösch­mittel be­schlossen.


Neben den positiven Eigenschaften haben diese Industriechemikalien jedoch sehr viele Wirkungen, die sich ungünstig auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf unsere Umwelt auswirken. Sie sind teilweise auch toxisch und können unter anderem zahlreiche, ernste (chronische) Krankheiten verursachen, die Wirkung von Impfungen vermindern, die Fruchtbarkeit verringern, Krebskrankheiten verursachen, reduziertes Geburtsgewicht verursachen und vieles mehr …
Auswirkungen von PFAS auf die menschliche Gesundheit

Was hat es mit PFAS auf sich?

Neben den positiven Eigenschaften haben PFAS sehr viele Wirkungen, die sich ungünstig auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf unsere Umwelt auswirken. Sie sind teilweise auch toxisch und können unter anderem2

  • zahlreiche, ernste (chronische) Krankheiten verursachen
  • die Wirkung von Impfungen vermindern
  • die Fruchtbarkeit verringern
  • Krebskrankheiten verursachen
  • reduziertes Geburtsgewicht verursachen
  • und vieles mehr

Die Stoffe sind in der Regel nicht in der Nutzung der Produkte gefährlich. Das Problem ist, dass sie bei der Herstellung und Entsorgung in die Umwelt und somit auf unterschiedlichen Wegen auch in die Nahrungskette und ins Trinkwasser gelangen. Diese Stoffgruppe reichert sich aufgrund ihrer Langlebigkeit unentwegt an.

Wegen ihrer ge­sund­heits- und um­welt­be­las­tenden Eigen­schaften werden PFAS stark kri­tisiert und so­gar als “Jahr­hundert­gift“ be­zeichnet. Das EU-weite Verbot von PFAS in Schaumlöschmitteln war daher dringend erforderlich.


Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume kommt.
Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume ist beschlossen

PFAS-Verbot für Schaumfeuerlöscher

Die Europäische Union hat ein weit­rei­chen­des Ver­bot PFAS-haltiger Schaum­lösch­mittel be­schlossen (EU VO 2025/1988). Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft ge­tre­ten und zwingt flächen­deckend viele Unter­nehmen zum Handeln, da Schaum­löscher zur Ab­de­ckung der Brand­klassen A (Fest­stoff­brände) und B (Flüs­sig­keits­brände) weit ver­brei­tet sind. Fluor­hal­tige Lös­chmit­tel müssen iden­ti­fi­ziert, aus­ge­tauscht und fach­ge­recht ent­sorgt werden

Hier erfahren Sie mehr zum PFAS-Verbot in Schaum­lösch­mitteln, Fristen und Handlungsempfehlungen. 

Warum ist das wichtig?

Löschschaum wurde als einer der Haupt­ver­ur­sacher für die Kon­ta­mi­na­tion von Böden und Ge­wäs­sern iden­ti­fi­ziert – ins­be­son­dere an Orten von Groß­bränden oder dort, wo Lösch­schaum zu Übungs­zwecken ein­ge­setzt wurde (z. B. Flug­häfen, Militär). Der Lösch­schaum ver­sickert leicht und ge­langt so ins Wasser oder Grund­wasser. Im Brand­fall ver­dampft ein Teil des Lösch­mittels, so dass die Chemi­kalien eben­so über die Luft trans­por­tiert werden.

Mittler­weile gibt es leistungs­starke Schaum­feuer­löscher ohne PFAS-Zusätze. Alter­nativ können auch andere PFAS-freie Lösch­mittel in solchen Be­rei­chen ein­ge­setzt werden, in denen laut Brand­schutz­kon­zept oder Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung nicht ex­pli­zit Schaum­feuer­löscher (zur Ab­deckung der Brand­klassen A und B) ge­for­dert sind. Da­her wurde ein vor­zei­tiges PFAS-Verbot für diese An­wen­dungs­zwecke forciert.

Erste Haftpflichtversicherer rea­gieren bereits und schließen – unab­hängig vom PFAS-Verbot – PFAS aus der Ver­si­che­rungs­de­ckung aus. Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen.

Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus

Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS teilweise schon jetzt aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.

  • Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!


"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",

lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.  

So können Sie das Risiko eingrenzen


Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Schaumfeuerlöscher werden bei Minimax Mobile Services seit Jahren nur noch fluorfrei produziert. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.

Minimax hilft bei Umstellung auf „PFAS-frei“


Minimax Mobile Services steht Ihnen bei der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher.

Sprechen Sie uns an!

beratung@minimax.de

040/251966-66


Kunden-Information zum Download (PDF)

      

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Podcast zum Thema

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100 % PFAS-freie, leistungsstarke Schaumfeuerlöscher von Minimax
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Minimax: Pro­duktion und Ver­kauf seit Jahren schon PFAS-frei

Wir sind uns unserer Ver­ant­wor­tung be­wusst und stellen schon seit Jahren keine Feuer­löscher mit PFAS-Zu­sätzen mehr her und haben ebenso den Ver­kauf PFAS-haltiger Geräte und Lösch­mittel ein­ge­stellt. Statt­dessen bieten wir fluor­freie, leistungs­starke Alter­na­tiven. Gern be­raten und unter­stützen wir Sie kom­pe­tent bei der Um­stellung auf PFAS-freie Pro­dukte und kümmern uns ebenso um die ord­nungs­ge­mäße Ent­sor­gung Ihrer fluor­hal­tigen Bestands­geräte. Sprechen Sie uns an!


Sicherer Brandschutz – PFAS-frei, für eine gesunde Umwelt
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So gelingt Ihnen die Um­stellung auf PFAS-freie Löscher in Ihrem Betrieb

Wie Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brand­klassen mit PFAS-freien, leistungs­­starken und umweltfreundlichen Feuer­löschern ab­decken und gleich­zeitig den Wandel in eine ge­sunde, nach­hal­tige Zu­kunft forcieren, erfahren Sie auf dieser speziellen Web­seite zum PFAS-Verbot oder in einer per­sön­lichen Beratung.


Minimax steht Ihnen bei der Umstellung auf "fluorfrei" gern beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fach­ge­rechte Ent­sor­gung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuer­löscher.

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Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Hierbei handelt es sich um künstlich hergestellte, chemische Verbindungen. Laut Umweltministerium umfasst diese Stoffgruppe mehr als 10.000 verschiedene Stoffe.

Man spricht hier auch von chemischen Fluorzusätzen oder -substanzen.

PFAS werden aufgrund ihrer besonderen wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie hohen thermischen und chemischen Stabilität seit vielen Jahren in Tausenden von Produkten eingesetzt, unter anderem bei der Herstellung von …

  • Bekleidung
  • Zelten
  • Elektronikgeräten
  • Teppichen
  • Autopflegeprodukten
  • Kosmetikartikeln
  • Einmalbechern
  • Lebensmittelverpackungen
  • Farben
  • Feuerlöschschäumen
  • und vieles mehr …

PFAS lassen sich offenbar allein in Deutschland an mehr als 1.500 Orten und ebenso im Blut fast aller Menschen nachweisen – mit erschreckend hoher Konzentration sogar bei Kindern und Jugendlichen.3

In Europa wurden über 17.000 Orte mit relevanter PFAS-Verschmutzung lokalisiert, darunter rund 2.000 Hotspots mit erheblichen Gefahren für die Umwelt, Tiere und die menschliche Gesundheit.4

Da sich diese im menschlichen Körper angesammelten PFAS so gut wie nicht abbauen, sondern durch die Nahrung und Umwelt immer mehr hinzukommen, ist es zwingend erforderlich, PFAS nicht weiter in die Umwelt zu bringen – um die weitere Aufnahme zu stoppen.

Die Europäische Union hat daher ein weitreichendes Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel beschlossen (EU VO 2025/1988). Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten. Angestrebt wird eine Beschränkung grundsätzlich aller PFAS bei der Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von Produkten – von einigen (ggf. notwendigen) Ausnahmen abgesehen.

_________

3 www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut.
4 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland-101.html

Lassen Sie Vorsicht walten bei Produktkennzeichnungen wie „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“. Damit werden nur bestimmte Einzelstoffe der über 10.000 PFAS genannt, die bereits vor einiger Zeit verboten wurden. Hier muss schlimmstenfalls damit gerechnet werden, dass diese Stoffe durch andere PFAS ersetzt wurden.

Erst wenn ein Produkt die Kennzeichnung „PFAS-frei“ oder „fluorfrei“ trägt, sollte tatsächlich kein PFAS bei der Herstellung verwendet worden sein. PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien, daher dürften auch mit „PFC-frei“ gekennzeichnete Produkte kein PFAS enthalten.

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Weiterführende Links


Umweltbundesamt:

 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Verbraucherzentrale:

SPIEGEL Wissenschaft:

Tagesschau:

ZDF heute:

 


 

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

Sprechen Sie uns an!

     


           

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2 Quelle: European Environment Agency

  

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