Kompetenz im Brandschutz

Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer in Betrieben

Vorsorgen statt löschen

Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer aus dem eigenen Betrieb können im Ernstfall Leben retten. Noch besser ist es, mithilfe eines Brandschutzbeauftragten mit entsprechender Ausbildung diesen Ernstfall von vornherein zu verhindern.

Ein Fall aus der Praxis: Ein kunststoffverarbeitender Betrieb brennt in einem Gewerbegebiet in Süddeutschland lichterloh. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Feuerwehr werden alle Personen in Sicherheit gebracht, das Firmengebäude brennt jedoch vollständig aus. Die Experten vermuten, dass der Brand in einem Mülleimer entstand. – Eine kleine Unachtsamkeit verursachte Schäden in Millionenhöhe.

 

Besser als löschen: den Ernstfall durch ausgebildete Mitarbeiter von vornherein verhindern.

Besser als löschen: Ausgebildete Mitarbeiter verhindern von vornherein den Ernstfall.

Wären Mitarbeiter in Sachen Brand­vor­sorge ge­schult ge­we­sen oder hätte das Unter­nehmen gar einen Brand­schutz­beauf­trag­ten ge­habt, wäre es nie­mals zu einem Brand solchen Aus­maßes ge­kom­men. Die Schulung von Brand­schutz­beauf­trag­ten, Eva­ku­ie­rungs- und Brand­schutz­helfern im eigenen Be­trieb setzt an, be­vor es brenzlig wird: bei der Er­ken­nung und Ein­dämmung von Risiko­faktoren.


Wer macht was im Ernstfall?

Nachteile an solch ge­schul­ten Mit­ar­bei­tern gibt es nicht. Doch gerade die Kosten und der hohe Auf­wand sind Gründe da­für, dass viele Unter­nehmen vor einem ver­nünf­tigen Brand­schutz zurück­schrecken. „Die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter kostet Geld und der Gegen­wert zeigt sich nur im Ernst­fall – der hof­fent­lich nie ein­tritt“, ist eine Be­grün­dung, die oft ge­nannt wird. Auch ein anderes Argu­ment hört man sei­tens der Be­triebe häufig: „Bei uns hat es noch nie ge­brannt.“ Diese Recht­ferti­gung steht auf schwachen Beinen, denn pro Jahr gibt es in Deutsch­land etwa 400 Groß­brände. Die ent­ste­henden Schäden über­treffen die Kosten für einen ver­nünf­tigen Brand­schutz um ein Viel­faches. Die Wichtig­keit der ein­zel­nen Posten wird deut­lich, wenn man einen Blick auf deren Auf­gaben­bereiche wirft.

Die durch Brand entstandenen Schäden über­treffen häufig die Kosten für einen ver­nünf­tigen Brand­schutz um ein Viel­faches.

Die durch Brand entstandenen Schäden über­treffen häufig um ein Viel­faches die Kosten für einen ver­nünf­tigen Brand­schutz.

Evakuierungshelfer

Dies sind Mit­arbeiter des Unter­nehmens, die für die Orga­ni­sa­tion rund um eine Eva­ku­ie­rung zu­stän­dig sind. Ihre Auf­gabe um­fasst die Durch­füh­rung einer Eva­ku­ie­rung. Da­bei fordern Eva­ku­ie­rungs­helfer im Brand­fall alle Per­sonen in ihrer Ab­tei­lung oder auf ihrer Etage auf, das Ge­bäude über die ge­kenn­zeich­neten Flucht­wege zu ver­lassen. Außer­dem unter­stützen diese Mit­ar­beiter Per­sonen, die das Ge­bäude nicht selbst­ständig ver­lassen können. Ohne Eva­ku­ie­rungs­helfer be­steht die Gefahr, dass nicht alle Per­sonen das Ge­bäude auf dem schnell­sten Wege ver­lassen oder die Eva­ku­ie­rung un­nötig ver­zögert wird.

 

Brandschutzhelfer

Der Brand­schutz­helfer kann im Falle eines Feuers die zur Ver­fü­gung stehen­den Geräte effi­zient be­dienen und Ent­ste­hungs­brände eigen­stän­dig löschen. Hier­bei handelt es sich nicht selten um einen Schwel­brand, der bei­spiels­weise durch Defekte in elek­trischen Ge­räten aus­ge­löst werden kann. Zu den Auf­gaben des Brand­schutz­helfers ge­hören ins­be­son­dere die Brand­be­kämp­fung und Menschen­ret­tung im Ernst­fall, aber auch die Kon­trolle der Brand­schutz­ein­rich­tun­gen in seiner un­mittel­ba­ren Arbeits­um­gebung.

Die Aus­bil­dung zum Brand­schutz- und Eva­ku­ie­rungs­helfer wird meist in einem Tages­seminar an­ge­boten und sollte alle drei bis fünf Jahre auf­ge­frischt werden.
 

Ausführliche Infos zum Brandschutzhelfer
Brandschutzbeauftragter

Dieser ist in erster Linie dafür ver­ant­wort­lich, Brände zu ver­meiden. Er ist in allen Be­lan­gen des vor­beu­gen­den Brand­schutzes aus­ge­bildet. Gleich­zeitig unter­stützt und berät er den Arbeit­geber beim bau­lichen, anlagen­tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­rischen Brand­schutz. Der Brand­schutz­beauf­tragte nimmt eine be­son­dere Stel­lung im Betrieb ein: Er ist quasi der Vor­ge­setzte der Brand­schutz- und Eva­ku­ierungs­helfer und behält die über­ge­ord­nete Koordi­nation im Blick. Eine Aus­bil­dung zum Brand­schutz­beauf­tragten ist dem­ent­spre­chend um­fang­reicher. Vor­ge­schrie­ben sind ins­ge­samt 64 Unter­richts­ein­heiten à 45 Minuten. Zwei weitere Fort­bil­dungs­tage inner­halb von drei Jahren nach der Grund­aus­bil­dung sind Pflicht, an­sonsten ver­fällt die Be­rech­tigung. [Ausführliche Informationen zum Brandschutzbeauftragten (Vorgaben, Aufgaben, Bestellung, Ausbildung und Stellung im Betrieb) erhalten Sie hier!]

  • Der Brand in der süd­deut­schen Kunst­stoff-Fabrik macht es deut­lich: Durch eine Un­acht­sam­keit kann schnell eine Not­situ­ation ent­stehen – und zwar nicht nur für das bren­nende Ge­bäude. Durch den ent­flamm­ten Kunst­stoff ent­wickelte sich in kürzester Zeit ein dichter, beißender Qualm, der auch zu den be­nach­barten Büro­häusern und Lager­stätten des Gewerbe­gebiets zog. Auch hier stand niemand bereit, der über Eva­ku­ie­rungs­maß­nahmen oder gar Brand­schutz Bescheid wusste. So blieben alle im Gebäude und setzten sich großer Gefahr aus.

 

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Richtlinien und Normen

Die entscheidende Frage ist also: Wann und für wen machen Eva­ku­ie­rungs- und Brand­schutz­helfer oder sogar Brand­schutz­beauf­tragte Sinn und wann sind sie sogar ein Muss? Hier ist die Gesetzes­lage un­über­sicht­lich und gibt nur be­dingt Aus­kunft über die Pflichten zum Brand­schutz.

Wer seiner Pflicht nach­kommen möchte, muss sich durch ver­schie­dene Ver­ord­nungen kämpfen, die alle unter­schied­liche Schutz­ziele haben und auf­ein­ander aufbauen.

Die Grund­lage für den deutschen Arbeits­schutz liefert das Grund­gesetz. Darauf bauen alle weiteren Gesetze auf, mit denen die An­for­de­rungen an den Arbeits­schutz geregelt werden. Ergänzt wird es durch ver­schie­dene Fach­gesetze, so zum Beispiel das Arbeits­schutz­gesetz, das die grund­legenden Arbeits­schutz­pflichten des Arbeit­gebers regelt.

Wer seiner Pflicht nachkommen möchte, muss sich durch verschiedene Verordnungen kämpfen.

Wer seiner Pflicht nachkommen möchte, muss sich durch verschiedene Verordnungen kämpfen.

Doch Vorsicht: Zwar wird in § 10 des Arbeits­schutz­gesetzes gefordert, dass der Arbeit­geber Maß­nahmen zur Ersten Hilfe, zur Brand­bekämp­fung und Eva­ku­ie­rung der Beschäf­tigten zu treffen hat. Nur stellt diese Ver­ord­nung nicht detailliert dar, was genau gemacht werden muss. Der Arbeit­geber muss weitere Regel­werke her­bei­ziehen, um den An­for­de­rungen des Gesetzes gerecht zu werden. Dazu gehört auf der einen Seite die Arbeits­stätten­ver­ordnung, die wiede­rum kon­kre­ti­siert wird durch die "Tech­nischen Regeln für Arbeits­stätten" (ASR). Hier ist fest­gelegt, dass sich die Anzahl an benö­tigten Brand­schutz­helfern nach der Größe des Unter­nehmens und den Räum­lich­keiten richten muss. Als Richt­wert werden fünf Prozent der Beschäf­tigten angegeben.

Auf der anderen Seite stellt das Bau­recht eine Rechts­norm dar. Darin wird auf Länder­ebene klar fest­ge­schrieben, wann ein Brand­schutz­be­auf­tragter be­nannt werden muss. So hat der Betreiber eines Industrie­baus mit einer Summe der Grund­flächen von ins­gesamt mehr als 5.000 m² einen geeig­neten Brand­schutz­beauf­tragten zu bestellen. Auch Kranken­häuser oder größere Ver­kaufs­stätten fallen unter diese Regelung.

Zu guter Letzt sind die Regel­werke der Deut­schen Gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung (DGUV) ein fester Bestand­teil des betrieb­lichen Brand­schutzes. Neben den ver­bind­lichen DGUV-Vor­schriften werden Unter­nehmer durch Regeln, Infor­ma­tionen und Grund­sätze in der Wahr­nehmung ihrer Pflichten hin­sicht­lich Gesund­heits- und Brand­schutz unterstützt.

Das hat aber auch Vor­teile: Wenn Betriebe einen Brand­schutz­beauf­tragten an Bord haben und da­durch auch einen hohen Sicher­heits­standard beim Sach­wert­schutz er­reichen, belohnen Feuer­ver­siche­rungen das ge­gebenen­falls mit Prämien­nachlässen.

Wären Mitarbeiter in Sachen Brandvorsorge geschult gewesen, wäre es niemals zu einem Brand solchen Ausmaßes gekommen.

Geschultes Personal kann einen Entstehungsbrand souverän löschen.

Diese große Menge an schwer zu bezie­henden Infor­ma­tionen über­fordert gerade kleinere Betriebe häufig. Die Kritik: Viele Rege­lungen sind sehr detailliert und für eine kleine Anzahl von Mit­arbeitern schwer durch­führ­bar. Jeder Arbeit­geber sollte indi­vi­duell schauen, welcher Brand­schutz vor Ort Sinn ergibt und was man für die Sicher­heit von Leben und Firmen­besitz tun muss. Dazu benötigt der Betrieb aller­dings ein klares Konzept, das zum Beispiel ein externer Brand­schutz­experte liefern kann. Er wird vor Ort die Gegeben­heiten prüfen und kompetente Vorschläge machen.


Geschulte Mitarbeiter: Brandvorsorge und Helfer im Ernstfall

Betriebe, die sich in Sachen Brand­schutz neu auf­stellen möchten, fangen meist mit Hand­lösch­geräten an. Hier sind Feuer­löscher sehr gefragt. Doch im Ernst­fall bringt der beste Feuer­löscher nichts, wenn geschulte Mit­arbeiter für die Brand­bekämp­fung fehlen. Viele haben eine Hemm­schwelle, einen Feuer­löscher zum ersten Mal zu nutzen.  Sobald diese Scheu über­wunden ist, kann man zu­sammen üben, wie man das Gerät am besten einsetzt.

Im Ernstfall bringt der beste Feuerlöscher nichts, wenn geschulte Mitarbeiter für die Brandbekämpfung fehlen.

Im Ernstfall bringt der beste Feuerlöscher nichts, wenn geschulte Mitarbeiter für die Brandbekämpfung fehlen.

Nach der fundierten Grund­aus­bildung sollten regel­mäßig Fort­bildungen besucht werden, um das theo­re­tische und prak­tische Wissen aktuell zu halten. Wie wichtig das ist, zeigt ein Beispiel: Kaum jemand weiß, dass die Lösch­decke mittler­weile über­holt ist. Sie wurde für die Be­nut­zung auf Baum­woll­kleidung konzi­piert, heute besteht Klei­dung jedoch meist aus Kunst­fasern. Drückt man diese mit der Lösch­decke eng an den Körper, um die Flammen zu ersticken, schmelzen die Fasern. Die Folge sind noch schwerere Ver­bren­nungen. Moderne Feuer­löscher oder Hand­feuer­löscher er­weisen sich hier als deut­lich sinnvoller.

Doch dieses Wissen muss in vielen Unter­nehmen erst noch an­kommen. Auch das gehört zu den Auf­gaben des Brand­schutz­beauf­tragten: Den Status quo in Sachen Brand­schutz zu prüfen und Ver­bes­se­rungen vor­zu­schlagen. So kann durch den Ein­satz von enga­gierten Mit­ar­bei­tern der betriebs­eigene, indi­vi­du­elle Brand­schutz fort­während moderni­siert und optimiert werden.
 

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Fazit

Jeder Betrieb ist in der Pflicht, eine Gefähr­dungs­beur­tei­lung zu er­stellen. Dabei hilft es, sich an den ver­schie­denen An­for­de­rungen zu orien­tieren, die sich aus den Auf­gaben des Arbeits­schutzes, den Forde­rungen des Bau­rechts, den Vor­­gaben der gesetz­lichen Unfall­ver­siche­rung sowie des Feuer­ver­sicherers er­geben. Frei­ge­stellt ist den Unter­nehmen, ob sie mit internen oder externen Brand­schutz­beauf­tragten zu­sam­men­arbeiten.

Neben dem Brand­schutz­beauf­tragten bilden aus­ge­bi­ldete Brand­schutz- und Eva­ku­ie­rungs­helfer die Grund­pfeiler des orga­ni­sa­to­rischen betrieb­lichen Brand­schutzes. Unter­stützend sollte das Unter­nehmen aktuelle Geräte zur Brand­be­kämpfung, wie etwa trag­bare oder fahr­bare Feuer­löscher, bereit­stellen. Jähr­liche Schu­lungen und Fort­bil­dungen der Mit­arbeiter sind nicht nur ratsam, sondern unum­gänglich, um das Wissen zu festigen. Hier­für bietet die Minimax Mobile Services GmbH unter­schied­liche Schulungen und Trainings an.


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