Durchsturzschutz für Lichtkuppeln und Lichtbänder
Als Betreiber eines Gebäudes sind Sie für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich und haftbar für mögliche Gefahren und Schäden. Arbeiten auf Dächern (Inspektion, Wartung oder Reparatur von Anlagen oder Reinigung von Dachabläufen) bergen ein hohes Unfallrisiko – nicht nur durch die Gefahr des Absturzes vom Dach, sondern ebenso durch nicht tragende Dachflächen wie Lichtkuppeln und Lichtbänder.
Lichtkuppeln und Lichtbänder, die konstruktiv nicht durchtrittsicher sind, müssen daher mit Sicherheitssystemen ausgestattet sein, die ein Durchstürzen oder Abstürzen von Personen verhindern. Der Durchsturzschutz von Minimax ist ein solches von der Berufsgenossenschaft geprüftes und zertifiziertes permanentes Sicherheitssystem.
Der Minimax-Durchsturzschutz gehört zu den kollektiven Sicherungsmaßnahmen; also solche, von denen alle am Bau Beteiligten profitieren. Berufsgenossenschaften geben bei allen Sicherungsmaßnahmen den kollektiven Maßnahmen den Vorzug vor den individuellen Maßnahmen.
Der Minimax-Durchsturzschutz eignet sich …
- für Lichtkuppeln und Lichtbänder mit und ohne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- für nahezu alle Fremd-Aufsetzkränze
- zur Montage unter dem Aufsetzkranz
- zur Montage im Lichtkuppelrahmen
- zur Nachrüstung im Aufsetz- oder Sanierungskranz
- zur Montage in der Rahmenkonstruktion der Lichtkuppel
- zur Montage in Lichtbandzargen
Produktbeschreibung
- robustes Gitter aus verzinktem Stahlblech
- schnelle und einfache Montage
- lieferbar auch als Kombination aus Einbruch- und Durchsturzschutz für Lichtkuppeln
- auf Wunsch in RAL-Standardfarben lieferbar
- hohe Lichtdurchlässigkeit
Zertifizierung
- geprüft und zertifiziert gemäß BG Bau (Richtlinie GS-Bau 18)
Ihre Vorteile
- Erfüllung Ihrer Betreiberpflicht zur Sicherheit auf dem Dach
- Ausschluss des Haftungsrisikos
- Reduzierung des hohen Gefährdungspotentials bei Wartungs- und Reparaturarbeiten
- permanente Sicherung der Dachfläche
- Erfüllung der DIN 4426 vom Januar 2017
- Erfüllung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.1
Wartung
- Wartung/Instandhaltung regelmäßig wiederkehrend alle 12 Monate, ggf. in Verbindung mit der RWA-Anlage
Geltende Normen und gesetzliche Regelungen
- Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände". Dort heißt es unter Punkt 4.2 "Dachoberlichter" (2): "Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."
- Auszug aus der DIN 4426 Fassung Januar 2017: „Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Lichtkuppeln und Lichtbändern sind Schutznetze, Gitter in oder unter den Öffnungen der Geräte vorzusehen.“
- Nach DIN 4426 und ASR A2.1 sind Lichtkuppeln, Lichtbänder und deren umgebenen Verkehrswege mit Zusatzmaßnahmen für dauerhafte Durchsturz-/Absturzsicherheit auszurüsten.
- Es drohen Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorschriften.
Sanierung und Modernisierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern
Unsere RWA-Experten sind Ihre kompetenten Ansprechpartner bei einer geplanten Sanierung oder Modernisierung Ihrer Lichtkuppeln und Lichtbänder. Ausführliche Informationen zur RWA-Sanierung und Modernisierung von Minimax finden Sie hier.
Kontakt
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