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"Verbot von Fluorsubstanzen bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln"

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS, PFC, PFOA, PFOS, PFHxA

EU-weites Verbot von PFAS steht bevor

Die Europäische Chemi­kalien­agentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und poly­fluo­rierten Alkyl­subs­tanzen (kurz: PFAS) in Feuer­lösch­schäumen voran. Mit der Ver­ab­schiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.

Kurze Übergangsfristen zu erwarten

Das PFAS-Verbot erfolgt schritt­weise. Im Ver­gleich zur Lebens­dauer eines Feuer­löschers und zu den Lösch­mittel­tausch-Zyklen sind die Über­gangs­fris­ten aber recht kurz. So­for­ti­ges Handeln ist da­her an­ge­bracht.

(s. "Fragen & Antworten", Punkte 03 + 04).
Mit Minimax auf Umweltkurs

Unsere bis­he­ri­gen Schaum­feuerlöscher ent­hiel­ten zwar nur mini­male PFAS-An­teile, aber wir haben unser Produktportfolio mittler­weile um fluor­freie Alter­na­tiven ergänzt. So können Sie mit uns den Weg in eine PFAS-freie, nachhaltige Zukunft antreten!

Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?

Hintergrund

Einige per- und poly­flu­o­rierte Alkyl­subs­tanzen (PFAS)** stehen in Ver­dacht, die mensch­liche Ge­sund­heit und die Um­welt zu schädigen sowie schwer abbaubar zu sein. Um künftige (irreversible) Schäden zu ver­ringern, soll auf die Frei­setzung dieser Stoffe möglichst verzichtet werden.

Geplante Verbote

Im Zuge der er­for­der­lichen Maß­nahmen sollen PFAS-haltige Feuer­lösch­schäume EU-weit ver­boten werden. Die Euro­pä­ische Kom­mis­sion hat sich ver­pflichtet, alle PFAS schritt­weise aus dem Ver­kehr zu ziehen und ihre Ver­wen­dung nur dann zu­zu­lassen, wenn sie nach­weis­lich un­er­setz­lich und für die Ge­sell­schaft un­ver­zicht­bar sind.***


Schon jetzt besteht Hand­lungs­bedarf!

 

  • Das Verbot wird aller Vor­aus­sicht nach in­ner­halb eines Feuerlöscher-Prüf­zyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
  • So­mit be­steht in diesem Zeitraum bereits Hand­lungs­be­darf für einen Aus­tausch Ihrer fluor­hal­tigen Feuer­löscher, um nach Ein­tritt des Ver­bots fluor­freie Alter­na­tiven im Be­trieb zu haben.

    Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot oder eine unverbindlicher Beratung an. Ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite!
  • Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen, die uns zum Fluorverbot häufig gestellt werden:

Fragen & Antworten

Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)


ZUR DEFINITION "PFAS":

„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1

„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2

  • Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)

    PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.

  • Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

    Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.


Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.

Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“
3

Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.

Zu den kurzkettigen PFCA gehören also

- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).

Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“
4

Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5

  • Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel

    Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.

MINIMAX-HINWEIS:

Schon Jahre vor Inkrafttreten des Verbots von PFOA und PFOS waren diese Stoffe schon nicht mehr in den Minimax-Feuerlöschern enthalten.
___________________

Quellen:

1 Webseite des Umweltbundesamtes, "Perfluorierte Alkylsubstanzen - PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 02.08.2022

Kurfristige Entscheidung

Im Jahr 2023 wird eine Stellung­nahme der ECHA zu den vor­ge­schla­genen Be­schrän­kungs­optionen erwartet. Ge­mein­sam mit den 27 EU-Mit­glied­staaten wird die Euro­päische Kom­mis­sion auf Grund­lage des Vor­schlags und der Stellung­nahme der Aus­schüsse über die Be­schrän­kung und ihre Be­din­gungen ent­scheiden.

  • Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
    Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.


Wenn die Entscheidung über die PFAS-Be­schrän­kung und ihre Be­din­gungen gefallen ist, wird es ernst. Dann müssen Sie mit einem kurz­fris­tigen Ver­bot fluor­haltiger Schaum­lösch­mittel rechnen.

  • ­Genau genommen haben Sie als Betreiber nach Inkrafttreten nur eine Übergangsfrist von 6 Monaten, um auf fluorfreie Alternativen umzustellen.


Denn nach Ablauf dieser 6-monatigen Frist soll der Einsatz von Schaumfeuerlöschern mit Fluorsubstanzen offenbar nur noch unter ganz bestimmten, äußerst schwer zu erfüllenden Auflagen erlaubt sein (s. Punkt 07!).

Selbst wenn sich diese extremen Auflagen im Betrieb realisieren ließen, so wäre das auch nur ein Herauszögern der Umstellung auf fluorfreie Alternativen. Denn spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots dürfen Sie gar keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr in Ihrem Betrieb vorhalten - auch nicht unter irgendwelchen Auflagen; dann wären nur noch fluorfreie Geräte erlaubt.

Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei

Sie müssen Ihre fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher er­setzen oder aus­tauschen? Oder fordert Ihr Brand­schutz­kon­zept bei der Erst­aus­rüstung Schaum­feuer­löscher für die Brand­klassen A + B?

Dann empfehlen wir, ab sofort fluor­freie Schaum­feuer­löscher zu wählen. Das wäre lang­fristig eine kosten- und um­welt­opti­male Lösung. Diese Geräte müssten mit In­kraft­treten des Fluor­ver­bots nicht kosten­auf­wendig aus­ge­tauscht oder um­ge­rüstet werden.

Alternativen zu Schaumfeuerlöschern

Sollte Ihr Brand­schutz­konzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaum­feuer­löscher zur Ab­deckung der Brand­klassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brenn­baren Flüssig­keiten in größeren Mengen ge­ar­beitet wird), stehen Ihnen ge­ge­be­nen­falls fluor­freie Alter­na­tiven zum Schaum­feuer­löscher zur Verfügung.

In dem Fall hätten Sie die Mög­lich­keit, vor dem Kauf Ihre vor­han­de­nen Brand­risiken bzw. Brand­klassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür er­for­der­lichen Feuer­löschern ab­zu­decken. Häufig ist der Ein­satz eines Schaum­feuer­löschers gar nicht er­forderlich.

  • Empfehlung bei Brandklasse A


In vielen Büros und Ver­kaufs­räumen herrscht häufig nur die Brand­klasse A vor (s. Abb. 3.1 unten). Hier sind Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung auf Wasser­basis her­vor­ragend ge­eignet. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, um­welt­freund­lich, gut bio­lo­gisch ab­bau­bar und sehr leistungs­stark. Effektiv-Salz­lösung er­reicht im Ver­gleich mit leistungs­starken Schaum­lösch­mitteln für die Brand­klasse A eine gleiche oder höhere Lösch­leistung.

  • Empfehlung bei Brandklasse B


In sensiblen Bereichen können Sie für die Brand­klasse B (s. Abb. 3.2 unten) einen CO2-Feuer­löscher be­reit­stellen. Das Lösch­mittel ist frei von Fluor, frost­sicher, nicht elek­trisch leitend und löscht nahezu rück­stands­los. Es deckt je­doch aus­schließ­lich die Brand­klasse B ab. Vor­sicht beim Ein­satz in engen Räumen!

ABC-Pulver­feuer­löscher sind zwar fluor­frei, das Lösch­pulver wird je­doch nicht für innen, sondern für Außen­be­reiche, Garagen, Fahr­zeuge, Heizungs­anlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Lösch­ein­satz starke Ver­schmut­zungen hinter­lässt.


SIE SIND NOCH UNSICHER?

Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite! Wir helfen Ihnen bei der Umstellung auf fluorfreie Alternativen!


03. Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Abb. 3.1

03. Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Abb. 3.2

Bei anstehendem Lösch­mittel­tausch schon jetzt auf „fluor­frei“ um­steigen


Ein Lösch­mittel­tausch er­folgt in der Regel alle 4 – 8 Jahre. Wenn Sie Ihre fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher also jetzt erneut mit fluor­hal­tigem Lösch­mittel be­füllen lassen, müssen Sie davon aus­gehen, dass Sie diese bei Ein­tritt des Verbots (also bereits weit vor dem nächsten er­for­der­lichen Lösch­mittel­tausch) nicht mehr ver­wen­den dürfen.

Wir empfehlen daher dringend, bei an­ste­hen­dem Lösch­mittel­tausch schon jetzt auf fluor­freie Alter­na­tiven um­zu­steigen (s. Punkt 03).

Erneut fluor­hal­tiges Lösch­mittel in Bestands­löscher ein­zu­füllen, ist schlicht­weg unwirt­schaftlich.

Lesen Sie hierzu auch Punkt 05: "Lassen sich meine fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern im Bestand auf fluorfreie Geräte umrüsten?"

Umrüstung fluorhaltiger Schaum-Tuben-Feuerlöscher von Minimax: JA

Ausführliche Informationen zu den Umrüstungsmöglichkeiten (inkl. Handout und Video) erhalten Sie auf unserer Webseite UMRÜSTUNG >>.


Kurz zusammengefasst:

Für die Umrüstung Ihrer fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Möglichkeit 1: 

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Feuerlöscher ohne Tube (wässrige Lösung, fluorfrei)

    Wir können Ihre fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher zu einem fluorfreien Feuerlöscher OHNE Tube umrüsten. Als Löschmittel dient die wässrige Lösung. Der Feuerlöscher wird damit zu einem fluorfreien "WHX-Gerät" mit wässriger Lösung.

    WICHTIG:

    Durch die Entfernung der Schaum-Tube sind diese Feuerlöscher nicht mehr zum Löschen von Bränden der Brandklasse B geeignet. Die umgerüsteten Feuerlöscher decken ausschließlich die Brandklasse A ab!

  • Möglichkeit 2:

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorfrei)

    Wenn Sie weiterhin beide Brandklassen A und B abdecken müssen, dann steht für Sie eine weitere Umrüstungsform zur Verfügung:

    Sobald unsere fluorfreien Schaum-Tuben-Konzentrate zur Verfügung stehen, können wir die fluorhaltigen Tuben in Ihren Minimax-Feuerlöschern gegen die neuen fluorfreien Tuben austauschen. Ihre Feuerlöscher bleiben also Schaum-Tuben-Feuerlöscher zur Abdeckung der beiden Brandklassen A und B. Sie sind dann jedoch fluorfrei.

  •  


05. Lassen sich meine fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern im Bestand auf fluorfreie Geräte umrüsten?

Abb. 5.1

05. Lassen sich meine fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern im Bestand auf fluorfreie Geräte umrüsten?

Abb. 5.2

Schaum wird sehr häufig als Lösch­mittel ein­ge­setzt, weil es zwei Brand­klassen gleich­zeitig ab­deckt: Brand­klasse A und Brand­klasse B.

Zur BRANDKLASSE B zählen Brände von flüs­si­gen oder flüssig wer­den­den Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmier­fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die ab­deckende, be­stän­dige und gleit­fähige Schaum­schicht des Schaum­feuer­löschers er­mög­licht es, diese Flüssig­keits­brände zu löschen.

Andere Lösch­mittel unter­scheiden sich vom Schaum­lösch­mittel wie folgt:

  • ABC-Pulver ist zwar ähn­lich leistungs­stark wie Schaum, hinterlässt nach einem Lösch­ein­satz jedoch deut­lich stärkere Ver­schmut­zun­gen. Lösch­pulver wird daher für Außen­be­reiche, Garagen, Park­häuser u. ä. emp­fohlen.

  • CO2-Feuer­löscher löschen nahe­zu rück­stands­los, sind frei von Fluor, frost­sicher und nicht elek­trisch leitend. Sie sind für die Brand­klasse B ge­eignet decken also im Gegen­satz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!

  • Wasser-Feuer­löscher eignen sich gut, Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung sogar her­vor­ra­gend zum Löschen von Ent­ste­hungs­bränden der BRANDKLASSE A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (haupt­säch­lich orga­nischer Natur), die normaler­weise unter Glut­bildung ver­brennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Auto­reifen. Im Gegen­satz zum Schaum­feuer­löscher wird die Brand­klasse B damit jedoch nicht ab­ge­deckt.

EMPFEHLUNG:

Der Einsatz von Schaum­feuer­löschern ist sinn­voll in Bereichen, in denen mit brenn­baren Flüssig­­keiten (Brand­klasse B) in größeren Mengen ge­ar­beitet wird.

  • Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 03!

Um Ihre fluorhaltigen Feuer­löscher weiter­zu­ver­wenden, müssen Sie als Betreiber sehr hohe Hürden meistern. Aus dem Restrik­tions­vor­schlag der ECHA geht her­vor, dass PFAS-haltige trag­bare Schaum­feuer­löscher ab 6 Monaten nach In­kraft­treten des Ver­bots nur noch unter strengen Auf­la­gen ver­wen­det werden dürfen. Dazu gehören zum Bei­spiel folgende:

  • PFAS-haltige Schaum­lösch­mittel dürfen nur zum Löschen von Flüssig­keits­bränden (also Bränden der Brand­klasse B) ein­ge­setzt werden.

    (Selbst wenn Sie Ihre fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher speziell zum Löschen von Bränden der Brand­klasse B vor­halten, müssten Sie also sicher­stellen, dass diese mobilen Feuer­lösch­geräte NICHT im Falle eines A-Brandes ver­wendet werden!)

  • Sie müssen die Ver­wen­dung fluor­haltiger Feuer­lösch­schäume be­gründen – ein­schließ­lich einer Be­wertung der technischen und wirt­schaft­lichen Alter­nativen.

  • Sie müssen sicher­stellen, dass Sie die Emis­sionen in die Um­welt sowie den direkten und in­di­rekten Kontakt mit Lösch­schäumen so weit wie tech­nisch und wirt­schaft­lich mach­bar mini­mieren; also alle An­stren­gungen unter­nehmen, eine Emission zu vermeiden.

    (Da es fluor­freie Alter­nativen und mittler­weile auch leistungs­starke fluor­freie Schaum­lösch­mittel gibt, lässt sich der Ein­satz fluor­haltiger Lösch­mittel jedoch schwer oder gar nicht mehr recht­fertigen.)

  • Sie müssen einen stand­ort­spezi­fischen Manage­ment­plan für PFAS-haltige Feuer­lösch­schäume er­stellen. Dieser muss eine Be­grün­dung für die Ver­wen­dung des PFAS-haltigen Lösch­mittels ent­halten. Ebenso müssen Einzel­heiten zu den Bedin­gungen für die Ver­wendung und Ent­sor­gung des Schaums auf­geführt werden. Pläne für die Ein­dämmung, Behandlung und ange­messene Ent­sor­gung flüssiger und fester Abfälle, die bei der Ver­wen­dung des Schaums, der routine­mäßigen Reini­gung und Wartung der Aus­rüstung oder bei unbeab­sichtigtem Aus­treten von Schaum anfallen, sind ebenso auf­zu­führen. Dieser Manage­ment­plan muss jährlich über­prüft werden, so dass ggf. neue Tech­no­logien in die Bewertung ein­fließen. Er ist auf Ver­langen der Vollzugs­behörde zur Einsicht­nahme bereit­zu­halten.

  • Alle Abfälle sind auf das technisch und praktisch mögliche Maß der ordent­lichen Ver­wertung zuzu­führen. Auf keinen Fall darf etwas ins Ab­wasser gelangen, da der Trink­wasser­schutz über allem steht! Eine Abfall­doku­men­tation ist lück­enlos zu führen und für die Voll­zugs­behörde bereit­zu­halten.

  • Alle bevor­rateten Mengen an Lösch­mitteln sind ordnungs­gemäß zu entsorgen. Die ange­messene Ent­sorgung ist zu doku­mentieren.

  • Feuer­löscher mit fluor­haltigem Löschs­chaum müssen mit dem Hinweis gekenn­zeichnet werden: „WARNUNG: enthält Per- und Poly­fluor­alkyl­substanzen (PFAS)“ - siehe auch unten "Kennzeichnung fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher".

  • Spätestens 5 Jahre nach Inkraft­treten des Ver­bots sind auch bei B-Bränden keine fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher mehr zulässig.


Hier finden Sie den kompletten Restriktionsvorschlag der ECHA im Original.

Auf Wunsch prüfen wir gern, ob es sich bei Ihren Feuerlöschern um fluorhaltige Schaumfeuerlöscher handelt, die vom Verbot betroffen sein werden. Fertigen Sie dazu bitte ein Foto von Ihrem Feuerlöscher an, auf dem folgende Informationen deutlich erkennbar und gut lesbar sind:

  • Typschild
  • Instandhaltungsaufkleber
  • KB-Nummer

Senden Sie das Foto als JPG- oder PNG-Datei mit Ihren Kontaktdaten an beratung@minimax.de.
Betreff: "Fluorverbot"


HINWEIS für Minimax-Kunden:

Im Rahmen unserer Prüf- und War­tungs­arbei­ten bringen unsere Servicetechniker einen deutlich erkennbaren Aufkleber zur Kennzeichnung fluorhaltiger Feuerlöscher auf alle betroffenen Geräte an. Lesen Sie dazu unten mehr unter "Kennzeichnung fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher".

ACHTUNG!

Schaumlöschmittel gilt als Sondermüll und darf keinesfalls über die Umwelt, Kanalisation oder über den Hausmüll entsorgt werden! Wenn Sie Ihre Feuerlöscher oder das Löschmittel entsorgen, sind Sie als "Abfallerzeuger" für Schäden, die auf dem Transport und durch eine unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftbar!

Die Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln sollten Sie daher einem Fachbetrieb überlassen. Minimax führt eine Genehmigung für die freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz und sorgt dafür, dass Ihre Feuerlöscher und Löschmittel ordnungsgemäß entsorgt und weiterverarbeitet werden. Durch den Einsatz spezieller Transportfahrzeuge stellen wir auch die gefahrlose Abholung Ihrer Feuerlöscher sicher. Zur Erfüllung Ihrer Nachweispflicht erhalten Sie von uns alle notwendigen Dokumentationen.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln. Nutzen Sie dort ganz einfach das Kontaktformular und fordern Sie Ihr Entsorgungsangebot an!

      

Übersicht Brandklassen, fluorfreie Löschmittel und Einsatzbereiche

Fluorfreie Löschmittel und Brandklassen
Fluorfreie Feuerlöscher ohne PFAS für die verschiedenen Brandklassen | Einsatzbereiche | Feuerlöschertypen

Kennzeichnung fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher

Verbot fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher | Warnhinweis für Feuerlöscher mit PFAS-Substanzen
Beispiel Warnhinweis für fluorhaltige Schaumfeuerlöscher

WARNUNG: enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Der Restrik­tions­vor­schlag der ECHA sieht vor, dass nach In­kraft­treten des Ver­bots fluor­hal­tige Schaum­feuer­löscher mit einem ent­spre­chen­den Warn­hin­weis zu kenn­zeich­nen sind. Damit wären SIE als Betreiber in der Pflicht.

Minimax greift vor und nimmt Ihnen diese Auf­gabe ab: Im Rahmen unserer Prüf- und War­tungs­arbei­ten bringen wir ab Herbst 2022 einen solchen Warn­hin­weis auf alle fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher. So kommen Sie bei Ein­tritt des Ver­bots nicht in Be­dräng­nis und haben Ihre Betreiber­pflicht in diesem Punkt er­füllt. Zu­dem haben Sie da­mit einen Über­blick, wie viele Schaum­feuer­löscher in Ihrem Unter­neh­men be­troffen sind und mit Eintritt des Verbots durch fluorfreie Alter­na­tiven er­setzt werden müssten.


Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel - Minimax hilft bei der Umstellung auf fluorfreie Alternativen
Minimax hilft bei der Umstellung auf fluorfreie Produkte
zur Umstellung auf fluorfreie Feuerlöscher und Löschmittel

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Umstellung auf ein öko­logisches Lösch­­konzept im Bereich Ihrer trag­baren Feuer­­löscher.

Sprechen Sie uns an – ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Seite!


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________________

*      Milieukeur entspricht in etwa dem deutschen Umweltzeichen "Blauer Engel".
**    PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst (siehe Hinweise unter "Fragen & Antworten", Punkt 01).
***  Quelle: https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas

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