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"Verbot von Fluorsubstanzen bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln"

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS, PFC, PFOA, PFOS, PFHxA

EU-weites PFAS-Verbot beschlossen

Das Inkraft­treten der EU-Ver­ord­nung 2025/1988 am 23.10.2025 be­deu­tet das sichere Aus für PFAS1 in Schaum­lösch­mit­teln! Ab Oktober 2026 greifen die Ver­bote schritt­weise. Hier finden Sie Fristen und Hand­lungs­emp­fehlungen.

Jetzt Risiken vermeiden

PFAS sind umwelt- und ge­sund­heits­schäd­lich. Erste Ver­si­che­run­gen schlie­ßen Schä­den durch PFAS be­reits aus. Tauschen Sie Ihre Feuer­löscher recht­zeitig, be­vor un­nö­tige Haf­tungs­risiken ent­stehen.

Mit Minimax auf Umweltkurs

Wir produzieren und ver­kaufen seit Jahren nur noch PFAS-freie Feuer­löscher und Lösch­mittel. Gehen Sie mit uns den Weg in eine um­welt­ge­rechte, PFAS-freie Zu­kunft. Kon­tak­tieren Sie uns dazu gern!

Hintergrund

Jetzt auf Spotify: Podcast zum aktuellen Thema "PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln"
Jetzt auf Spotify: Podcast zum aktuellen Thema "PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln"

PFAS (per- und poly­fluo­rierte Alkyl­subs­tanzen) sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasser­ab­wei­sen­den Eigen­schaf­ten in un­zäh­ligen Ver­brau­cher­pro­duk­ten ent­halten. Was vor Jahr­zehn­ten nie­mand ahnte: Die Chemi­kalien sind in die Um­welt und ins Grund­wasser und über die Nah­rungs­kette mittler­weile sogar in unserer Blut gelangt – und das weltweit. Sie sollen Aus­löser zahl­reicher, teils chro­ni­scher Krank­heiten sein. (Mehr zu > PFAS – Das Jahr­hun­dert­gift)

Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht ab­bauen. Daher sollen PFAS-hal­tige Pro­dukte EU-weit schnellst­mög­lich vom Markt ge­nom­men werden. Bei der Pro­duk­tion ist auf PFAS-freie Zu­satz­stoffe zurück­zu­greifen. Das ist nicht über­all gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaum­lösch­mittel er­folgt das Verbot schritt­weise.

In unserem Podcast zum EU-weiten Verbot von PFAS in Schaum­lösch­mitteln erklärt Markus Dumrath, Geschäfts­führer bei Minimax Mobile Services, was das Verbot für Be­triebe be­deutet und was Unter­nehmer jetzt tun sollten. Jetzt reinhören:


Die wichtigsten Verbotsfristen

Das EU-weite PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume ist beschlossen
Das EU-weite PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume ist beschlossen

         

  • 23. Oktober 2026 

    Das Inverkehrbringen von PFAS-haltigem Lösch­schaum in trag­baren und fahr­baren Feuer­löschern ist nach diesem Datum nicht mehr erlaubt. Je­doch sollte Ihnen schon jetzt niemand mehr PFAS-haltige Pro­dukte anbieten. 
  • 23. April 2027 

    Das Inverkehrbringen von alkohol­be­stän­digem, PFAS-hal­ti­gem Lösch­schaum in trag­baren und fahr­baren Feuer­löschern ist nach diesem Tag ver­boten. (Feuer­löscher mit alko­hol­be­stän­di­gem Löschmittel werden in Be­reichen ein­ge­setzt, in denen polare Flüs­sig­keiten vor­ge­halten werden, z. B. Aceton, Methanol, Ethanol, Isopropanol.)
  • 31. Dezember 2030 

    Es dürfen keine PFAS-haltigen Feuer­löscher mehr ge­nutzt werden. Bis dahin müssen alle be­trof­fenen alten Feuer­löscher gegen fluor­freie Alter­na­tiven aus­ge­tauscht sein. (Zwischen­zeit­lich können unter­schied­liche Ein­zel­ein­schrän­kun­gen greifen, z. B. für die Stoff­gruppe PFHxA.)

Unverbindliche Empfehlung für Unternehmen

Verwenden Sie fluor­haltige Feuer­löscher am besten gar nicht mehr und tauschen diese schnell­stmöglich aus. Sollten Sie noch fluor­haltige Ge­räte ein­setzen, dann mög­lichst nicht mehr für Brände der Brand­klasse A (feste Stoffe), son­dern aus­schließ­lich für Brände der Brand­klasse B (Flüssig­keiten). Achten Sie dabei un­be­dingt auf die ord­nungs­ge­mäße An­wendung: Das Schaum­mittel so­wie das Schaum-Wasser-Gemisch müssen auf­ge­fangen und fach­gerecht ent­sorgt werden.

Ausnahme: Wenn für bestimmte Brand­lasten – etwa bei Bränden polarer Flüs­sig­keiten – noch keine alko­hol­be­stän­di­gen, PFAS-freien Schaum­mittel ver­füg­bar sind, können fluor­hal­tige Spezial­schäume über­gangs­weise ein­ge­setzt werden. Dies sollte jedoch stets unter Be­rück­sich­ti­gung des Um­welt­schutzes er­folgen. Diese Vor­ge­hens­weise ent­spricht der ak­tu­ellen Emp­feh­lung des Um­welt­bun­des­amtes. Nega­tive Um­welt­aus­wir­kungen sind in jedem Fall zu ver­meiden – auch bei War­tungs- und In­stand­hal­tungs­arbeiten. Siehe hierzu auch das Merk­blatt des Bundes­verbandes Techn­ischer Brand­schutz e. V. (bvfa) "Das Ver­bot von PFAS-Schaum in Feuer­löschern".

Unsere klare Empfehlung: Steigen Sie jetzt auf fluor­freie Schaum­feuer­löscher um. Welche weiteren fluor­freien Lösch­mittel ver­fügbar sind und in welchen Be­reichen sie ein­ge­setzt werden können, finden Sie unter Punkt 5 in den „Fragen & Antworten“.


Bedeutung für Brandschutzbeauftragte / Betreiber

Bei der Ausstattung eines Betriebes mit Feuer­­löschern ist gemäß ASR A2.2 (Abs. 5.2) darauf zu achten, dass die ge­­wähl­­ten Lösch­­mittel nach einem Ein­­satz keine Folge­­schäden ver­ur­sachen. Für Sie als Brand­schutz­ver­ant­wort­liche ist in dem Zu­sammen­hang daher auch wichtig zu wissen, welche Lösch­mittel als ge­sund­heits- und/oder um­welt­schäd­lich ein­ge­stuft werden und aus dem Grunde mittler­weile ver­boten sind bzw. in ab­seh­barer Zeit nicht mehr verwendet werden dürfen. Wir emp­feh­len daher, Ihren Betrieb bereits jetzt auf PFAS-freie Alter­na­ti­ven um­zu­stellen, um vor­gaben­kon­form und ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu handeln. 


Minimax produziert und verkauft nur noch PFAS-freie Feuerlöscher und Schaumlöschmittel.
Minimax produziert und verkauft nur noch PFAS-freie Feuerlöscher und Schaumlöschmittel.

Minimax produziert und verkauft nur noch PFAS-frei

Schon seit Jahren stellen wir keine Feuer­löscher mit PFAS-Zusätzen mehr her und ver­kaufen auch nur noch Feuer­löscher und Lösch­mittel ohne PFAS-Zusätze.

  • Warum? – Unabhängig vom PFAS-Verbot gilt:

    • Im Vergleich zu anderen Branchen gibt es im Bereich der Schaum­lösch­mittel mittler­weile PFAS-freie Alter­na­tiven, die leistungs­stark und ebenso funktional sind.

    • Die Gefähr­lich­keit von PFAS für die mensch­liche Ge­sund­heit ist nun seit einiger Zeit bekannt. Des­halb ist es nicht mehr zu ver­ant­worten, diese Chemi­ka­lien weiter­hin in den Um­lauf zu bringen.

    • Die Unsicherheit hin­sicht­lich der zu­künf­tigen Ver­si­cherungs­ab­de­ckung steigt bei PFAS-Um­welt­schäden und kann sich zu einem un­kal­ku­lier­baren Risiko entwickeln (s. u).


ACHTUNG: PFAS wird zum echten Haftungsrisiko!

15.04.2025 - GDV informiert: Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV empfiehlt Versicherern, Schäden durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich erst einmal auszuschließen. Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen. (siehe "Fragen & Antworten", Punkt 8., sowie den Handelsblatt-Beitrag zur Umstellung auf fluorfreie Alternativen).


Fragen & Antworten

Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)


ZUR DEFINITION "PFAS":

„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1

„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2

  • Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)

    PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Bis 2022 durfte der Anteil von PFOA nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Seit 2023 ist der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.

  • Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

    Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.


Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.

Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“
3

Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.

Zu den kurzkettigen PFCA gehören also

- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).

Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“
4

Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5

Die bisher häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere), gehören aber zur Gruppe der PFAS.

  • Einschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) 

    Die Europäische Union hat ein weitreichendes Verbot PFAS- haltiger Schaumlöschmittel beschlossen (EU VO 2025/1988). Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten. Ab Oktober 2026 greifen die Verbote schrittweise.

 

MINIMAX-HINWEIS:

Schon Jahre vor Inkrafttreten des Verbots von PFOA und PFOS waren diese Stoffe schon nicht mehr in den Minimax-Feuerlöschern enthalten. Minimax hat die Produktion und der Verkauf PFAS-haltiger Feuerlöscher und Löschmittel schon Jahre vor des EU-weiten Verbotes von PFAS in Schaumlöschmitteln eingestellt.
___________________

Quellen:

1 Webseite des Umweltbundesamtes, "Perfluorierte Alkylsubstanzen - PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 02.08.2022

Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei

Sie müssen Ihre fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher er­setzen oder aus­tauschen? Oder fordert Ihr Brand­schutz­kon­zept bei der Erst­aus­rüstung Schaum­feuer­löscher für die Brand­klassen A + B? Dann empfehlen wir, ab sofort fluor­freie Schaum­feuer­löscher zu wählen. Das wäre lang­fristig eine kostenoptimale und um­welt­schonende Lösung. Diese Geräte sind nicht vom PFAS-Verbot betroffen.

Alternativen zu Schaumfeuerlöschern

Sollte Ihr Brand­schutz­konzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaum­feuer­löscher zur Ab­deckung der Brand­klassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brenn­baren Flüssig­keiten in größeren Mengen ge­ar­beitet wird), stehen Ihnen ge­ge­be­nen­falls fluor­freie Alter­na­tiven zum Schaum­feuer­löscher zur Verfügung.

In dem Fall hätten Sie die Mög­lich­keit, vor dem Kauf Ihre vor­han­de­nen Brand­risiken bzw. Brand­klassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür er­for­der­lichen Feuer­löschern ab­zu­decken. Häufig ist der Ein­satz eines Schaum­feuer­löschers gar nicht er­forderlich.

  • Empfehlung bei Brandklasse A


In vielen Büros und Ver­kaufs­räumen herrscht häufig nur die Brand­klasse A vor (s. Abb. 2.1 unten). Hier sind Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung auf Wasser­basis her­vor­ragend ge­eignet. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, um­welt­freund­lich, gut bio­lo­gisch ab­bau­bar und sehr leistungs­stark. Effektiv-Salz­lösung er­reicht im Ver­gleich mit leistungs­starken Schaum­lösch­mitteln für die Brand­klasse A eine gleiche oder höhere Lösch­leistung.

  • Empfehlung bei Brandklasse B


In sensiblen Bereichen können Sie für die Brand­klasse B (s. Abb. 2.2 unten) einen CO2-Feuer­löscher be­reit­stellen. Das Lösch­mittel ist frei von Fluor, frost­sicher, nicht elek­trisch leitend und löscht nahezu rück­stands­los. Es deckt je­doch aus­schließ­lich die Brand­klasse B ab. Vor­sicht beim Ein­satz in engen Räumen!

ABC-Pulver­feuer­löscher sind zwar fluor­frei, das Lösch­pulver wird je­doch nicht für innen, sondern für Außen­be­reiche, Garagen, Fahr­zeuge, Heizungs­anlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Lösch­ein­satz starke Ver­schmut­zungen hinter­lässt.


SIE SIND NOCH UNSICHER?

Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite! Wir helfen Ihnen bei der Umstellung auf fluorfreie Alternativen!


2. Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Abb. 2.1

2. Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Abb. 2.2

Statt Löschmitteltausch zu „fluorfrei“ wechseln

Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel ist zeitlich begrenzt und sollte schon heute nicht mehr erfolgen. Minimax bringt schon seit Jahren keine PFAS-haltigen Produkte mehr auf den Markt. Somit bieten wir auch keinen Tausch PFAS-haltiger Löschmittel mehr an.

Wichtige Gründe dafür:

  • PFAS ist schädlich für die Umwelt und verursacht Krankheiten.
  • Die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung bei PFAS-Umweltschäden steigt; dadurch wird PFAS zum unkalkulierbaren Risiko (siehe unten Punkt 8).
  • Es gibt im Bereich der Schaumlöschmittel leistungsstarke, PFAS-freie Alternativen.
  • Aufgrund der Umstellung bei den Löschmittelherstellern und der damit zunehmenden Knappheit steigt der Preis für PFAS-Löschmittel.


Anstelle eines Löschmitteltausches bieten wir unsere PFAS-freien WX-Schaumfeuerlöscher an. Damit bewegen sich die Kosten in etwa gleichem Rahmen wie ein Löschmitteltausch, aber die neuen Feuerlöscher erfüllen alle Anforderungen zum PFAS-Verbot, haben eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren und müssten mit Ablauf der Verbotsfrist nicht kostenaufwendig ausgewechselt werden. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer PFAS-haltigen Bestandsfeuerlöscher (siehe unten Punkt 7).


Schaumlöschmittel decken die beiden Brandklassen A + B ab:

3. Bei meinen Schaumfeuerlöschern steht demnächst ein Löschmitteltausch an. Was sollte ich jetzt beachten?

Abb. 3.1

3. Bei meinen Schaumfeuerlöschern steht demnächst ein Löschmitteltausch an. Was sollte ich jetzt beachten?

Abb. 3.2

Minimax-Schaum-Tuben-Feuerlöscher ab Bj. 2016 lassen sich umrüsten

Ausführliche Informationen zu den Umrüstungsmöglichkeiten (inkl. Handout und Video) erhalten Sie auf unserer Webseite UMRÜSTUNG >>.


Kurz zusammengefasst:

Für die Umrüstung Ihrer fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Möglichkeit 1: 

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Feuerlöscher ohne Tube (wässrige Lösung, fluorfrei)

    Wir können Ihre fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher zu einem fluorfreien Feuerlöscher OHNE Tube umrüsten. Als Löschmittel dient die wässrige Lösung. Der Feuerlöscher wird damit zu einem fluorfreien "WHX-Gerät" mit wässriger Lösung.

    WICHTIG:

    Durch die Entfernung der Schaum-Tube sind diese Feuerlöscher nicht mehr zum Löschen von Bränden der Brandklasse B geeignet. Die umgerüsteten Feuerlöscher decken ausschließlich die Brandklasse A ab!

  • Möglichkeit 2:

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorfrei)

    Wenn Sie weiterhin beide Brandklassen A und B abdecken müssen, dann steht für Sie eine weitere Umrüstungsform zur Verfügung:

    Wir können die fluorhaltigen Schaum-Tuben in Ihren Minimax-Feuerlöschern gegen die neuen fluorfreien Tuben austauschen. Ihre Feuerlöscher bleiben also Schaum-Tuben-Feuerlöscher zur Abdeckung der beiden Brandklassen A und B. Sie sind dann jedoch fluorfrei.

  •  


4. Welche meiner Minimax-Feuerlöscher lassen sich umrüsten?

Abb. 4.1

4. Welche meiner Minimax-Feuerlöscher lassen sich umrüsten?

Abb. 4.2

Schaum wird sehr häufig als Lösch­mittel ein­ge­setzt, weil es zwei Brand­klassen gleich­zeitig ab­deckt: Brand­klasse A und Brand­klasse B.

Zur BRANDKLASSE B zählen Brände von flüs­si­gen oder flüssig wer­den­den Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmier­fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die ab­deckende, be­stän­dige und gleit­fähige Schaum­schicht des Schaum­feuer­löschers er­mög­licht es, diese Flüssig­keits­brände zu löschen.

Andere Lösch­mittel unter­scheiden sich vom Schaum­lösch­mittel wie folgt:

  • ABC-Pulver ist zwar ähn­lich leistungs­stark wie Schaum, hinterlässt nach einem Lösch­ein­satz jedoch deut­lich stärkere Ver­schmut­zun­gen. Lösch­pulver wird daher für Außen­be­reiche, Garagen, Park­häuser u. ä. emp­fohlen.

  • CO2-Feuer­löscher löschen nahe­zu rück­stands­los, sind frei von Fluor, frost­sicher und nicht elek­trisch leitend. Sie sind für die Brand­klasse B ge­eignet decken also im Gegen­satz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!

  • Wasser-Feuer­löscher eignen sich gut, Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung sogar her­vor­ra­gend zum Löschen von Ent­ste­hungs­bränden der BRANDKLASSE A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (haupt­säch­lich orga­nischer Natur), die normaler­weise unter Glut­bildung ver­brennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Auto­reifen. Im Gegen­satz zum Schaum­feuer­löscher wird die Brand­klasse B damit jedoch nicht ab­ge­deckt.

EMPFEHLUNG:

Der Einsatz von Schaum­feuer­löschern ist sinn­voll in Bereichen, in denen mit brenn­baren Flüssig­­keiten (Brand­klasse B) in größeren Mengen ge­ar­beitet wird.

  • Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 2!

5. Welche Löschmittel stehen neben dem Schaumlöschmittel zur Verfügung und für welche Bereiche sind diese geeignet?

Abb. 5.1

5. Welche Löschmittel stehen neben dem Schaumlöschmittel zur Verfügung und für welche Bereiche sind diese geeignet?

Abb. 5.2

5. Welche Löschmittel stehen neben dem Schaumlöschmittel zur Verfügung und für welche Bereiche sind diese geeignet?

Abb. 5.3

Auf Wunsch prüfen wir gern, ob es sich bei Ihren Feuerlöschern um fluorhaltige Schaumfeuerlöscher handelt, die vom Verbot betroffen sein werden. Fertigen Sie dazu bitte ein Foto von Ihrem Feuerlöscher an, auf dem folgende Informationen deutlich erkennbar und gut lesbar sind:

  • Typschild
  • Instandhaltungsaufkleber
  • KB-Nummer

Senden Sie das Foto als JPG- oder PNG-Datei mit Ihren Kontaktdaten an beratung@minimax.de.
Betreff: "Fluorverbot"


HINWEIS für Minimax-Kunden:

Im Rahmen der anstehenden Wartung identifiziert Ihr MINIMAX-Servicetechniker die in Ihrem Betrieb betroffenen PFAS-haltigen Feuerlöscher und kennzeichnet diese mit einem gelben Hinweis. So können Sie schnell überblicken, welche Ihrer Geräte vom PFAS-Verbot betroffen sind.

Zwar können die Feuerlöscher trotz Warnhinweis weiterhin bis Ablauf der Frist eingesetzt werden, aber es wird PFAS freigesetzt. Aufgrund der o. g. Gefährlichkeit sollte es unser aller Ziel sein, das weitere Einbringen dieser Ewigkeitschemikalien in die Umwelt möglichst zu verhindern und den Bestand der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Entscheiden Sie sich daher heute schon für den Umstieg auf fluorfreie Alternativen!


6. Sind meine Feuerlöscher vom Fluorverbot betroffen? Wie erkenne ich das?

Abb. 6.1: Minimax-Aufkleber zur Kennzeichnung PFAS-haltiger Schaumfeuerlöscher

ACHTUNG!

Schaumlöschmittel gilt als Sondermüll und darf keinesfalls über die Umwelt, Kanalisation oder über den Hausmüll entsorgt werden! Wenn Sie Ihre Feuerlöscher oder das Löschmittel entsorgen, sind Sie als "Abfallerzeuger" für Schäden, die auf dem Transport und durch eine unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftbar!

Die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln sollten Sie daher einem Fachbetrieb überlassen. Minimax führt eine Genehmigung für die freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz und sorgt dafür, dass Ihre Feuerlöscher und Löschmittel ordnungsgemäß entsorgt und weiterverarbeitet werden. Durch den Einsatz spezieller Transportfahrzeuge stellen wir auch die gefahrlose Abholung Ihrer Feuerlöscher sicher. Zur Erfüllung Ihrer Nachweispflicht erhalten Sie von uns alle notwendigen Dokumentationen.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln. Nutzen Sie dort ganz einfach das Kontaktformular und fordern Sie Ihr Entsorgungsangebot an!

Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV empfiehlt daher Versicherern, Schäden durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich erst einmal auszuschließen.

Im „Risikodialog“ mit den Kunden soll anschließend geklärt werden, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden. So sollen Versicherer Risiken durch die Ewigkeitschemikalien „besser erkennen, kalkulieren und auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzen“ können. Der GDV fügt dafür seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzu. Diese kann bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden. Zur vollständigen GDV-Information ...

Was bedeutet das für PFAS-haltige Feuerlöscher in Betrieben?

  • Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.

Mit diesem Schritt des GDV rückt für Unternehmen auch der frühzeitige Umstieg auf PFAS-freie Feuerlöscher noch stärker in den Fokus. Da es hier längst leistungsstarke, PFAS-freie Alternativen auf dem Markt gibt, ist kaum zu erwarten, dass sich Versicherer auf Ausnahmen für Schäden durch PFAS-haltigen Löschschaum einlassen werden.

Betreiber sollten sich in diesem Bereich durch den Umstieg auf PFAS-freie Feuerlöscher heute schon absichern.

So können Sie das Risiko eingrenzen

Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Schaumfeuerlöscher werden bei der Minimax Mobile Services seit Jahren nur noch fluorfrei produziert. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.

Fachbeitrag Handelsblatt / Euroforum Jahrestagung – Haftpflicht

"PFAS-Verbot für Schaumfeuerlöscher – Risiken, Versicherungsfragen und Wege zur Umstellung auf fluorfreie Alternativen" vom 24. Oktober 2025, Gastbeitrag von Markus Dumrath, Geschäftsführer Minimax Mobile Services. > zum Online-Beitrag

Minimax hilft bei Umstellung auf „PFAS-frei“

Die Minimax Mobile Services steht Ihnen bei der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher. Sprechen Sie uns an! (siehe Kontaktformular)

 

 

      

Übersicht Brandklassen, fluorfreie Löschmittel und Einsatzbereiche

Fluorfreie Löschmittel und Brandklassen
Fluorfreie Feuerlöscher ohne PFAS für die verschiedenen Brandklassen | Einsatzbereiche | Feuerlöschertypen

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1   PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst (siehe Hinweise unter "Fragen & Antworten", Punkt 1).
2   PFHxA = Perfluorhexansäure; gehört in die Gruppe der PFAS (Hauptwirkstoff von AFFF-Löschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B)
3  gem. Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/2462 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4  gem. Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/2462 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
 

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