Kompetenz im Brandschutz

Habe ich genügend Feuerlöscher in meinem Betrieb?

Feuerlöscher sind im gewerb­lichen Bereich zwingend vor­ge­schrieben. Da es Feuer­löscher unter­schied­licher Größen gibt, mit ver­schie­de­nen Lösch­mitteln und unter­schied­lichen Lösch­leis­tun­gen, lässt sich über die An­zahl der Feuer­löscher nicht fest­stellen, wie viele Löscher im Betrieb vor­han­den sein müssen.

Eine Hilfs­größe er­mög­licht, die Leistungs­fähig­keit unter­schied­licher Feuer­löscher zu ver­gleichen und ein Gesamt­lösch­ver­mögen aller vor­han­denen Feuer­löscher zu er­mitteln: die Lösch­mittel­einheiten – kurz LE.

Die Menge der erforderlichen Feuerlöscher lässt sich nur über die Löschmitteleinheiten ermitteln.

Die Menge der erforderlichen Feuerlöscher lässt sich nur über die Löschmitteleinheiten ermitteln.


Je nach Grundfläche muss folgende Menge an Löschmitteleinheiten im Betrieb zur Verfügung stehen:

(bei normaler > Brandgefährung)
 

Grundfläche bis ...          Löschmitteleinheiten (LE)
            50 m2                6
          100 m2                9
          200 m2              12
          300 m2              15
          400 m2              18
          500 m2              21
          600 m2              24
          700 m2              27
          800 m2              30
          900 m2              33
       1.000 m2              36
   je weitere 250 m2             + 6

Wie ermittle ich die Löschmitteleinheiten eines Feuerlöschers?

Wie viele Lösch­­mittel­­einhei­ten ein Feuer­­löscher hat, lässt sich über das Rating der Brand­­klassen er­­mitteln, das auf jedem Feuer­­löscher an­­ge­­geben ist (z. B. 43A / 233B).

Suchen Sie diese An­­gaben in der unten auf­ge­führ­ten Tabelle, dann er­­hal­ten Sie dazu in der ersten Spalte die ermit­­tel­ten Lösch­­mittel­­ein­heiten des je­wei­­ligen Feuer­­löschers.

Zuordnung des Ratings zu Löschmitteleinheiten (LE)
LE   Brandklasse A   Brandklasse B
  1           5A          21B
  2           8A          34B
  3            -          55B
  4         13A          70B
  5            -          89B
  6         21A        113B
  9         27A        144B
10         34A            -
12         43A        183B
15         55A        233B

 

(Diese Werte [LE] können je Brandklasse addiert werden.)
 

Das Rating für jeweilige Brandklasse ist auf jedem Feuerlöscher angegeben (hier 42A, 233 B).

  • Ein Feuerlöscher mit dem Rating 55A verfügt also über 15 LE, ebenso ein Feuerlöscher mit dem Rating 233B.
  • Ist ein Feuerlöscher mit den Ratings 34 A, 183B ausgezeichnet, verfügt er für die Brandklasse A über 10 LE, für die Brandklasse B sogar über 12 LE.


Werden Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen im Betrieb bereitgestellt, so muss das Löschvermögen bzw. müssen die erforderlichen Löschmitteleinheiten für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein.

Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 LE verfügen (Abweichungen siehe ASR A2.2*, Kapitel 5.2).

Bei der Gesamtbewertung der Löschmitteleinheiten eines Feuerlöschers hat immer der niedrigere Wert Vorrang.

  • Hat ein Feuerlöscher die Ratings 43A (12 LE) und 183B (12 LE), hat er insgesamt 12 LE.
  • Hat ein Feuerlöscher die Ratings 43A (12 LE) und 233B (15 LE), hat er insgesamt auch nur 12 LE (nicht 15 LE!), da der niedrigere Wert ausschlaggebend ist.

Für die Brandklasse F erfolgt keine Umrechnung in Löschmitteleinheiten; das Löschvermögen ist aber auf dem Feuerlöscher vermerkt (z. B. 5F oder 40F). Für die Brandklassen C und D gibt es kein Rating; es wird lediglich die Eignung bestimmt.


Ausführliche Informationen zu Ratings und Löschmitteleinheiten inklusive Erklärvideo erhalten Sie über diesen Button:

Mehr zu Ratings und Löschmitteleinheiten

  

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* ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
 

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