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Brandschutztipps

Brandschutzordnung Teil C

nach DIN 14096

Zur Brandschutzordnung gehören die Teile A, B und C; Teil C richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz übernommen haben.
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Die Brandschutzordnung Teil C ist ein Teil der um­fas­senden Brand­schutz­ord­nung (kurz: BSO), die aus den Teilen A, B und C besteht.

Teil C richtet sich an Per­sonen, die im Unter­nehmen über ihr normales Tätig­keits­feld hin­aus be­son­dere Auf­gaben im Brand­schutz über­nommen haben. Das können Brand­schutz­be­auf­tragte und Brand­schutz­helfer sein, aber eben­so Geschäfts­führer, Ver­mieter oder andere Personen im Betrieb.


In welcher Form muss die BSO Teil C vorliegen?

Sie sollten Teil C mindestens in Papier­form heraus­geben. Hier­für sind die Formate A4, A5 und A6 zulässig, Pläne und Zeich­nungen dürfen im Format A3 sein. Lassen Sie sich von jedem Mit­ar­beiter, an den sich die BSO Teil C richtet, den Empfang schriftlich bestätigen.


Was muss die BSO Teil C beinhalten?

Die DIN 14096 „Brand­­schutz­­ordnung – Regeln für das Er­­stel­len und das Aus­hängen“ schreibt für Teil C folgende Inhalte vor, die in dieser Reihen­folge auf­ge­führt sein müssen:

a)    Einleitung
b)    Brandverhütung
c)    Meldung und Alarmierungs­ablauf
d)    Sicherheits­maß­nahmen für Personen, Tiere, Umwelt, Sach­werte
e)    Löschmaßnahmen
f)     Vorbereitung für den Feuer­wehr­einsatz
g)    Nachsorge
h)    Anhang

Weitere Abschnitte sind nicht zulässig! Sollte ein Abschnitt nicht zutreffen, kann dieser aber entfallen. Formulieren Sie den Inhalt leicht verständlich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Brand­schutz­ordnung immer auf dem aktuellen Stand ist. 


Was verbirgt sich hinter den Abschnitten a) bis h)?

Sie müssen die Inhalte der Brand­schutz­ordnung an Ihre indi­vi­du­ellen betrieb­lichen Gegeben­heiten anpassen. Dabei sollten Sie auf folgende Inhalte eingehen:   

a)    Einleitung


Hier führen Sie allgemeine Er­läu­te­rungen zur Brand­schutz­ord­nung auf, z. B. den Geltungs­bereich, also auf welchen genauen Stand­ort sich die BSO bezieht. Eben­so beschreiben Sie hier, ab wann die BSO in Kraft tritt (Datum und Unter­schrift) und an welchen Personen­kreis sie sich richtet (Personen mit beson­deren Brand­schutz­aufgaben).

b)    Brandverhütung


Führen Sie auf, wer in Ihrem Betrieb welche Auf­gaben über­nimmt und für welche Bereiche zu­ständig ist. Dazu gehört beispiels­weise …

  • Organisation / Durch­führung von Brand­schutz­unter­wei­sungen und Räu­mungs­übungen
  • Über­wachung feuer­ge­fähr­deter Arbeiten / Bereiche
  • Ver­an­lassung der Kontrolle und Wartung der Brand­schutz­ein­rich­tungen
  • Beschreibung der Ersatz­maß­nahmen bei Aus­fall von Brand­schutz­ein­rich­tungen
  • Anweisung und Über­wachung der Be­sei­ti­gung brand­schutz­tech­ni­scher Mängel
  • Festlegung der Rettungs­wege und Flächen für die Feuer­wehr (gem. DIN 1490)
  • Ein­haltung der Brand­schutz­be­stim­mungen (im laufen­den Betrieb, bei Nutzungs­änderung, bau­licher Ver­ände­rung und bei Ver­an­stal­tungen)
  • Anbringung und Aktu­ali­sie­rung von Hinweis- und Sicher­heits­schil­dern, Flucht- und Rettungs­plänen, Feuer­wehr­plan
  • Genehmigung von Arbeiten mit be­son­deren Gefahren (z. B. mit Erlaubnis­schein)
  • Überwachung des Rauch­verbots
  • Zusammenarbeit mit Feuer­wehr und Schadens­versicherern

Rauch- und Handfeuermelder; darüber BSO Teil A
Rauch- und Handfeuermelder; darüber BSO Teil A

c)    Meldung und Alarmierungs­ablauf

Beschreiben Sie, wie Feuer­wehr, Rettungs­dienst, Polizei etc. alarmiert werden. Stellen Sie dar, durch wen die Brand­meldung weiter­gegeben wird (z. B. Zentrale oder Pförtner) und an wen sie gehen soll (z. B. Betriebs­arzt, Unfall­station). Ge­ge­benen­falls führen Sie diese Infor­ma­tionen über­sicht­lich in einem Alarm­plan auf.

Falls Sie einen Haus­alarm haben, halten Sie fest, wie er aus­ge­löst wird und wie sich Ihre Mit­ar­beiter bei Aus­fall des Alarms ver­halten sollen (z. B. durch lautes Rufen die Räumung ver­an­lassen). Nennen Sie die Personen, die über den Alarm infor­miert werden müssen (z. B. Geschäfts­leitung, Brand­schutz- oder Sicher­heits­be­auf­tragte). Legen Sie fest, wer die Auf­he­bung des Alarms sowie die Wieder­auf­nahme des Normal­betriebs ver­ant­wortet.

d)    Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte

Sie beschreiben, wie die Räumung im Alarm­fall durch­ge­führt und über­prüft wird und wie sich Ihre Mit­ar­beiter bei der Räumung ver­hal­ten sollen (z. B. Um­gang mit orts­fremden, ver­letzen oder be­hin­der­ten Per­sonen). Führen Sie auf, falls bei einer Räumung auto­matisch eine Betriebs­unter­brechung ein­tritt oder ob diese gesondert an­ge­ordnet wird. Defi­nieren Sie, welche Sach­werte ge­bor­gen werden sollten, so­fern möglich. In diesem Ab­schnitt erläutern Sie, welche tech­nischen Ein­rich­tun­gen im Brand­fall in Betrieb ge­nom­men werden (z. B. Not­strom­ver­sor­gung, Rauch- und Wärme­ab­zugs­anlagen) und welche ab­ge­schaltet bzw. in einen sicheren Be­triebs­zu­stand ge­bracht werden müssen (z. B. elek­trische An­lagen, Lüftungs­anlagen, Heizungsanlagen, Förder- und Abfüllanlagen).

e)   Löschmaßnahmen

In diesem Abschnitt legen Sie wichtige Infor­ma­tionen für die Selbst­hilfe­kräfte fest, wie Aus­rüstung, Treff­punkt und welche Person die er­for­der­lichen Auf­gaben koordi­niert. Be­schrei­ben Sie, welche manu­ellen Lösch­anlagen (z. B. Sprüh­wasser­lösch­anlage, Berieselungs­anlage) und Lösch­geräte ein­ge­setzt werden. Weisen Sie ggf. darauf hin, dass nur Ent­ste­hungs­brände ge­löscht werden sollen – und das auch nur ohne Selbst­gefährdung.

Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr müssen frei gehalten werden.
Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr stets frei halten!

f)   Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr

Definieren Sie die Bereiche, die für die Feuer­wehr frei­zu­machen bzw. zu räumen sind, um die Feuer­wehr nicht zu be­hindern (denken Sie auch an die Ent­nahme­stellen für die Lösch­wasser­ver­sorgung). Listen Sie Auf­gaben auf, die der Lotse zu über­nehmen hat (Ein­weisung der Feuer­wehr, Feuer­wehr­pläne / Schlüssel über­geben, Zu­gänge und Zu­fahrten ermög­lichen etc.). Dokumentieren Sie Ihren Ansprech­partner für die Feuerwehr.

g)   Nachsorge

Setzen Sie fest, wann die Brand­stelle gesichert werden muss (z. B. nach Frei­gabe der Feuer­wehr), die Räum­lich­keiten wieder be­tre­ten werden dürfen (z. B. durch den Arbeit­geber nach Frei­gabe der Feuer­wehr), die Brand­schutz­ein­rich­tungen wieder ein­satz­bereit gemacht werden (ggf. auch in Teil­be­reichen) und ge­brauchte Feuer­lösch­geräte wieder neu befüllt bzw. beschafft werden.

h)   Anhang

Fügen Sie Ihrer Brand­schutz­ordnung Teil C alle er­forder­lichen Pläne, Zeichnungen, Check­listen und Merkblätter bei.


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