Brandschutzbeauftragter | Brandschutzbeauftragte – eine Berufung
Brandschutzbeauftragter: Definition, Vorgaben, Aufgaben, Bestellung, Ausbildung und Stellung im Betrieb
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter steht einem Betrieb mit seiner qualifizierten Ausbildung für alle brandschutzrelevanten Themen beratend zur Seite. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer beim Aufbau der notwendigen Brandschutzorganisation. Dazu gehören Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes (vorbeugender und abwehrender Brandschutz).
Er überwacht die Einhaltung des für den Betrieb festgelegten Brandschutzkonzeptes und die sich daraus ergebenden Anforderungen. Sollte er dabei Mängel feststellen, meldet er diese an den Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte wird vom Unternehmer bzw. Arbeitgeber bestellt.
Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten sind gleichlautend in verschiedenen Richtlinien1 festgelegt.
Sind Brandschutzbeauftragte im Unternehmen ein Muss?
Gemäß Gefährdungsbeurteilung
Jedes Unternehmen hat gem. Arbeitsschutzgesetz § 5 eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Danach werden auch die betriebsspezifischen Brandgefahren und die damit einhergehenden Risiken ermittelt. Sollte sich hierbei eine erhöhte Brandgefährdung herausstellen, ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten empfehlenswert.2 Bei erhöhter Brandgefährdung empfiehlt sich zudem eine erweiterte Qualifikation, wie z. B. eine Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, als Werkfeuerwehrmann oder ein Studienabschluss mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
Bei speziellen Gebäuden und Vereinbarungen
Ein Brandschutzbeauftragter kann auch für Gebäude besonderer Art oder Nutzung gefordert werden, wie z. B. Verkaufsstätten, Industriebauten, Versammlungsstätten und Hochhäuser oder auch Hotels und Krankenhäuser. Zudem können vertragliche Vereinbarungen mit Versicherern oder Geschäftspartnern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfordern.
Per Gesetz
Gemäß zahlreicher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Personen im Unternehmen vor gefährlichen Einwirkungen (dazu gehören auch Brandgefahren) zu schützen. In der Regel kann er die dafür erforderlichen Maßnahmen nicht allein sicherstellen. Mit geeigneten und entsprechend ausgebildeten Brandschutzbeauftragten kann er den umfangreichen Maßnahmenkatalog des Brandschutzes jedoch delegieren und damit seiner Betreiberpflicht nachkommen. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten können auch der Werkfeuerwehr übertragen werden, falls vorhanden. Stehen zur Erfüllung der Aufgaben weder Werkfeuerwehr noch geeignete Mitarbeiter zur Verfügung, können externe, nachweislich ausgebildete Brandschutzbeauftragte vertraglich beauftragt werden.
Ist jeder als Brandschutzbeauftragter geeignet?
Wer sich als Brandschutzbeauftragter zur Verfügung stellen möchte, sollte über gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse verfügen und die betrieblichen Abläufe kennen. Ein technisches Verständnis und eine gute Kommunikationsstärke sind von Vorteil, da diese Stellung auch Gespräche und Schriftwechsel mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Behörden und Versicherungen beinhaltet.
Welche Aufgaben erfüllt der Brandschutzbeauftragte?
Als zentraler Ansprechpartner in allen Brandschutzfragen wirkt der Brandschutzbeauftragte in seiner beratenden und unterstützenden Funktion unter anderem mit bei der …
- Beurteilung der Brandgefährdung in den verschiedenen Betriebs- und Arbeitsbereichen,
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
- Erstellung brandschutzrelevanter Betriebsanweisungen,
- Einhaltung von Brandschutzbestimmungen beim Bau, Umbau oder bei einer Nutzungsänderung von Gebäuden,
- Erfüllung behördlicher brandschutzrelevanter Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers.
Der Brandschutzbeauftragte ist unter anderem ebenso involviert bei der …
- Erstellung der Brandschutzordnungen,
- Ausstattung des Betriebes mit Feuerlöscheinrichtungen und Sicherstellung der regelmäßigen Prüfung und Wartung dieser Einrichtungen,
- Sicherstellung aktueller Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmpläne,
- Überwachung der Benutzbarkeit aller Flucht- und Rettungswege,
- Ermittlung von Mängeln und Erstellung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung,
- Durchführung interner Brandschutzbegehungen,
- Sicherstellung der regelmäßigen Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten,
- Kommunikation mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern usw.
Dies ist nur eine kleine, beispielhafte Auswahl an Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ein ausführlicher Aufgabenkatalog ist in der DGUV Information 205-003, Ausgabe Dezember 2020, aufgeführt.
Der Aufgabenkatalog eines Brandschutzbeauftragten muss an die individuellen betrieblichen Gegebenheiten, die Gefährdungsbeurteilung sowie behördlichen Auflagen des Unternehmens angepasst sein.
Die Arbeitszeit, die der Brandschutzbeauftragte zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht, muss ihm der Arbeitgeber einräumen. Sämtliche für diese Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Fortbildungen müssen ihm zur Verfügung gestellt werden.
Müssen Brandschutzbeauftragte schriftlich bestellt werden?
Ja, der Arbeitgeber muss den Brandschutzbeauftragten schriftlich bestellen, wobei gleichzeitig seine Aufgaben, sein Zuständigkeitsbereich und sämtliche Rahmenbedingungen definiert werden. Voraussetzung zur Bestellung ist, dass die benannte Person in alle betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen wurde, Einsicht in alle brandschutzrelevanten Dokumente und den Zutritt zu den betreffenden Gebäuden erhält, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Sofern gesetzliche oder behördliche Auflagen einen Brandschutzbeauftragten fordern, muss den entsprechenden Stellen auf Wunsch der Name des Brandschutzbeauftragten mitgeteilt werden.
Was muss ich über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wissen?
- Wo erfolgt die Ausbildung?
Der Arbeitgeber muss der benannten Person die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und die regelmäßigen Fortbildungen ermöglichen. Die Ausbildung findet zum Beispiel in Ausbildungseinrichtungen von Schadenversicherern, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung oder in CFPA3-anerkannten Institutionen statt. Auch in ausgewählten Fach- und Prüfeinrichtungen für Brandschutz, Feuerwehrschulen der Bundesländer und staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen (Bereich Sicherheitstechnik oder Brandschutz) wird dieser Ausbildungsgang angeboten.
Die Minimax Mobile Services GmbH als qualifiziertes und zertifiziertes Brandschutzunternehmen bildet über die Minimax-Brandschutz-Akademie neben Sachkundigen und Brandschutzhelfern ebenso Brandschutzbeauftragte aus – präzise gemäß DGUV 205-003, VdS Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01.
- Ist eine Online-Ausbildung möglich?
Nein, eine reine Online-Ausbildung ist nicht zulässig. Nur wer den realen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen an realitätsnahem Feuer geübt hat (z. B. Feuerlöscher entsichern, ggf. aufladen, gezielte Löschtaktik für unterschiedliche Brände anwenden etc.), kann diese Geräte im Ernstfall schnell, souverän und sicher einsetzen. Ein praktischer Ausbildungsteil ergänzend zum theoretischen Teil ist daher unerlässlich. Eine virtuelle Brandsimulationseinrichtung ist keine zulässige Alternative!4
Die theoretischen Lerninhalte können aber alternativ zur Präsenzveranstaltung in einem Online-Seminar vermittelt werden, jedoch besteht hierbei eine Unterrichtseinheit aus 60 Minuten, während eine Präsenz-Unterrichtseinheit aus 45 Minuten besteht. Dadurch soll der eingeschränkte Kommunikationsaustausch der Online-Veranstaltung kompensiert werden. Je nach Ausbildungsvariante sind maximal 16 (von 64) Unterrichtseinheiten als Online-Seminar möglich.
- Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Es gibt verschiedene Ausbildungsvarianten – mit Einführungsveranstaltung, Präsenzunterricht, Praxisphasen oder Praxisprojekt mit Berichterstellung, Selbstlernphasen, Online-Seminar und Abschlussseminar, die insgesamt mindestens 64 anrechenbare Unterrichtseinheiten (UE) ergeben müssen.
In den Praxisphasen führt der angehende Brandschutzbeauftragte typische Tätigkeiten in einem Betrieb durch und dokumentiert seine dadurch erworbenen Kompetenzen anschließend in einem schriftlichen Bericht. (Angerechnet werden 4 UE je Praxiswoche und 4 UE für den Bericht.)
Ein Praxisprojekt umfasst ein mindestens 4-wöchiges Projekt in einem Betrieb, ebenfalls mit anschließender schriftlicher Dokumentation (z. B. Ermittlung und Bewertung der Brandrisiken oder Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Evakuierungsübung). (Angerechnet werden hierfür 20 UE.)
Selbstlernphasen dienen dazu, sich über die bereitgestellten Schulungsunterlagen selbst ausbildungsrelevante Kompetenzen anzueignen (im Austausch mit der Ausbildungseinrichtung). Hierbei sind auch Lernerfolgskontrollen vorgesehen. (Angerechnet werden 8 UE plus Lernerfolgskontrollen).
Beim Online-Seminar muss neben einer akustischen Verständigung zwischen allen Teilnehmern auch der Blickkontakt sichergestellt sein. Alle Personen müssen sich (inter-)aktiv am Seminar beteiligen können.
Der Präsenzanteil bei der Ausbildung an Hochschulen soll mindestens 75 UE (à 45 Minuten) betragen. Bei Fernstudiengängen sind insgesamt 64 UE vorgesehen, wobei der Präsenzanteil mindestens 24 UE betragen muss.
WICHTIG: Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
- Beinhaltet die Ausbildung eine Abschlussprüfung?
Ja, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gilt nur dann als abgeschlossen, wenn sowohl mindestens eine (90-minütige) schriftliche als auch eine (15-minütige) mündliche Prüfung bestanden wurde.
- Ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauerhaft gültig?
Ohne Auffrischung – nein. Regeln und Vorschriften zum Brandschutz werden, wo sinnvoll und erforderlich, immer wieder aktualisiert. Um stets auf dem neuesten Stand zu sein, müssen sich Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch alle drei Jahre – fortbilden. Die Fortbildung für Brandschutzbeauftragte besteht aus mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
WICHTIG: Sollten diese geforderten Fortbildungen nicht nachweislich wahrgenommen worden sein und liegt die Prüfung zum Brandschutzbeauftragten länger als drei Jahre zurück, muss die komplette Ausbildung erneut durchlaufen werden!
Welche Stellung hat ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?
Der Brandschutzbeauftragte sollte unmittelbar dem Unternehmer unterstellt sein und in die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses eingebunden werden. Dabei arbeitet er mit den Beauftragten für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammen. Bei allen brandschutzrelevanten Themen sollte er bereits in der Planungsphase hinzugezogen werden.
Wie unterscheidet sich der Brandschutzbeauftragte vom Brandschutzhelfer?
Gemäß den oben beschriebenen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten überwacht dieser – grob beschrieben – die Einhaltung des betrieblichen Brandschutzkonzeptes und alle sich daraus ergebenden Maßnahmen und Anforderungen.
Brandschutzhelfer dagegen sind Beschäftigte im Unternehmen, die im Falle eines Entstehungsbrandes die Aufgaben der Brandbekämpfung mithilfe der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen übernehmen. Durch ihren Einsatz sollen Entstehungsbrände schnell und sicher bekämpft und eine Brandausbreitung verhindert werden. Brandschutzhelfer sollen zudem sicherstellen, dass gefährdete Personen den Gefahrenbereich im Brandfall selbstständig und ohne Eigengefährdung verlassen können.
Wichtig: Berücksichtigung der aktuellen DGUV Information!
Die DGUV Information 205-003 ist Grundlage für die „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“. Die Ausgabe November 2014 durfte nur bis Ende 2023 angewendet werden. Seit Januar 2024 ist ausschließlich die komplett überarbeitete Ausgabe Dezember 2020 anzuwenden!
_______________________
1 VdS Richtlinie 3111, vfdb-Richtlinie 12-09/01, DGUV Information 205-003 Ausgabe Dezember 2020
2 gemäß ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abs. 7.4 Brandschutzbeauftragte
3 Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe) = Zusammenschluss national anerkannter Organisationen für Brandschutz
4 gemäß DGUV Information 205-003, Ausg. Dez. 2020, Abs. 5.3
Aufgrund unserer flächendeckenden Präsenz ist immer einer unserer Mitarbeiter in Ihrer Nähe.
zur PLZ-Suche »