Brandschutzunterweisung | Mitarbeiterunterweisung | Unterweisung im Brandschutz
Brandschutzunterweisung, Mitarbeiterunterweisung bzw. Unterweisung im Brandschutz – die unterschätze Prävention
Inhalt, Umfang, Häufigkeit und gesetzliche Grundlagen
Durchschnittlich alle 5 Minuten brennt es in Deutschland in einem Betrieb1. In der Regel bleiben Ihren Mitarbeitern nur wenige Minuten, um einen Entstehungsbrand selbst zu löschen, danach kann sich meist niemand mehr dem Brandherd gefahrlos nähern, da der Rauch zu dicht und die Hitze zu groß werden.
Im Brandfall zählt also jeder richtige Handgriff – innerhalb von Sekunden. Sollte sich das Feuer doch ausbreiten, kann das richtige Verhalten in dieser Situation nicht nur Menschenleben retten, sondern auch dem Verlust des Gebäudes und schlimmstenfalls vieler Arbeitsplätze entgegenwirken.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass jeder Ihrer Mitarbeiter über die Brandgefahren in Ihrem Betrieb unterrichtet ist und weiß, wo sich Löscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) befinden und wie er diese schnell und gezielt einsetzt. Er muss wissen, welche Schritte in welcher Reihenfolge im Notfall einzuleiten sind und ebenso Fluchtwege und Notrufnummern kennen. Zugleich sollte die Belegschaft für Gefahrenquellen sensibilisiert sein und dazu beitragen, solche zu melden oder – sofern möglich – selbst zu beheben. Genau dazu dient die verpflichtende Unterweisung im Brandschutz.
Was sind die Inhalte der Unterweisung?
Im Rahmen der Brandschutzunterweisung sollten Ihre Mitarbeiter alles Notwendige erfahren über …
- Brandgefahren (auch speziell in Ihrem Betriebsalltag)
- Sensibilisierung für Gefahrenquellen - Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
- innerbetriebliche Brandschutzordnung
- Brandschutzordnungen Teil A, B und C - Verhalten im Brandfall
- nach Brandschutzordnung Teil A
- Evakuierung
- ggf. Berücksichtigung Dritter (z. B. Patienten in Krankenhäusern, Bewohner in Altenheimen etc.) - Flucht- und Rettungswege (speziell in Ihrem Betrieb)
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Notausgänge
- Sammelplätze - Brandursachen
- Brandentstehung
- Brandausbreitung - Brandklassen
- A (Brände fester Stoffe, meist organischer Natur)
- B ( Brände flüssige / flüssig werdender Stoffe)
- C (Gasbrände)
- D (Metallbrände)
- F (Speiseöl- und Speisefettbrände) - Löschmittel, ihre Wirkungsweise und Brandklasseneignung
- Wandhydranten Typ S / Typ F / für geschultes Personal
- Feuerlöscher mit …
- wässriger Lösung
- Löschschaum (PFAS-haltig / PFAS-frei)
- Löschpulver
- Kohlendioxid
- Fettbrandlöschmittel
- Löschgeräte zur Brandbekämpfung
- Feuerlöscher
- Wandhydranten
- Löschdecke - Standorte der Löschgeräte
- Entstehungsbrandbekämpfung: Löschtechnik und Löschtaktik
Zudem sollten die Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen durch praktische Löschübungen an brennenden Objekten geschult werden.
Was muss bei der Art der Unterweisung beachtet werden?
Die Unterweisung im Brandschutz sollte anschaulich und in einer für jeden Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache erfolgen. Zitate aus Gesetzen und Vorschriften helfen dabei wenig. Eine begreifliche Ausdrucksweise mit möglichst wenig Fachausdrücken, stattdessen veranschaulichendes Bild- und Filmmaterial sorgen dafür, dass die Inhalte von allen gut aufgenommen werden, im Gedächtnis bleiben und Ihre Belegschaft im Notfall sicherheitsbewusst und umsichtig handelt.
Je nach Größe Ihres Unternehmens kann es sinnvoll sein, vor oder nach der Unterweisung einen Rundgang durch Ihren Betrieb zu machen, bei dem z. B. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löscheinrichtungen gezeigt werden.
In Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, muss zudem eine Betriebsanweisung erlassen werden. Diese hat den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung zu entsprechen.
Die Aushändigung aller brandschutzrelevanten Dokumente (z. B. Flucht- und Rettungsplan, Alarmplan, Brandschutzordnung, Betriebsanweisung) runden den theoretischen Ausbildungsteil ab.
Eine abschließende praktische Unterweisung im Umgang mit den Löscheinrichtungen bzw. Feuerlöschern wird dringend empfohlen. Nur wer diese Geräte bereits bedient hat und mit der Handhabung vertraut ist, kann sie im Ernstfall sicher und effizient einsetzen.
Die Durchführung der Mitarbeiterunterweisung muss dokumentiert werden (Inhalt der Unterweisung, Datum, Unterschrift des Unterweisers und der Unterwiesenen). So können Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Betreiberpflicht stets nachweisen.
Wer führt diese Brandschutzschulungen durch?
Die Brandschutzunterweisung gehört zu den jährlichen Aufgaben des Arbeitgebers. Er muss sie jedoch nicht selbst durchführen, sondern kann sie auch delegieren, z. B. an …
- für die Brandschutzunterweisungen zuständige Führungskraft
- interne oder externe Brandschutzbeauftragte
- Betriebs- oder Werkfeuerwehr
- externe Experten (z. B. aus einer Brandschutzakademie oder einem Brandschutzfachbetrieb)
Wann und wie oft muss im Brandschutz unterwiesen werden?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterweisen …
- bevor der Beschäftigte seine Arbeit aufnimmt,
- sobald sich der Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters ändert und
- zudem stets in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal im Jahr.2
Die Wiederholung einer Brandschutzunterweisung ist ggf. vor Ablauf eines Jahres erforderlich, z. B. wenn es im Unternehmen gebrannt hat oder zu einer Explosion kam; ebenso, wenn neue Anlagen in Betrieb genommen wurden oder sich die Nutzung des Betriebes bzw. Betriebsbereiches geändert hat.
Wo finden die Ausbildungen statt?
Minimax bietet viele verschiedene Brandschutzschulungen an; als Präsenzveranstaltungen an einem unserer Standorte oder als Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort – darunter auch die Brandschutzunterweisung. Über folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Minimax-Brandschutzschulungen und können uns für eine gewünschte Inhouse-Schulung direkt über das Kontaktformular ansprechen.
Zudem bietet Minimax die Brandschutzunterweisung auch als Hybridschulung an. Dabei erfolgt der theoretische Teil online. Die Hybrid-Ausbildung ist also an keine feste Zeit und keinen Ort gebunden. Die Teilnehmer können das Schulungsvideo mit den Unterrichtseinheiten jederzeit starten, stoppen und fortsetzen, so wie es ihr Zeitplan erlaubt.
Wodurch unterscheiden sich Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?
- Die Brandschutzunterweisung ...
ist für alle Beschäftigten in einem Betrieb notwendig. Sie erstreckt sich auf die Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Die Unterweisungen sollten vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen und mindestens jährlich wiederholt werden.3 Dadurch sollen die Mitarbeiter sicher mit den Brandgefahren am Arbeitsplatz umgehen und sich im Brandfall richtig verhalten bzw. den Gefahrenbereich verlassen können. Hier geht es also um die Vermittlung von Kenntnissen der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen.
- Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ...
ist inhaltlich und dadurch auch zeitlich umfangreicher als die Brandschutzunterweisung. Sie richtet sich an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Brandschutzhelfer sollen sicher mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen und Entstehungsbrände löschen können. Zudem unterstützen sie die Kollegen beim selbstständigen Verlassen des Gebäudes im Brandfall. Hier geht es also um die Vermittlung von Kenntnissen der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzorganisation, der Brandbekämpfung und der Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen.
- Evakuierungshelfer ...
veranlassen, unterstützen und kontrollieren im Falle eines Alarms die Räumung eines Gebäudes. Sie helfen den Personen, das Gebäude zu verlassen und die Sammelstelle aufzusuchen. Sie kennzeichnen die geräumten Räume und geben eine Vollzugsmeldung an den Sammelplatzleiter zur Dokumentation des Räumungsablaufes. Die Übernahme dieser Aufgaben erfolgt häufig im Rahmen einer Unterweisung ohne zeitliche Vorgaben.
Welche (gesetzlichen) Grundlagen greifen hier?
Die Unterweisung von Mitarbeitern ist in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken verankert:
- Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG)
§ 9 ArbSchG – Besondere Gefahren
§ 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 12 ArbSchG – Unterweisung
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 6 ArbStättV – Unterweisung der Beschäftigten
- Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
(hier Punkt 7.2 „Unterweisung“)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
DGUV Information 211-005 – Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
________________
1 laut VDS Schadenverhütung GmbH
2 gemäß den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ – Punkt 7.2 „Unterweisung“
3 ArbStättV § 6 (3) + (4)
Aufgrund unserer flächendeckenden Präsenz ist immer einer unserer Mitarbeiter in Ihrer Nähe.
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