Zollerhebung auf Hochdruckstahlflaschen für CO2-/ Kohlendioxid-Feuerlöscher
Kundeninformation
06. August 2025
Am 05.08.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 der Europäischen Kommission veröffentlicht und tritt umgehend in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Entsprechend dieser Verordnung werden ab sofort erhebliche vorläufige Antidumpingzölle auf Hochdruckstahlflaschen aus China erhoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Produktion von Minimax-Kohlendioxid-Feuerlöschern, für die wir Leerbehälter importieren. Andere Minimax-Feuerlöschertypen sind nicht betroffen, da wir Behälter für Aufladefeuerlöscher seit Jahrzehnten selbst in unserem Werk in Bad Urach produzieren.
Wir bei der Minimax Mobile Services GmbH wurden von der Einführung der Zölle in dieser weitreichenden Form überrascht, da in der Ankündigung der Untersuchung im Dezember 2024 die Zolltarifnummern von Feuerlöschern nicht aufgeführt waren. Zu keinem Zeitpunkt wurden wir als Importeur, Verwender und Händler in diesem Prozess zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die von uns importierten Produkte spielen insgesamt eine untergeordnete Rolle in einem größeren Zollhandelsthema: Leere Feuerlöscherbehälter machen lediglich 2 % der Stahlflaschenimporte aus der VR China aus – offenbar zu wenig, um uns oder unsere Verbände anzuhören. Wir sind bemüht, aktiv auf die Entscheidung einzuwirken und eine Ausnahme der Zollerhebung für unsere Zulieferprodukte zu erreichen, was jedoch nicht kurzfristig zu erwarten ist.
In der Zwischenzeit sehen wir leider keine andere Möglichkeit, als die entstehenden Mehrkosten an unsere Kunden weiterzureichen.
Zum Hintergrund
Die Minimax-Feuerlöscher sind Qualitätsprodukte „made in Germany“: Lediglich die Hochdruck-Stahlflaschen für die tragbaren 2-kg- und 5-kg-CO2-Feuerlöscher mussten seit jeher zugekauft werden. Dafür gibt es mittlerweile keinen Hersteller mehr auf dem europäischen Markt, die Beschaffung erfolgt deshalb ausschließlich aus Fernost, konkret aus der Volksrepublik China.
Die Kennzeichnung, Befüllung und Endkontrolle der Kohlendioxid-Löscher erfolgt nach wie vor bei uns im Werk in Bad Urach, Baden-Württemberg, ebenso wie die Produktion aller Behälter für unsere qualitativ hochwertigen Aufladefeuerlöscher.
Auch wenn anzunehmen ist, dass die für Kohlendioxid-Feuerlöscher genutzten Typen von Stahlflaschen nicht das Ziel der Antidumpingverfahren waren, so sieht sich unsere gesamte Branche nun diesen für uns willkürlichen Verteuerungen gegenübergestellt. Die Zölle betragen je nach Lieferanten zwischen 63,2 % und 118 %, in unserem Fall 90,3 %.
Was bedeutet das für Sie als unsere Kunden?
Die Weiterbelastung der durch die Antidumpingzölle entstehenden Mehrkosten ist für uns leider unumgänglich. Dies erfolgt in transparenter Weise durch die Aufführung einer zusätzlichen Position in jedem betroffenen Auftrag bzw. jeder Rechnung.
Mehrkosten für CO2-Feuerlöscher (gültig ab sofort):
- 2-kg-CO2-Feuerlöscher: 29 € je Stück
- 5-kg-CO2-Feuerlöscher: 48 € je Stück
Wir bedauern diese Entwicklung und hoffen auf die baldige Aussetzung der aus unserer Sicht unberechtigten Antidumpingzölle für CO2-Feuerlöscher.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner bei der Minimax Mobile Services GmbH.
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