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Wandhydranten vs. fahrbare Feuer­lösch­geräte (50 kg/l)

Wandhydrant oder Feuerlöschgerät?
links: Wandhydrant (Ausschnitt) – rechts: fahrbares Feuerlöschgerät

Ob in Betrieben oder Büros, in Fluren und Trep­pen­häusern von Schulen, Kranken­häusern, Ver­samm­lungs­stätten und allen anderen öffent­lichen Gebäu­den … überall sind sie vor­handen, aber im Normal­fall nimmt kaum jemand wirk­lich Notiz von ihnen. Dabei sind sie im Falle eines Brandes Lebens­retter: Wand­hydran­ten und Feuer­lösch­geräte.

Darf auch der Laie einen Wandhydranten benutzen?

Fast jedem ist klar, dass er im Brand­fall zu einem Feuer­löscher oder Feuer­lösch­gerät greifen darf – nein, muss. Denn nach den geltenden Brand­schutz­gesetzen ist jeder dazu ver­pflichtet, einen ent­stehenden Brand zu löschen (ohne sich selbst zu gefährden!) und die Feuer­wehr zu alar­mieren. Aber vielen ist nicht bewusst, dass auch der Wand­hy­drant von jedem bedient werden kann und soll, der im Brand­fall zur Stelle ist – um einen Ent­ste­hungs­brand zu stoppen und dadurch Schaden an Mensch und Gebäude abzuwenden.

Während die meisten Menschen Laien in Sachen Brand­schutz sind und daher häufig eine Hemm­schwelle über­winden müssen, um ein Feuer­lösch­gerät ein­zu­setzen, ist für sie der Griff zum Wand­hy­dranten im Ernst­fall so­gar eine Her­aus­for­derung, wenn nicht sogar eine Über­for­derung. Auch wenn die Variante mit form­stabilem Schlauch und Euro-Düse intuitiv und ähnlich wie ein Garten­schlauch zu bedienen ist, ist dem Laien die Nutzung eines Wand­hy­dran­ten als Selbst­hilfe­ein­rich­tung meist un­be­kannt.

Es ist daher zwingend er­for­derlich, sich mit dem Um­gang der unter­schied­lichen Lösch­geräte ver­traut zu machen – und zwar, bevor es brennt. Dazu dienen zum Beispiel betrieb­liche Brand­schutz­unter­wei­sungen mit Lösch­übungen. Solche Brand­schutz­unter­wei­sungen müssen für alle Mit­arbeiter jähr­lich erfolgen; ebenso ist die Aus­bildung von 5 % der Mit­arbeiter zu Brand­schutz­helfern vor­ge­schrieben. Die Aus­bildung dieser Helfer sollte alle drei bis fünf Jahre auf­ge­frischt werden.

Wandhydrant oder fahrbares Feuerlöschgerät –

Wandhydranten sind nicht nur für die Feuerwehr vorgesehen, sondern dienen auch zur SelbsthilfeWandhydranten d
Einbauschrank – Kombinationsmodell für Feuerlöscher

Wer leistet was?

Ob im Gebäude ein fahr­bares Feuer­lösch­gerät oder ein Wand­hy­drant ein­ge­setzt wird, ent­schei­det oft nicht der Betreiber selbst, da das Brand­schutz­kon­zept die Art des Schutzes vor­schreibt. Trotz­dem ist es wichtig zu wissen, welche unter­schied­lichen Ein­satz­mög­lich­keiten diese Geräte bieten und welche Vor- und Nach­teile sie auf­weisen.

Während der Wand­hy­drant eine nahezu uner­schöpf­liche Wasser­quelle dar­stellt und da­durch einen lang­fris­tigen Lösch­ein­satz er­mög­licht, können fahr­bare Lösch­ge­räte ledig­lich mit einem Volumen von 50 Kilo­gramm bzw. Litern auf­warten und daher einen Wand­hy­dran­ten nur bedingt ersetzen.

Fahrbahre Lösch­geräte haben jedoch einen anderen Vorteil: Mit der Wahl solch eines Gerätes steht gleich­zeitig die Wahl von spezi­ellen Lösch­mitteln zur Ver­fügung. So kann ein Feuer­lösch­gerät mit Lösch­mitteln in Form von Pulver, Wasser, wässriger Lösung, Schaum oder auch frost­sicherem Schaum gefüllt sein. Das Lösch­mittel lässt sich also wesent­lich gezielter auf das Brand­risiko zu­schneiden. Es gibt auch Wand­hy­dranten, die nicht nur mit reinem Wasser, sondern auch mit Zusätzen (z. B. Schaum­mittel) löschen (so­ge­nannte Anlagen mit Fremd­ein­speisung), jedoch kommen diese eher selten zum Ein­satz. Daher sind Wand­hy­dran­ten, die mit reinem Wasser löschen, nur zur Bekämp­fung von Bränden der Klasse A nach DIN EN 2 vor­ge­sehen (feste, glut­bildende Stoffe). 

Fahrbahre Feuer­lösch­geräte sind mobiler als Wand­hy­dran­ten und somit auch in weiteren Ab­schnitten als nur die Reich­weite eines Schlauchs ein­setz­bar. Mit einer Schlauch­länge von 5 bzw. 10 m bieten diese Lösch­geräte am Ein­satz­ort immer noch einen großen Bewegung­sradius.

Der Betrieb einer Wand­hy­dran­ten­anlage ist über die jähr­lichen Wartungen etwas teurer als der Betrieb von fahr­baren Lösch­geräten. Da aber Wand­hy­dran­ten je nach Bau­art auch von der Feuer­wehr für den pro­fes­sio­nellen Lösch­einsatz genutzt werden, ist die Wartung jedoch umso wichtiger, da sich die Feuer­wehr im Ein­satz­fall auf die Funk­tions­tüch­tig­keit der Anlage ver­lassen muss.

Mancher­orts ist das Ver­trauen in die Funk­tions­fähig­keit der Wand­hy­dran­ten­anlagen bei den Feuer­wehren in Zweifel geraten, da Betreiber oder auch Wartungs­firmen die Anlagen nicht immer korrekt instand gehalten haben. Die Auswahl des pro­fes­sio­nellen Wartungs­dienstes ist da­her von ent­schei­dender Bedeutung. Das gilt natürlich auch bei Feuer­löschern und fahr­baren Feuer­lösch­geräten, die zur Bekämpfung eines Ent­ste­hungs­brandes stets zu 100 % ein­satz­bereit sein müssen.

Sollte eine Wand­hy­dran­ten­anlage um­gebaut werden müssen (zum Beispiel wegen fehlender hygienischer Trennung), steht oft eine wirt­schaft­liche Ent­schei­dung an: Bei einigen wenigen Wand­hy­dran­ten kann es günstiger sein, diese durch einzelne fahr­bare oder mehrere trag­bare Feuer­löscher zu er­setzen. Dies muss jedoch unter Berück­sich­ti­gung des Brand­schutz­kon­zeptes und unter Ein­bin­dung der Behörden oder der Feuer­wehr geschehen, da das Schutz­ziel nicht herab­gesetzt werden darf.

Wie sind Wandhydranten und fahrbare Feuerlöschgeräte in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten berücksichtigt?

fahrbares Feuerlöschgerät (50 Liter)
fahrbares Feuerlöschgerät (50 Liter)

Nach der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ muss jeder Betrieb mit ausreichenden Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein (Grundausstattung). Die im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, die Brandgefährdung und die Grundfläche werden bei der Berechnung der nötigen „Löschmitteleinheiten“ (LE) zugrunde gelegt. Dies ist eine Hilfsgröße, die sicherstellen soll, dass ausreichend Löschhilfen zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes vorgehalten werden. Grundsätzlich werden hierfür tragbare Feuerlöscher eingesetzt. 

Wandhydranten können ebenfalls zur Erreichung der notwendigen Löschmitteleinheiten angerechnet werden – allerdings nicht allein. Mindestens zwei Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten müssen durch Feuerlöscher abgedeckt sein. Außerdem muss beim Einsatz eines Wandhydranten das Löschmittel Wasser auch geeignet sein.

Ein fahrbares Pulverfeuerlöschgerät mit 50 kg Löschmittel entspricht zwar in etwa einer Löschkraft von vier tragbaren Pulver-Feuerlöschern à 12 kg, dennoch erlaubt die ASR A2.2 keine Anrechnung dieser Geräte auf die Grundausstattung. Wenn es aber über die „normale Brandgefährdung“ (wie z. B. einer reinen Büroumgebung) hinausgeht und eine „erhöhte Brandgefährdung“ vorliegt, sind fahrbare Feuerlöschgeräte oft eine sinnvolle Ergänzung.

Für die Ermittlung der nötigen Löschmitteleinheiten gibt es spezielle Löschmitteleinheiten-Berechner, wie z. B. der Bedarfsermittler von Minimax. Hier werden u. a. auch die Begriffe „normale“ und „erhöhte“ Brandgefährdung erklärt und zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung beschrieben . Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung können dann sowohl Wandhydranten als auch fahrbare Löschgeräte in das individuelle Schutzkonzept eingebunden werden.

Welche baurechtlichen Bestimmungen müssen bei Wandhydranten berücksichtigt werden?

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts einhalten – insbesondere die des Brandschutzes. Der Wandhydrant ist durch das Brandschutzkonzept Bestandteil der baurechtlichen Auflage. Liegt kein Brandschutzkonzept vor, könnte es passieren, dass ein neues erstellt werden muss. Vorsicht ist also geboten, wenn vor so einer Neuerstellung Anlagen ein- oder umgebaut werden; das könnte bei einem erforderlichen Rückbau hohe Kosten verursachen.

Es gibt viele objektspezifische Richtlinien, die die Auswahl der Löschanlage vorschreiben. Nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie z. B. müssen Hochhäuser in jedem Geschoss nasse Steigleitungen mit Wandhydranten für die Feuerwehr aufweisen. Nur mit Zustimmung der Baubehörde kann auf Wandhydranten verzichtet werden, wenn stattdessen trockene Löschwasserleitungen installiert sind; also solche, die ausschließlich der Feuerwehr und nicht der Selbsthilfe dienen.

Was bedeutet „Wandhydrant Typ S“ und „Wandhydrant Typ F“?

Kennzeichnung für Wandhydrant Typ F und Typ S
Zusatzschilder für Wandhydranten mit formstabilem Schlauch

Wandhydranten Typ S dienen der Selbst­hilfe bei der Be­kämp­fung von Ent­ste­hungs­bränden. Für die Be­nut­zung sind keine spezi­ellen Fach­kennt­nisse er­for­der­lich. Der Schlauch in diesen Anlagen muss aus form­stabilem Material be­stehen. Die ge­for­derte Wasser­menge beträgt 24 l/min bei einem ver­hält­nis­mäßig geringen Fließ­druck von 2 bar. Ein An­schluss von Feuer­wehr­schläuchen ist hier nicht möglich.

Wand­hy­dran­ten Typ F dagegen können so­wohl vom Laien zur Erst­brand­be­kämp­fung ein­ge­setzt als auch für den pro­fes­sionel­len Ein­satz durch die Feuer­wehr genutzt werden. Die Hand­habung ist wie beim Typ S, jedoch kann die Feuer­wehr bei Bedarf den Wand­hy­dran­ten­schlauch gegen ihre eigene Aus­rüstung aus­tauschen. Die An­schluss­leis­tung muss hier deut­lich höher aus­fallen als beim Typ S: Bei drei gleich­zeitig be­trie­benen Wand­hy­dran­ten muss sie in der Regel je 100 l/min (zu­sammen 18 m³/h) bei einem Fließ­druck von 3 bar be­tragen. Wand­hy­dran­ten Typ F dürfen nicht direkt an das Trink­wasser­netz an­ge­schlossen sein, sondern über so­ge­nannte Lösch­wasser­leitungen „nass“ oder „trocken“.

Neben diesen beiden Wand­hy­dran­ten­typen gibt es noch den Wand­hy­dran­ten für geschultes Personal. Die Aus­rüstung ähnelt der, wie sie die Feuer­wehr ver­wendet. Diese Wand­hy­dran­ten sind mit einem speziellen Hin­weis­schild „Wand­hydrant für geschultes Personal“ versehen und sollten in der Tat nur von Personen benutzt werden, die in der Hand­habung dieser Lösch­anlage geübt sind.

Fazit

Der Wandhydrant trumpft mit dem Vorteil einer beinahe unerschöpflichen Wasserquelle und erlaubt daher lange Löscheinsätze. Mit dem Wasser als Löschmittel eignet er sich zwar nur zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse A; dieser Typ stellt aber auch das in den meisten Fällen auftretende Brandrisiko dar. Wandhydranten sind zwar zur Selbsthilfe geeignet und an sich ähnlich zu bedienen wie ein Gartenschlauch; der Umgang sollte jedoch geschult sein, um im Brandfall bei dem Laien Unsicherheit und Überforderung weitestgehend zu reduzieren. Wie bei allen brandschutztechnischen Einrichtungen ist eine regelmäßige, professionelle Wartung unabdingbar, um die Funktionstüchtigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Fahrbare Feuerlöschgeräte haben meist ein Volumen von 50 kg bzw. Litern und bieten daher keinen so langen Löscheinsatz wie Wandhydranten. Sie sind jedoch mobil und damit in weitere Abschnitte einsetzbar als ein Wandhydrant. Sie werden mit unterschiedlichen, speziellen Löschmitteln angeboten, so dass sie gut auf das Brandrisiko ausgewählt werden können. Auch der Umgang mit den fahrbaren Feuerlöschgeräten muss geschult sein, um im Brandfall den schnellen und sicheren Einsatz zu gewährleisten.


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Brandklasse A

Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

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