Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen

Um bei einem Brand die Feuer- und Rauchausbreitung zu verhindern, sind Gebäude in Brandabschnitte unterteilt. Die Abtrennung dieser Abschnitte erfolgt durch Brandschutztüren oder -tore. Mit Feststellanlagen lassen sich diese gefahrlos offenhalten; sie schließen im Brandfall automatisch.
Um die dauerhafte Funktion von Brand- und Rauchschutztüren und -toren sowie Türfeststellanlagen sicherzustellen, ist eine jährliche Wartung durch eine sachkundige Person notwendig und verpflichtend vorgeschrieben.
Wir sichern die durchgehende Einsatzbereitschaft Ihrer Türen, Tore und Feststellanlagen durch qualifizierte Wartung und Instandhaltung:
- Wir warten, reparieren und sanieren die Systeme nahezu aller Hersteller von Feuerschutzabschlüssen und Feststellanlagen.
- Unsere Brandschutztechniker haben die erforderlichen Qualifikationen und Sachkundeausbildungen.
- Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 / ZVEI / BHE.
Wissenswertes zu Ihrer Betreiberpflicht
Wie können Brandschutztüren im Notfall Leben retten?
Brandschutztüren und -tore verhindern im Brandfall die schnelle Ausbreitung von Flammen, Hitze und – je nach Art der Tür – auch Rauch auf anliegende Bereiche. Je nach Feuerwiderstandsklasse kann die Tür dem Feuer über eine bestimmte Zeit widerstehen und ermöglicht so die sichere Rettung von Personen aus dem Gebäude.
Achtung: KEINE KEILE bei selbstschließenden Türen!!

Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein, das heißt, sie schließen sich im Brandfall automatisch. Daher dürfen diese Türen keinesfalls mit Keilen oder ähnlichem offengehalten werden! Das stellt neben einer Gefahr für Mensch, Tier und Gebäude auch eine Straftat gemäß Strafgesetzbuch § 145 Abs. 2 dar: „Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft …“
Um Brandschutztüren offen zu halten, eignen sich Feststellanlagen. Hierbei schließen sich die Türen im Brandfall über eine Steuereinrichtung automatisch.
Sind Wartungen zwingend vorgeschrieben?
Ja. „Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen und zu warten, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber zu prüfen und einmal jährlich durch den Sachkundigen zu warten).“ (ASR A1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten, Türen und Tore).
Hierbei sind die Instandhaltungs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu beachten; sie müssen daher im Betrieb verfügbar sein. In der Regel wird von den Herstellern eine Wartungspflicht von mindestens einmal jährlich vorgegeben. Das gilt für Türen mit und ohne Feststellanlagen. Eine hohe Nutzungsfrequenz kann ggf. kürzere Wartungsintervalle erfordern.
Zudem schreibt die Musterbauordnung unter § 14 Brandschutz vor: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Ausführliche Informationen hierzu hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. unter ihrer DGUV-Information 208-22 Türen und Tore herausgegeben.
- Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Arbeiten (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) durchgeführt werden!
Wer darf die Wartungen durchführen?

Da es sich bei Brandschutztüren und Brandschutztoren um elementare, lebensrettende Bauteile des baulichen Brandschutzes handelt, wird in der Regel von den Herstellern und auch durch die ASR A1.7 gefordert, dass die Instandhaltungsarbeiten von Brandschutztüren und -toren nur von qualifizierten Personen (Sachkundigen) ausgeführt werden dürfen, die damit entsprechend vertraut sind. Eine fachliche Ausbildung, Erfahrung und umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem Gebiet gewährleisten eine sichere Wartung auf Funktionsfähigkeit dieser Anlagen.
- Wir sind Ihr qualifiziertes Brandschutzunternehmen für die Wartung Ihrer Brandschutztüren und Brandschutztore!
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