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Aktualisierte DIN 14462 - Stand 07-2023

Planung, Einbau, Betrieb und Instand­haltung von Wand­hydranten­anlagen, Über- und Unter­flur­hydranten­anlagen sowie Lösch­wasser­anlangen "trocken"

Was hat sich geändert und worauf müssen Betreiber jetzt achten?

In der aktuellen DIN 14462 wurden Vor­ga­ben zu Pla­nung, Ein­bau, In­be­trieb­nahme, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­lagen über­ar­beitet. Auch die In­spek­tions­pflich­ten für Be­treiber wurden genau defi­niert (siehe unten).

Klarer Unter­schied zu früheren Fas­­sun­­gen: In der neuen Ver­sion 2023-07 wird die ge­samte Wand­­hy­­dran­­ten­­an­­la­ge deut­­licher als zu­­vor als Ein­­heit be­­trach­tet, wo­bei zwi­schen Lösch­was­ser­an­lage „nass“, Lösch­was­ser­an­lage „nass/­trocken“ und Lösch­was­ser­an­lage „trocken“ unter­schie­den wird. Das be­deu­tet für den Sach­kun­di­gen, dass nicht nur ein­zelne Kom­po­nen­ten, wie z. B. bei Wand­hy­dran­ten nach DIN EN 671-3 zu prüfen sind, son­dern die ge­samte Lösch­anlage als Ganzes der Prü­fung unter­zogen werden muss.


    

Was bedeutet das für Sie als Betreiber?

Bei der Angebots­erstellung für die Wartung/Inspektion muss die Wand­hydranten­anlage als Ganzes betrachtet werden.
Bei der Angebots­erstellung für die Wartung/Inspektion muss die Wand­hydranten­anlage als Ganzes betrachtet werden.

Der Wandhydrant selbst ist nur ein Bauteil der Wand­hy­dran­ten­an­lage. Je­doch ge­hö­ren noch viele weitere Ele­mente dazu, die Ein­fluss auf die Be­triebs­fä­hig­keit der ge­samten An­lage haben. Sollten Sie Ihre Wand­hy­dran­ten gemäß DIN EN 671-3 prüfen lassen, er­hal­ten Sie le­dig­lich In­for­ma­tion­en zu diesem einen Teil der An­lage; eben­so bei der Über­prü­fung der hy­drau­li­schen Para­meter wie Fließ- und Ruhe­druck. Auch wenn diese Prü­fun­gen einen ein­wand­freien Zu­stand er­ge­ben, kann der Sach­kun­dige nicht die Funk­tions­fä­hig­keit der ge­sam­ten An­lage be­stätigen.

Als Betreiber sind Sie für die ord­nungs­ge­mäße und voll­stän­dige Prü­fung der kom­plet­ten An­lage ver­ant­wort­lich. Bei der Ver­gabe von War­tungs- und In­spek­tions­leis­tun­gen ein­zelner Bau­teile gehen schnell wichtige Be­reiche unter, wie zum Bei­spiel Not­einspei­sungen, Regel­arma­turen, Ab­sperr­ven­tile, Rohr­be­lüfter und -ent­lüfter bzw. Ent­lee­rungs­arma­turen. In der neuen DIN sind auch noch er­gän­zende Prüf­schritte auf­ge­nom­men worden.

Vergewissern Sie sich daher bei Ihren Wartungs- und In­spek­tions­anfra­gen, dass Ihre ge­samte Lösch­anlage nach DIN 14462 und DIN EN 671-3 geprüft wird – und nicht nur über eine An­zahl der zu prü­fen­den Ent­nahme­stellen ver­han­delt wird. Nur so können Sie sicher­stellen, dass der Sach­kun­dige einen Prüf­be­richt über alle In­stand­hal­tungs­maß­na­hmen an­fertigt – wie es in der DIN 14462, Punkt 7 „Betrieb und In­stand­hal­tung“ noch deut­licher als bis­her ge­for­dert wird.



Welche Inspektionspflichten stehen für Sie als Betreiber an?

Betreiber sollten jetzt wissen, welche Komponenten ihrer Anlage sie nach DIN 14462:2023-07 monatlich prüfen müssen.
Betreiber sollten jetzt wissen, welche Komponenten ihrer Anlage sie nach DIN 14462:2023-07 monatlich prüfen müssen.

In der neuen DIN 14462:2023-07 wurden MONATLICHE Inspektionspflichten für Betreiber aufgenommen. Dazu gehören folgende Maßnahmen an verschiedenen Anlagen oder Geräten:

  • Wandhydranten, Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen sowie Hydranten:
    • Prüfung auf Erkennbarkeit, Zugänglichkeit, offensichtliche Mängel und unbeschädigtes Siegel / unbeschädigte Plombe
  • Spüleinrichtungen für Zuleitungen:
    • Kontrolle auf offensichtliche Mängel, wie z. B. Undichtigkeit, Korrosion
  • Zulaufarmaturen:
    • Prüfung der Funktion durch Absenkung des Wasserstandes, sofern keine automatische Funktionsprüfung im Rahmen des wöchentlichen Probelaufs (nach Punkt 4.8.1 DIN 14462) erfolgt
  • Feuerlösch-Vorlagebehälter:
    • Prüfung der Behälter und Armaturen auf offensichtliche Mängel, wie z. B. Korrosion und Undichtigkeiten; Prüfung des Füllstandes
  • Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen:
    • Kontrolle der Anlage auf Störungen und offensichtliche Mängel, wie z. B. Korrosion
      und Undichtigkeiten
  • Füll- und Entleerungs-stationen einschließlich Zubehör:
    • Kontrolle der Anlage auf Störungen und offensichtliche Mängel, wie z. B. Korrosion und Undichtigkeiten
  • Entleerungseinrichtungen:
    • Kontrolle der Plombierung auf Unversehrtheit

HINWEIS: Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen und Löschwasseranlagen haben nach den Vorgaben der 14462, DIN EN 671-3 und den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der Herstellerangaben zu erfolgen. Die Instandhaltung ist in regelmäßigen Abständen und nach jedem Gebrauch durchzuführen. Den bestimmungsgemäßen Betrieb und die ständige Einsatzbereitschaft der Löschwasseranlage muss vom Betreiber sichergestellt werden. Konkrete Angaben zum Betrieb und zur Instandhaltung sind der Norm 14462:2023-07 zu entnehmen.


Welche ergänzenden Prüfschritte müssen Sachkundige vornehmen?

Füll- und Entleerungsstation mit Kompressor, Steuerung, Rauch- und Handmelderauslösung
Füll- und Entleerungsstation mit Kompressor, Steuerung, Rauch- und Handmelderauslösung

Mit der aktualisierten DIN 14462 steigen auch die An­for­de­run­gen an die Prüf­dienste. So wurde zum Bei­spiel die Art der Mess­ver­fah­ren in Form eines stan­dar­di­sier­ten Ver­fah­rens auf­ge­nom­men. Das hat einen er­höh­ten Auf­wand bei der An­schaf­fung der ge­eig­neten Mess­ge­räte für den Prüf­dienst zur Folge, bringt jedoch ein deut­liches Maß an Sicher­heit: Die ver­schie­de­nen Mess­werte lassen sich ver­gleichen, wo­durch hy­drau­li­sche Ab­wei­chun­gen nach­weis­bar werden. 

Zu den bisherigen Prüfschritten müssen Servicetechniker weitere Arbeiten im Zuge der Prüfung und Inspektion an Wandhydrantenanlagen vornehmen, wie z. B.:

  • Prüfung der Fremdeinspeisung bei Anlagen mit Vorlagebehälter und Druckerhöhungsanlage
  • Prüfung der Rohrbelüfter und Rohrentlüfter
  • Prüfung aller in der Anlage verbauten Armaturen

Was wurde in der DIN 14462 aktualisiert bzw. geändert?

Änderungsvermerke laut Beuth-Verlag:1

Gegenüber DIN 14462:2012-09, DIN 14462 Beiblatt 1:2018-05, DIN 14462 Beiblatt 2:2020-07 und DIN 14463-3:2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Betriebszeiten für Löschwasseranlagen definiert;
  2. Anforderungen an Aufstellräume für Anlagentechnik/Löschwasserübergabestellen wurden aufgenommen;
  3. Anforderungen an die Befestigungen von Rohrleitungen und Rohrbegleitheizungen aufgenommen; 
  4. Anforderungen aus DIN 14463-3 an den Einbau von Be- und Entlüftungsventilen in diese Norm überführt;
  5. Anforderungen an Löschwasseranlagen "trocken" (z. B. Dimensionierung, erforderliches Leitungsgefälle) überarbeitet und die spezifischen Anforderungen in einem eigenen Unterabschnitt zusammengefasst;
  6. Anforderungen an Zulaufmengen für Vorlagebehälter konkretisiert;
  7. Anforderungen an die Redundanz bei Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen überarbeitet; 
  8. Wandhydranten mit Löschmittelzusatz in das Regelwerk aufgenommen;
  9. Anforderungen an ein Kontrollbuch konkretisiert und Mindestinhalte definiert;
  10. Inhalte aus Beiblatt 1 und Beiblatt 2 zu DIN 14462 in die Norm überführt;
  11. Anforderungen an die vom Betreiber regelmäßig durchzuführenden Kontrollen in die Norm aufgenommen;
  12. Anforderungen an die Instandhaltung von Löschwasseranlagen überarbeitet und den Abschnitt neu strukturiert;
  13. die Bilder im Anhang A mit dem aktuellen Stand von DIN 1988-600 und DIN 14034-6 abgeglichen und soweit erforderlich entsprechend überarbeitet; normative Verweisungen aktualisiert;
  14. Dokument redaktionell überarbeitet und an die geltenden Gestaltungsregeln angepasst.

Wo kann man die DIN 14462:2023-07 einsehen oder erwerben?

Auf der Webseite des Verlages steht das komplette Inhaltsverzeichnis zum Download bereit. Die vollständige DIN kann auf der Webseite des Beuth-Verlags als PDF-Download oder Print-Ausgabe käuflich erworben werden.


 

 

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1 Quelle: https://www.beuth.de/de/norm/din-14462/362947530

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