PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten offenbar noch nicht absehbar war: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt und durch die Nahrungskette mittlerweile auch in unser Blut – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein. (Mehr zu PFAS –Das Jahrhundertgift ...)
Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise.
Die Beschränkung von PFHxA und PFHxA-verwandten Stoffen wurde mittlerweile von der EU-Kommission für bestimmte Anwendungen erlassen. Damit werden ab April 2026 unter anderem der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in einigen Feuerlöschschaumanwendungen verboten, zum Beispiel für Schulungen und Tests sowie für öffentliche Feuerwehren. Folglich dürfen auch Schaumfeuerlöscher, die i. d. R. bisher PFHxA enthielten, für diese Zwecke nicht mehr verwendet werden.
Schon seit Mai 2023 – weit vor Eintritt des PFAS-Verbots – stellen wir keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her. Ebenso verkaufen wir mittlerweile auch nur noch Feuerlöscher und Löschmittel ohne PFAS-Zusätze.
Warum? – Unabhängig vom PFAS-Verbot gilt:
Im Vergleich zu anderen Branchen gibt es im Bereich der Schaumlöschmittel mittlerweile PFAS-freie Alternativen.
Die Gefährlichkeit von PFAS für die menschliche Gesundheit ist nun seit einiger Zeit bekannt. Deshalb ist es nicht mehr zu verantworten, diese Chemikalien weiterhin in den Umlauf zu bringen.
Die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung steigt bei PFAS-Umweltschäden und kann sich zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln (s. u).
Unabhängig vom Verbotsdatum wollen einige Versicherer schon heute nicht mehr für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit PFAS stehen. Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! (siehe "Fragen & Antworten", Punkt 8.)
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)
ZUR DEFINITION "PFAS":
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2
Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)
PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Bis 2022 durfte der Anteil von PFOA nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Seit 2023 ist der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel
Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.MINIMAX-HINWEIS:
Schon Jahre vor Inkrafttreten des Verbots von PFOA und PFOS waren diese Stoffe schon nicht mehr in den Minimax-Feuerlöschern enthalten.
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Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, "Perfluorierte Alkylsubstanzen - PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 02.08.2022
Sie müssen Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen? Oder fordert Ihr Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B?
Dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Sollte Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehen Ihnen gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf Ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig ist der Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor (s. Abb. 2.1 unten). Hier sind Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung auf Wasserbasis hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Effektiv-Salzlösung erreicht im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B (s. Abb. 2.2 unten) einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
SIE SIND NOCH UNSICHER?
Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite! Wir helfen Ihnen bei der Umstellung auf fluorfreie Alternativen!
Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel für Ersatzfüllungen wird in absehbarer Zeit verboten und sollte schon heute nicht mehr erfolgen. Auch wenn der konkrete Verbotseintritt noch nicht feststeht, bringt Minimax bereits heute keine PFAS-haltigen Produkte mehr auf den Markt. Somit bieten wir auch keinen Tausch PFAS-haltiger Löschmittel mehr an.
Anstelle eines Löschmitteltausches bieten wir unsere PFAS-freien WX-Schaumfeuerlöscher an. Damit bewegen sich die Kosten in etwa gleichem Rahmen wie ein Löschmitteltausch, aber die neuen Feuerlöscher erfüllen alle Anforderungen zum PFAS-Verbot, haben eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren und müssten mit Inkrafttreten des Verbots nicht kostenaufwendig ausgewechselt werden. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer PFAS-haltigen Bestandsfeuerlöscher (siehe unten Punkt 7).
Ausführliche Informationen zu den Umrüstungsmöglichkeiten (inkl. Handout und Video) erhalten Sie auf unserer Webseite UMRÜSTUNG >>.
Kurz zusammengefasst:
Für die Umrüstung Ihrer fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Wir können Ihre fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher zu einem fluorfreien Feuerlöscher OHNE Tube umrüsten. Als Löschmittel dient die wässrige Lösung. Der Feuerlöscher wird damit zu einem fluorfreien "WHX-Gerät" mit wässriger Lösung.
WICHTIG:
Durch die Entfernung der Schaum-Tube sind diese Feuerlöscher nicht mehr zum Löschen von Bränden der Brandklasse B geeignet. Die umgerüsteten Feuerlöscher decken ausschließlich die Brandklasse A ab!
Wenn Sie weiterhin beide Brandklassen A und B abdecken müssen, dann steht für Sie eine weitere Umrüstungsform zur Verfügung:
Wir können die fluorhaltigen Schaum-Tuben in Ihren Minimax-Feuerlöschern gegen die neuen fluorfreien Tuben austauschen. Ihre Feuerlöscher bleiben also Schaum-Tuben-Feuerlöscher zur Abdeckung der beiden Brandklassen A und B. Sie sind dann jedoch fluorfrei.
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt: Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur BRANDKLASSE B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
Auf Wunsch prüfen wir gern, ob es sich bei Ihren Feuerlöschern um fluorhaltige Schaumfeuerlöscher handelt, die vom Verbot betroffen sein werden. Fertigen Sie dazu bitte ein Foto von Ihrem Feuerlöscher an, auf dem folgende Informationen deutlich erkennbar und gut lesbar sind:
Senden Sie das Foto als JPG- oder PNG-Datei mit Ihren Kontaktdaten an beratung@minimax.de.
Betreff: "Fluorverbot"
HINWEIS für Minimax-Kunden:
Im Rahmen der anstehenden Wartung identifiziert Ihr MINIMAX-Servicetechniker die in Ihrem Betrieb betroffenen PFAS-haltigen Feuerlöscher und kennzeichnet diese mit einem gelben Hinweis. So können Sie schnell überblicken, welche Ihrer Geräte vom PFAS-Verbot betroffen sind.
Zwar können die Feuerlöscher trotz Warnhinweis weiterhin bis zum Inkrafttreten des Verbots eingesetzt werden, aber es wird PFAS freigesetzt. Aufgrund der o. g. Gefährlichkeit sollte es unser aller Ziel sein, das weitere Einbringen dieser Ewigkeitschemikalien in die Umwelt möglichst zu verhindern und den Bestand der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Entscheiden Sie sich daher heute schon für den Umstieg auf fluorfreie Alternativen!
ACHTUNG!
Schaumlöschmittel gilt als Sondermüll und darf keinesfalls über die Umwelt, Kanalisation oder über den Hausmüll entsorgt werden! Wenn Sie Ihre Feuerlöscher oder das Löschmittel entsorgen, sind Sie als "Abfallerzeuger" für Schäden, die auf dem Transport und durch eine unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftbar!
Die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln sollten Sie daher einem Fachbetrieb überlassen. Minimax führt eine Genehmigung für die freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz und sorgt dafür, dass Ihre Feuerlöscher und Löschmittel ordnungsgemäß entsorgt und weiterverarbeitet werden. Durch den Einsatz spezieller Transportfahrzeuge stellen wir auch die gefahrlose Abholung Ihrer Feuerlöscher sicher. Zur Erfüllung Ihrer Nachweispflicht erhalten Sie von uns alle notwendigen Dokumentationen.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln. Nutzen Sie dort ganz einfach das Kontaktformular und fordern Sie Ihr Entsorgungsangebot an!
Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS schon vor Eintritt des Verbots aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.
"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",
lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.
Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Schaumfeuerlöscher werden bei der Minimax Mobile Services seit Frühjahr 2023 nur noch fluorfrei produziert. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.
Die Minimax Mobile Services steht Ihnen bei der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher. Sprechen Sie uns an! (siehe Kontaktformular)
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Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Umstellung auf ein ökologisches Löschkonzept im Bereich Ihrer tragbaren Feuerlöscher.
Sprechen Sie uns an – ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite!
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Als Partner für alle Fragen im Brandschutz erfüllt die Minimax Mobile Services mit ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot jede Kundenanforderung, vom Einzelunternehmer bis hin zum großen Konzern.
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