Inhouse-Schulungen Brandschutz
Mitarbeiterunterweisung im Brandschutz, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer
Für einen wirksamen Brandschutz in Ihrem Betrieb müssen Sie per Gesetz vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen sicherstellen. Dazu gehört auch das richtige Verhalten von Mitarbeitern im Brandfall. Es kann über Leben und Tod entscheiden und Sachschäden vermeiden.
Egal ob Sie Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ausbilden lassen möchten oder eine Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter wünschen ... Nutzen Sie dafür die praktischen Inhouse-Schulungen von Minimax: Qualifizierte Trainer der Minimax-Brandschutz-Akademie kommen zu Ihnen ins Unternehmen. So entstehen keinerlei Anreise- oder Übernachtungskosten bzw. unnötigen Ausfallzeiten für Ihre Teilnehmer.
Mitarbeiterunterweisung im Brandschutz | Brandschutzunterweisung
Voraussetzung für das richtige Verhalten im Brandfall ist, dass jeder Ihrer Mitarbeiter über die Brandgefahren in Ihrem Betrieb unterrichtet ist und weiß, wo sich Löscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) befinden und wie er diese schnell und gezielt einsetzt.
Er muss wissen, welche Schritte in welcher Reihenfolge im Notfall einzuleiten sind und ebenso Fluchtwege und Notrufnummern kennen. Zugleich sollte die Belegschaft für Gefahrenquellen sensibilisiert sein und dazu beitragen, solche zu melden oder – sofern möglich – selbst zu beheben. Genau dazu dient die – verpflichtende – Unterweisung im Brandschutz.
Inhalt, Häufigkeit und gesetzliche Grundlagen zur Brandschutzunterweisung finden sie hier.
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Brandschutzhelferausbildung
Ein Brandschutzhelfer ist mit dem Verhalten im Brandfall geübt und mit der betrieblichen Brandschutzorganisation vertraut. Er weiß genau, was zu tun ist. So leitet er Erstmaßnahmen ein, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Dazu gehört, dass er den Brand meldet, den Entstehungsbrand bekämpft oder auch die Flucht und Rettung von Kollegen und Besuchern unterstützt.
Ohne solch ausgebildete Personen können Sie Ihrer Betreiberpflicht nicht nachkommen. Daher schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ auch vor, dass Sie mind. 5 % Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer einsetzen müssen – egal wie groß Ihr Unternehmen ist. Brandschutzhelfer sind für jedes Unternehmen ein Muss.
Mehr zu Definition, Vorschriften, Anzahl, Benennung, Ausbildungsdauer und Auffrischung finden Sie hier.
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Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Evakuierungshelfer veranlassen, unterstützen und kontrollieren im Alarmfall die Räumung eines Gebäudes. Jeder Helfer ist für einen zugewiesenen Räumungsabschnitt verantwortlich. Im Gefahrfall fordert er die Mitarbeiter auf, den Sammelplatz aufzusuchen. Er achtet darauf, dass keine unnötigen Gegenstände (z. B. Taschen) von den flüchtenden Personen mitgenommen werden. Befindet sich keine Person mehr in einem Raum, kennzeichnet der Evakuierungshelfer diesen entsprechend. Haben sich alle Mitarbeiter am Sammelplatz eingefunden, gibt er zur Dokumentation des Räumungsablaufes eine Vollzugsmeldung an den Sammelplatzleiter.
Die Ausbildung enthält neben der Theorie auch praktische Übungen, wie eine Begehung im Unternehmen und die Räumung einer Abteilung. Evakuierungshelfer im Betrieb sind kein Muss. Sie unterstützen Sie als Betreiber aber mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten maßgeblich dabei, Ihrer Pflicht zur kontrollierten Evakuierung nachzukommen.
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