Checkliste "Vorbeugender Brandschutz"
Bis die Feuerwehr eintrifft, bleiben bei einem Brand ungefähr 10 Minuten, die über Leben und Tod, über Löscherfolg oder Großbrand entscheiden. In dieser Situation einen Feuerlöscher zur Hand zu haben und ihn gezielt einzusetzen, kann nicht nur Schaden mindern, sondern auch Leben retten. Auch durch die richtigen Brandschutzmaßnahmen können Sie sich und Ihre Umwelt schützen. Diese Checkliste mit den wichtigsten Fragen und Antworten kann Ihnen dabei helfen*:
Checkliste
Feuerlöscher sind im gewerblichen Bereich in „ausreichender Anzahl“ zwingend vorgeschrieben. Wie viele und welche Feuerlöscher Sie für Ihren Betrieb benötigen, ermitteln Sie ganz einfach über unseren Feuerlöscher-Bedarfsermittler.
Je nachdem, um welche Brandklassen es sich in Ihrem Unternehmen handelt, müssen Sie die richtigen Löschmittel zur Verfügung stellen. Welche Löschmittel es gibt, für welche Entstehungsbrände sie geeignet sind und welches ihre typischen Einsatzgebiete sind, erfahren Sie hier.
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände) sind genaue Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern aufgeführt:
- Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein.
- Feuerlöscher sind vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren anzubringen.
- Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher darf nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) betragen.
- Feuerlöscher sollen vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt aufgestellt sein (z. B. durch Schutzhauben, Schränke u. ä.)
- Feuerlöscher müssen ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmbar sein; die Griffhöhe sollte zwischen 0,80 m und 1,20 m liegen.
- Die Standorte von Feuerlöschern müssen durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sein.
- Die Standorte der Feuerlöscher müssen in den Flucht- und Rettungsplänen entsprechend ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) aufgenommen sein.
Nähere Informationen unter ASR A2.2 …>>
Im Ernstfall sollte jeder im Betrieb mit den Standorten der Löscheinrichtungen vertraut sein und die Handhabung eines Feuerlöschers beherrschen. Sie als Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass regelmäßig Brandschutzunterweisungen durchgeführt werden!
Sollten Sie die Unterweisungen bei Ihren Mitarbeitern selbst durchführen, können unsere Videos Sie dabei unterstützen. Sie beantworten Ihnen Fragen wie: Wofür eignet sich welcher Feuerlöscher? Wie verhalte ich mich im Brandfall ? Wie bediene ich einen Feuerlöscher richtig? Videos zur Handhabung von Feuerlöschern.
Die richtigen Schritte von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Verlassen des Gebäudes und ein ruhiges und diszipliniertes Verhalten sind im Brandfall notwendig, um Schaden an Mensch und Gebäude weitestgehend abzuwenden. Schauen Sie dazu auch in unsere Erklärvideos „Verhalten im Brandfall“.
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu treffen haben. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ist festgelegt, dass sich die Anzahl an benötigten Brandschutzhelfern nach der Größe des Unternehmens und den Räumlichkeiten richten muss (Richtwert: 5 % der Beschäftigten). Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter sind also nicht nur ratsam, sondern unumgänglich. Hierfür bietet Minimax unterschiedliche Schulungen und Trainings an.
Feuerlöscher müssen per Gesetz i. d. R.* mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen gewartet werden, denn im Ernstfall sind sie Lebensretter und müssen einwandfrei funktionieren. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Feuerlöscher-Wartung und -Prüfung.
* Abweichungen z. B. bei Omnibussen oder Schiffen
Sicherheitsgrafiken helfen Menschen in Gebäuden, bei Gefahr – z. B. im Brandfall – schnell in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Auch für Feuerwehr und technische Dienste sind präzise und aktuelle Ablauf- und Organisationspläne wichtig, um die Lage sicher einschätzen und entsprechend schnell handeln zu können. Hier erfahren Sie mehr über Sicherheitsgrafiken nach ASR A2.3, DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010.
Gemäß DIN ISO 23601 sind Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Abständen zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie nach wie vor gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und vor allem aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- oder Notfallmaßnahmen erfordert eine Überprüfung und ggf. eine Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne. Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen auf ihre Aktualität überprüft werden.
Wichtige Informationen zu Fluchtwegen:
- Überprüfen Sie vor dem Ernstfall, welches der sicherste Fluchtweg ist.
- Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden, sie müssen jederzeit von innen zu öffnen sein.
- Nach geltendem Baurecht muss jedes Gebäude zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben: neben dem Treppenraum etwa ein Bürofenster. Achten Sie deshalb darauf, dass Fenster immer leicht zu öffnen und nicht mit Pflanzen zugestellt sind und dass bei vergitterten Fenstern das Gitter von innen geöffnet werden kann.
- In Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen sind entweder zwei separate Treppenhäuser oder ein Sicherheitstreppenraum vorhanden. Benutzen Sie nie den Fahrstuhl als Fluchtweg. Ein verrauchter Fahrstuhl kann zur tödlichen Falle werden.
- In Treppenhäusern muss das im obersten Stockwerk liegende Fenster leicht zugänglich und leicht zu öffnen sein. Im Brandfall dient es als Rauchabzug.
- Eine Treppe sollte auf ganzer Breite begehbar sein und darf nicht – wie vielfach beliebt – als Abstellraum für Möbel, Geräte oder sonstiges brennbares Material genutzt werden. Sie wird sonst im Ernstfall zur gefährlichen Falle.
- Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen sind häufig feuerhemmend konstruiert und müssen von selbst zufallen. Deshalb dürfen sie nicht unterkeilt oder festgebunden werden.
Die schnellste Feuerwehr kommt zu spät, wenn der Zugang zum Feuer unnötig behindert wird. Achten Sie deshalb darauf, dass Rettungsdienste stets freie Fahrt haben:
- Fahrzeug müssen immer so abgestellt sein, dass eine Mindestdurchfahrbreite von drei Metern verbleibt. Bedenken Sie beim Parken in Kurven, dass Feuerwehrfahrzeuge einen größeren Kurvenradius besitzen als ein PKW.
- Fahrzeuge dürfen nie in Bereichen abgestellt sein, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehraufstellfläche gekennzeichnet sind.
- Da die Feuerwehr nicht jedes Gebäude direkt anfahren kann, müssen oft längere Strecken zu Fuß – auch mit schwerem Einsatzgerät – zurückgelegt werden. Beachten Sie, dass diese Zugänge eine Breite von über 1 m haben müssen und benutzen Sie diese Wege deshalb nie als Abstellflächen.
- In Hinterhöfen oder an Gebäuden, wo es die Platzverhältnisse nicht erlauben, die Drehleiter einzusetzen, muss die Feuerwehr tragbare Leitern verwenden. Daher sollten in Hof oder Garten Flächen vorhanden sein, um tragbare Leitern ungehindert ansetzen zu können.
Elektrizität gehört zu den häufigsten Brandursachen. Die wichtigsten Risiken lassen sich aber ganz einfach minimieren:
- Verwenden Sie nur elektrische Geräte mit den Zeichen GS (Geprüfte Sicherheit) und VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker).
- Lassen Sie eingeschaltete elektrische Geräte nie unbeaufsichtigt – auch wenn eine Abschaltautomatik vorhanden ist. Schalten Sie elektrische Geräte nach Arbeits- bzw. Betriebsende aus.
- Nie gleichzeitig mehrere Geräte über eine Steckdose oder ein Verteilerstück betreiben! Die elektrischen Leitungen können sich erwärmen und die Isolierung zum Schmelzen bringen – besonders bei alten Stromleitungen.
- Gerätestecker nie am Kabel aus der Steckdose reißen! Stellen Sie wärmeerzeugende Geräte (z. B. Tauchsieder im Kochbereich) niemals auf eine brennbare Unterlage.
- Heizgeräte und Lampen nie in der Nähe brennbarer Gegenstände betreiben! Sie erzeugen genug Wärme, um einen Brand zu verursachen.
- Achten Sie darauf, dass Lüftungsschlitze von Druckern, Computern, Kühlschränken oder anderen Geräten nie abgedeckt sind. Durch diese Unachtsamkeit kann schnell ein Hitzestau entstehen, der sich von einem Schwelbrand zu einem Vollbrand ausweitet.
- Verwenden Sie niemals defekte Elektrogeräte oder defekte Kabel. Sie sind häufig Ursache für Brände.
- Das Ausfallen einer Sicherung deutet auf Überspannung oder ein defektes elektrisches Gerät hin. Lassen Sie den Defekt durch einen fachmännischen Betrieb prüfen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Elektrogeräte stets einwandfrei funktionieren und lassen Sie sie regelmäßig warten.
Immer wieder wird die Feuerwehr zu Küchenbränden gerufen oder alarmiert, weil Speisen im Kochtopf verbrennen. Alle Mitarbeiter sollten daher ein paar Grundregeln beachten:
- Lassen Sie eingeschaltete Gas- und Elektroherde nie unbeaufsichtigt. Überhitzte Fette oder Speiseöle können sich schon ab 200 °C entzünden.
- Auf keinen Fall dürfen Sie Fettbrände mit Wasser löschen. Es kommt sonst zu einer explosionsartigen Verdampfung des Wassers, brennendes Fett wird hochgerissen, es entsteht eine Feuersäule und die ganze Küche wird in Sekundenschnelle in Brand gesetzt. Auch lebensgefährliche Verbrennungen sind dann kaum vermeidbar.
- Halten Sie Deckel für Topf oder Pfanne immer bereit. Damit können Sie Flammen schnell ersticken. Ganz sicher ist der Einsatz eines Fettbrand-Feuerlöschers speziell für Fettbrände, den Sie gezielt einsetzen können, ohne die Küche unnötig zu verschmutzen.
- Eingeschaltete Kaffeemaschinen, Toaster oder Eierkocher sollten stets auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen.
- Die Filter von Dunstabzugshauben sättigen sich im Laufe der Zeit mit Fett und Küchendämpfen. Wechseln Sie sie nach spätestens drei Monaten aus. Reinigen Sie wiederverwendbare Filter niemals mit brennbaren Flüssigkeiten. Und: Flambieren Sie nie unter der Dunstabzugshaube!
Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) müssen Betriebe durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen der gefährdeten Bereiche aufgefordert werden.
Für einige Gebäude sind Brandmeldeanlagen erforderlich – sie gehören zur technischen Gebäudeausstattung. Ergänzend können u. a. Rauchmelder installiert sein. Die vorgeschriebenen Prüfintervalle für Rauch- oder andere Feuermelder müssen ebenso eingehalten werden wie für gebäudeseitige Brandmeldeanlagen.
Wenn Sie den typischen Geruch von Gas feststellen, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um eine folgenschwere Gasexplosion zu vermeiden:
- Betätigen Sie ab sofort keine elektrischen Geräte.
- Warnen Sie Ihre Kollegen oder auch Mitarbeiter in benachbarten Gebäuden durch Rufen oder Klopfen. Benutzen Sie nie die Türklingel oder den Lichtschalter!
- Sperren Sie das Ventil zum Gaszähler ab oder betätigen Sie den Hauptgashahn im Keller. Lüften Sie das Gebäude durch Öffnen der Fenster und Türen.
- Verlassen Sie mit Ihren Kollegen das Gebäude.
- Benachrichtigen Sie sofort Stadt- oder Gaswerke, aber tun Sie dies nicht über ein Telefon in dem gefährdeten Bereich!
Gastechnik und Brandschutz
- Vergewissern Sie sich, wo sich in Ihrem Gebäude im Brandfall die Gaszufuhr abstellen lässt. Die zentrale Versorgung befindet sich meist im Untergeschoss.
- Überprüfen Sie sämtliche Absperrventile regelmäßig auf ihre Beweglichkeit.
- Lassen Sie am Gaszähler ein vorgeschaltetes Sicherheitsventil installieren, das bei Temperaturen von ca. 70 °C die Gaszufuhr automatisch unterbricht.
- Mit einem Gasmelder können Sie im Gebäude auströmendes Gas sofort feststellen.
Kellerbrände stellen häufig eine besonders große Gefährdung der Menschen dar, weil aufsteigender Qualm in die Treppenhäuser und in die Büroräume zieht.
- Halten Sie den Keller aufgeräumt. Lagern Sie dort keinen Müll.
- Wo stehen ggf. Fahrräder von Mitarbeitern? Sie dürfen keine Flucht- und Rettungswege blockieren.
- Lagern Sie brandgefährliche Kraftstoffe, Farben und Lacke, Verdünner, Spraydosen, Autoreifen, Zeitungen oder Holz nur in minimalen Mengen im Keller.
- In geschlossenen Kellerräumen nie mit lösungsmittelhaltigen Stoffen oder offener Flamme hantieren!
- Das Lagern von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist verboten: Austretendes Gas ist schwerer als Luft, sammelt sich am Boden und kann explosive Gemische bilden.
- Halten Sie die Kellerfenster frei. Sie dienen im Brandfall als Rauchabzug.
- Heizungsanlage abstauben? Kein Reinheitsfimmel, sondern notwendiger Schutz. Halten Sie bei Ölheizungen Anstriche, Beleuchtung, Rohrverbinder und den Grenzwertgeber sauber.
- In Heizöl-Lagerräumen darf auf keinen Fall sonstiges brennbares Material gelagert werden.
- Halten Sie Reinigungsöffnungen der Schornsteine und Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) zugänglich. Beschriften Sie die Türen.
- Halten Sie die Zuluftöffnungen von Heizräumen offen und alle Feuerlöscher zugänglich.
- Tauen Sie eingefroreneWasserrohre nie mit offener Flamme auf.
- Halten Sie Ihre Werkstatt sauber. Lassen Sie kein leicht brennbares Material wie benzin- oder spiritusgetränkte Lappen herumliegen.
- Beseitigen Sie Sägemehl oder Schleifstaub sofort. Werden sie bei einem Brand hochgewirbelt, können sie eine Staubexplosion verursachen – und der Brand breitet sich schlagartig aus.
- Verschließen Sie Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten immer sorgfältig. Lüften Sie den Raum nach Gebrauch von brennbaren Flüssigkeiten wie Lösungsmitteln oder Verdünnungen gut durch. Bereits eine geringe Konzentration von Dämpfen und ein Zündfunke genügen, um eine Verpuffung auszulösen.
- Belüften Sie auch tiefer liegende Räume – Dämpfe sind vielfach schwerer als Luft.
- Auch lösemittelhaltige Kleber oder Versiegelungsmittel sind brand- oder explosionsfähige Stoffe. Verzichten Sie bei ihrer Verwendung auf offenes Licht oder Feuer – und denken Sie auch an die Zündflamme eines Durchlauferhitzers oder Gasofens.

Zum Thema "Brandschutz im Kleinbetrieb" hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) eine ausführliche Arbeitssicherheitsinformation herausgebracht: BGN-Broschüre ASI 9.30 (PDF) ...>>
____________________________
* Diese Checkliste konzentriert sich auf wesentliche Inhalte einzelner Vorschriften und Regeln – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Brandschutz-Center finden
Ihr Partner vor Ort
Aufgrund unserer flächendeckenden Präsenz ist immer einer unserer Mitarbeiter in Ihrer Nähe.
zur PLZ-Suche »