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Inhouse-Schulungen Brandschutz

Mitarbeiter­unter­weisung im Bran­dschutz, Brand­schutz­helfer, Evakuierungshelfer

Für einen wirk­samen Brand­schutz in Ihrem Betrieb müssen Sie per Gesetz vor­beu­gende und ab­weh­rende Brand­schutz­maß­nah­men sicher­stellen. Dazu gehört auch das richtige Ver­hal­ten von Mit­ar­bei­tern im Brand­fall. Es kann über Leben und Tod ent­scheiden und Sach­schäden ver­meiden.

Egal ob Sie Brand­schutzhelfer oder Eva­ku­ie­rungs­helfer aus­bilden lassen möchten oder eine Brand­schutz­unter­wei­sung für Ihre Mit­arbeiter wünschen ... Nutzen Sie dafür die prak­ti­schen In­house-Schulungen von Minimax: Quali­fi­zierte Trainer der Minimax-Brand­schutz-Akademie kommen zu Ihnen ins Unternehmen. So ent­stehen keinerlei An­reise- oder Über­nach­tungs­kosten bzw. unnötigen Ausfallzeiten für Ihre Teilnehmer.


Mitarbeiterunterweisung im Brandschutz | Brandschutz­unterweisung

Brandschutz live erleben - auch bei Inhouse-Schulungen.
Brandschutz live erleben - auch bei Inhouse-Schulungen.

Voraussetzung für das richtige Verhalten im Brandfall ist, dass jeder Ihrer Mit­ar­beiter über die Brand­ge­fahren in Ihrem Betrieb unter­rich­tet ist und weiß, wo sich Lösch­einrich­tungen (z. B. Feuer­löscher) be­fin­den und wie er diese schnell und gezielt ein­setzt.

Er muss wissen, welche Schritte in welcher Reihen­folge im Not­fall ein­zu­lei­ten sind und eben­so Flucht­wege und Not­ruf­num­mern kennen. Zu­gleich sollte die Beleg­schaft für Gefah­ren­quellen sensi­bili­siert sein und dazu bei­tragen, solche zu melden oder – so­fern möglich – selbst zu be­heben. Genau dazu dient die – ver­pflich­tende – Unter­wei­sung im Brand­schutz.

Inhalt, Häufigkeit und gesetzliche Grundlagen zur Brandschutzunterweisung finden sie hier.


Jetzt individuelles ANGEBOT anfordern! Minimax-Brandschutz-Akademie: +49 (0) 7125 / 154-125 | brandschutz-akademie@minimax.de

Brandschutzhelferausbildung

Brandschutzhelfer wissen im Brandfall, was zu tun ist.
Brandschutzhelfer wissen im Brandfall, was zu tun ist.

Ein Brandschutzhelfer ist mit dem Ver­halten im Brand­fall ge­übt und mit der be­trieb­li­chen Brand­schutz­orga­ni­sa­tion ver­traut. Er weiß genau, was zu tun ist. So leitet er Erst­maß­nahmen ein, um Per­sonen- und Sach­schäden ab­zu­wenden. Dazu gehört, dass er den Brand meldet, den Ent­ste­hungs­brand be­kämpft oder auch die Flucht und Rettung von Kollegen und Be­suchern unter­stützt.

Ohne solch aus­ge­bil­dete Per­sonen können Sie Ihrer Be­trei­ber­pflicht nicht nach­kommen. Daher schreibt die Arbeits­stät­ten­regel ASR A2.2 „Maß­nahmen gegen Brände“ auch vor, dass Sie mind. 5 % Ihrer Be­schäf­tigten als Brand­schutz­helfer ein­setzen müssen – egal wie groß Ihr Unter­nehmen ist. Brand­schutz­helfer sind für jedes Unter­neh­men ein Muss.

Mehr zu Definition, Vorschriften, Anzahl, Benennung, Ausbildungsdauer und Auffrischung finden Sie hier.


Jetzt individuelles ANGEBOT anfordern! Minimax-Brandschutz-Akademie: +49 (0) 7125 / 154-125 | brandschutz-akademie@minimax.de

Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer und Mitarbeiter am Sammelplatz
Evakuierungshelfer und Mitarbeiter am Sammelplatz

Evakuierungshelfer veranlassen, unter­stützen und kon­trol­lieren im Alarm­fall die Räu­mung eines Ge­bäudes. Jeder Helfer ist für einen zu­ge­wie­senen Räu­mungs­ab­schnitt ver­ant­wort­lich. Im Gefahr­fall fordert er die Mit­arbeiter auf, den Sammel­platz auf­zu­suchen. Er achtet darauf, dass keine un­nö­tigen Gegen­stände (z. B. Taschen) von den flüch­tenden Personen mit­ge­nommen werden. Befindet sich keine Person mehr in einem Raum, kenn­zeich­net der Eva­ku­ie­rungs­helfer diesen ent­spre­chend. Haben sich alle Mit­ar­bei­ter am Sammel­platz ein­ge­funden, gibt er zur Doku­men­­tation des Räu­mungs­ab­laufes eine Voll­zugs­mel­dung an den Sammel­platz­leiter.

Die Aus­bildung enthält neben der Theorie auch prak­tische Übungen, wie eine Be­ge­hung im Unter­nehmen und die Räu­mung einer Abteilung. Eva­ku­ie­rungs­helfer im Be­trieb sind kein Muss. Sie unter­stüt­zen Sie als Be­trei­ber aber mit ihrem Wissen und ihren Fähig­keiten maß­ge­blich dabei, Ihrer Pflicht zur kon­trol­lier­ten Eva­ku­ie­rung nach­zu­kommen.


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