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Prüfung und Wartung Ihrer Wandhydranten, Überflur- und Unterflurhydranten

Dokumentation der Prüfung und Wartung von Wandhydranten/Löschwasseranlagen
Dokumentation der Prüfung von Löschwasseranlagen und Wandhydranten

Service Ihrer Wand­hydranten Wir warten und prüfen nach DIN EN 671-3, DIN 1988 Teil 600 und DIN 14462

Die Lösch­­wasser­­anlage bzw. Wandhydranten-Anlage stellt nicht nur dem Erst­­helfer eine Mög­­lich­­keit zur Ent­­ste­­hungs­­brand­­be­kämp­­fung, sie muss auch den Rettungs­­kräften aus­­rei­­chend Lösch­­wasser zur Brand­­be­­kämp­­fung bereit­stellen. Die Funk­tions­fä­hig­keit von Lösch­wasser­tech­nik-An­la­gen kann im Ernst­fall über Leben und Tod ent­scheiden so­wie Sach­schäden, einen Pro­duk­tions­aus­fall oder gar eine Betriebs­schlie­ßung ver­mei­den. Hier­ür ist die Durch­führung von regel­mä­ßigen In­stand­hal­tun­gen un­um­gänglich.

Die Abstände der Instandhaltungen von Wandhydranten und Schlauchhaspeln hängen von den Um­ge­bungs­bedin­gun­gen und dem Brand­risiko ab; die Prüfung durch einen Sachkundigen ist je­doch min­des­tens ein­mal im Jahr durchzuführen. Er­kannte Mängel müssen un­ver­züg­lich behoben werden. Dadurch soll sicher­gestellt werden, dass jeder Wand­hydrant bzw. jede Schlauch­­haspel

  • am vorgesehenen Ort angebracht,
  • frei zugänglich und gut sichtbar sowie
  • nicht schadhaft, korrodiert oder undicht ist.
Nachweis für Qualität: Minimax wurde das GRIF-Gütezeichen verliehen.
Nachweis für Qualität: Minimax trägt das GRIF-Gütezeichen.

Beste Qualität für Prüfung und Wartung

Alle Minimax-Servicetechniker sind Sach­kundige aus­ge­bil­det in unserer eige­nen Brandschutz-Aka­de­mie. Diese Aus­bil­dung unterliegt den An­for­der­un­gen der Güte­gemein­schaft GRIF. Zudem sind wir ISO 9001 zer­ti­fi­ziert; ein welt­weit an­er­kanntes VdS-Quali­täts­siegel für opti­mierte Betriebs­abläufe. Somit können Sie sich bei uns auf Zuverlässigkeit, Vertrauenenswürdigkeit und höchste Qualität von Pro­dukten und Dienst­leis­tun­gen verlassen.

Wir in­spi­zie­ren und warten Ihre Wandhydrantenanlage, Überflur- und Unterflurhydranten her­­steller­über­grei­fen­d. Unsere Service­techniker haben ein breites Sor­ti­ment an gän­gigen Ersatz- und Ver­schleiß­tei­len in ihren mit­ge­führ­ten Werk­statt­wagen. Das hohe Maß an lager­ge­führ­ten Er­satz­teil­en garantiert eine schnelle Ver­füg­bar­keit weiterer Teile.


  

Welche Normen gelten für die Wartung von Wandhydrantenanlagen?

  • Die DIN EN 671-3 (europäische Norm) gibt Empfehlungen für die Instand­haltung von Schlauch­haspeln und Wand­hydranten. Diese sollen von einem Sachkundigen mindestens einmal jährlich überprüft werden (siehe oben).
  • Die DIN 1988 Teil 600 bezieht sich ins­beson­dere auf die Instan­dhaltung von in Leitungs­anlagen ein­ge­bauten Sicherungs­ein­rich­tungen und Sicherungs­arma­turen. Zu den Sicherungs­arma­turen gehören beispiels­weise Rück­fluss­ver­hin­derer, Rohr­belüfter oder Druck­erhöhungs­anlagen. Zusätzlich zu dieser Norm sind die Angaben der Her­steller für Betrieb und Wartung zu beachten.
  • Nach der DIN 14462 ist die In­stand­haltung von Wand­hydran­ten­anlagen und Lösch­wasser­an­la­gen in regel­mäßigen Ab­ständen und nach jedem Gebrauch durch­zu­führen. Zusätz­lich müssen die je­weiligen Hersteller­angaben berück­sichtigt werden. Die In­stand­haltungs­maß­nahmen sind in Zeit­ab­ständen ent­sprechend den Her­steller­angaben, bei Lösch­wasser­anlagen „trocken“ jedoch spätestens nach 2 Jahren und bei Wand­hydran­ten­anlagen sowie Über­flur- und Unter­flur­hydranten spätestens nach 1 Jahr durch­zu­führen. Die Instand­haltung muss durch einen Sach­kundigen erfolgen.

    • WICHTIG:

      In der aktualisierten DIN 14462 (Stand 07/2023) wurden unter anderem auch die In­spek­tions­pflich­ten für Be­treiber genau defi­niert! Mehr dazu ... >>

Was gehört zur Wartung von Wandhydrantenanlagen gemäß Norm und Herstellervorschriften?

Wandhydranten und Löschwasseranlagen müssen regelmäßig geprüft werden
Die Instandhaltung von Wandhydranten- und Löschwasseranlagen ist in regelmäßigen Abständen und nach jedem Gebrauch durchzuführen.

Bei einer Überprüfung der Lösch­wasser­anlage wird neben der Über­ein­stim­mung der An­la­gen­leis­tung mit dem Brand­schutz­kon­zept auch die Über­ein­stim­mung mit aktu­ellen Normen und Richt­linien kon­trol­liert.

Die Instandhaltung (In­spek­tion, War­tung, In­stand­set­zung) von Wand­hy­dran­ten und Lösch­anla­gen soll nach den Vor­ga­ben der DIN 14462 unter Beach­tung der Her­stel­ler­vor­ga­ben in regel­mä­ßigen Ab­stän­den er­folgen.

Bei der Inspektion und bei War­tungs­ar­bei­ten werden die An­ga­ben aus der Ab­nahme­prü­fung bzw. vor­he­riger In­stand­hal­tungs­maß­nah­men mit dem Ist-Stand der Anlage ver­glichen. Werden Ab­wei­chungen fest­ge­stellt, so sollten diese durch In­stand­set­zungs­ar­bei­ten ent­spre­chend den Her­steller­vor­ga­ben be­hoben werden.

Die Zeitabstände zwi­schen den In­stand­hal­tungs­maß­na­hmen liegen, sofern die Her­stel­ler­an­ga­ben nicht davon ab­weich­en, zwischen 1 Jahr (Wand­hy­dran­ten­anla­gen so­wie Unter- und Über­flur­hydran­ten) und 2 Jahren (trockene Lösch­wasser­an­la­gen). Durch­ge­führt werden diese Ar­beiten von einem Sach­kun­digen. Unab­hän­gig davon sind die nach anderen Vor­schriften (z. B. Prüf­ver­ord­nungen nach Landes­baur­echt) ggf. er­for­der­lichen wieder­keh­renden Prüfungen durch einen Sach­ver­stän­digen durch­zu­führen. Die ein­zel­nen zu betrach­ten­den Punkte gleichen im Wesent­lichen einer In­be­trieb­nahme und werden in einem In­stand­haltungs­proto­koll fest­ge­halten.

Folgende Punkte sind während der In­stand­hal­tungs­maß­nahmen zu beachten:

  • Da der Brand­schutz insbesondere bei Wartungs­arbeiten an Wand­hydranten ein­ge­schränkt ist, kann eine Bereit­stellung von Kompen­sations­maß­nahmen not­wendig sein.
  • Die Wartungs­arbeiten/Inspektions­arbeiten sind in einem über­schau­baren Rahmen zu halten.

Wird am Ende der In­stand­haltungs­maß­nahme fest­ge­stellt, dass die Betriebs­sicher­heit der Lösch­anlage nicht gegeben ist, so muss diese durch ein Schild mit der Aufschrift „AUßER BETRIEB“ gekenn­zeichnet werden. Am Ende der In­stand­haltungs­maß­nahme wird ein Auf­kleber nach DIN EN 671-3 gut sichtbar an der Außen­seite der Tür aufgeklebt. Dieser darf die Angaben des Her­stellers nicht ver­decken und muss folgende Angaben enthalten:

  • das Wort „GEPRÜFT“
  • Name und Adresse des prüfenden Unter­nehmens
  • ein Iden­ti­fi­ka­tions­kenn­zeichen des Sach­kundigen
  • Datum (Tag, Monat und Jahr), an dem die In­stand­haltung durch­geführt wurde

Was muss geprüft und gewartet werden?

 

Jährlicher Inspektions­umfang von Lösch­wasser­anlagen „nass“ und „nass/trocken

Lösch­wasser­leitungen in Anlehnung an die DIN 1988-600

  • Kontrolle der Lösch­wasser­bereit­stellung
  • Kontrolle der selbst­tätigen Spül­einrich­tungen
  • Kontrolle der Lösch­wasser­über­gabe­stelle ein­schließ­lich Durch­füh­rungen Funktions­tests

Wandhydranten gemäß DIN EN 671-3 und DIN 14462

  • Wandhydrant ist am vorgesehenen Ort frei zugänglich, gut sichtbar angebracht
  • Wandhydrant ist in der richtigen Höhe ein- bzw. angebaut (1400 ± 200 mm) und hat eine korrekte Beschilderung (inkl. Haspel)
  • Sichtkontrolle auf Vollständigkeit und Beschädigungen sowie Leichtgängigkeit der Türen
  • Schlauch vollständig von Haspel abrollen und mit vorhandenem Betriebsdruck beaufschlagen
  • Prüfung der Bedienungsanleitung auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
  • Prüfung der Tragarme und Befestigungen zur Halterung auf Festigkeit
  • Prüfung der Wasserdurchflussmenge mittels Volumenstrommessgerät
  • Kontrolle des Wasserdruckes (Gebrauchsdruckprüfung)
  • Prüfung des Schlauches auf Verformungen, Risse oder Verschleiß sowie auf die richtige Länge (in der Regel 30 m); bei Anzeichen von Beschädigung mit maximalem Betriebsdruck beaufschlagen
  • Prüfung der Schlauchanschlüsse, der Schlaucheinbände und der Schlauchschellen auf korrekte Befestigung
  • Kontrolle der Schlauchtrommel auf Beweglichkeit in beide Richtungen und Kontrolle der Schwenkbarkeit
  • Prüfung der Schlauchabsperrventile auf Gängigkeit
  • Kontrolle des Stahlrohrtyps
  • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

5-jährige Inspektion der Druckschläuche (Flachschläuche und formstabile Schläuche) in Anlehnung an die DIN EN 671-3

  • Kontrolle auf Unversehrtheit
  • Schlaucheinband und Kupplungsdichtungen prüfen
  • Beaufschlagung mit dem höchstzulässigen Betriebsdruck von 1,2 MPa
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Füll- und Entleerungsstation gemäß DIN 14462

Füll- und Entleerungsstation maximat DN50 FuE2 von Minimax
Füll- und Entleerungsstation maximat DN50 FuE2
  • Kontrolle der Absperrventile
  • Kontrolle des Membranventils und der Membrane
  • Kontrolle des Manometers, der Magnetventile, Magnetspulen und Schlusshülsen
  • Kontrolle der Prüfbohrungen der hydraulischen Entleerungsventile, des Bodenablaufes und des Ablauftrichters
  • Funktionsprobe
  • Funktionsprüfung der Notauslösung 
  • Funktion der Schalt- und Versorgungszentrale, der Alarmhupe und des optischen Alarmgebers, falls vorhanden, des Anzeigetableaus
  • Prüfung der Batterie- und Ladespannung der Notstromversorgung sowie des Batteriezustandes, der Kabel und Pole
  • Kontrolle der Stromversorgung der Magnetventile
  • Prüfung der Endwiderstände, der Kurzschlussüberwachung und der Grenztaster
  • Messung der Flutungszeit
  • Kontrolle der Entleerungs- und Signaleinrichtungen sowie der elektrischen Notauslösung
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten an den Füll- und Entleerungsstationen

Vorlagebehälter mit Druckerhöhungsanlagen in Anlehnung an die DIN 14462, DIN 1988-600 sowie Vorgaben des Herstellers

  • Kontrolle des Vorlagebehälters mit freiem Auslauf auf Funktion von Nachspeiseeinrichtung, Überlaufmeldung, Wassermangelmeldung und Kontrolle der ausreichenden Nachspeisemenge
  • Kontrolle der Druckerhöhungsanlage nach Herstellerangaben
  • Kontrolle des Signaltongebers sowie elektrischer Anzeigen und Schnittstellen nach Herstellerangaben
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Über- und Unterflur-Hydranten in Anlehnung an die DIN 14462

  • Prüfung auf Korrosion an sichtbaren Teilen
  • Kontrolle der Beweglichkeit der Absperrkörper
  • Prüfung auf Unversehrtheit der Klauen für den Standrohreinsatz
  • Entleerung des Mantelrohres
  • Zustand und/oder Vorhandensein des elastischen Standrohrverschlusses sowie richtiger Sitz des Abschlussdeckels
  • Korrekter Einbau der Straßenkappe
  • Kontrolle der Beschilderung
  • Kontrolle des Fallmantels und der Deckkapseln
  • Funktion des Entleerungsventils sowie der Hydranteninnenteile
  • Dichtheit der Absperrung, Leckwasseraustritt und Mantelrohrentwässerung
  • Aufbau einer Messstrecke mit elektronischem Messgerät
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

2-jähriger Inspektionsumfang von Löschwasseranlagen „trocken“ in Anlehnung an die DIN 14462

  • Kaltwasserdruckprüfung der Steigleitung und der Schlauchanschlusseinrichtungen
  • Für die Prüfung gilt als zulässiger Betriebsüberdruck der Nenndruck von 1,6 MPa
  • Zugänglichkeit der Einspeisung und Entnahmestellen
  • Prüfung auf Dichtheit
  • Gängigkeit der Schlauchanschlussarmaturen
  • Prüfung des Wasserdurchflusses
  • Funktionsfähigkeit der Einspeisearmatur, der Belüftungs- und Entlüftungs- sowie der Entleerungseinrichtung
  • Vollständigkeit der Beschilderung
  • Gängigkeit der Türen Geodätische Höhe über 30 m, Prüfung der Druckerhöhungsanlage
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

 

Übersicht über Normen, Begriffe und Systeme, Planung und Installation von Löschwassereinrichtungen, Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept, Einbau- und Installationsanleitungen, Ausschreibungstexte und Schilder finden Sie unter: Wissenswertes für Fachplaner und Architekten zum Thema Wandhydranten sowie Planung und Installation Löschwassertechnik.


Instandhaltung, Inspektion, Instandsetzung ... Was bedeutet was? Unsere Abbildung "Instandhaltung" gibt Antworten.

 


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