Wandhydranten vs. fahrbare Feuerlöschgeräte (50 kg/l)
Ob in Betrieben oder Büros, in Fluren und Treppenhäusern von Schulen, Krankenhäusern, Versammlungsstätten und allen anderen öffentlichen Gebäuden … überall sind sie vorhanden, aber im Normalfall nimmt kaum jemand wirklich Notiz von ihnen. Dabei sind sie im Falle eines Brandes Lebensretter: Wandhydranten und Feuerlöschgeräte.
Darf auch der Laie einen Wandhydranten benutzen?
Fast jedem ist klar, dass er im Brandfall zu einem Feuerlöscher oder Feuerlöschgerät greifen darf – nein, muss. Denn nach den geltenden Brandschutzgesetzen ist jeder dazu verpflichtet, einen entstehenden Brand zu löschen (ohne sich selbst zu gefährden!) und die Feuerwehr zu alarmieren. Aber vielen ist nicht bewusst, dass auch der Wandhydrant von jedem bedient werden kann und soll, der im Brandfall zur Stelle ist – um einen Entstehungsbrand zu stoppen und dadurch Schaden an Mensch und Gebäude abzuwenden.
Während die meisten Menschen Laien in Sachen Brandschutz sind und daher häufig eine Hemmschwelle überwinden müssen, um ein Feuerlöschgerät einzusetzen, ist für sie der Griff zum Wandhydranten im Ernstfall sogar eine Herausforderung, wenn nicht sogar eine Überforderung. Auch wenn die Variante mit formstabilem Schlauch und Euro-Düse intuitiv und ähnlich wie ein Gartenschlauch zu bedienen ist, ist dem Laien die Nutzung eines Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung meist unbekannt.
Es ist daher zwingend erforderlich, sich mit dem Umgang der unterschiedlichen Löschgeräte vertraut zu machen – und zwar, bevor es brennt. Dazu dienen zum Beispiel betriebliche Brandschutzunterweisungen mit Löschübungen. Solche Brandschutzunterweisungen müssen für alle Mitarbeiter jährlich erfolgen; ebenso ist die Ausbildung von 5 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern vorgeschrieben. Die Ausbildung dieser Helfer sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Wandhydrant oder fahrbares Feuerlöschgerät –
Wer leistet was?
Ob im Gebäude ein fahrbares Feuerlöschgerät oder ein Wandhydrant eingesetzt wird, entscheidet oft nicht der Betreiber selbst, da das Brandschutzkonzept die Art des Schutzes vorschreibt. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, welche unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten diese Geräte bieten und welche Vor- und Nachteile sie aufweisen.
Während der Wandhydrant eine nahezu unerschöpfliche Wasserquelle darstellt und dadurch einen langfristigen Löscheinsatz ermöglicht, können fahrbare Löschgeräte lediglich mit einem Volumen von 50 Kilogramm bzw. Litern aufwarten und daher einen Wandhydranten nur bedingt ersetzen.
Fahrbahre Löschgeräte haben jedoch einen anderen Vorteil: Mit der Wahl solch eines Gerätes steht gleichzeitig die Wahl von speziellen Löschmitteln zur Verfügung. So kann ein Feuerlöschgerät mit Löschmitteln in Form von Pulver, Wasser, wässriger Lösung, Schaum oder auch frostsicherem Schaum gefüllt sein. Das Löschmittel lässt sich also wesentlich gezielter auf das Brandrisiko zuschneiden. Es gibt auch Wandhydranten, die nicht nur mit reinem Wasser, sondern auch mit Zusätzen (z. B. Schaummittel) löschen (sogenannte Anlagen mit Fremdeinspeisung), jedoch kommen diese eher selten zum Einsatz. Daher sind Wandhydranten, die mit reinem Wasser löschen, nur zur Bekämpfung von Bränden der Klasse A nach DIN EN 2 vorgesehen (feste, glutbildende Stoffe).
Fahrbahre Feuerlöschgeräte sind mobiler als Wandhydranten und somit auch in weiteren Abschnitten als nur die Reichweite eines Schlauchs einsetzbar. Mit einer Schlauchlänge von 5 bzw. 10 m bieten diese Löschgeräte am Einsatzort immer noch einen großen Bewegungsradius.
Der Betrieb einer Wandhydrantenanlage ist über die jährlichen Wartungen etwas teurer als der Betrieb von fahrbaren Löschgeräten. Da aber Wandhydranten je nach Bauart auch von der Feuerwehr für den professionellen Löscheinsatz genutzt werden, ist die Wartung jedoch umso wichtiger, da sich die Feuerwehr im Einsatzfall auf die Funktionstüchtigkeit der Anlage verlassen muss.
Mancherorts ist das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Wandhydrantenanlagen bei den Feuerwehren in Zweifel geraten, da Betreiber oder auch Wartungsfirmen die Anlagen nicht immer korrekt instand gehalten haben. Die Auswahl des professionellen Wartungsdienstes ist daher von entscheidender Bedeutung. Das gilt natürlich auch bei Feuerlöschern und fahrbaren Feuerlöschgeräten, die zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes stets zu 100 % einsatzbereit sein müssen.
Sollte eine Wandhydrantenanlage umgebaut werden müssen (zum Beispiel wegen fehlender hygienischer Trennung), steht oft eine wirtschaftliche Entscheidung an: Bei einigen wenigen Wandhydranten kann es günstiger sein, diese durch einzelne fahrbare oder mehrere tragbare Feuerlöscher zu ersetzen. Dies muss jedoch unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes und unter Einbindung der Behörden oder der Feuerwehr geschehen, da das Schutzziel nicht herabgesetzt werden darf.
Wie sind Wandhydranten und fahrbare Feuerlöschgeräte in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten berücksichtigt?
Nach der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ muss jeder Betrieb mit ausreichenden Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein (Grundausstattung). Die im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, die Brandgefährdung und die Grundfläche werden bei der Berechnung der nötigen „Löschmitteleinheiten“ (LE) zugrunde gelegt. Dies ist eine Hilfsgröße, die sicherstellen soll, dass ausreichend Löschhilfen zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes vorgehalten werden. Grundsätzlich werden hierfür tragbare Feuerlöscher eingesetzt.
Wandhydranten können ebenfalls zur Erreichung der notwendigen Löschmitteleinheiten angerechnet werden – allerdings nicht allein. Mindestens zwei Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten müssen durch Feuerlöscher abgedeckt sein. Außerdem muss beim Einsatz eines Wandhydranten das Löschmittel Wasser auch geeignet sein.
Ein fahrbares Pulverfeuerlöschgerät mit 50 kg Löschmittel entspricht zwar in etwa einer Löschkraft von vier tragbaren Pulver-Feuerlöschern à 12 kg, dennoch erlaubt die ASR A2.2 keine Anrechnung dieser Geräte auf die Grundausstattung. Wenn es aber über die „normale Brandgefährdung“ (wie z. B. einer reinen Büroumgebung) hinausgeht und eine „erhöhte Brandgefährdung“ vorliegt, sind fahrbare Feuerlöschgeräte oft eine sinnvolle Ergänzung.
Für die Ermittlung der nötigen Löschmitteleinheiten gibt es spezielle Löschmitteleinheiten-Berechner, wie z. B. der Bedarfsermittler von Minimax. Hier werden u. a. auch die Begriffe „normale“ und „erhöhte“ Brandgefährdung erklärt und zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung beschrieben . Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung können dann sowohl Wandhydranten als auch fahrbare Löschgeräte in das individuelle Schutzkonzept eingebunden werden.
Welche baurechtlichen Bestimmungen müssen bei Wandhydranten berücksichtigt werden?
Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts einhalten – insbesondere die des Brandschutzes. Der Wandhydrant ist durch das Brandschutzkonzept Bestandteil der baurechtlichen Auflage. Liegt kein Brandschutzkonzept vor, könnte es passieren, dass ein neues erstellt werden muss. Vorsicht ist also geboten, wenn vor so einer Neuerstellung Anlagen ein- oder umgebaut werden; das könnte bei einem erforderlichen Rückbau hohe Kosten verursachen.
Es gibt viele objektspezifische Richtlinien, die die Auswahl der Löschanlage vorschreiben. Nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie z. B. müssen Hochhäuser in jedem Geschoss nasse Steigleitungen mit Wandhydranten für die Feuerwehr aufweisen. Nur mit Zustimmung der Baubehörde kann auf Wandhydranten verzichtet werden, wenn stattdessen trockene Löschwasserleitungen installiert sind; also solche, die ausschließlich der Feuerwehr und nicht der Selbsthilfe dienen.
Was bedeutet „Wandhydrant Typ S“ und „Wandhydrant Typ F“?
Wandhydranten Typ S dienen der Selbsthilfe bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Für die Benutzung sind keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich. Der Schlauch in diesen Anlagen muss aus formstabilem Material bestehen. Die geforderte Wassermenge beträgt 24 l/min bei einem verhältnismäßig geringen Fließdruck von 2 bar. Ein Anschluss von Feuerwehrschläuchen ist hier nicht möglich.
Wandhydranten Typ F dagegen können sowohl vom Laien zur Erstbrandbekämpfung eingesetzt als auch für den professionellen Einsatz durch die Feuerwehr genutzt werden. Die Handhabung ist wie beim Typ S, jedoch kann die Feuerwehr bei Bedarf den Wandhydrantenschlauch gegen ihre eigene Ausrüstung austauschen. Die Anschlussleistung muss hier deutlich höher ausfallen als beim Typ S: Bei drei gleichzeitig betriebenen Wandhydranten muss sie in der Regel je 100 l/min (zusammen 18 m³/h) bei einem Fließdruck von 3 bar betragen. Wandhydranten Typ F dürfen nicht direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen sein, sondern über sogenannte Löschwasserleitungen „nass“ oder „trocken“.
Neben diesen beiden Wandhydrantentypen gibt es noch den Wandhydranten für geschultes Personal. Die Ausrüstung ähnelt der, wie sie die Feuerwehr verwendet. Diese Wandhydranten sind mit einem speziellen Hinweisschild „Wandhydrant für geschultes Personal“ versehen und sollten in der Tat nur von Personen benutzt werden, die in der Handhabung dieser Löschanlage geübt sind.
Fazit
Der Wandhydrant trumpft mit dem Vorteil einer beinahe unerschöpflichen Wasserquelle und erlaubt daher lange Löscheinsätze. Mit dem Wasser als Löschmittel eignet er sich zwar nur zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse A; dieser Typ stellt aber auch das in den meisten Fällen auftretende Brandrisiko dar. Wandhydranten sind zwar zur Selbsthilfe geeignet und an sich ähnlich zu bedienen wie ein Gartenschlauch; der Umgang sollte jedoch geschult sein, um im Brandfall bei dem Laien Unsicherheit und Überforderung weitestgehend zu reduzieren. Wie bei allen brandschutztechnischen Einrichtungen ist eine regelmäßige, professionelle Wartung unabdingbar, um die Funktionstüchtigkeit dauerhaft sicherzustellen.
Fahrbare Feuerlöschgeräte haben meist ein Volumen von 50 kg bzw. Litern und bieten daher keinen so langen Löscheinsatz wie Wandhydranten. Sie sind jedoch mobil und damit in weitere Abschnitte einsetzbar als ein Wandhydrant. Sie werden mit unterschiedlichen, speziellen Löschmitteln angeboten, so dass sie gut auf das Brandrisiko ausgewählt werden können. Auch der Umgang mit den fahrbaren Feuerlöschgeräten muss geschult sein, um im Brandfall den schnellen und sicheren Einsatz zu gewährleisten.
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Brandklasse A
Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen