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"Verbot von Fluorsubstanzen bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln"

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS, PFC, PFOA, PFOS, PFHxA

EU-weites PFAS-Verbot steht bevor

Die Chemi­ka­lien­gruppe „PFAS“1 soll wegen ihrer ge­sund­heits- und um­welt­be­las­ten­den Eigen­schaf­ten EU-weit re­gu­liert werden. Die spe­ziellen Ver­bote gegen PFAS in Feuer­lösch­schäumen be­tref­fen auch Ihre fluor­hal­tigen Bestands­feuer­löscher!

Verschiedene Restriktionen und Fristen

Es werden unter­schied­liche PFAS-Restrik­tionen an­ge­strebt. Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie sich darauf vor­be­reiten können.

Mit Minimax auf Umweltkurs

Wir produzieren und ver­kaufen nur noch PFAS-freie Feuer­löscher und Lösch­mittel! So können wir ge­mein­sam den Weg in eine um­welt­ge­rechte, PFAS-freie Zukunft antreten.

Hintergrund

Jetzt auf Spotify: Podcast zum aktuellen Thema "PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln"
Jetzt auf Spotify: Podcast zum aktuellen Thema "PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln" (siehe Button)

PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten offenbar noch nicht absehbar war: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt und durch die Nahrungskette mittlerweile auch in unser Blut – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein. (Mehr zu PFAS –Das Jahrhundertgift ...)

Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise.


Geplante Verbotsfristen

Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume kommt.
Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume kommt.
  • PFHxA-Verbot – Aktualisiert 19.09.2024

    Die Beschränkung von PFHxA und PFHxA-ver­wandten Stoffen wurde mittler­weile von der EU-Kom­mis­sion für be­stimmte An­wen­dungen er­lassen. Damit werden ab April 2026 unter anderem der Verkauf und die Ver­wen­dung von PFHxA in einigen Feuer­lösch­schaum­anwen­dungen ver­boten, zum Bei­spiel für Schu­lungen und Tests sowie für öffent­liche Feuer­wehren. Folg­lich dürfen auch Schaum­feuer­löscher, die i. d. R. bis­her PFHxA ent­hielten, für diese Zwecke nicht mehr ver­wendet werden.

  • Allgemeines PFAS-Verbot in Schaum­löschmitteln

    Ein allgemeines Verbot des In­ver­kehr­brin­gens von PFAS-hal­tigen Feuer­löschern und Ersatz­lösch­mitteln war für Ende 2024 ge­plant. Eine Über­gangs­frist für die Ver­wen­dung (zum Bei­spiel für den vor­beu­gen­den Brand­schutz in Ge­bäuden) endet spätes­tens 5 Jahre nach In­kraft­treten. Die Ver­ab­schie­dung durch die EU-Kom­mis­sion ver­schiebt sich aller­dings.

    • FAKT IST:

      Es bleibt eine Frage der Zeit, bis alle Ein­satz­zwecke ver­boten und somit alle Betriebe von dem Verbot be­trof­fen sein werden. Daher wird eine hohe Nach­frage nach PFAS-freien Feuer­löschern und der Ent­sorgung von fluor­halti­gem Lösch­mittel er­wartet. Je länger Sie warten, desto teurer könnte der Wechsel zu fluor­freien Alter­na­tiven für Sie werden.

Minimax produziert und verkauft nur noch PFAS-freie Feuerlöscher und Schaumlöschmittel.
Minimax produziert und verkauft nur noch PFAS-freie Feuerlöscher und Schaumlöschmittel.

Minimax produziert und verkauft nur noch PFAS-frei!

Schon seit Mai 2023 – weit vor Eintritt des PFAS-Verbots – stellen wir keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her. Ebenso verkaufen wir mittlerweile auch nur noch Feuerlöscher und Löschmittel ohne PFAS-Zusätze.

  • Warum? – Unabhängig vom PFAS-Verbot gilt:

    • Im Vergleich zu anderen Branchen gibt es im Bereich der Schaumlöschmittel mittlerweile PFAS-freie Alternativen.

    • Die Gefährlichkeit von PFAS für die menschliche Gesundheit ist nun seit einiger Zeit bekannt. Deshalb ist es nicht mehr zu verantworten, diese Chemikalien weiterhin in den Umlauf zu bringen.

    • Die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung steigt bei PFAS-Umweltschäden und kann sich zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln (s. u).


ACHTUNG! Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus!


Unabhängig vom Verbotsdatum wollen einige Versicherer schon heute nicht mehr für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit PFAS stehen. Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! (siehe "Fragen & Antworten", Punkt 8.)


Fragen & Antworten

Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)


ZUR DEFINITION "PFAS":

„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1

„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2

  • Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)

    PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Bis 2022 durfte der Anteil von PFOA nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Seit 2023 ist der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.

  • Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

    Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.


Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.

Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“
3

Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.

Zu den kurzkettigen PFCA gehören also

- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).

Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“
4

Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5

  • Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel

    Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.

MINIMAX-HINWEIS:

Schon Jahre vor Inkrafttreten des Verbots von PFOA und PFOS waren diese Stoffe schon nicht mehr in den Minimax-Feuerlöschern enthalten.
___________________

Quellen:

1 Webseite des Umweltbundesamtes, "Perfluorierte Alkylsubstanzen - PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 02.08.2022

Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei

Sie müssen Ihre fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher er­setzen oder aus­tauschen? Oder fordert Ihr Brand­schutz­kon­zept bei der Erst­aus­rüstung Schaum­feuer­löscher für die Brand­klassen A + B?

Dann empfehlen wir, ab sofort fluor­freie Schaum­feuer­löscher zu wählen. Das wäre lang­fristig eine kosten- und um­welt­opti­male Lösung. Diese Geräte müssten mit In­kraft­treten des Fluor­ver­bots nicht kosten­auf­wendig aus­ge­tauscht oder um­ge­rüstet werden.

Alternativen zu Schaumfeuerlöschern

Sollte Ihr Brand­schutz­konzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaum­feuer­löscher zur Ab­deckung der Brand­klassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brenn­baren Flüssig­keiten in größeren Mengen ge­ar­beitet wird), stehen Ihnen ge­ge­be­nen­falls fluor­freie Alter­na­tiven zum Schaum­feuer­löscher zur Verfügung.

In dem Fall hätten Sie die Mög­lich­keit, vor dem Kauf Ihre vor­han­de­nen Brand­risiken bzw. Brand­klassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür er­for­der­lichen Feuer­löschern ab­zu­decken. Häufig ist der Ein­satz eines Schaum­feuer­löschers gar nicht er­forderlich.

  • Empfehlung bei Brandklasse A


In vielen Büros und Ver­kaufs­räumen herrscht häufig nur die Brand­klasse A vor (s. Abb. 2.1 unten). Hier sind Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung auf Wasser­basis her­vor­ragend ge­eignet. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, um­welt­freund­lich, gut bio­lo­gisch ab­bau­bar und sehr leistungs­stark. Effektiv-Salz­lösung er­reicht im Ver­gleich mit leistungs­starken Schaum­lösch­mitteln für die Brand­klasse A eine gleiche oder höhere Lösch­leistung.

  • Empfehlung bei Brandklasse B


In sensiblen Bereichen können Sie für die Brand­klasse B (s. Abb. 2.2 unten) einen CO2-Feuer­löscher be­reit­stellen. Das Lösch­mittel ist frei von Fluor, frost­sicher, nicht elek­trisch leitend und löscht nahezu rück­stands­los. Es deckt je­doch aus­schließ­lich die Brand­klasse B ab. Vor­sicht beim Ein­satz in engen Räumen!

ABC-Pulver­feuer­löscher sind zwar fluor­frei, das Lösch­pulver wird je­doch nicht für innen, sondern für Außen­be­reiche, Garagen, Fahr­zeuge, Heizungs­anlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Lösch­ein­satz starke Ver­schmut­zungen hinter­lässt.


SIE SIND NOCH UNSICHER?

Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite! Wir helfen Ihnen bei der Umstellung auf fluorfreie Alternativen!


2. Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Abb. 2.1

2. Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Abb. 2.2

Statt Löschmitteltausch zu „fluorfrei“ wechseln

Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel für Ersatzfüllungen wird in absehbarer Zeit verboten und sollte schon heute nicht mehr erfolgen. Auch wenn der konkrete Verbotseintritt noch nicht feststeht, bringt Minimax bereits heute keine PFAS-haltigen Produkte mehr auf den Markt. Somit bieten wir auch keinen Tausch PFAS-haltiger Löschmittel mehr an.

Wichtige Gründe dafür:

  • PFAS ist schädlich für die Umwelt und verursacht Krankheiten.
  • Die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung bei PFAS-Umweltschäden steigt; dadurch wird PFAS zum unkalkulierbaren Risiko (siehe unten Punkt 8).
  • Es gibt im Bereich der Schaumlöschmittel leistungsstarke, PFAS-freie Alternativen.
  • Aufgrund der Umstellung bei den Löschmittelherstellern und der damit zunehmenden Knappheit steigt der Preis für PFAS-Löschmittel.


Anstelle eines Löschmitteltausches bieten wir unsere PFAS-freien WX-Schaumfeuerlöscher an. Damit bewegen sich die Kosten in etwa gleichem Rahmen wie ein Löschmitteltausch, aber die neuen Feuerlöscher erfüllen alle Anforderungen zum PFAS-Verbot, haben eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren und müssten mit Inkrafttreten des Verbots nicht kostenaufwendig ausgewechselt werden. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer PFAS-haltigen Bestandsfeuerlöscher (siehe unten Punkt 7).


Schaumlöschmittel decken die beiden Brandklassen A + B ab:

3. Bei meinen Schaumfeuerlöschern steht demnächst ein Löschmitteltausch an. Was sollte ich jetzt beachten?

Abb. 3.1

3. Bei meinen Schaumfeuerlöschern steht demnächst ein Löschmitteltausch an. Was sollte ich jetzt beachten?

Abb. 3.2

Minimax-Schaum-Tuben-Feuerlöscher ab Bj. 2016 lassen sich umrüsten

Ausführliche Informationen zu den Umrüstungsmöglichkeiten (inkl. Handout und Video) erhalten Sie auf unserer Webseite UMRÜSTUNG >>.


Kurz zusammengefasst:

Für die Umrüstung Ihrer fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Möglichkeit 1: 

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Feuerlöscher ohne Tube (wässrige Lösung, fluorfrei)

    Wir können Ihre fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher zu einem fluorfreien Feuerlöscher OHNE Tube umrüsten. Als Löschmittel dient die wässrige Lösung. Der Feuerlöscher wird damit zu einem fluorfreien "WHX-Gerät" mit wässriger Lösung.

    WICHTIG:

    Durch die Entfernung der Schaum-Tube sind diese Feuerlöscher nicht mehr zum Löschen von Bränden der Brandklasse B geeignet. Die umgerüsteten Feuerlöscher decken ausschließlich die Brandklasse A ab!

  • Möglichkeit 2:

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorfrei)

    Wenn Sie weiterhin beide Brandklassen A und B abdecken müssen, dann steht für Sie eine weitere Umrüstungsform zur Verfügung:

    Wir können die fluorhaltigen Schaum-Tuben in Ihren Minimax-Feuerlöschern gegen die neuen fluorfreien Tuben austauschen. Ihre Feuerlöscher bleiben also Schaum-Tuben-Feuerlöscher zur Abdeckung der beiden Brandklassen A und B. Sie sind dann jedoch fluorfrei.

  •  


4. Welche meiner Minimax-Feuerlöscher lassen sich umrüsten?

Abb. 4.1

4. Welche meiner Minimax-Feuerlöscher lassen sich umrüsten?

Abb. 4.2

Schaum wird sehr häufig als Lösch­mittel ein­ge­setzt, weil es zwei Brand­klassen gleich­zeitig ab­deckt: Brand­klasse A und Brand­klasse B.

Zur BRANDKLASSE B zählen Brände von flüs­si­gen oder flüssig wer­den­den Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmier­fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die ab­deckende, be­stän­dige und gleit­fähige Schaum­schicht des Schaum­feuer­löschers er­mög­licht es, diese Flüssig­keits­brände zu löschen.

Andere Lösch­mittel unter­scheiden sich vom Schaum­lösch­mittel wie folgt:

  • ABC-Pulver ist zwar ähn­lich leistungs­stark wie Schaum, hinterlässt nach einem Lösch­ein­satz jedoch deut­lich stärkere Ver­schmut­zun­gen. Lösch­pulver wird daher für Außen­be­reiche, Garagen, Park­häuser u. ä. emp­fohlen.

  • CO2-Feuer­löscher löschen nahe­zu rück­stands­los, sind frei von Fluor, frost­sicher und nicht elek­trisch leitend. Sie sind für die Brand­klasse B ge­eignet decken also im Gegen­satz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!

  • Wasser-Feuer­löscher eignen sich gut, Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung sogar her­vor­ra­gend zum Löschen von Ent­ste­hungs­bränden der BRANDKLASSE A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (haupt­säch­lich orga­nischer Natur), die normaler­weise unter Glut­bildung ver­brennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Auto­reifen. Im Gegen­satz zum Schaum­feuer­löscher wird die Brand­klasse B damit jedoch nicht ab­ge­deckt.

EMPFEHLUNG:

Der Einsatz von Schaum­feuer­löschern ist sinn­voll in Bereichen, in denen mit brenn­baren Flüssig­­keiten (Brand­klasse B) in größeren Mengen ge­ar­beitet wird.

  • Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 2!

5. Sind Schaumfeuerlöscher überhaupt notwendig? Es gibt doch auch andere Löschmittel.

Abb. 5.1

5. Sind Schaumfeuerlöscher überhaupt notwendig? Es gibt doch auch andere Löschmittel.

Abb. 5.2

5. Sind Schaumfeuerlöscher überhaupt notwendig? Es gibt doch auch andere Löschmittel.

Abb. 5.3

Auf Wunsch prüfen wir gern, ob es sich bei Ihren Feuerlöschern um fluorhaltige Schaumfeuerlöscher handelt, die vom Verbot betroffen sein werden. Fertigen Sie dazu bitte ein Foto von Ihrem Feuerlöscher an, auf dem folgende Informationen deutlich erkennbar und gut lesbar sind:

  • Typschild
  • Instandhaltungsaufkleber
  • KB-Nummer

Senden Sie das Foto als JPG- oder PNG-Datei mit Ihren Kontaktdaten an beratung@minimax.de.
Betreff: "Fluorverbot"


HINWEIS für Minimax-Kunden:

Im Rahmen der anstehenden Wartung identifiziert Ihr MINIMAX-Servicetechniker die in Ihrem Betrieb betroffenen PFAS-haltigen Feuerlöscher und kennzeichnet diese mit einem gelben Hinweis. So können Sie schnell überblicken, welche Ihrer Geräte vom PFAS-Verbot betroffen sind.

Zwar können die Feuerlöscher trotz Warnhinweis weiterhin bis zum Inkrafttreten des Verbots eingesetzt werden, aber es wird PFAS freigesetzt. Aufgrund der o. g. Gefährlichkeit sollte es unser aller Ziel sein, das weitere Einbringen dieser Ewigkeitschemikalien in die Umwelt möglichst zu verhindern und den Bestand der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Entscheiden Sie sich daher heute schon für den Umstieg auf fluorfreie Alternativen!


6. Sind meine Feuerlöscher vom Fluorverbot betroffen? Wie erkenne ich das?

Abb. 6.1: Minimax-Aufkleber zur Kennzeichnung PFAS-haltiger Schaumfeuerlöscher

ACHTUNG!

Schaumlöschmittel gilt als Sondermüll und darf keinesfalls über die Umwelt, Kanalisation oder über den Hausmüll entsorgt werden! Wenn Sie Ihre Feuerlöscher oder das Löschmittel entsorgen, sind Sie als "Abfallerzeuger" für Schäden, die auf dem Transport und durch eine unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftbar!

Die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln sollten Sie daher einem Fachbetrieb überlassen. Minimax führt eine Genehmigung für die freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz und sorgt dafür, dass Ihre Feuerlöscher und Löschmittel ordnungsgemäß entsorgt und weiterverarbeitet werden. Durch den Einsatz spezieller Transportfahrzeuge stellen wir auch die gefahrlose Abholung Ihrer Feuerlöscher sicher. Zur Erfüllung Ihrer Nachweispflicht erhalten Sie von uns alle notwendigen Dokumentationen.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln. Nutzen Sie dort ganz einfach das Kontaktformular und fordern Sie Ihr Entsorgungsangebot an!

Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS schon vor Eintritt des Verbots aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.

  • Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!


"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",

lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.  

So können Sie das Risiko eingrenzen


Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Schaumfeuerlöscher werden bei der Minimax Mobile Services seit Frühjahr 2023 nur noch fluorfrei produziert. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.

Minimax hilft bei Umstellung auf „PFAS-frei“


Die Minimax Mobile Services steht Ihnen bei der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher beratend und aktiv zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten bzw. PFAS-haltigen Feuerlöscher. Sprechen Sie uns an! (siehe Kontaktformular)

      

Übersicht Brandklassen, fluorfreie Löschmittel und Einsatzbereiche

Fluorfreie Löschmittel und Brandklassen
Fluorfreie Feuerlöscher ohne PFAS für die verschiedenen Brandklassen | Einsatzbereiche | Feuerlöschertypen

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Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Umstellung auf ein öko­logisches Lösch­­konzept im Bereich Ihrer trag­baren Feuer­­löscher.

Sprechen Sie uns an – ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite!


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1   PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst (siehe Hinweise unter "Fragen & Antworten", Punkt 1).
2   PFHxA = Perfluorhexansäure; gehört in die Gruppe der PFAS (Hauptwirkstoff von AFFF-Löschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B)
3  ausgenommen Funktionsprüfungen an Feuerlöschanlagen
 

Kontakt LP Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel

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