PFAS – Das unterschätzte Jahrhundertgift
Fluch und Segen der Ewigkeits-Chemikalien
Und warum Minimax nur noch PFAS-frei produziert
PFAS sind wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kaum noch aus Verbraucherprodukten wegzudenken. Erst in den letzten Jahren traten jedoch die Risiken dieser Substanzen an die Oberfläche: Sie gelten als persistent, gesundheits- und umweltbelastend.
Deutschlandweit lassen sich besorgniserregende PFAS-Werte an mindestens 1.500 Orten1 nachweisen – ebenso im Blut fast aller getesteten Menschen. PFAS können zahlreiche chronische Krankheiten verursachen und stehen in Verdacht, krebserregend zu sein.
Einige dieser Fluorsubstanzen sind schon seit Jahren verboten. Aufgrund dieser besorgniserregenden Erkenntnisse wird jetzt aber eine Restriktion aller PFAS angestrebt. Wo möglich, soll auf Ersatzprodukte ausgewichen werden.
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1 Genaue Orte und PFAS-Belastungen unter tagesschau.de.

Schon 2024: PFAS-Verbot für Schaumfeuerlöscher!
Speziell für PFAS in Schaumfeuerlöschern treibt die Europäische Chemikalienagentur ein schnelles Verbot voran. Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet! Dann dürfen keine PFAS-haltigen Schaumfeuerlöscher und Ersatzlöschmittel mehr in Verkehr gebracht werden. Das zwingt alle Betreiber, die PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher vorhalten bzw. einsetzen müssen, zu schnellem Umdenken und Handeln. Hier gibt es mittlerweile jedoch PFAS-freie Alternativen, die besser früher als später eingesetzt werden sollten.
Warum so eilig?
Löschschaum wurde als einer der Hauptverursacher für die Kontamination von Böden und Gewässern identifiziert – insbesondere an Orten von Großbränden oder dort, wo Löschschaum zu Übungszwecken eingesetzt wurde (z. B. Flughäfen, Militär). Der Löschschaum versickert leicht und gelangt so ins Wasser oder Grundwasser. Im Brandfall verdampft ein Teil des Löschmittels, so dass die Chemikalien ebenso über die Luft transportiert werden.
Mittlerweile gibt es leistungsstarke Schaumfeuerlöscher ohne PFAS-Zusätze. Alternativ können auch andere PFAS-freie Löschmittel in solchen Bereichen eingesetzt werden, in denen laut Brandschutzkonzept oder Gefährdungsbeurteilung nicht explizit Schaumfeuerlöscher (zur Abdeckung der Brandklassen A und B) gefordert sind. Daher wird ein vorzeitiges PFAS-Verbot für diese Anwendungszwecke forciert.

Minimax stellt Produktion PFAS-haltiger Feuerlöscher komplett ein!
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und stellen seit Mai 2023 keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her. Wir unterstützen Sie bestmöglich bei der Umstellung auf PFAS-freie Produkte und kümmern uns ebenso um die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer herkömmlichen, fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher.
Seit Mai 2023 läuft bei Minimax kein PFAS-haltiger Feuerlöscher mehr vom Band!

So gelingt Ihnen die Umstellung auf PFAS-freie Löscher in Ihrem Betrieb
Wie Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern abdecken und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde, nachhaltige Zukunft forcieren, erfahren Sie auf dieser speziellen Webseite zum PFAS-Verbot oder in einer persönlichen Beratung.
Minimax steht Ihnen bei der Umstellung auf "fluorfrei" gern beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher.
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Hierbei handelt es sich um künstlich hergestellte, chemische Verbindungen. Laut Umweltministerium umfasst diese Stoffgruppe mehr als 10.000 verschiedene Stoffe.
Man spricht hier auch von chemischen Fluorzusätzen oder -substanzen.
PFAS werden aufgrund ihrer besonderen wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie hohen thermischen und chemischen Stabilität seit vielen Jahren in Tausenden von Produkten eingesetzt, unter anderem bei der Herstellung von …
- Bekleidung
- Zelten
- Elektronikgeräten
- Teppichen
- Autopflegeprodukten
- Kosmetikartikeln
- Einmalbechern
- Lebensmittelverpackungen
- Farben
- Feuerlöschschäumen
- und vieles mehr …
Neben den positiven Eigenschaften haben diese Industriechemikalien sehr viele Wirkungen, die sich ungünstig auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf unsere Umwelt auswirken. Sie sind teilweise auch toxisch und können unter anderem …
- zahlreiche, ernste (chronische) Krankheiten verursachen
- die Wirkung von Impfungen vermindern
- die Fruchtbarkeit verringern
- Krebskrankheiten verursachen
- reduziertes Geburtsgewicht verursachen
- und vieles mehr …
Die Stoffe sind in der Regel nicht in der Nutzung der Produkte gefährlich. Das Problem ist, dass sie bei der Herstellung und Entsorgung in die Umwelt und somit auf unterschiedlichen Wegen auch in die Nahrungskette und ins Trinkwasser gelangen. Diese Stoffgruppe reichert sich aufgrund ihrer Langlebigkeit unentwegt an.
PFAS lassen sich offenbar allein in Deutschland an mehr als 1.500 Orten und ebenso im Blut fast aller Menschen nachweisen – mit erschreckend hoher Konzentration sogar bei Kindern und Jugendlichen.1
In Europa wurden über 17.000 Orte mit relevanter PFAS-Verschmutzung lokalisiert, darunter rund 2.000 Hotspots mit erheblichen Gefahren für die Umwelt, Tiere und die menschliche Gesundheit.2
Da sich diese im menschlichen Körper angesammelten PFAS so gut wie nicht abbauen, sondern durch die Nahrung und Umwelt immer mehr hinzukommen, ist es zwingend erforderlich, PFAS nicht weiter in die Umwelt zu bringen – um die weitere Aufnahme zu stoppen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – die hierfür zuständige EU-Behörde – hat einen Vorschlag der Behörden aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden vorgestellt, die gesamte Stoffgruppe der PFAS zu verbieten. Angestrebt wird die Beschränkung aller PFAS bei der Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen – von einigen (ggf. notwendigen) Ausnahmen abgesehen.
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1 www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut.
2 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland-101.html
Lassen Sie Vorsicht walten bei Produktkennzeichnungen wie „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“. Damit werden nur bestimmte Einzelstoffe der über 10.000 PFAS genannt, die bereits vor einiger Zeit verboten wurden. Hier muss schlimmstenfalls damit gerechnet werden, dass diese Stoffe durch andere PFAS ersetzt wurden.
Erst wenn ein Produkt die Kennzeichnung „PFAS-frei“ oder „fluorfrei“ trägt, sollte tatsächlich kein PFAS bei der Herstellung verwendet worden sein. PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien, daher dürften auch mit „PFC-frei“ gekennzeichnete Produkte kein PFAS enthalten.
Verbot schon ab 2024!?
Betreiber sollten sich auf ein Verbot Ihrer PFAS-haltigen Bestandsgeräte in 2024 einrichten und rechtzeitig vorher auf PFAS-freie Alternativen umgerüstet haben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sagt:
- „Ein Vorschlag zur Regulierung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen, deren Einsatz in der Vergangenheit teilweise zu erheblicher Umweltkontamination mit PFAS führte, wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewertet. Mit einer Entscheidung ist vermutlich in 2024 zu rechnen.“2
Parallel zum geplanten von PFAS in Schaumfeuerlöschern ist eine weitere PFAS-Regulierung geplant. Dazu heißt es vom o. g. Bundesministerium weiter:
- „Zudem läuft derzeit ein Verfahren für eine umfassende Regelung aller PFAS. Diese Initiative geht auf einen einstimmigen Beschluss im EU-Umweltrats vom Juni 2019 zurück. Das zugehörige Beschränkungsdossier wurde von den deutschen zuständigen Fachbehörden, dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit den Chemikalienbehörden Dänemarks, der Niederlande, Norwegens und Schwedens erarbeitet und im Januar 2023 eingereicht [Veröffentlichung am 7. Februar 2023]. Nun folgen die weiteren Verfahrensschritte.“2
Angestrebte Fristen für Feuerlöschschäume
Aktuell laufen verschiedene Verbotsverfahren gegen PFAS, die speziell Feuerlöschschäume – also auch Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher – betreffen. Folgende Fristen werden angestrebt:
- ENDE 2024:
Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Ersatzlöschmitteln.
FOLGE: Ihre Bestandsfeuerlöscher dürfen bei fälligem Löschmitteltausch nicht mehr mit PFAS-haltigem Ersatzlöschmittel befüllt werden.
- MITTE 2026:
Einsatzverbot von PFHxA3 in Feuerlöschern. Herkömmliche Schaumfeuerlöscher dürfen nicht mehr für Brände der überwiegend vorhandenen Brandklasse A eingesetzt werden.
FOLGE: Bestandsfeuerlöscher müssen bis zu diesem Zeitpunkt gegen fluorfreie Geräte ausgetauscht oder umgerüstet worden sein.
- SPÄTESTENS 2029:
Endgültiges PFAS-Verbot. Zu diesem Zeitpunkt muss Ihr Betrieb hinsichtlich Ihrer Feuerlöscher bereits komplett fluorfrei sein!
FOLGE: Da alle Betriebe von diesem Verbot betroffen sind, ist eine hohe Nachfrage nach fluorfreien Feuerlöschern und der Entsorgung von PFAS-haltigem Löschmittel zu erwarten. Wer nicht rechtzeitig handelt, läuft Gefahr, diese Frist nicht einhalten zu können.
WEITERE INFORMATIONEN und Handlungsempfehlungen erhalten Sie auf dieser speziellen Webseite.
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2 https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas
3 PFHxA = Perfluorhexansäure; gehört in die Gruppe der PFAS (Hauptwirkstoff von AFFF-Löschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B)
Weiterführende Links
Umweltbundesamt:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Verbraucherzentrale:
SPIEGEL Wissenschaft:
Tagesschau:
- Wo PFAS überall Deutschland verschmutzen (23.02.2023)
ZDF heute:
- „Ewige Chemikalien“: Unterschätztes Problem (23.02.2023)
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