Brandschutzordnung Teil A
Maßgeschneidert oder „von der Stange“?
Teil A der Brandschutzordnung finden Sie in allen Betrieben und öffentlichen Gebäuden als Aushang. Rot eingerahmt und mit Schlagworten und Symbolen versehen trägt sie deutlich die beiden Überschriften „Brände verhüten" und "Verhalten im Brandfall".
Hierbei handelt es sich um Verhaltensregeln im Brandfall, die sich an alle Personen richten, die sich im Gebäude aufhalten – Bewohner, Mitarbeiter, Besucher etc.
Sollte das Verhalten im Brandfall nicht stets gleich sein, so dass auch überall die gleiche Brandschutzordnung hängt? So einfach ist das nicht. Lesen hier, warum ...
Was gehört in die Brandschutzordnung Teil A?
Viele Betreiber glauben, es gäbe nur DIE Brandschutzordnung Teil A, und gehen davon aus, dass sie ihre Pflicht erfüllen, wenn sie eine Version – woher immer diese bezogen wurde – aushängen. Das birgt jedoch eine große Gefahr.
Sehr häufig sieht man Brandschutzordnungen, die nicht den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und dadurch die Sicherheit im Brandfall beeinträchtigen können.
Die Gliederung einer Brandschutzordnung (kurz: BSO) Teil A ist stets einheitlich und unterteilt das Verhalten im Brandfall in drei Schritte:
- Schritt 1: Ruhe bewahren / Brand melden,
- Schritt 2: In Sicherheit bringen,
- Schritt 3: Löschversuch unternehmen.
Gegebenheiten vor Ort beachten
Jeder dieser drei o. g. Schritte wird dabei genau definiert. Und hier müssen unbedingt die Gegebenheiten vor Ort einbezogen werden:
Sind neben einem Telefon für den Notruf 112 auch Handfeuermelder vorhanden, ist der Hinweis „Handfeuermelder betätigen“ unter Schritt 1 auf jeden Fall mit aufzuführen – ergänzt durch das Brandschutzzeichen F005 (s. Abb. 3).
Diese Anweisung ist wichtig, denn mit Betätigung des Handfeuermelders wird über die Brandmeldezentrale direkt die Feuerwehr oder eine 24 Stunden besetzte Stelle alarmiert. Der Hinweis entfällt, wenn die bauliche Anlage nicht über Handfeuermelder verfügt – damit durch den Brand in Panik geratene Personen nicht auch noch vergeblich nach einem Handfeuermelder suchen.
Ebenso verhält es sich bei Schritt 2: Die Aufforderung „Hausalarm betätigen“ z. B. gehört nur in die ausgehängte BSO, wenn tatsächlich ein Hausalarm vorhanden ist.
Und unter Schritt 3 sind die Hinweise „Löschschlauch benutzen“ oder „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung benutzen“ nur dann aufzuführen, wenn Wandhydranten oder spezielle Mittel zur Brandbekämpfung (z. B. Löschdecke) tatsächlich im Gebäude zur Verfügung stehen.
Zu diesen Hinweisen gehören dann auch die Brandschutzzeichen F002 bzw. F004 (s. Abb. 4).
Was ist außerdem zu beachten?
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Variablen sind bereits zehn verschiedenen Varianten einer Brandschutzordnung Teil A möglich. Zudem müsste die Anweisung unter Schritt 2 „Aufzug nicht benutzen“ überall dort entfallen, wo kein Aufzug existiert.
Grundlage hierfür ist die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Darin heißt es, dass als Inhalt der BSO Teil A die in dieser DIN aufgeführten Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen in der dort vorgegebenen Reihenfolge verwendet werden sollen. Nichtzutreffende Texte müssen entfallen. Gleichzeitig sind zusätzliche Texte, Schlagworte, graphische Symbole oder Sicherheitszeichen gemäß dieser Norm unzulässig.
So erstellte Brandschutzordnungen müssen ganz unten die Aufschrift „Brandschutzordnung nach DIN 14096“ tragen und mit dem Datum der Erstellung und bestenfalls mit dem Objektnamen gekennzeichnet sein. Die Anforderungen an Format, Schrift- und Symbolgrößen sowie Aufteilung und Anordnung sind ebenfalls in der DIN genau dargelegt.
Fazit
Die Brandschutzordnung Teil A muss in jedem gewerblichen oder öffentlichen Gebäude aushängen. Die Norm DIN 14096 sorgt für eine Erstellung nach einheitlichen Gesichtspunkten.
Um größtmögliche Sicherheit durch schnelles und richtiges Handeln im Brandfall zu gewährleisten, muss sie jedoch für jeden Betrieb und jedes Gebäude maßgeschneidert sein. Sie sollte in Abstimmung mit einer Fachfirma erstellt werden, die eine objektspezifische Anfertigung sicherstellt.
Die Brandschutzordnung muss stets aktuell sein und daher z. B. nach betrieblichen Änderungen ggf. angepasst werden.
Minimax ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihre Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C sowie für alle weiteren Sicherheitsgrafiken.
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Weitere Anforderungen an die Brandschutzordnung Teil A
Die Brandschutzordnung Teil A muss mindestens im Format A4 erstellt werden und einen 10 mm breiten, roten Rand aufweisen. Bei größerem Format müssen Rand, Schrift und Sicherheitskennzeichen proportional vergrößert sein.
Um eine Einheitlichkeit und gute Lesbarkeit zu gewährleisten, gibt die DIN 14096 die Schrift Akzidenz-Grotesk vor. Für die Überschrift ist eine Schrifthöhe von 10 mm einzuhalten, für Schlagwörter von 8 mm und für den Fließtext von 4 mm. Andere, ähnliche Schriften sind zulässig, müssen aber in gleicher Größe und Lesbarkeit sein.
Die Anordnung der Schlagwörter, Überschriften, Sicherheitszeichen und Textteile muss den Vorgaben der DIN 14096 entsprechen (Muster siehe Abb. 2 oben). Dabei müssen die Symbole mindestens 10 mm hoch sein.
Aushang
Die Brandschutzordnung ist so auszuhängen, dass sie leicht aufzufinden ist. Sie muss stets aktuell und einwandfrei lesbar sein, andernfalls ist sie zu aktualisieren bzw. zu ersetzen. Sollten fremdsprachige Texte erforderlich sein, dürfen diese nicht innerhalb der BSO Teil A aufgeführt werden. In dem Falle müssten analoge Aushänge in der fremden Sprache erstellt werden.
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