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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Durchsturzschutz für Lichtkuppeln und Lichtbänder

Als Betreiber eines Gebäudes sind Sie für die Sicher­heit auf dem Dach verantwortlich und haft­bar für mög­liche Gefahren und Schäden. Arbeiten auf Dächern (Inspektion, Wartung oder Reparatur von Anlagen oder Reinigung von Dach­abläufen) bergen ein hohes Unfall­risiko – nicht nur durch die Gefahr des Ab­sturzes vom Dach, sondern ebenso durch nicht tragende Dach­flächen wie Licht­kuppeln und Licht­bänder.

Licht­kuppeln und Licht­bänder, die konstruktiv nicht durch­tritt­sicher sind, müssen daher mit Sicher­heits­systemen aus­ge­stattet sein, die ein Durch­stürzen oder Ab­stürzen von Personen ver­hindern. Der Durch­sturz­schutz von Minimax ist ein solches von der Berufs­genos­sen­schaft geprüftes und zerti­fi­ziertes perma­nentes Sicher­heits­system.

Der Minimax-Durch­sturz­schutz gehört zu den kollektiven Siche­rungs­maß­nahmen; also solche, von denen alle am Bau Beteiligten profi­tieren. Berufs­genos­sen­schaften geben bei allen Siche­rungs­maß­nahmen den kollektiven Maß­nahmen den Vor­zug vor den indi­vi­duellen Maß­nahmen.

Der Minimax-Durchsturzschutz eignet sich …

  • für Lichtkuppeln und Lichtbänder mit und ohne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • für nahezu alle Fremd-Aufsetzkränze
  • zur Montage unter dem Aufsetzkranz
  • zur Montage im Lichtkuppelrahmen
  • zur Nachrüstung im Aufsetz- oder Sanierungskranz
  • zur Montage in der Rahmenkonstruktion der Lichtkuppel
  • zur Montage in Lichtbandzargen

Produktbeschreibung

  • robustes Gitter aus verzinktem Stahlblech
  • schnelle und einfache Montage
  • lieferbar auch als Kombination aus Einbruch- und Durchsturzschutz für Lichtkuppeln
  • auf Wunsch in RAL-Standardfarben lieferbar
  • hohe Lichtdurchlässigkeit

Zertifizierung

  • geprüft und zertifiziert gemäß BG Bau (Richtlinie GS-Bau 18)

Ihre Vorteile

  • Erfüllung Ihrer Betreiberpflicht zur Sicherheit auf dem Dach
  • Ausschluss des Haftungsrisikos
  • Reduzierung des hohen Gefährdungspotentials bei Wartungs- und Reparaturarbeiten
  • permanente Sicherung der Dachfläche
  • Erfüllung der DIN 4426 vom Januar 2017
  • Erfüllung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.1

Wartung

  • Wartung/Instandhaltung regelmäßig wiederkehrend alle 12 Monate, ggf. in Verbindung mit der RWA-Anlage

Geltende Normen und gesetzliche Regelungen

  • Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände". Dort heißt es unter Punkt 4.2 "Dachoberlichter" (2): "Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."

  • Auszug aus der DIN 4426 Fassung Januar 2017: „Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Lichtkuppeln und Lichtbändern sind Schutznetze, Gitter in oder unter den Öffnungen der Geräte vorzusehen.“

  • Nach DIN 4426 und ASR A2.1 sind Lichtkuppeln, Lichtbänder und deren umgebenen Verkehrswege mit Zusatzmaßnahmen für dauerhafte Durchsturz-/Absturzsicherheit auszurüsten. 

  • Es drohen Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorschriften.

Sanierung und Modernisierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern

Unsere RWA-Experten sind Ihre kompetenten Ansprechpartner bei einer geplanten Sanierung oder Modernisierung Ihrer Lichtkuppeln und Lichtbänder. Ausführliche Informationen zur RWA-Sanierung und Modernisierung von Minimax finden Sie hier.

 

 

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Positive Kundenbewertungen der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten durch Minimax.
Weitere Zitate unserer Kunden lesen Sie unter "Kundenstimmen".

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