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Brandschutztipps

Feuerlöscher vs. Feuerlöschsprays

Feuerlöschsprays zur Brandbekämpfung in Arbeitsstätten?

Feuerlöscher und Feuerlöschsprays unterscheiden sich in Löschleistung, Wurfweite, Funktionsdauer und vielem mehr.
Feuerlöscher und Feuerlöschsprays unterscheiden sich in Löschleistung, Wurfweite, Funktionsdauer und vielem mehr.

Überarbeitete Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)

Ist der Einsatz von Feuerlöschsprays danach erlaub? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Bis Herbst 2022 ent­sprachen Feuer­lösch­sprays nicht den al­l­ge­­mein an­er­kannten Regeln der Technik und konnten laut ASTA nicht für die Grund­­aus­stat­­tung an­ge­rech­net werden. Im Sep­tember 2022 hat der Aus­schuss seine Emp­­feh­lungen von 2018 über­­ar­bei­tet*.

Darin werden Feuer­­lösch­sprays als „hand­be­trie­­bene Geräte zur Be­kämp­fung von Ent­­ste­hungs­­bränden“ de­fi­niert und den „Feuer­­lösch­­ein­rich­tungen“ gemäß ASR A2.21 zu­ge­ordnet. Im Gegen­satz zu früher können Sie eigen­ver­ant­wort­­lich ent­­scheiden, ob Sie Feuer­­lösch­­sprays bei normaler Brand­­ge­­fähr­­dung in Ihrem Betrieb an­­teilig für die Grund­­aus­­stat­­tung ein­setzen.

ABER … dabei müssen Sie im Rahmen der Ge­fähr­dungs­be­­ur­­tei­lung zahl­­reiche Aspekte be­rück­­sich­­tigen und gleich­­zeitig die Vor­gaben aus der ASR A2.2 er­füllen – was nicht immer ganz ein­fach zu sein scheint und ein enormes Haftungs­­potential für den Betriebs­­ver­­ant­­wort­­lichen birgt!

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* Download ASTA-Empfehlung 09/2022

Was ist der Unterschied zwischen Feuerlöscher und Feuerlöschspray?

Technische Anforderungen an Feuerlöscher und Feuerlöschsprays
Technische Anforderungen an Feuerlöscher und Feuerlöschsprays

Feuerlöscher ...

sind tragbare Geräte zum Ablöschen von Klein- und Ent­stehungs­bränden mit einem Lösch­mittel­inhalt von 2 bis 9 Litern (Nass­lösch­mittel) bzw. 1 bis 12 kg (Pulver) und einem Gesamt­gewicht von maximal 20 kg. Die häufig ein­ge­setzten 6-Liter- bzw. 6 Kilo­gramm-Feuer­löscher bieten je nach Lösch­mittel eine Wurf­weite von bis zu ca. 8 m und eine Funktions­dauer von bis zu ca. 60 Sekunden. Ein her­kömm­licher 6-Liter-Feuer­löscher ver­fügt beispiels­weise über ein Rating2 von 43A und erreicht somit eine Lösch­leistung von 12 LE (Lösch­mittel­ein­heiten3).

Feuerlöschsprays ...

Zuordnung des Ratings zu Löschmitteleinheiten (LE)
Tabelle1: Zuordnung des Ratings zu Löschmitteleinheiten (LE)

sind zum Ablöschen von Kleinst­bränden in der frühen Phase eines Ent­ste­hungs­brandes vor­ge­sehen. Sie wiegen maxi­mal ca. 1 kg. Die ent­hal­tene Lösch­mittel­menge liegt bei unter 1 Liter bzw. Kilo­gramm. Die Sprüh­weite be­wegt sich ca. zwischen 2 und 4 Metern; die Sprüh­zeit beträgt ca. 25 Sekunden. Im Laufe des Sprüh­vor­gangs nimmt der Gas­druck ab, wo­durch sich diese Sprüh­weite wäh­rend der Sprüh­phase rasch ver­ringert.

Die meisten Spray­dosen weisen ein Rating von 3A oder 5A auf und er­reichen damit keine oder lediglich 1 LE [s. Tabelle rechts]. Erst bei einem Rating von 8A ver­fügt ein Feuer­löschspray über 2 LE – was für die An­rech­nung zur Grund­aus­stat­tung min­des­tens er­forder­lich ist.

  • Es sind nach diesen Bei­spie­len also min­des­tens 6 Feuer­lösch­sprays mit 2 LE not­wen­dig, um an die Lösch­leis­tung eines gän­gi­gen 6-Liter-Feuer­löschers mit 12 LE her­an­zureichen.

Wie unterscheidet sich die Handhabung?

Feuerlöschsprays ...

funktionieren wie jede her­kömmliche Spray­dose und sind daher ein­fach und intuitiv be­dien­bar, so dass es in der Regel für die meisten Benutzer kein Problem dar­stellen dürfte, sie bei Bedarf ein­zu­setzen und auch korrekt an­zu­wenden. Da ein Brand­fall aber immer eine Aus­nahme­situ­ation mit enormem Ge­fahren­poten­zial dar­stellt, sollten alle Mit­ar­beiter in der Hand­habung der Spray­dosen und speziell auch im Ein­satz zum Löschen von Ent­ste­hungs­bränden unter­wiesen werden.

Im Rahmen der (vorgeschriebenen) Brandschutzunterweisungen lernen Sie die Handhabung und den Einsatz von Feuerlöschern.
Im Rahmen der (vorgeschriebenen) Brandschutzunterweisungen lernen Sie die Handhabung und den Einsatz von Feuerlöschern.

Die Anwendung eines Feuerlöschers ...

ist nicht aus dem Allt­ag be­kannt und kann daher beim Nutzer Un­sicher­heit aus­lösen. Diese ist un­be­grün­det, da ein Feuer­löscher mit drei ein­fachen Hand­griffen so­fort ein­satz­be­reit ist und sich eine solche Hemm­schwelle bei regel­mäßiger Durch­führung der (vor­ge­schrie­benen) be­trieb­lichen Brand­schutz­unter­wei­sungen schnell ab­bauen lässt.


Welche Anforderungen stellt die ASTA an Feuerlöschsprays in Betrieben?

Je nach Grundfläche muss eine vorgeschriebene Menge an Löschmitteleinheiten (LE) zur Verfügung stehen.
Tabelle 2: Grundfläche / Löschmitteleinheiten

Die Anforderungs­liste des ASTA ist recht um­­fang­­reich und in jedem Fall vom Betriebs­ver­ant­wort­lichen zu be­achten. Nach­ste­hend wird nur auf einige wenige Punkte daraus genauer ein­ge­gangen:

Die Feuer­lösch­sprays müssen unter anderem …

  • der DIN EN 16856 „Feuer­lösch­sprays“ ent­sprechen (Achtung: Die frühere DIN SPEC 14411 „Lösch­spray­dosen“ wurde durch diese DIN ersetzt.4)
  • über min­destens 2 LE (für die Brandklasse A) ver­fügen
  • regelmäßig5 auf Ein­hal­tung des Ab­lauf­datums über­prüft werden (Ablauf: spätes­tens 39 Monate ab dem Her­stell­­datum)

Je angefangene 400 m2 Grund­fläche muss min­des­tens ein Feuer­löscher mit 6 LE be­reit­ge­stellt sein. Die übrigen Lösch­mittel­ein­heiten nach ASR A2.2 können durch Feuer­lösch­sprays ab­ge­deckt werden [s. Tabelle 2].

Wichtig:

Wenn die Grund­aus­stat­tung mit Feuer­lösch­ein­rich­tungen ab­wei­chend von den „Tech­ni­schen Regeln für Arbeits­stätten“ ASR A2.2 er­folgt, muss sicher­ge­stellt sein, dass da­mit trotz­dem min­des­tens die gleiche Sicher­heit für die Be­schäf­tigten er­reicht wird. Unklar ist, ob andere Mittel tat­säch­lich den gleichen Schutz bieten. Diese Ab­wä­gung ob­liegt dem Betriebs­ver­ant­wort­lichen in eigener Ver­ant­wortung.

Wichtig:

Richtet sich der Betreiber nach den be­kann­ten „Tech­ni­schen Regeln“, kann er da­von aus­gehen, dass er in Be­zug auf den An­wen­dungs­be­reich der ASR die Vor­gaben der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung ein­hält (Ver­mu­tungs­wir­kung). Die Emp­feh­lungen des ASTA hin­gegen ent­falten jedoch gerade keine Ver­mu­tungs­wirkung!


Was ist wirtschaftlicher und nachhaltiger?

Feuerlöschspray oder Feuerlöscher?

Bei einer verständigen Betrachtung über 20 bis 25 Jahre ergibt sich schnell eine Kostenersparnis zugunsten des Feuerlöschers.
Bei einer verständigen Betrachtung über 20 bis 25 Jahre ergibt sich schnell eine Kostenersparnis zugunsten des Feuerlöschers.

Zu dieser Frage werden hier ledig­lich Feuer­lösch­sprays mit 8A/2LE be­trach­tet, da alle anderen mit weniger Lösch­leis­tung für die An­rech­nung auf die Grun­daus­stat­tung und so­mit für den Ein­satz in Be­trieben ohnehin nicht zu­lässig sind.

Ein Feuer­lösch­spray (0,7 Liter) mit 2 LE (8A) kostet derzeit knapp 35 Euro also 50 Euro/Liter. Der Preis für einen hoch­wer­tigen Auf­lade-Feuer­löscher (6 Liter) mit 12 LE (43A) liegt bei ca. 127 Euro, also rd. 21 Euro/Liter. Sechs Feuer­lösch­sprays wären nötig, um auf 12 LE zu kommen, was eine Gesamt­summe von 210 Euro ergibt6.  

Spray­dosen können nicht gewartet werden. Des­wegen sieht die DIN EN 16856 eine maxi­male Lebens­dauer von 39 Monaten ab Her­steller­datum für sie vor. Das heißt, nach gut drei Jahren müssen sie sach­gerecht ent­sorgt werden. Das gilt vor allem für un­ben­utzte und auch nicht-rest­ent­leerte Spray­dosen. Diese dürfen nicht über den Haus­müll ent­sorgt werden, da es sich bei ihnen um Sonder­müll (!) handelt, was für jede Sprüh­dose zu­sätz­liche Ent­sor­gungs­kosten nach sich ziehen kann. Theo­retisch können Feuer­lösch­sprays nach Ab­lauf der Zeit weiter benutzt werden, je­doch mit dem Risiko, dass die Funk­tions­fähig­keit nicht mehr ge­geben sein könnte. Nach einem Lösch­ein­satz müssen die Spray­dosen ent­sorgt und durch neue ersetzt werden.

Die Funktions­fähigkeit eines Feuer­löschers wird im Rahmen der regel­mä­ßigen Prü­fung und War­tung durch einen Fach­mann sicher­ge­stellt. Da­durch er­reicht ein Feuer­löscher eine Lebens­dauer von bis zu 25 Jahren.7 Nach einem Lösch­ein­satz wird der Feuer­löscher er­neut be­füllt und ist da­nach wieder be­triebs­bereit. Nach einem er­forder­lichen Lösch­mittel­aus­tausch oder nach Ab­lauf der Lebens­dauer lassen sich Lösch­mittel und Feuer­löscher fach­ge­recht auf­be­reiten.

Ein Feuerlösch­spray ist zwar auf den ersten Blick güns­tiger als ein Feuer­löscher, aber bei einer ver­stän­di­gen Be­trach­tung über 20 bis 25 Jahre, also der laut Her­steller­vor­gaben maxi­malen Lebens­dauer eines Feuer­löschers, er­gibt sich schnell eine Kosten­er­spar­nis zu­gunsten des Feuer­löschers. Und dieses auch unter Be­rück­sichti­gung der an­fallen­den Wartungs­kosten, denn:

Es be­darf einer großen An­zahl von Feuer­lösch­sprays, um die Lösch­leis­tung eines ein­zel­nen Feuer­löschers zu er­setzen. Durch die enorm kurze Lebens­dauer müssen die Lösch­sprays spätes­tens alle 39 Monate aus­ge­tauscht, also neu an­ge­schafft werden. Über die Jahre be­trachtet können so die An­schaf­fungs- und Ent­sor­gungs­kosten für die große Zahl an Spray­dosen daher viel höher aus­fallen als die für einen Feuer­löscher.

Selbst wenn der Her­steller eines norm­ge­rechten Feuer­lösch­sprays eine Halt­bar­keit von fünf Jahren – statt der aktuell fest­ge­schrie­benen 39 Monate – gewährt, er­reichen sie auch dann nur ein Fünftel der mög­lichen Lebens­dauer eines Feuer­löschers.


Anrechnung auf die Grundausstattung

Alten- und Pflegeheime: erhöhte Brandgefährdung. Feuerlöschsprays sind hier nach ASR A2.2 nicht erlaubt.
Alten- und Pflegeheime: erhöhte Brandgefährdung. Feuerlöschsprays sind hier nach ASR A2.2 nicht erlaubt.

Sofern tragbare Feuer­löscher mit nur 2 LE ein­ge­setzt werden, muss nach ASR A2.2 neben weiteren An­for­de­rungen die Ent­fer­nung zum nächst­ge­le­genen Feuer­löscher auf 10 m hal­biert werden, um die gerin­gere Lösch­leistung der ein­zelnen Feuer­löscher zu kom­pen­sieren. Eben­so muss die Zahl an aus­ge­bil­deten Brand­schutz­helfern im Be­trieb ver­dop­pelt werden. Denn je mehr Feuer­lösch­ein­rich­tungen vor­han­den sind, desto mehr ge­schul­tes Per­sonal wird er­forder­lich, um diese Lösch­geräte ge­ge­benen­falls gleich­zeitig ein­setzen zu können. In­so­weit steigen ent­spre­chend die er­for­der­lichen Aus­bil­dungs­kosten.

Offen bleibt, wie die neue ASTA-Empfeh­lung mit diesen ASR-Vor­gaben ver­einbar ist. Sie be­sagt nämlich, dass beim Ein­satz von Feuer­lösch­sprays der pro 400 m² Fläche be­reit­ge­stellte Feuer­löscher auf bis zu 20 m Lauf­weg­länge er­reich­bar sein muss. Von einer Er­hö­hung der Brand­schutz­helfer-Anzahl ist gar keine Rede. Damit stellt sich aber die Frage, ob nach diesen Emp­feh­lungen über­haupt die gleiche Sicher­heit und der gleiche Ge­sund­heits­schutz für die Be­schäf­tigten er­reicht wird.

Der ASTA beschreibt mögliche Ein­satz­be­reiche für Feuer­lösch­sprays in Arbeits­stätten mit normaler Brand­ge­fähr­dung und führt unter den Bei­spielen auch Pflege­ein­rich­tungen auf. Auch hier liegt eine Dis­kre­panz zur ASR A2.2 vor, da dort Alten- und Pflege­heime als Be­reiche mit er­höh­ter Brand­ge­fähr­dung de­fi­niert sind, so dass hier keine Feuer­lösch­ein­rich­tungen mit 2 LE ein­ge­setzt werden dürfen, sondern – im Gegen­teil – zu­sätz­liche be­triebs- und tätig­keits­spe­zi­fische Maß­nahmen zu er­gre­ifen sind.8 


Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen

Feuerlöscher-Standorte müssen mit dem Brand­schutz­zeichen F001 gekenn­zeich­net sein. Wie aber sollen Stand­orte von Feuer­lösch­sprays ge­kenn­zeichnet werden?
Feuerlöscher-Standorte müssen mit dem Brand­schutz­zeichen F001 gekenn­zeich­net sein. Wie aber sollen Stand­orte von Feuer­lösch­sprays ge­kenn­zeichnet werden?

Die ASR A2.2 stellt eine Viel­zahl von An­for­de­rungen, die beim Ein­satz von Feuer­lösch­ein­rich­tungen jeg­licher Art zu er­füllen sind. Einige davon, die für Feuer­löscher zählen, wurden in der ASTA-Empfeh­lung eben­so auf Feuer­lösch­sprays über­tragen (Stand­orte, Sicht­bar­keit, Erreich­bar­keit, Wand­halte­rung etc.).

Hinsichtlich der Standort-Kenn­zeich­nung bleiben aber Fragen offen: Während es für Feuer­löscher das Brand­schutz­zeichen F001 „Feuer­löscher“ gibt9, fehlt für Feuer­lösch­sprays ein ent­sprechen­des Brand­schutz­zeichen. Folg­lich können diese Stand­orte nicht korrekt und ein­heit­lich ge­kenn­zei­chnet werden.

Zudem müssen die Stand­orte der Feuer­lösch­ein­rich­tungen in den Flucht- und Rettungs­plänen auf­ge­nommen werden10. Gleiches müsste dann auch für Feuer­lösch­sprays gelten. Aller­dings fehlt hier­für ein Symbol, da bis­her kein offi­ziel­les Brand­schutz­zeichen da­für vor­liegt. Wie also soll der Betriebs­ver­ant­wort­liche die Feuer­lösch­sprays dort dar­stellen lassen?


Feuerlöschsprays – Vorteile, Risiken, Alternativen

Der Einsatz von Feuer­lösch­sprays birgt auch Risiken. Ein 3-Liter-Feuer­löscher da­gegen ist auch hand­lich und zu­dem ohne jeg­liche Ein­schrän­kun­gen oder er­gän­zende Auf­lagen für die Grund­aus­stat­tung an­rechenbar.
Der Einsatz von Feuer­lösch­sprays birgt auch Risiken. Ein 3-Liter-Feuer­löscher da­gegen ist hand­lich und zu­dem ohne jeg­liche Ein­schrän­kun­gen oder er­gän­zende Auf­lagen für die Grund­aus­stat­tung an­rechenbar.

Feuerlöschsprays mit maximal 1 kg Gewicht sind wesen­lich leichter und hand­licher als trag­bare Feuer­löscher mit 6 Liter Löschmittel­inhalt. Ihre Handhabung muss mög­licher­weise auch nicht so intensiv ge­schult werden wie die eines Feuer­löschers. Feuer­lösch­sprays könnten da­her be­vor­zugt über­all dort ein­ge­setzt werden, wo die Be­wegungs­frei­heit am Arbeits­platz ein­ge­schränkt ist oder die Hand­habung für be­stimmte Per­sonen er­leich­tert werden soll.

Im Gegensatz zu Auflade-Feuer­löschern müssen Feuer­lösch­sprays ge­ge­benen­falls vor Sonnen­be­strah­lung ge­schützt sein und dürfen häufig keinen Tempe­ra­turen über 50 °C aus­ge­setzt werden. Bei Er­wärmung können Sie bersten. Das kann bei der Platzierung zu Problemen führen (Sonnen­einfall durch Fenster und Türen berück­sichtigen!) und im Falle einer Explosion der Spray­dose ge­ge­benen­falls eine Gefahr für die Be­schäf­tigten dar­stellen.

Mit dem Einsatz von Feuer­lösch­sprays werden Ab­striche bei der Größe des be­herrsch­baren Ent­ste­hungs­brandes und der Leistungs­fähig­keit des Lösch­ge­rätes vom Be­triebs­ver­ant­wort­lichen be­wusst in Kauf ge­nommen. Er muss daher sicher­stellen, dass die ergän­zen­den An­for­de­rungen zur An­rech­nung auf die Grund­aus­stattung ein­ge­halten werden.

Ein Kompromiss wäre ge­ge­benen­falls der Ein­satz eines 3-Liter-Feuer­löschers (WH3 nG blue), zum Bei­spiel mit 21A (6 LE) zur Be­kämpfung von Ent­ste­hungs­bränden der Brand­klasse A. Er er­füllt die Vor­aus­setz­ung eines ein­fachen Hand­lings und ist den­noch ohne jeg­liche Ein­schrän­kungen oder er­gän­zende Auf­lagen für die Grund­aus­stat­tung an­rechenbar.


Fazit

Neben dem geringen Gewicht und der leichten Hand­habung ist die Größe des Feuer­lösch­sprays auf jeden Fall in privaten Haus­halten ein starkes Pro-Argument. Eine Spray­dose lässt sich leicht im Nacht­schrank oder in der Küchen­schub­lade ver­stauen. Sie ist auch dort von Vorteil, wo der Feuer­löscher nur schwer ein­ge­setzt werden kann, z. B. für Per­sonen mit Be­hin­de­rung, mit Geh­hilfen oder im Roll­stuhl. Daher ist sie auch nach DIN EN 16856 „für die Ver­wen­dung durch un­ge­übte Per­sonen im häus­lichen Bereich vor­gesehen“.

Da nichts verkehrt sein kann, was zum sicheren Löschen von Ent­ste­hungs­bränden bei­trägt, spricht grund­sätz­lich nichts gegen den zu­sätz­lichen Ein­satz von Feuer­lösch­sprays – aller­dings müssen bei der An­rech­nung auf die Grund­aus­stat­tung in Be­trieben zahl­reiche er­gän­zende Maß­nahmen um­ge­setzt werden, um die geringere Lösch­leis­tung wett­zu­machen. Die Emp­feh­lungen des ASTA sind hier­zu nicht in allen Punkten ein­deutig bzw. ASR-konform.

Wer eine Gewichtsersparnis beim Feuer­löscher fordert und wem die Ein­hal­tung der er­gän­zenden Auf­lagen bei der Be­reit­stellung von Feuer­löschern mit weniger als 6 LE oder Feuer­lösch­sprays mit 2 LE zu auf­wendig oder zu teuer ist, kann statt­dessen einen 3-Liter-Feuer­löscher mit 6 LE für die Grund­aus­stat­tung seines Betriebes einsetzen.

Bei der Entscheidung für oder gegen Feuerlöscher oder Feuerlöschspray sollten in jedem Fall auch das Preis-Leistungs-Verhältnis und der Umweltaspekt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, berücksichtigt werden.

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1    Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 3.6 – Feuerlöscheinrichtungen
2    Löschvermögen
3    Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistung unterschiedlicher Feuerlöschertypen zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen von mehreren Feuerlöschern zu ermitteln.
4     s. Einführungsbeitrag www.beuth.de/de/norm/din-en-16856/316095018
5    Den Begriff „regelmäßig“ muss der Betreiber genau definieren. Dabei hat er die Betriebsbedingungen, Produkteigenschaften und mögliche Gefährdung bei Ausfall der Löscheinrichtung zu berücksichtigen.
6    Preise/Berechnung zum Zeitpunkt der Beitragserstellung, März 2023
7    bei vorschriftsmäßigem Einsatz und regelmäßiger Wartung/Instandhaltung
8    s. ASR A2.2, Abschnitt 6.1
9    s. ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
10  s. ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“

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