PFAS – Das unterschätzte Jahrhundertgift
Fluch und Segen der Ewigkeits-Chemikalien
Warum das Verbot von PFAS in Schaumlöschmitteln beschlossen wurde
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kaum noch aus Verbraucherprodukten wegzudenken. Erst in den letzten Jahren traten jedoch die Risiken dieser Substanzen an die Oberfläche: Sie gelten als persistent, gesundheits- und umweltbelastend.
Deutschlandweit lassen sich besorgniserregende PFAS-Werte an mindestens 1.500 Orten1 nachweisen – ebenso im Blut fast aller getesteten Menschen. PFAS können zahlreiche chronische Krankheiten verursachen und stehen in Verdacht, krebserregend zu sein.
Einige dieser Fluorsubstanzen sind schon seit Jahren verboten. Aufgrund dieser besorgniserregenden Erkenntnisse hat die Europäische Union ein weitreichendes Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel beschlossen.
Was hat es mit PFAS auf sich?
Neben den positiven Eigenschaften haben PFAS sehr viele Wirkungen, die sich ungünstig auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf unsere Umwelt auswirken. Sie sind teilweise auch toxisch und können unter anderem2 …
- zahlreiche, ernste (chronische) Krankheiten verursachen
- die Wirkung von Impfungen vermindern
- die Fruchtbarkeit verringern
- Krebskrankheiten verursachen
- reduziertes Geburtsgewicht verursachen
- und vieles mehr
Die Stoffe sind in der Regel nicht in der Nutzung der Produkte gefährlich. Das Problem ist, dass sie bei der Herstellung und Entsorgung in die Umwelt und somit auf unterschiedlichen Wegen auch in die Nahrungskette und ins Trinkwasser gelangen. Diese Stoffgruppe reichert sich aufgrund ihrer Langlebigkeit unentwegt an.
Wegen ihrer gesundheits- und umweltbelastenden Eigenschaften werden PFAS stark kritisiert und sogar als “Jahrhundertgift“ bezeichnet. Das EU-weite Verbot von PFAS in Schaumlöschmitteln war daher dringend erforderlich.
PFAS-Verbot für Schaumfeuerlöscher
Die Europäische Union hat ein weitreichendes Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel beschlossen (EU VO 2025/1988). Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten und zwingt flächendeckend viele Unternehmen zum Handeln, da Schaumlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A (Feststoffbrände) und B (Flüssigkeitsbrände) weit verbreitet sind. Fluorhaltige Löschmittel müssen identifiziert, ausgetauscht und fachgerecht entsorgt werden
Hier erfahren Sie mehr zum PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln, Fristen und Handlungsempfehlungen.
Warum ist das wichtig?
Löschschaum wurde als einer der Hauptverursacher für die Kontamination von Böden und Gewässern identifiziert – insbesondere an Orten von Großbränden oder dort, wo Löschschaum zu Übungszwecken eingesetzt wurde (z. B. Flughäfen, Militär). Der Löschschaum versickert leicht und gelangt so ins Wasser oder Grundwasser. Im Brandfall verdampft ein Teil des Löschmittels, so dass die Chemikalien ebenso über die Luft transportiert werden.
Mittlerweile gibt es leistungsstarke Schaumfeuerlöscher ohne PFAS-Zusätze. Alternativ können auch andere PFAS-freie Löschmittel in solchen Bereichen eingesetzt werden, in denen laut Brandschutzkonzept oder Gefährdungsbeurteilung nicht explizit Schaumfeuerlöscher (zur Abdeckung der Brandklassen A und B) gefordert sind. Daher wurde ein vorzeitiges PFAS-Verbot für diese Anwendungszwecke forciert.
Erste Haftpflichtversicherer reagieren bereits und schließen – unabhängig vom PFAS-Verbot – PFAS aus der Versicherungsdeckung aus. Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen.
Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus
Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS teilweise schon jetzt aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.
- Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!
"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",
lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.
So können Sie das Risiko eingrenzen
Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Schaumfeuerlöscher werden bei Minimax Mobile Services seit Jahren nur noch fluorfrei produziert. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.
Minimax hilft bei Umstellung auf „PFAS-frei“
Minimax Mobile Services steht Ihnen bei der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher.
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Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und stellen schon seit Jahren keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her und haben ebenso den Verkauf PFAS-haltiger Geräte und Löschmittel eingestellt. Stattdessen bieten wir fluorfreie, leistungsstarke Alternativen. Gern beraten und unterstützen wir Sie kompetent bei der Umstellung auf PFAS-freie Produkte und kümmern uns ebenso um die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer fluorhaltigen Bestandsgeräte. Sprechen Sie uns an!
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Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Hierbei handelt es sich um künstlich hergestellte, chemische Verbindungen. Laut Umweltministerium umfasst diese Stoffgruppe mehr als 10.000 verschiedene Stoffe.
Man spricht hier auch von chemischen Fluorzusätzen oder -substanzen.
PFAS werden aufgrund ihrer besonderen wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie hohen thermischen und chemischen Stabilität seit vielen Jahren in Tausenden von Produkten eingesetzt, unter anderem bei der Herstellung von …
- Bekleidung
- Zelten
- Elektronikgeräten
- Teppichen
- Autopflegeprodukten
- Kosmetikartikeln
- Einmalbechern
- Lebensmittelverpackungen
- Farben
- Feuerlöschschäumen
- und vieles mehr …
PFAS lassen sich offenbar allein in Deutschland an mehr als 1.500 Orten und ebenso im Blut fast aller Menschen nachweisen – mit erschreckend hoher Konzentration sogar bei Kindern und Jugendlichen.3
In Europa wurden über 17.000 Orte mit relevanter PFAS-Verschmutzung lokalisiert, darunter rund 2.000 Hotspots mit erheblichen Gefahren für die Umwelt, Tiere und die menschliche Gesundheit.4
Da sich diese im menschlichen Körper angesammelten PFAS so gut wie nicht abbauen, sondern durch die Nahrung und Umwelt immer mehr hinzukommen, ist es zwingend erforderlich, PFAS nicht weiter in die Umwelt zu bringen – um die weitere Aufnahme zu stoppen.
Die Europäische Union hat daher ein weitreichendes Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel beschlossen (EU VO 2025/1988). Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten. Angestrebt wird eine Beschränkung grundsätzlich aller PFAS bei der Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von Produkten – von einigen (ggf. notwendigen) Ausnahmen abgesehen.
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3 www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut.
4 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland-101.html
Lassen Sie Vorsicht walten bei Produktkennzeichnungen wie „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“. Damit werden nur bestimmte Einzelstoffe der über 10.000 PFAS genannt, die bereits vor einiger Zeit verboten wurden. Hier muss schlimmstenfalls damit gerechnet werden, dass diese Stoffe durch andere PFAS ersetzt wurden.
Erst wenn ein Produkt die Kennzeichnung „PFAS-frei“ oder „fluorfrei“ trägt, sollte tatsächlich kein PFAS bei der Herstellung verwendet worden sein. PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien, daher dürften auch mit „PFC-frei“ gekennzeichnete Produkte kein PFAS enthalten.
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Weiterführende Links
Umweltbundesamt:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Verbraucherzentrale:
SPIEGEL Wissenschaft:
Tagesschau:
- Wo PFAS überall Deutschland verschmutzen (23.02.2023)
ZDF heute:
- Deutsches Gift belastet Rhein in Niederlanden (11.09.2024)
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2 Quelle: European Environment Agency
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