Kompetenz im Brandschutz

Brandschutzschulungen für Mitarbeiter

Pflicht oder Kür?

Brandschutz­unter­weisung, Brand­schutz­helfer, Evaku­ie­rungs­helfer … Was steckt hinter diesen Begriffen? Müssen Sie als Unter­nehmer unter­weisen – und wenn ja, wie oft? Müssen Sie Mit­arbeiter im Brand­schutz aus­bilden lassen – und wenn ja, wie viele?

Fakt ist: Als Arbeit­geber müssen Sie Maß­nahmen treffen, um die Erste Hilfe, Brand­be­kämp­fung und Evaku­ierung Ihrer Beschäftigten sicher­zu­stellen (> § 10 ArbSchG).
 

Unterschiedliche Brandschutzschulungen - einige sind Pflicht, andere dringend empfohlen

Unterschiedliche Brandschutzschulungen für Mitarbeiter

Welche Maß­nahmen sind ein Muss und welche nur eine Empfehlung?

Sollte in Ihrem Betrieb ein Feuer ausbrechen ... Wie viele Ihrer Mitarbeiter können die vor­han­denen Feuer­löscher oder Wand­hy­dranten in der auf­kommenden Panik spontan und sicher ein­setzen, wenn bisher keiner von ihnen solch ein Lösch­gerät je in der Hand gehabt oder bedient hat? Schlimmsten­falls ergreifen alle die Flucht und das Feuer breitet sich rasch aus.

Das verdeutlicht, warum dringend empfohlen wird, die prak­tische Unter­weisung in der Hand­habung von Feuer­­lösch­geräten und Wand­hy­dranten ein­mal im Jahr durch­zu­führen. Nur dann sind Ihre Mit­arbeiter in der Lage, diese Geräte im Brand­fall schnell und gezielt ein­zu­setzen und einen Ent­ste­hungs­brand zu löschen.

  • Die regel­mäßige praktische Brand­schutz­unter­wei­sung wird also dringend empfohlen und richtet sich an die gesamte Belegschaft.

     

ABER: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet ...

alle Mit­ar­bei­ter in Be­zug auf die Maß­nahmen zur Brand­ver­hütung und Ver­hal­tens­maß­nahmen im Brand­fall zu unter­weisen, ins­be­son­dere auf die Nut­zung der Flucht­wege und Not­aus­gänge (gem. > ArbStättV § 6, Abs. 3)!

Jährliche Wiederholungen stellen sicher, dass das Gelernte abrufbereit ist bzw. Löschgeräte im Brandfall sicher eingesetzt werden.

Jährliche Wiederholungen stellen sicher, dass das Gelernte ab­ruf­bereit ist bzw. Lösch­geräte im Brand­fall sicher ein­ge­setzt werden.

Die­jenigen, die in Ihrem Be­trieb spezielle Auf­gaben zur Brand­be­kämp­fung über­nommen haben (z. B. Brand­schutz­helfer), müssen zu­sätz­lich auch in der Be­die­nung Ihrer Feuer­lösch­ein­rich­tun­gen ge­schult sein. Diese verpflichtenden Unter­wei­sun­gen müssen min­des­tens ein­mal im Jahr erfolgen (gem. > ArbStättV § 6, Abs. 4).

Ein Brandschutz­helfer ist durch seine theoretische und praktische Aus­bil­dung mit dem Ver­halten im Brand­fall geübt und mit der betrieb­lichen Brand­schutz­orga­ni­sation ver­traut. Er weiß, was zu tun ist. So leitet er Erst­maß­nahmen ein, um Personen- und Sach­schäden ab­zu­wenden. Dazu gehört, dass er den Brand meldet, den Ent­ste­hungs­brand be­kämpft oder auch die Flucht und Rettung von Kollegen und Be­suchern unter­stützt.

Ohne solch aus­ge­bil­dete Per­sonen können Sie Ihrer Be­trei­ber­pflicht nicht nach­kommen. Daher schreibt die Ar­beits­­stätten­regel > ASR A2.2 „Maß­nahmen gegen Brände“ auch vor, dass Sie min­des­tens 5 % Ihrer Beschäf­tigten als Brand­schutz­helfer ein­setzen müssen – egal wie groß Ihr Unter­nehmen ist; selbst bei einem 2-Mann-Betrieb.

  • Brandschutzhelfer sind also für jedes Unter­nehmen ein Muss.
Ausgebildete Brandschutzhelfer müssen in jeden Betrieb stets zur Verfügung stehen.

Brandschutzhelfer sind ein Muss.

Ein Evakuierungs­helfer ver­an­lasst, unter­­stützt und kon­­trol­­liert im Falle eines Alarms die Räu­mung des Ge­bäudes. In der Regel wird dafür jedem Helfer ein eigener Räu­mungs­ab­schnitt zu­ge­ordnet. Er hilft den Per­sonen in diesem Be­reich, das Ge­bäude zu ver­lassen und die Sammel­stelle auf­zu­suchen, achtet da­rauf, dass keine un­nötigen Gegen­stände mit­ge­nommen und Auf­züge nicht benutzt werden, kon­trol­liert, ob tat­säch­lich alle das Ge­bäude ver­lassen und vieles mehr. Eva­ku­ie­rungs­helfer im Betrieb sind kein Muss.

  • Evakuie­rungs­helfer unter­stützen Sie als Betreiber aber mit ihrem Wissen und ihren Fähig­keiten maß­geb­lich dabei, Ihrer Pflicht zur kon­trol­lierten Evaku­ie­rung nach­zu­kommen.
Evakuierungshelfer unterstützen die kontrollierte Räumung eines Gebäudes.

Evakuierungshelfer unterstützen die kontrollierte Räumung eines Gebäudes.


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