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Zollerhebung auf Hochdruckstahlflaschen für CO2-/ Kohlendioxid-Feuerlöscher

Kundeninformation

06. August 2025

Am 05.08.2025 wurde die Durch­führungsverordnung (EU) 2025/1711 der Euro­päischen Kommission ver­öffent­licht und tritt um­ge­hend in allen Mit­glieds­staaten in Kraft. Ent­spre­chend dieser Ver­ord­nung werden ab sofort er­heb­liche vor­läu­fige Anti­dumping­zölle auf Hoch­druck­stahl­flaschen aus China er­hoben. Dies hat auch Aus­wir­kungen auf die Pro­duk­tion von Minimax-Kohlen­dioxid-Feuer­löschern, für die wir Leer­be­hälter im­por­tieren. Andere Minimax-Feuer­löscher­typen sind nicht betroffen, da wir Behälter für Auf­lade­feuer­löscher seit Jahr­zehnten selbst in unserem Werk in Bad Urach produ­zieren.

Wir bei der Minimax Mobile Services GmbH wurden von der Ein­fü­hrung der Zölle in dieser weit­reichen­den Form über­rascht, da in der An­kün­di­gung der Unter­suchung im Dezember 2024 die Zoll­tarif­nummern von Feuer­löschern nicht auf­ge­führt waren. Zu keinem Zeit­punkt wurden wir als Im­por­teur, Ver­wender und Händler in diesem Prozess zu einer Stellung­nahme auf­ge­fordert. Die von uns impor­tierten Produkte spielen ins­ge­samt eine unter­ge­ord­nete Rolle in einem größeren Zoll­handels­thema: Leere Feuer­löscher­behälter machen ledig­lich 2 % der Stahl­flaschen­importe aus der VR China aus – offen­bar zu wenig, um uns oder unsere Ver­bände an­zu­hören. Wir sind bemüht, aktiv auf die Ent­schei­dung ein­zu­wirken und eine Aus­nahme der Zoll­erhe­bung für unsere Zu­liefer­pro­dukte zu er­reichen, was je­doch nicht kurz­fristig zu er­warten ist.


In der Zwischen­zeit sehen wir leider keine andere Mög­lich­keit, als die ent­ste­hen­den Mehr­kosten an unsere Kunden weiter­zu­reichen.


Zum Hintergrund

Die Minimax-Feuer­löscher sind Qualitäts­produkte „made in Germany“: Ledig­lich die Hoch­druck-Stahl­flaschen für die trag­baren 2-kg- und 5-kg-CO2-Feuer­löscher mussten seit je­her zu­ge­kauft werden. Dafür gibt es mittler­weile keinen Her­steller mehr auf dem euro­pä­ischen Markt, die Be­schaf­fung er­folgt des­halb aus­schließ­lich aus Fern­ost, kon­kret aus der Volks­re­pu­blik China.

Die Kennzeichnung, Befül­lung und End­kon­trolle der Kohlen­dioxid-Löscher erfolgt nach wie vor bei uns im Werk in Bad Urach, Baden-Württem­berg, eben­so wie die Pro­duk­tion aller Behälter für unsere quali­tativ hoch­wer­ti­gen Auf­lade­feuer­löscher.

Auch wenn an­zu­nehmen ist, dass die für Kohlen­dioxid-Feuer­löscher genutzten Typen von Stahl­flaschen nicht das Ziel der Anti­dumping­ver­fahren waren, so sieht sich unsere gesamte Branche nun diesen für uns will­kür­lichen Ver­teue­rungen gegen­über­ge­stellt. Die Zölle be­tra­gen je nach Liefe­ranten zwischen 63,2 % und 118 %, in unserem Fall 90,3 %.


Was bedeutet das für Sie als unsere Kunden?

Die Weiterbelastung der durch die Anti­dumping­zölle ent­ste­hen­den Mehr­kosten ist für uns leider un­um­gäng­lich. Dies er­folgt in trans­pa­renter Weise durch die Auf­füh­rung einer zu­sätz­lichen Position in jedem be­trof­fenen Auftrag bzw. jeder Rechnung.

Mehrkosten für CO2-Feuerlöscher (gültig ab sofort):

  • 2-kg-CO2-Feuerlöscher: 29 € je Stück
  • 5-kg-CO2-Feuerlöscher: 48 € je Stück

Wir bedauern diese Ent­wick­lung und hoffen auf die baldige Aus­setz­ung der aus unserer Sicht un­be­rech­tigten Anti­dumping­zölle für CO2-Feuer­löscher.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprech­partner bei der Minimax Mobile Services GmbH.

 


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