Systemtrenner|Rohrtrenner|Trennstation nach DIN EN 1717 und DIN 1988-600
Systemtrenner bzw. Rohrtrenner müssen die Anforderungen nach DIN 1717 und DIN 1988-600 erfüllen. Die Schutzatmosphären Trennstation T50 zur Trennung von Löschwasser und Trinkwasser erfüllt alle Anforderungen.
Trennung von Löschwasser und Trinkwasser
Die „Trinkwasserverordnung“ (TrinkwV) sorgt dafür, dass Trinkwasser zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln in Deutschland gehört. Damit das so bleibt, muss Nichttrinkwasser, zu dem auch Löschwasser gehört, durch gesonderte Rohrabschnitte geleitet werden. Eine geeignete Sicherungsarmatur mit eingebauter Trennstelle gewährleistet dabei eine hygienische Trennung von Trink- und Löschwasser in den Rohrnetzen. In diesem Zusammenhang sind u. a. folgende DIN-Vorschriften zu berücksichtigen:
DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen.
Zu den Anforderungen nach DIN EN 1717 gehören u. a. Schutz vor Rückfließen, sichere Trennung von Löschwasser und Trinkwasser, Schutz vor äußeren Einflüssen, Wahl der Werkstoffe, Abwehr der Gefahren aus der Stagnation sowie Vorgaben zur Wartung.
DIN 1988-600: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen.
Gemäß DIN 1988-600 ist der „freie Auslauf“ geeignet zur Trennung von Löschwasseranlagen Nass mit Wandhydranten Typ F, Typ S und Löschwasseranlagen Nass-trocken mit Wandhydranten Typ F, Typ S.
Herkömmliche Systemtrennung über "freien Auslauf"
Bei einer herkömmlichen Trennung der Löschanlagen mittels eines einfachen „freien Auslaufs“ sind neben dem „freien Auslauf“ auch noch ein Vorlagebehälter sowie eine Pumpe erforderlich. Dies führt zu einem enormen Platzbedarf und unverhältnismäßigem Installationsaufwand – und damit einhergehend zu hohen Kosten.
Probleme und Gefahren beim "freien Auslauf"
HOHER PLATZBEDARF
Aufgrund des enormen Platzbedarfes beim "freien Auslauf" lässt sich diese Lösung – vor allem in Bestandsanlagen – oft nicht oder nur mit großen Kosten umsetzen. Viele Objekte im Bestandsnetz der deutschen Wasserversorger haben ggf. nicht den Platz, eine sichere Trennung von Trinkwasser und Löschwasser mit den bisherigen, auf dem Markt vorhandenen Systemen umzusetzen.
MANGELNDE HYGIENE
Bei der Lösung mit "freiem Auslauf" kommt es immer wieder zu Verkeimungen, wenn in dem Objekt die nötige Hygiene nicht konsequent umgesetzt wird. Allein durch Berührungen mit der Hand oder Oxidationsprozesse an den luftzugänglichen Bauteilen können Keime und Verunreinigungen in das Leitungsnetz und von dort rückwirkend in die Trinkwasserverteilung gelangen.
GESUNDHEITSRISIKEN
Bei den Wartungen und Änderungen an Löschwasseranlagen stoßen Techniker immer wieder auf Systeme mit Hydranten, die nicht gesetzeskonform vom Trinkwassernetz getrennt sind. Die fehlende Systemtrennung birgt ein hohes Risiko für die Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität und kann daher gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Ein Grund dafür ist, dass das Wasser in den Löschleitungen stagniert und somit, vor allem in beheizten Gebäuden, eine Brutstätte für Bakterien, Pilze und Keime bilden kann. Um zu verhindern, dass diese Krankheitserreger in das Trinkwasser gelangen, müssen solche Löschanlagen vom Trinkwassersystem getrennt, also entkoppelt werden.
Sichere Systemtrennung – gemäß DIN EN 1717 und DIN 1988-600
Über eine Schutzatmosphären Trennstation lässt sich die Löschwasseranlage platzsparnd und einfach installierbar vom Trinkwasser trennen. Dieses System wird direkt an das vorhandene Rohrsystem angeschlossen und bietet durch sein integriertes UVC-Licht eine chemikalienfreie Trennung und Desinfektion innerhalb der Schutzatmosphären-Trennstation.
- Durch das System wird der Versorgungsdruck des Hausanschlusses ohne spürbare Druckverluste an die Löschanlage weitergegeben. Dieser mögliche Druckverlust ist so minimal, dass zusätzliche Pumpenanlagen nur noch selten in der Sanierung notwendig werden.
- Die Trennstation erfüllt sämtliche in der DIN EN 1717 beschriebenen Anforderungen.
- Auf eine aufwendige Installation von Elektrozuleitungen in einer funktionserhaltenden Art kann verzichtet werden.
- Bei Stromausfall bleibt die Schutzatmosphären-Trennstation löschbereit.
- Die bei konventioneller Trennung mit „freiem Auslauf“ stets vorgesehene Fremdwassereinspeisung kann bei Einbau dieser Technik entfallen, da durch den anstehenden Trinkwasserdruck die Nutzung des Hydrantennetzes eben gerade ohne eine zusätzliche Pumpenanlage möglich wird.
Diese Anlagentechnik ist störungsarm. Die Trennung der Wassersysteme erfolgt in einer geschützten Atmosphäre. Das Schutzniveau ist äquivalent zum "freien Auslauf" AA, AB nach DIN EN 1717. Die Trennstation gewährleistet einen unveränderten Durchfluss durch das Gerät ohne negative Veränderung Wasserqualität. Sie wurde vom Instit für Wasserforschung IWW als sicheres Gerät zur Systemtrennung von Trinkwasser und Löschwasser eingestuft und erfüllt die Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Fragen & Antworten zur Schutzatmosphären Trennstation
- Darf die Schutzatmosphären Trennstation an das deutsche Trinkwassernetz angeschlossen und darüber betrieben werden?
Ja, die Station darf sowohl angeschlossen als auch betrieben werden. Die Station entspricht vollständig den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Gutachterlich wurde darüber hinaus bestätigt, dass mit der Schutzatmosphären Trennstation ein Schutzniveau erreicht wird, das den normgerechten Anlagen nach Typ AA oder AB (also dem „freien Auslauf“) äquivalent ist. - Wird die Anlage den Anforderungen der DIN 1988-600 gerecht?
Ja, gemäß der DIN 1988-600 ist der „freie Auslauf“ geeignet zur Trennung von Löschwasseranlagen Nass mit Wandhydranten Typ F, Typ S und Löschwasseranlagen Nass-trocken mit Wandhydranten Typ F, Typ S. Da die Schutzatmosphären Trennstation ein äquivalentes Schutzniveau wie der "freie Auslauf" erreicht, ist sie damit als neuer Stand der Technik ebenso geeignet. - Muss das Gesundheitsamt dem Einbau zustimmen?
Nein, die Anlage erfüllt alle Anforderungen als geeignete Armatur zur Trennung von Lösch- und Trinkwasser. Damit ist sie keine zustimmungspflichtige Sonderlösung.
Schutzatmosphären Trennstation T50
Ein Blick in die Trennstation T50
Begriffserläuterungen rund um Systemtrenner, Rohrtrenner, Trinkwasserhygiene und -installation
Was ist unter "Trinkwasser" zu verstehen?
Trinkwasser muss in Deutschland laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) folgende Anforderungen erfüllen:
- farblos
- geruchlos
- geschmacklich einwandfrei
- frei von Krankheitserregern
- nicht gesundheitsschädigend
Das Bundesgesundheitsministerium gibt Inhalte der Trinkwasserverordnung wie folgt wieder: Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. (...) Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es "rein und genusstauglich" ist.
Was ist unter "Löschwasser" zu verstehen?
Löschwasser dient den Feuerwehren als Löschmittel bei der Bekämpfung von Bränden. Die DIN 1988-600 definiert Löschwasser als "Nicht-Trinkwasser nach der Löschwasserübergabestelle".
Die Löschwasserübergabestelle (LWÜ) ist die Schnittstelle zwischen der Trinkwasser-Installation und der Feuerlösch- und Brandschutzanlage.
Trinkwasserhygiene und Trinkwasserinstallation
Zur Trinkwasserhygiene und -installation heißt es in der DIN 1988-600: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen kommen während ihrer Lebensdauer nur im Brandfall zum Einsatz. Sind sie mit Wasser gefüllt und nicht durchflossen, besteht die Gefahr, dass das Wasser so lange in den Anlagen verbleibt, dass es hygienisch bedenklich wird.
Sind solche Anlagen ohne geeignete LWÜs mit der Trinkwasser-Installation verbunden, stellen sie eine Gefahr für die Beschaffenheit des Trinkwassers dar. Bei Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Anschluss an Trinkwasser-Installationen muss daher darauf geachtet werden, dass das Löschwasser an der LWÜ sicher von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten wird und die Anschlussleitung zur LWÜ ausreichend mit Trinkwasser durchströmt wird.
Die Anforderungen der TrinkwV an die Trinkwasserbeschaffenheit sind bei Neuinstallationen und bei bestehenden Anlagen unbedingt einzuhalten.
Was bedeutet "freier Auslauf"?
Die DIN EN 1717 beschreibt den "freien Auslauf" als physikalischen Abstand zwischen der Unterkante des Trinkwassereintritts und dem höchstmöglichen oder kritischen Wasserspiegel eines Apparats, einer Installation, einer Entwässerungsleitung oder einer Belüftungsöffnung in der Trinkwasserinstallation.
Was bedeutet "Rückfließen" im Zusammenhang mit der Trinkwasserinstallation?
Gemäß DIN EN 1717 ist mit "Rückfließen" die Strömung einer Flüssigkeit innerhalb einer Trinkwasserinstallation entgegen der bestimmungsgemäßen Fließrichtung gemeint.
Was ist eine Löschwasseranlage "nass"?
Hierbei handelt sich um eine vom Trinkwassernetz getrennte Löschwasserleitung mit angeschlossenem Wandhydranten oder Überflur- bzw. Unterflurhydranten. Sie steht ständig unter Druck und ist somit jederzeit einsatzbereit.
Was ist eine Löschwasseranlage „nass/trocken“?
Hierbei handelt es sich um ein Leitungssystem mit angeschlossenen Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen bzw. Hydranten, die erst im Brandfall fernbetätigt über eine Füll- und Entleerungsstation unter Druck gesetzt wird. Sie ist im Normalfall leer.
Definition für Rohrtrenner bzw. Systemtrenner
Definition "Rohrtrenner" nach DIN 1717: "Die Rohrtrennung wird durch zwei hydromechanische Absperrvorrichtungen erreicht. Die Eigenschaften des Rohrtrenners der Gruppe G sind:
- zwei Druckzonen bei Durchfluss: in Fließrichtung vor und nach der Armatur;
- drei Zonen bei Entleerung (Nulldurchfluss): in Fließrichtung vor und nach der Armatur sowie dazwischen;
- ein vorgegebener Entlastungsdurchfluss;
- eine direkt sichtbare oder durch Anzeige erkennbare Position der Rohrtrennung."
Eine genaue Definition für "Systemtrenner" nach DIN gibt es nicht.
Sanierung von Trinkwasserleitungen
IN VERBINDUNG MIT LÖSCHWASSERANLAGEN
- 01. Warum sind Sanierungen von Trinkwasserleitungen überhaupt erforderlich?
Die Bereitstellung von Löschwasser für den Ernstfall erfolgt häufig durch komplexe Löschsysteme. Diese Systeme werden ständig weiterentwickelt und die Normen entsprechend angepasst. Löschanlagen, die in den 70er und 80er Jahren nach damaligen Richtlinien installiert wurden, sind heute teilweise als gefährlich erkannt worden und können ein Gesundheitsrisiko durch mikrobiologische Belastungen darstellen. Daher müssen heutige Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen den aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Das ist sowohl bei Neuanlagen, aber eben auch bei Anlagen im Bestand zwingend erforderlich.
- 02. Trinkwasserinstallation – wann besteht Handlungsbedarf?
Früher wurde die Installation der Trinkwasserleitung mit einzelnen Stichstrecken praktiziert. Hierbei wurde von einem Hauptstrang immer die jeweilige Trinkwasserentnahme geführt. Ungewünschte Stagnationen im Rohrverlauf waren häufig die Folge. Um das zu vermeiden, werden die Leitungen heute bis kurz vor die Entnahmestelle und von dort weiter zur nächsten Entnahmestelle geführt.
Wurden die Rohrsysteme in einem Gebäude also früher gemeinsam für Lösch- und Trinkwasser genutzt, so steht jetzt dringend eine Sanierung der Trinkwasserinstallation an – und zwar mit korrekter Übergabe an das Löschwassersystem nach DIN EN 1717 und DIN 1988-600. Lösch- und Trinkwassersystem müssen strikt voneinander getrennt werden. Ansonsten drohen gefährliche Kontaminationen und somit auch Rechtsfolgen für den Betreiber.
- 03. Welche Gefahren bestehen?
Fehlt eine Trenneinrichtung zwischen dem Trinkwasser- und dem Löschwassersystem, kann es durch Stagnation in der Löschleitung zu einer Verunreinigung des Trinkwassers kommen. Denn vor allem in stehendem Wasser bei Temperaturen von 25 – 50 °C vermehren sich leicht gefährliche Bakterien, die schwerwiegende Krankheiten verursachen können. Daher wird das Wasser in der Löschleitung der höchsten Gefährdungsklasse* (Kategorie 5) zugeordnet.
Die Verantwortung der Trinkwasseranlagen und somit der hygienischen Anforderungen liegt beim Betreiber. Sollte es durch die Verunreinigung auch zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen, so ist dies absolut kein Kavaliersdelikt. Die Trinkwasserverordnung gibt dem Betreiber keinen Spielraum, sich auf einen „Bestandsschutz“ zu berufen.
* siehe unten „Flüssigkeitsklassen und -kategorien"
- 04. Wie beugt man Gefahren vor?
Die Gesundheitsämter sind die zuständigen Behörden für die Einhaltung der Trinkwasserhygiene. Die Trinkwasserverordnung verweist zur Ausführung einer Trennstelle darauf, dass geeignete Sicherungsarmaturen zur Trennung gewählt werden müssen. Hierbei sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten.
Geeignete Lösungen sind z. B.
- die Schutzatmosphären Trennstation maximat T50
- die maximat Druckerhöhungsanlagen MX1 oder MX2 mit freiem Auslauf im Behälter
- Füll- und Entleerungsstationen
- 05. Welche Regelungen sind u. a. ausschlaggebend?
- Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 1, Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
- DIN 14462:Wenn eine Löschwasseranlage aus der Trinkwasserinstallation versorgt wird, beginnt der Geltungsbereich der DIN 14462 mit der Löschwasserübergabestelle. Diese Norm regelt vor allem Ausführung und Anforderung an Löschwasserübergabestellen und gibt Hinweise zur Auswahl von Anlagensystemen. Sie gilt als umfassendstes und wichtigstes Regelwerk in Bezug auf Wandhydrantenanlagen und Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten. – Für den Bereich vor der Löschwasserübergabestelle gelten die Regeln der DIN 1988-600.
- DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
Diese Norm beschreibt mit der Löschwasserübergabestelle eine Schnittstelle zwischen der Trinkwasserinstallation und der Feuerlöschanlage. Sie enthält alle Regelungen bis zu dieser Löschwasserübergabestelle und definiert die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserübergabestellen.
(Auszug:) In Zuleitungen zu Feuerlöschanlagen dürfen keine mechanischen Filter verbaut werden. Einzelzuleitungen dürfen nicht länger als 10xDN sein und ein Volumen von 1,5 Litern nicht überschreiten. Steinfänger dürfen keine Maschenweite kleiner als 1,0 mm haben.
- Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 1, Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
Flüssigkeitsklassen und -kategorien
- Flüssigkeitsklassen nach DIN 1988 Teil 4
- Klasse 1: Ohne Gefährdung der Gesundheit und ohne Beeinträchtigung (z. B. des Geschmacks, des Geruchs, der Farbe)
- Klasse 2: ohne Gefährdung der Gesundheit, aber z. B. durch eine Veränderung des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe erkennbar
- Klasse 3: mit Gefährdung der Gesundheit durch wenig giftige Stoffe
- Klasse 4: mit Gefährdung der Gesundheit durch giftige, krebserzeugende oder radioaktive Stoffe (Lebensgefahr)
- Klasse 5: mit Gefährdung der Gesundheit durch Erreger übertragbarer Krankheiten
- Flüssigkeitskategorien nach DIN EN 1717
- Kategorie 1: Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen wird
- Kategorie 2: Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt, aber eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur aufweisen kann
- Kategorie 3: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch weniger giftige Stoffe darstellt
- Kategorie 4: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch giftige Stoffe oder radioaktive, mutagene oder kanzerogene Substanzen darstellt
- Kategorie 5: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch mikrobielle oder viruelle Erreger darstellt
Ihr Ansprechpartner für Systemtrenner, Rohrtrenner, Trennstation nach DIN EN 1717 und DIN 1988-600
- Kompetente Sachkundige stehen Ihnen zu allen Fragen aus dem Bereich der Löschwassertechnik zur Verfügung.
Business Unit Löschwassertechnik
Wilhelm-Bergner-Str. 15
21509 Glinde
Telefon: (0 40) 25 19 66-88
Telefax: (0 40) 25 19 66-19
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