Brandschutzordnung Teil B
nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung Teil B ist ein Teil der umfassenden Brandschutzordnung (kurz: BSO), die aus den Teilen A, B und C besteht.
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter Ihres Betriebes (ohne besondere Brandschutzaufgaben), also an alle, die sich regelmäßig und meist auch länger im Gebäude aufhalten.
Hierin beschreiben Sie, wie in Ihrem Unternehmen ein Brand gemeldet wird, Flucht- und Rettungswege freigehalten werden, die Rauch- und Brandausbreitung verhindert wird und wie sich Ihre Mitarbeiter im Brandfall grundsätzlich verhalten sollen.
In welcher Form muss die BSO Teil B vorliegen?
Sie können Teil B ausgedruckt als Merkblatt oder Broschüre, aber auch als PDF herausgeben. Hierfür sind die Formate A4, A5 und A6 zulässig. Lassen Sie sich von jedem Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass er den Inhalt Ihrer Brandschutzordnung Teil B zur Kenntnis genommen hat.

Was muss die BSO Teil B beinhalten?
Die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ schreibt für Teil B folgende Inhalte vor, die in dieser Reihenfolge aufgeführt sein müssen:
a) Einleitung
b) Brandschutzordnung (Darstellung Teil A)
[Aushang]
c) Brandverhütung
d) Brand- und Rauchausbreitung
e) Flucht- und Rettungswege
f) Melde- und Löscheinrichtungen
g) Verhalten im Brandfall
h) Brand melden
i) Alarmsignale und Anweisungen beachten
j) in Sicherheit bringen
k) Löschversuch unternehmen
l) Besondere Verhaltensregeln
m) Anhang
Weitere Abschnitte sind nicht zulässig! Sollte ein Abschnitt nicht zutreffen, kann dieser aber entfallen.
Was verbirgt sich hinter den Abschnitten a) bis m)?
a) Einleitung
Hier führen Sie allgemeine Erläuterungen zur Brandschutzordnung auf, z. B. für wen sie gilt, dass regelmäßige Brandschutzunterweisungen durchgeführt werden, welche Brandschutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden etc.
Sie beschreiben den Geltungsbereich, also auf welchen genauen Standort sich die BSO bezieht. Ebenso wird hier beschrieben, ab wann die BSO in Kraft tritt (Datum und Unterschrift) und an welchen Personenkreis sie sich richtet (z. B. an jeden Mitarbeiter im Betrieb – ohne besondere Brandschutzaufgaben).
In diesem Abschnitt können Sie ebenso die in Ihrer Brandschutzordnung verwendeten Piktogramme abbilden und erläutern.

b) Brandschutzordnung
Die für Ihren Betrieb erstellte Brandschutzordnung Teil A (der Aushang) wird hier abgebildet.
c) Brandverhütung
Hierzu gehören Verbote im Zusammenhang mit (offenem) Feuer und Zündquellen sowie Rauchverbote, aber auch Sicherheitsvorschriften und Technische Regeln, die zum Beispiel bei feuergefährlichen Arbeiten, Explosionsgefahr, elektrischen und gasbetriebenen Geräten und anderen Brandgefahren beachtet werden müssen.
d) Brand- und Rauchausbreitung
In diesem Abschnitt geben Sie unter anderem wichtige Informationen zu Feuer- und Rauchschutzabschlüssen (z. B. kein Verkeilen von Brandschutztüren, Freihaltung der Schließbereiche von Türen und Toren, die sich im Brandfall automatisch schließen) und weisen auf gegebenenfalls vorhandene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen hin. Sie klären darüber auf, wie Gefahrstoffe oder brennbare Stoffe (auch Abfälle) sicher gelagert werden.

e) Flucht- und Rettungswege
Weisen Sie in diesem Abschnitt Ihre Mitarbeiter zum Beispiel darauf hin, dass Notausgänge sowie Flucht- und Rettungspläne stets freigehalten werden müssen und Fluchtpläne sowie Fluchtweg- und Sicherheitskennzeichnungen nicht verdeckt oder entfernt werden dürfen. Sie beschreiben, woran Ihre Mitarbeiter die Flucht- und Rettungswege erkennen und wo die Lage und Anzahl der Rettungswege beschrieben sind. In diesem Abschnitt geben Sie auch Hinweise zur Sammelstelle oder zu Flächen und Wegen für die Feuerwehr.
f) Melde- und Löscheinrichtungen
Beschreiben Sie, welche Alarmierungsmöglichkeiten in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen (z. B. Brandmeldeanlage mit Druckknopfmelder, Notruftelefon, interne Meldestellen) und welche Löschgeräte für den Fall eines Entstehungsbrandes genutzt werden können (z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten). Beschreiben Sie die Standorte dieser Einrichtungen (Kennzeichnung im Flucht- und Rettungswegplan) und wie sich Ihre Mitarbeiter mit der Bedienung vertraut machen können. Hierbei sind die grafischen Symbole nach Brandschutzordnung Teil A sowie die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 bzw. ASR A1.3 anzuwenden.

g) Verhalten im Brandfall
Betonen Sie die Notwendigkeit, Ruhe zu bewahren, da Panik meist zu Fehlverhalten führt. Beschreiben Sie, wie sich die Mitarbeiter gegenseitig unterstützen können, um allen (auch mobil eingeschränkten Personen) die Möglichkeit zu geben, sicher und geordnet ins Freie zu gelangen. Geben Sie gegebenenfalls Hinweise zum Schließen von Türen und Fenstern, zu Löschversuchen, zur Evakuierung und zum Einfinden an der Sammelstelle.
h) Brand melden
Nennen Sie neben der allgemeinen Notrufnummer 112 auch Ihre interne Notrufnummer, falls vorhanden, sowie andere Meldeeinrichtungen. Bilden Sie bestenfalls auch die Brandschutzzeichen ab, mit denen die Meldeeinrichtungen gekennzeichnet sind. Erläutern Sie das 5-W-Schema, mit denen die wichtigsten Informationen kurz und knapp über den Notruf abgesendet werden (Wo brennt es? Was brennt? Wieviel brennt? Welche Gefahren/Verletzungen bestehen? Warten auf Rückfragen!).
i) Alarmsingale und Anweisungen beachten
Beschreiben Sie die in Ihrem Betrieb verwendeten akustischen und optischen Alarmsignale und was sie bedeuten bzw. wie Ihre Belegschaft darauf zu reagieren hat. Erläutern Sie gegebenenfalls, wie andere Personen im Gebäude zu warnen sind, falls der akustische Alarm ausfällt. Führen Sie auf, von welchen Personen Anweisungen gegeben werden und dass nach Eintreffen der Feuerwehr ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen sind.

j) In Sicherheit bringen
Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Kennzeichnung der Fluchtwege in Ihrem Betrieb auf und weisen Sie auf die Beschilderungen sowie Flucht- und Rettungspläne hin. Beschreiben Sie, wie der Gefahrenbereich verlassen werden soll und regeln Sie Verhaltensweisen bei verrauchten oder versperrten Fluchtwegen. Erwähnen Sie, dass Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen. Weisen Sie darauf hin, dass hilfebedürftige Personen bei der Flucht aus dem Gebäude unterstützt werden müssen. Geben Sie an, wo Erste-Hilfe-Ausrüstungen zu finden oder Ersthelfer aufzusuchen sind und wo sich Ihre Sammelstelle befindet. Weisen Sie gegebenenfalls auf besondere Räumungskonzepte hin oder erwähnen Sie hier Evakuierungshelfer, die für bestimmte Bereiche eingeteilt sind.
k) Löschversuch unternehmen
Beschreiben Sie das Vorgehen beim Feststellen eines Entstehungsbrandes und welche Löschmittel (z. B. Feuerlöscher, Wandhydrant) einzusetzen sind. Weisen Sie darauf hin, dass Löschversuche nur ohne Eigengefährdung durchzuführen sind. Beschreiben Sie, was grundsätzlich beachtet werden muss (z. B. Menschenrettung vor Brandbekämpfung, Löschversuch möglichst durch zwei Personen gleichzeitig etc.). Führen Sie auf, wie bei Personenbränden vorzugehen ist.
l) Besondere Verhaltensregeln
Hier können ergänzende Angaben für den Brandfall aufgeführt werden (z. B. Verhalten nach einem Löscheinsatz durch die Feuerwehr, Meldung eines selbst gelöschten Brandes, Verhalten auf dem Betriebsgelände, Bergung von Sachwerten, Sicherung von Arbeitsmitteln, Gefahren durch automatische Löschanlagen).
m) Anhang
Fügen Sie Ihrer Brandschutzordnung alle relevanten Pläne (z. B. Flucht- und Rettungspläne), Zeichnungen, Merkblätter oder Checklisten bei.
Minimax ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihre Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C sowie für alle weiteren Sicherheitsgrafiken.
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