Brandschutzordnung Teil C
nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung Teil C ist ein Teil der umfassenden Brandschutzordnung (kurz: BSO), die aus den Teilen A, B und C besteht.
Teil C richtet sich an Personen, die im Unternehmen über ihr normales Tätigkeitsfeld hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übernommen haben. Das können Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sein, aber ebenso Geschäftsführer, Vermieter oder andere Personen im Betrieb.
In welcher Form muss die BSO Teil C vorliegen?
Sie sollten Teil C mindestens in Papierform herausgeben. Hierfür sind die Formate A4, A5 und A6 zulässig, Pläne und Zeichnungen dürfen im Format A3 sein. Lassen Sie sich von jedem Mitarbeiter, an den sich die BSO Teil C richtet, den Empfang schriftlich bestätigen.
Was muss die BSO Teil C beinhalten?
Die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ schreibt für Teil C folgende Inhalte vor, die in dieser Reihenfolge aufgeführt sein müssen:
a) Einleitung
b) Brandverhütung
c) Meldung und Alarmierungsablauf
d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt, Sachwerte
e) Löschmaßnahmen
f) Vorbereitung für den Feuerwehreinsatz
g) Nachsorge
h) Anhang
Weitere Abschnitte sind nicht zulässig! Sollte ein Abschnitt nicht zutreffen, kann dieser aber entfallen. Formulieren Sie den Inhalt leicht verständlich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Brandschutzordnung immer auf dem aktuellen Stand ist.
Was verbirgt sich hinter den Abschnitten a) bis h)?
Sie müssen die Inhalte der Brandschutzordnung an Ihre individuellen betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Dabei sollten Sie auf folgende Inhalte eingehen:
a) Einleitung
Hier führen Sie allgemeine Erläuterungen zur Brandschutzordnung auf, z. B. den Geltungsbereich, also auf welchen genauen Standort sich die BSO bezieht. Ebenso beschreiben Sie hier, ab wann die BSO in Kraft tritt (Datum und Unterschrift) und an welchen Personenkreis sie sich richtet (Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben).
b) Brandverhütung
Führen Sie auf, wer in Ihrem Betrieb welche Aufgaben übernimmt und für welche Bereiche zuständig ist. Dazu gehört beispielsweise …
- Organisation / Durchführung von Brandschutzunterweisungen und Räumungsübungen
- Überwachung feuergefährdeter Arbeiten / Bereiche
- Veranlassung der Kontrolle und Wartung der Brandschutzeinrichtungen
- Beschreibung der Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
- Anweisung und Überwachung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
- Festlegung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr (gem. DIN 1490)
- Einhaltung der Brandschutzbestimmungen (im laufenden Betrieb, bei Nutzungsänderung, baulicher Veränderung und bei Veranstaltungen)
- Anbringung und Aktualisierung von Hinweis- und Sicherheitsschildern, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplan
- Genehmigung von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z. B. mit Erlaubnisschein)
- Überwachung des Rauchverbots
- Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Schadensversicherern
c) Meldung und Alarmierungsablauf
Beschreiben Sie, wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. alarmiert werden. Stellen Sie dar, durch wen die Brandmeldung weitergegeben wird (z. B. Zentrale oder Pförtner) und an wen sie gehen soll (z. B. Betriebsarzt, Unfallstation). Gegebenenfalls führen Sie diese Informationen übersichtlich in einem Alarmplan auf.
Falls Sie einen Hausalarm haben, halten Sie fest, wie er ausgelöst wird und wie sich Ihre Mitarbeiter bei Ausfall des Alarms verhalten sollen (z. B. durch lautes Rufen die Räumung veranlassen). Nennen Sie die Personen, die über den Alarm informiert werden müssen (z. B. Geschäftsleitung, Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte). Legen Sie fest, wer die Aufhebung des Alarms sowie die Wiederaufnahme des Normalbetriebs verantwortet.
d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Sie beschreiben, wie die Räumung im Alarmfall durchgeführt und überprüft wird und wie sich Ihre Mitarbeiter bei der Räumung verhalten sollen (z. B. Umgang mit ortsfremden, verletzen oder behinderten Personen). Führen Sie auf, falls bei einer Räumung automatisch eine Betriebsunterbrechung eintritt oder ob diese gesondert angeordnet wird. Definieren Sie, welche Sachwerte geborgen werden sollten, sofern möglich. In diesem Abschnitt erläutern Sie, welche technischen Einrichtungen im Brandfall in Betrieb genommen werden (z. B. Notstromversorgung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und welche abgeschaltet bzw. in einen sicheren Betriebszustand gebracht werden müssen (z. B. elektrische Anlagen, Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen, Förder- und Abfüllanlagen).
e) Löschmaßnahmen
In diesem Abschnitt legen Sie wichtige Informationen für die Selbsthilfekräfte fest, wie Ausrüstung, Treffpunkt und welche Person die erforderlichen Aufgaben koordiniert. Beschreiben Sie, welche manuellen Löschanlagen (z. B. Sprühwasserlöschanlage, Berieselungsanlage) und Löschgeräte eingesetzt werden. Weisen Sie ggf. darauf hin, dass nur Entstehungsbrände gelöscht werden sollen – und das auch nur ohne Selbstgefährdung.
f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
Definieren Sie die Bereiche, die für die Feuerwehr freizumachen bzw. zu räumen sind, um die Feuerwehr nicht zu behindern (denken Sie auch an die Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung). Listen Sie Aufgaben auf, die der Lotse zu übernehmen hat (Einweisung der Feuerwehr, Feuerwehrpläne / Schlüssel übergeben, Zugänge und Zufahrten ermöglichen etc.). Dokumentieren Sie Ihren Ansprechpartner für die Feuerwehr.
g) Nachsorge
Setzen Sie fest, wann die Brandstelle gesichert werden muss (z. B. nach Freigabe der Feuerwehr), die Räumlichkeiten wieder betreten werden dürfen (z. B. durch den Arbeitgeber nach Freigabe der Feuerwehr), die Brandschutzeinrichtungen wieder einsatzbereit gemacht werden (ggf. auch in Teilbereichen) und gebrauchte Feuerlöschgeräte wieder neu befüllt bzw. beschafft werden.
h) Anhang
Fügen Sie Ihrer Brandschutzordnung Teil C alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen, Checklisten und Merkblätter bei.
Minimax ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihre Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C sowie für alle weiteren Sicherheitsgrafiken.
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