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Brandschutz­unter­weisung | Mitarbeiter­unter­weisung | Unter­weisung im Brand­schutz

Löschübung im Rahmen der Brandschutzunterweisung, Mitarbeiterunterweisung bzw. Unterweisung im Brandschutz
Löschübung im Rahmen der Brandschutzunterweisung

Brandschutz­unter­weisung, Mitarbeiter­unter­weisung bzw. Unter­weisung im Brand­schutz – die unterschätze Prävention

Inhalt, Umfang, Häufigkeit und gesetzliche Grundlagen

Durchschnittlich alle 5 Minuten brennt es in Deutsch­land in einem Betrieb1. In der Regel bleiben Ihren Mit­arbeitern nur wenige Minuten, um einen Ent­ste­hungs­brand selbst zu löschen, danach kann sich meist niemand mehr dem Brand­herd ge­fahr­los nähern, da der Rauch zu dicht und die Hitze zu groß werden.

Im Brandfall zählt also jeder richtige Hand­griff – inner­halb von Se­kun­den. Sollte sich das Feuer doch aus­brei­ten, kann das richtige Ver­halten in dieser Situ­ation nicht nur Menschen­leben retten, sondern auch dem Ver­lust des Ge­bäudes und schlimm­sten­falls vieler Arbeits­plätze ent­gegen­wirken.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass jeder Ihrer Mit­ar­beiter über die Brand­ge­fahren in Ihrem Betrieb unter­rich­tet ist und weiß, wo sich Lösch­einrich­tungen (z. B. Feuer­löscher) be­fin­den und wie er diese schnell und gezielt ein­setzt. Er muss wissen, welche Schritte in welcher Reihen­folge im Not­fall ein­zu­lei­ten sind und eben­so Flucht­wege und Not­ruf­num­mern kennen. Zu­gleich sollte die Beleg­schaft für Gefah­ren­quellen sensi­bili­siert sein und dazu bei­tragen, solche zu melden oder – so­fern möglich – selbst zu be­heben. Genau dazu dient die – ver­pflich­tende – Unter­wei­sung im Brand­schutz. 


Was sind die Inhalte der Unterweisung?

Bei der Brandschutzunterweisung, Mitarbeiterunterweisung bzw. Unterweisung im Brandschutz lernen Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall verhalten sollten.
Bei der Brandschutzunterweisung lernen Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall verhalten sollten.

Im Rahmen der Brandschutzunterweisung sollten Ihre Mitarbeiter alles Notwendige erfahren über …

  • Brandgefahren (auch speziell in Ihrem Betriebsalltag)
    - Sensibilisierung für Gefahrenquellen
  • Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
    - innerbetriebliche Brandschutzordnung
    - Brandschutzordnungen Teil A, B und C
  • Verhalten im Brandfall
    - nach Brandschutzordnung Teil A
    - Evakuierung
    - ggf. Berücksichtigung Dritter (z. B. Patienten in Krankenhäusern, Bewohner in Altenheimen etc.)
  • Flucht- und Rettungswege (speziell in Ihrem Betrieb)
    - Verlauf der Flucht- und Rettungswege
    - Notausgänge
    - Sammelplätze
  • Brandursachen
    - Brandentstehung
    - Brandausbreitung
  • Brandklassen
    - A (Brände fester Stoffe, meist organischer Natur)
    - B ( Brände flüssige / flüssig werdender Stoffe)
    - C (Gasbrände)
    - D (Metallbrände)
    - F (Speiseöl- und Speisefettbrände)
  • Löschmittel, ihre Wirkungsweise und Brandklasseneignung
    • Wandhydranten Typ S / Typ F / für geschultes Personal
    • Feuerlöscher mit …
      - wässriger Lösung
      - Löschschaum (PFAS-haltig / PFAS-frei)
      - Löschpulver
      - Kohlendioxid
      - Fettbrandlöschmittel
  • Löschgeräte zur Brandbekämpfung
    - Feuerlöscher
    - Wandhydranten
    - Löschdecke
  • Standorte der Löschgeräte
  • Entstehungsbrandbekämpfung: Löschtechnik und Löschtaktik

Zudem sollten die Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen durch praktische Löschübungen an brennenden Objekten geschult werden.


Was muss bei der Art der Unterweisung beachtet werden?

Die Inhalte der Brandschutzunterweisung, Mitarbeiterunterweisung bzw. Unterweisung im Brandschutz sollten anschaulich und verständlich vermittel werden.
Die Inhalte der Unterweisung sollten anschaulich und verständlich vermittel werden.

Die Unter­weisung im Brand­schutz sollte an­schau­lich und in einer für jeden Mit­arbeiter ver­ständ­lichen Form und Sprache erfolgen. Zitate aus Gesetzen und Vor­schrif­ten helfen dabei wenig. Eine be­greif­liche Aus­drucks­weise mit mög­lichst wenig Fach­aus­drücken, statt­des­sen ver­an­schau­li­chen­des Bild- und Film­material sorgen dafür, dass die In­halte von allen gut auf­ge­nom­men werden, im Ge­dächt­nis bleiben und Ihre Beleg­schaft im Not­fall sicher­heits­be­wusst und um­sich­tig handelt.

Je nach Größe Ihres Unter­neh­mens kann es sinn­voll sein, vor oder nach der Unter­wei­sung einen Rund­gang durch Ihren Betrieb zu machen, bei dem z. B. Flucht- und Rettungs­wege, Not­aus­gänge und Lösch­ein­rich­tun­gen ge­zeigt werden.

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Nach der Brandschutzunterweisung, Mitarbeiterunterweisung bzw. Unterweisung im Brandschutz sollte beim Rundgang im Betrieb Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löscheinrichtungen gezeigt werden.
Beim Rundgang im Betrieb sollten Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löscheinrichtungen gezeigt werden.

In Betrieben, in denen mit Gefahr­stoffen um­ge­gan­gen wird, muss zu­dem eine Betriebs­an­wei­sung er­las­sen werden. Diese hat den Be­stim­mungen der Ge­fahr­stoff­ver­ord­nung zu ent­sprechen.

Die Aus­händi­gung aller brand­schutz­rele­van­ten Doku­mente (z. B. Flucht- und Rettungs­plan, Alarm­plan, Brand­schutz­ordnung, Betriebs­an­wei­sung) runden den theo­re­tischen Aus­bil­dungs­teil ab.

Wichtig ist eine ab­schlie­ßende prak­tische Unter­wei­sung im Um­gang mit den Lösch­ein­rich­tun­gen bzw. Feuer­löschern. Nur wer diese Ge­räte be­reits be­dient hat und mit der Hand­ha­bung ver­traut ist, kann sie im Ernst­fall sicher und effi­zient ein­setzen.

Die Durch­führung der Mit­arbeiter­­unter­­wei­­sung muss doku­mentiert werden (Inhalt der Unter­weisung, Datum, Unter­schrift des Unter­wei­sers und der Unter­wie­senen). So können Arbeit­geber die Er­fül­lung ihrer Be­trei­ber­pflicht stets nach­weisen.


Wer führt diese Brandschutzschulungen durch?

Brandschutzunterweisung, Mitarbeiterunterweisung bzw. Unterweisung im Brandschutz – z. B. durch externe Experten wie die Trainer der Minimax-Brandschutz-Akademie
Brandschutzunterweisung – z. B. durch externe Experten wie die Trainer der Minimax-Brandschutz-Akademie

Die Brandschutz­unter­weisung gehört zu den jähr­lichen Pflichten des Arbeit­gebers. Er muss sie je­doch nicht selbst durch­führen, sondern kann sie auch delegieren, z. B. an …

  • für die Brandschutz­unter­weisungen zu­stän­dige Führungs­kraft
  • interne oder externe Brand­schutz­beauf­tragte
  • Betriebs- oder Werk­feuer­wehr
  • externe Experten (z. B. aus einer Brand­schutz­akademie oder einem Brand­schutz­fach­betrieb)

Wann und wie oft muss im Brandschutz unterwiesen werden?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterweisen …

  • bevor der Beschäftigte seine Arbeit aufnimmt,
  • sobald sich der Tätigkeits­bereich des Mit­ar­bei­ters ändert und
  • zudem stets in ange­mes­senen Zeit­ab­stän­den, jedoch min­des­tens ein­mal im Jahr.2

Die Wiederholung einer Brand­schutz­unter­weisung ist ggf. vor Ab­lauf eines Jahres er­forder­lich, z. B. wenn es im Unter­nehmen ge­brannt hat oder zu einer Explo­sion kam; eben­so, wenn neue An­la­gen in Be­trieb ge­nom­men wurden oder sich die Nut­zung des Be­triebes bzw. Betriebs­be­reiches ge­ändert hat.


Wo finden die Ausbildungen statt?

Brandschutzunterweisung als Hybridschulung – zeitlich und örtlich flexible Ausbildung für den Theorieteil, praktische Unterweisung ganz in Ihrer Nähe
Unterweisung im Brandschutz als Hybridschulung – zeitlich und örtlich flexible Ausbildung für den Theorieteil; die praktische Unterweisung erfolgt ganz in Ihrer Nähe.

Minimax bietet viele ver­schie­dene Brand­schutz­schu­lungen an; als Präsenz­ver­an­stal­tungen an einem unserer Standorte oder als In­house-Schu­lungen direkt bei Ihnen vor Ort – da­runter auch die Brand­schutzunterweisung. Über folgenden Link er­hal­ten Sie aus­führ­liche In­for­ma­tionen zu den Minimax-Brand­schutz­schulungen und können uns für eine ge­wünschte In­house-Schulung direkt über das Kontaktformular an­sprechen.

Zudem bietet Minimax die Brand­schutzunterweisung auch als Hybrid­schulung an. Dabei er­­folgt der theo­­re­­tische Teil online. Die Hybrid-Aus­­bil­dung ist also an keine feste Zeit und keinen Ort ge­­bunden. Die Teil­­neh­mer können das Schulungs­­video mit den Unter­­richts­­ein­­hei­ten jeder­­zeit starten, stoppen und fort­­setzen, so wie es ihr Zeit­­plan er­laubt.


Wodurch unterscheiden sich Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?

  • Die Brandschutzunterweisung ...

    ist für alle Beschäftigten in einem Betrieb notwendig. Sie erstreckt sich auf die Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen und sind mindestens jährlich zu wiederholen.3 Dadurch sollen die Mitarbeiter sicher mit den Brandgefahren am Arbeitsplatz umgehen und sich im Brandfall richtig verhalten bzw. den Gefahrenbereich verlassen können. Hier geht es also um die Vermittlung von Kenntnissen der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen.
  • Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ...

    ist inhaltlich und dadurch auch zeitlich umfangreicher als die Brandschutzunterweisung. Sie richtet sich an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Brandschutzhelfer sollen sicher mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen und Entstehungsbrände löschen können. Zudem unterstützen sie die Kollegen beim selbstständigen Verlassen des Gebäudes im Brandfall. Hier geht es also um die Vermittlung von Kenntnissen der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzorganisation, der Brandbekämpfung und der Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen.   
  • Evakuierungshelfer ...

    veranlassen, unterstützen und kontrollieren im Falle eines Alarms die Räumung eines Gebäudes. Sie helfen den Personen, das Gebäude zu verlassen und die Sammelstelle aufzusuchen. Sie kennzeichnen die geräumten Räume und geben eine Vollzugsmeldung an den Sammelplatzleiter zur Dokumentation des Räumungsablaufes. Die Übernahme dieser Aufgaben erfolgt häufig im Rahmen einer Unterweisung ohne zeitliche Vorgaben.

Welche (gesetzlichen) Grundlagen greifen hier?

Die Unterweisung von Mitarbeitern ist in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken verankert:


________________
1 laut VDS Schadenverhütung GmbH
2 gemäß den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ – Punkt 7.2 „Unterweisung“
3 ArbStättV § 6 (3) + (4)
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