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Brandschutzbeauftragter | Brandschutzbeauftragte – eine Berufung

Brandschutzbeauftragter: Definition, Vorgaben, Aufgaben, Bestellung, Ausbildung und Stellung im Betrieb

Ein Brandschutzbeauftragter steht einem Betrieb mit seiner qualifizierten Ausbildung für alle brandschutzrelevanten Themen beratend zur Seite.
Ein Brandschutzbeauftragter steht einem Betrieb für alle brandschutzrelevanten Themen beratend zur Seite.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brand­schutz­be­auf­tragter steht einem Betrieb mit seiner quali­fi­zier­ten Aus­bil­dung für alle brand­schutz­re­le­van­ten Themen be­ra­tend zur Seite. Der Brand­schutz­be­auf­trag­te unter­stützt den Unter­neh­mer beim Auf­bau der not­wen­di­gen Brand­schutz­orga­ni­sation. Da­zu ge­hören Maß­nah­men des bau­li­chen, an­la­gen­tech­ni­schen und or­ga­ni­sa­to­rischen Brand­schutzes (vor­beu­gen­der und ab­weh­ren­der Brand­schutz).

Er über­wacht die Ein­hal­tung des für den Be­trieb fest­ge­leg­ten Brand­schutz­kon­zep­tes und die sich da­raus er­ge­ben­den An­for­de­run­gen. Sollte er dabei Mängel feststellen, meldet er diese an den Unter­nehmer. Der Brand­schutz­be­auf­tragte wird vom Unter­nehmer bzw. Arbeit­geber be­stellt.

Die Auf­gaben, Quali­fi­ka­tion, Aus­bil­dung und Be­stel­lung von Brand­schutz­be­auf­trag­ten sind gleich­lau­tend in ver­schie­de­nen Richt­linien1 fest­gelegt.
 


Auch für Ge­bäude be­son­derer Art oder Nut­zung, wie Hotels, Krankenhäuser und Hochhäuser, kann ein Brandschutzbeauftragter gefordert werden.
Ge­bäude be­son­derer Art oder Nut­zung, wie Hotels, Krankenhäuser oder Hochhäuser, können einen Brandschutzbeauftragten fordern.

Sind Brandschutzbeauftragte im Unternehmen ein Muss?

  • Gemäß Gefähr­dungs­beur­tei­lung

Jedes Unter­neh­men hat gem. Arbeits­schutz­gesetz § 5 eine Gefähr­dungs­beur­tei­lung vor­zu­neh­men. Da­nach werden auch die betriebs­spezi­fi­schen Brand­ge­fahren und die da­mit ein­her­ge­hen­den Risiken er­mit­telt. Sollte sich hier­bei eine er­höhte Brand­ge­fähr­dung her­aus­stel­len, ist die Er­nen­nung eines Brand­schutz­beauf­trag­ten emp­feh­lens­wert.2 Bei er­höhter Brand­ge­fähr­dung emp­fiehlt sich zu­dem eine er­wei­terte Quali­fi­kation, wie z. B. eine Aus­bil­dung als Fach­kraft für Arbeits­sicher­heit, als Werk­feuer­wehr­mann oder ein Studien­ab­schluss mit Schwer­punkt Brand­schutz oder Sicher­heits­technik.

  • Bei speziellen Gebäuden und Ver­ein­ba­rungen

Ein Brand­schutz­beauf­tragter kann auch für Ge­bäude be­son­derer Art oder Nut­zung ge­for­dert werden, wie z. B. Ver­kaufs­stätten, Industrie­bauten, Versammlungsstätten und Hoch­häuser oder auch Hotels und Kran­ken­häuser. Zu­dem können ver­trag­liche Ver­ein­ba­run­gen mit Ver­sicherern oder Ge­schäfts­partnern die Bestel­lung eines Brand­schutz­beauf­tragten er­fordern.

  • Per Gesetz

Gemäß zahlreicher Gesetze, Ver­ord­nungen und Richt­linien ist jeder Arbeit­geber dazu ver­pflich­tet, alle Per­sonen im Unter­nehmen vor ge­fähr­lichen Ein­wir­kungen (dazu ge­hören auch Brand­ge­fahren) zu schützen. In der Regel kann er die da­für er­for­der­lichen Maß­nahmen nicht allein sicher­stellen. Mit ge­eig­neten und ent­spre­chend aus­ge­bildeten Brand­schutz­beauf­tragten kann er den um­fang­reichen Maß­nahmen­katalog des Brand­schutzes jedoch de­le­gie­ren und da­mit seiner Be­treiber­pflicht nach­kommen. Die Auf­gaben des Brand­schutz­be­auf­tragten können auch der Werk­feuer­wehr über­tragen werden, falls vor­handen. Stehen zur Er­fül­lung der Auf­gaben weder Werk­feuer­wehr noch ge­eig­nete Mit­ar­beiter zur Ver­fü­gung, können ex­terne, nach­weis­lich aus­ge­bil­dete Brand­schutz­be­auf­tragte ver­traglich be­auf­tragt werden.


Ist jeder als Brandschutzbeauftragter geeignet?

Wer sich als Brand­schutz­be­auf­tragter zur Ver­fü­gung stellen möchte, sollte über gewerbe- und branchen­spezi­fische Kennt­nisse ver­fügen und die be­trieb­lichen Ab­läufe kennen. Ein tech­nisches Ver­ständ­nis und eine gute Kom­mu­ni­ka­tions­stärke sind von Vor­teil, da diese Stel­lung auch Ge­spräche und Schrift­wechsel mit Vor­ge­setzten, Mit­ar­bei­tern, Be­hörden und Ver­si­che­rungen bein­haltet.


Welche Aufgaben erfüllt der Brandschutzbeauftragte?

Brandschutzbeauftragte überwachen u. a. die Benutzbarkeit aller Flucht- und Rettungswege im Betrieb.
Brandschutzbeauftragte überwachen u. a. auch die Benutzbarkeit aller Flucht- und Rettungswege im Betrieb.

Als zentraler Ansprech­partner in allen Brand­schutz­fragen wirkt der Brand­schutz­beauf­tragte in seiner be­ra­tenden und unter­stützenden Funktion unter anderem mit bei der …

  • Beurteilung der Brand­gefähr­dung in den ver­schie­denen Be­triebs- und Arbeits­bereichen,
  • Umsetzung des Brand­schutz­konzeptes,
  • Erstellung brand­schutz­rele­vanter Betriebs­anweisungen,
  • Einhaltung von Brand­schutz­be­stim­mungen beim Bau, Umbau oder bei einer Nutzungs­änderung von Gebäuden,
  • Erfüllung behörd­licher brand­schutz­relevanter Anord­nungen und An­for­de­rungen des Feuer­versicherers.

Der Brandschutzbeauftragte ist unter anderem eben­so in­vol­viert bei der …

  • Erstellung der Brand­schutz­ordnungen,
  • Ausstattung des Betriebes mit Feuer­lösch­einrichtungen und Sicher­stellung der regel­mäßigen Prüfung und Wartung dieser Ein­richtungen,
  • Sicherstellung aktueller Flucht-, Rettungs-, Feuer­wehr- und Alarm­pläne,
  • Überwachung der Benutz­bar­keit aller Flucht- und Rettungs­wege,
  • Ermittlung von Mängeln und Er­stel­lung von Vor­schlä­gen zur Mängel­beseitigung,
  • Durchführung interner Brand­schutz­begehungen,
  • Sicherstellung der regel­mäßigen Brand­schutz­unter­weisungen für die Beschäftigten,
  • Kommunikation mit Brand­schutz­behörden, Feuer­wehren, Feuer­versicherern usw.

Dies ist nur eine kleine, beispiel­hafte Auswahl an Auf­gaben eines Brand­schutz­beauf­tragten – ohne An­spruch auf Voll­stän­dig­keit. Ein aus­führ­licher Auf­gaben­katalog ist in der DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020, aufgeführt.

Der Aufgabenkatalog eines Brand­schutz­beauf­tragten muss an die indi­vi­du­ellen betrieb­lichen Gegeben­heiten, die Gefähr­dungs­beur­tei­lung so­wie behördl­ichen Auf­lagen des Unter­nehmens an­ge­passt sein.

Die Arbeitszeit, die der Brand­schutz­beauf­tragte zur Er­fül­lung seiner Auf­gaben braucht, muss ihm der Arbeit­geber ein­räumen. Sämt­liche für diese Tätig­keit er­forder­lichen Arbeits­mittel, Infor­ma­tionen und Fort­bil­dun­gen müssen ihm zur Ver­fügung ge­stellt werden.



Müssen Brandschutzbeauftragte schriftlich bestellt werden?

Ja, der Arbeit­geber muss den Brand­schutz­be­auf­tragten schrift­lich be­stellen, wo­bei gleich­zeitig seine Auf­gaben, sein Zu­stän­dig­keits­be­reich und sämt­liche Rahmen­be­din­gungen defi­niert werden. Vor­aus­set­zung zur Be­stel­lung ist, dass die be­nannte Person in alle be­trieb­lichen Ge­ge­ben­heiten ein­ge­wie­sen wurde, Ein­sicht in alle brand­schutz­re­le­vanten Doku­mente und den Zu­tritt zu den be­tref­fen­den Ge­bäuden er­hält, die zur Er­fül­lung ihrer Auf­gaben not­wen­dig sind. So­fern gesetzl­iche oder behörd­liche Auf­lagen einen Brand­schutz­beauf­trag­ten fordern, muss den ent­spre­chenden Stellen auf Wunsch der Name des Brand­schutz­beauf­tragten mit­geteilt werden. 


Die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten wird auch über die Minimax-Brandschutz-Akademie angeboten.
Die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten wird auch über die Minimax-Brandschutz-Akademie angeboten.

Was muss ich über die Ausbildung zum Brandschutz­beauftragten wissen?

  • Wo erfolgt die Ausbildung?

Der Arbeit­geber muss der be­nann­ten Per­son die Aus­bil­dung zum Brand­schutz­beauf­tragten und die regel­mä­ßigen Fort­bil­dungen er­mög­lichen. Die Aus­bil­dung findet zum Beispiel in Aus­bil­dungs­ein­rich­tungen von Schaden­ver­si­che­rern, Trägern der ge­setz­lichen Unfall­ver­si­che­rung oder in CFPA3-an­er­kann­ten In­sti­tu­tionen statt.  Auch in aus­ge­wählten Fach- und Prüf­ein­rich­tungen für Brand­schutz, Feuer­wehr­schulen der Bundes­länder und staat­lichen bzw. staat­lich an­er­kannten Hochs­chulen (Be­reich Sicher­heits­tech­nik oder Brand­schutz) wird dieser Aus­bil­dungs­gang an­geboten.

Die Minimax Mobile Services GmbH als quali­fi­ziertes und zerti­fi­ziertes Brand­schutz­unter­nehmen bildet über die Minimax-Brand­schutz-Aka­demie neben Sach­kundigen und Brand­schutz­helfern ebenso Brand­schutz­beauf­tragte aus – präzise gemäß DGUV 205-003, VdS Richt­linie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01.

  • Ist eine Online-Ausbildung möglich?

Nein, eine reine Online-Aus­bil­dung ist nicht zu­lässig. Nur wer den rea­len Um­gang mit Feuer­lösch­ein­rich­tun­gen an realitäts­nahem Feuer geübt hat (z. B. Feuer­löscher ent­sichern, ggf. auf­laden, ge­zielte Lösch­taktik für unter­schied­liche Brände an­wenden etc.), kann diese Ge­räte im Ernst­fall schnell, souverän und sicher ein­setzen. Ein prak­tischer Aus­bil­dungs­teil er­gän­zend zum theo­re­tischen Teil ist da­her un­er­läss­lich. Eine virtuelle Brand­simu­lations­ein­rich­tung ist keine zu­lässige Alter­native!4

Die theo­re­tischen Lern­inhalte können aber alter­nativ zur Präsenz­ver­an­stal­tung in einem Online-Seminar ver­mit­telt werden, jedoch be­steht hier­bei eine Unter­richts­ein­heit aus 60 Minuten, wäh­rend eine Präsenz-Unter­richts­ein­heit aus 45 Minuten be­steht. Da­durch soll der ein­ge­schränkte Kom­mu­ni­ka­tions­aus­tausch der Online-Ver­an­stal­tung kompen­siert werden. Je nach Aus­bil­dungs­variante sind maxi­mal 16 (von 64) Unter­richts­ein­hei­ten als Online-Seminar möglich.

  • Wie lange dauert die Aus­bil­dung zum Brand­­schutz­beauftragten?

Es gibt verschiedene Aus­bil­dungs­vari­anten – mit Ein­füh­rungs­ver­an­stal­tung, Präsenz­unter­richt, Praxis­phasen oder Praxis­projekt mit Bericht­erstellung, Selbst­lern­phasen, Online-Seminar und Ab­schluss­seminar, die ins­ge­samt min­destens 64 an­rechen­bare Unter­richts­ein­heiten (UE) er­geben müssen.

In den Praxisphasen führt der an­ge­hende Brand­schutz­be­auf­tragte typische Tätig­keiten in einem Be­trieb durch und doku­men­tiert seine da­durch er­wor­benen Kompe­tenzen an­schlie­ßend in einem schrift­lichen Be­richt. (Ange­rechnet werden 4 UE je Praxis­woche und 4 UE für den Bericht.)

Ein Praxisprojekt umfasst ein min­destens 4-wöchiges Projekt in einem Betrieb, eben­falls mit an­schlie­ßender schrift­licher Doku­men­tation (z. B. Er­mitt­lung und Be­wer­tung der Brand­risiken oder Planung, Durch­füh­rung und Nach­be­rei­tung einer Eva­ku­ierungs­übung). (An­ge­rechnet werden hierfür 20 UE.)

Selbstlernphasen dienen dazu, sich über die bereit­ge­stellten Schulungs­unter­lagen selbst aus­bildungs­rele­vante Kompe­tenzen an­zu­eignen (im Aus­tausch mit der Aus­bildungs­ein­rich­tung). Hier­bei sind auch Lern­erfolgs­kontrollen vor­ge­sehen. (An­ge­rechnet werden 8 UE plus Lern­erfolgs­kon­trollen).

Beim Online-Seminar muss neben einer akusti­schen Ver­stän­di­gung zwischen allen Teil­nehmern auch der Blick­kontakt sicher­ge­stellt sein. Alle Personen müssen sich (inter-)aktiv am Seminar be­tei­ligen können.

Der Präsenzanteil bei der Aus­bildung an Hoch­schulen soll min­destens 75 UE (à 45 Minuten) be­tragen. Bei Fern­studien­gängen sind ins­ge­samt 64 UE vor­ge­sehen, wobei der Präsenz­anteil min­destens 24 UE be­tragen muss.

WICHTIG: Die Ausbildung zum Brand­schutz­beauf­tragten muss inner­halb von zwei Jahren ab­ge­schlossen sein.

  • Beinhaltet die Aus­bildung eine Abschluss­prüfung?

Ja, die Aus­bildung zum Brand­schutz­beauf­tragten gilt nur dann als ab­ge­schlossen, wenn so­wohl min­destens eine (90-minütige) schrift­liche als auch eine (15-minütige) münd­liche Prüfung be­standen wurde.

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Brandschutzbeauftragte müssen ihre Ausbildung mindestens alle drei Jahre auffrischen, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit
Brandschutzbeauftragte müssen ihre Ausbildung mindestens alle drei Jahre auffrischen, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.
  • Ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauerhaft gültig?

Ohne Auffrischung – nein. Regeln und Vor­schriften zum Brand­schutz werden, wo sinn­voll und erfor­der­lich, immer wieder aktu­ali­siert. Um stets auf dem neuesten Stand zu sein, müssen sich Brand­schutz­beauf­tragte in regel­mäßigen Ab­ständen – min­destens jedoch alle drei Jahre – fort­bilden. Die Fort­bildung für Brand­schutz­beauf­tragte besteht aus min­destens 16 Unter­richts­ein­heiten à 45 Minuten.

WICHTIG: Sollten diese gefor­derten Fort­bil­dungen nicht nach­weis­lich wahr­ge­nommen worden sein und liegt die Prü­fung zum Brand­schutz­beauf­tragten länger als drei Jahre zurück, muss die komplette Aus­bildung erneut durch­laufen werden!



Welche Stellung hat ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?

Der Brandschutz­beauftragte sollte unmit­tel­bar dem Unter­nehmer unter­stellt sein und in die Auf­gaben des Arbeits­schutz­aus­schusses ein­ge­bunden werden. Dabei arbeitet er mit den Beauf­tragten für Arbeits-, Gesund­heits- und Umwelt­schutz zu­sammen. Bei allen brand­schutz­rele­vanten Themen sollte er bereits in der Planungs­phase hin­zu­ge­zogen werden.


Wie unterscheidet sich der Brandschutzbeauftragte vom Brandschutzhelfer?

Gemäß den oben beschrie­benen Auf­gaben des Brand­schutz­beauf­tragten über­wacht dieser – grob be­schrieben – die Ein­hal­tung des betrieb­lichen Brand­schutz­kon­zeptes und alle sich daraus erge­benden Maß­nahmen und An­for­de­rungen.

Brandschutzhelfer dagegen sind Be­schäf­tigte im Unter­nehmen, die im Falle eines Ent­ste­hungs­brandes die Auf­gaben der Brand­bekämp­fung mit­hilfe der vor­han­de­nen Feuer­lösch­ein­rich­tun­gen über­nehmen. Durch ihren Ein­satz sollen Ent­ste­hungs­brände schnell und sicher be­kämpft und eine Brand­ausbrei­tung ver­hin­dert werden. Brand­schutz­helfer sollen zudem sicher­stellen, dass ge­fähr­dete Personen den Gefahren­bereich im Brand­fall selbst­ständig und ohne Eigen­gefähr­dung ver­lassen können.


Wichtig: Berücksichtigung der aktuellen DGUV Information!

Die DGUV Information 205-003 ist Grund­lage für die „Auf­gaben, Quali­fi­kation, Aus­bildung und Bestel­lung von Brand­schutz­beauf­tragten“. Die Aus­gabe November 2014 durfte nur bis Ende 2023 an­ge­wendet werden. Seit Januar 2024 ist aus­schließ­lich die komplett über­arbei­tete Aus­gabe Dezember 2020 anzuwenden!

 

 

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 1  VdS Richtlinie 3111, vfdb-Richtlinie 12-09/01, DGUV Information 205-003 Ausgabe Dezember 2020
 2  gemäß ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abs. 7.4 Brandschutzbeauftragte
 3  Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe) = Zusammenschluss national anerkannter Organisationen für Brandschutz
 4  gemäß DGUV Information 205-003, Ausg. Dez. 2020, Abs. 5.3
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