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Brandschutztipps

Brandschutzordnung Teil B

nach DIN 14096

Die BSO Teil B richtet sich in erster Linie an alle Mitarbeiter im Betrieb.
Die BSO Teil B richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiter.

Die Brandschutzordnung Teil B ist ein Teil der um­fas­senden Brand­schutz­ord­nung (kurz: BSO), die aus den Teilen A, B und C besteht.

Teil B richtet sich vor allem an die Mit­arbeiter Ihres Be­trie­bes (ohne be­son­dere Brand­schutz­auf­gaben), also an alle, die sich regel­mäßig und meist auch länger im Ge­bäude auf­halten.

Hierin be­schrei­ben Sie, wie in Ihrem Unter­nehmen ein Brand gemeldet wird, Flucht- und Rettungs­wege frei­ge­halten werden, die Rauch- und Brand­aus­brei­tung ver­hin­dert wird und wie sich Ihre Mit­ar­beiter im Brand­fall grund­sätz­lich ver­halten sollen.


In welcher Form muss die BSO Teil B vorliegen?

Sie können Teil B aus­ge­druckt als Merk­blatt oder Bro­schüre, aber auch als PDF her­aus­geben. Hier­für sind die Formate A4, A5 und A6 zu­lässig. Lassen Sie sich von jedem Mit­ar­bei­ter schrift­lich be­stä­tigen, dass er den Inhalt Ihrer Brand­schutz­ord­nung Teil B zur Kenn­tnis ge­nommen hat.


Abbildung eines Stapels mit Broschüren (Brandschutzordnung). Für die BSO Teil B sind Inhalte und deren Reihenfolge genau festgelegt.
Für Teil B sind Inhalte und deren Reihenfolge genau festgelegt.

Was muss die BSO Teil B beinhalten?

Die DIN 14096 „Brand­schutz­ordnung – Regeln für das Er­stel­len und das Aus­hängen“ schreibt für Teil B fol­gende In­halte vor, die in dieser Reihen­folge auf­ge­führt sein müssen:

a)    Einleitung
b)    Brand­schutz­ordnung (Darstellung Teil A)
       [Aushang]
c)    Brand­ver­hütung
d)    Brand- und Rauch­aus­brei­tung
e)    Flucht- und Rettungs­wege
f)     Melde- und Lösch­einrich­tungen
g)    Ver­halten im Brand­fall
h)    Brand melden
i)     Alarm­signale und An­wei­sungen beachten
j)     in Sicher­heit bringen
k)    Lösch­versuch unter­nehmen
l)     Beson­dere Ver­haltens­regeln
m)   Anhang

Weitere Abschnitte sind nicht zu­lässig! Sollte ein Abschnitt nicht zutreffen, kann dieser aber entfallen.


Was verbirgt sich hinter den Abschnitten a) bis m)?

   

a)    Einleitung


Hier führen Sie allge­meine Er­läu­te­rungen zur Brand­schutz­ordnung auf, z. B. für wen sie gilt, dass regel­mäßige Brand­schutz­unter­wei­sungen durch­ge­führt werden, welche Brand­schutz­einrich­tungen regel­mäßig geprüft werden etc.

Sie be­schrei­ben den Geltungs­bereich, also auf welchen genauen Stand­ort sich die BSO bezieht. Ebenso wird hier be­schrie­ben, ab wann die BSO in Kraft tritt (Datum und Unter­schrift) und an welchen Per­sonen­kreis sie sich richtet (z. B. an jeden Mit­ar­bei­ter im Betrieb – ohne be­son­dere Brand­schutz­auf­gaben).

In diesem Ab­schnitt können Sie eben­so die in Ihrer Brand­schutz­ord­nung ver­wen­deten Pikto­gramme ab­bilden und erläutern.

Abbildung eines Mannes bei Schweißarbeiten: Auch Sicherheitsvorschriften bei feuergefährlichen Arbeiten werden in Teil B der Brandschutzordnung definiert.
Auch Sicherheitsvorschriften bei feuergefährlichen Arbeiten werden in Teil B der Brandschutzordnung definiert.

b)    Brandschutzordnung


Die für Ihren Betrieb erstellte Brand­schutz­ord­nung Teil A (der Aus­hang) wird hier ab­gebildet.

c)    Brandverhütung


Hierzu gehören Verbote im Zu­sam­men­hang mit (offenem) Feuer und Zünd­quellen sowie Rauch­ver­bote, aber auch Sicher­heits­vor­schrif­ten und Tech­nische Regeln, die zum Beispiel bei feuer­ge­fähr­lichen Arbeiten, Explo­sions­gefahr, elek­trischen und gas­be­trie­benen Ge­räten und anderen Brand­ge­fahren beachtet werden müssen.

d)    Brand- und Rauch­ausbreitung


In diesem Abschnitt geben Sie unter anderem wichtige Infor­mat­ionen zu Feuer- und Rauch­schutz­ab­schlüssen (z. B. kein Ver­keilen von Brand­schutz­türen, Frei­hal­tung der Schließ­bereiche von Türen und Toren, die sich im Brand­fall auto­matisch schließen) und weisen auf gege­benen­falls vor­handene Rauch- und Wärme­abzugs­anlagen hin. Sie klären darüber auf, wie Gefahr­stoffe oder brennbare Stoffe (auch Abfälle) sicher gelagert werden.

Bild mit beleuchtetem Rettungsweg-Zeichen. Auch Lage u. Anzahl der Rettungswege werden in Teil B beschrieben.
Auch Lage u. Anzahl der Rettungswege werden in Teil B beschrieben.

e)    Flucht- und Rettungswege


Weisen Sie in diesem Ab­schnitt Ihre Mit­arbeiter zum Beispiel darauf hin, dass Not­aus­gänge sowie Flucht- und Rettungs­pläne stets frei­ge­hal­ten werden müssen und Flucht­pläne sowie Flucht­weg- und Sicher­heits­kenn­zeich­nungen nicht ver­deckt oder ent­fernt werden dürfen. Sie be­schreiben, wo­ran Ihre Mit­arbeiter die Flucht- und Rettungs­wege er­kennen und wo die Lage und Anzahl der Rettungs­wege be­schrie­ben sind. In diesem Ab­schnitt geben Sie auch Hin­weise zur Sammel­stelle oder zu Flächen und Wegen für die Feuerwehr.

f)    Melde- und Lösch­einrich­tungen


Beschreiben Sie, welche Alarmie­rungs­mög­lich­keiten in Ihrem Betrieb zur Ver­fü­gung stehen (z. B. Brand­melde­anlage mit Druck­knopf­melder, Not­ruf­telefon, interne Melde­stellen) und welche Lösch­geräte für den Fall eines Ent­ste­hungs­brandes genutzt werden können (z. B. Feuer­löscher, Wand­hydranten). Be­schrei­ben Sie die Stand­orte dieser Ein­rich­tungen (Kenn­zeich­nung im Flucht- und Rettungs­weg­plan) und wie sich Ihre Mit­arbeiter mit der Be­die­nung ver­traut machen können. Hier­bei sind die grafi­schen Symbole nach Brand­schutz­ord­nung Teil A sowie die Sicher­heits­zeichen nach DIN EN ISO 7010 bzw. ASR A1.3 an­zu­wenden.

Bild mit Telefonhörer und Ziffern 112. Erläutern Sie in Teil B das 5-W-Schema, mit denen die wichtigsten Informationen kurz und knapp über den Notruf abgesendet werden.
Teil B erläutert ebenso das 5-W-Schema, mit denen die wichtigsten Informationen kurz und knapp über den Notruf abgesendet werden.

g)    Verhalten im Brandfall


Betonen Sie die Not­wen­dig­keit, Ruhe zu be­wahren, da Panik meist zu Fehl­ver­halten führt. Be­schrei­ben Sie, wie sich die Mit­arbei­ter gegen­seitig unter­stützen können, um allen (auch mobil ein­ge­schränk­ten Per­sonen) die Mög­lich­keit zu geben, sicher und ge­ord­net ins Freie zu ge­langen. Geben Sie ge­ge­ben­en­falls Hin­weise zum Schließen von Türen und Fenstern, zu Lösch­ver­suchen, zur Eva­ku­ie­rung und zum Ein­finden an der Sammel­stelle.

h)    Brand melden


Nennen Sie neben der all­ge­meinen Not­ruf­nummer 112 auch Ihre interne Not­ruf­nummer, falls vor­han­den, sowie andere Melde­einrich­tungen. Bilden Sie besten­falls auch die Brand­schutz­zeichen ab, mit denen die Melde­einrich­tungen ge­kenn­zeichnet sind. Er­läu­tern Sie das 5-W-Schema, mit denen die wich­tigsten Infor­ma­tionen kurz und knapp über den Not­ruf ab­ge­sendet werden (Wo brennt es? Was brennt? Wieviel brennt? Welche Ge­fah­ren/Ver­­let­­zun­­gen be­stehen? Warten auf Rück­fragen!).

i)    Alarmsingale und Anweisungen beachten


Beschreiben Sie die in Ihrem Betrieb ver­wen­de­ten akusti­schen und opti­schen Alarm­signale und was sie be­deuten bzw. wie Ihre Beleg­schaft da­rauf zu rea­gieren hat. Erläu­tern Sie ge­ge­ben­en­falls, wie andere Per­sonen im Ge­bäude zu warnen sind, falls der akusti­sche Alarm aus­fällt. Führen Sie auf, von welchen Perso­nen An­wei­sun­gen ge­ge­ben werden und dass nach Ein­treffen der Feuer­wehr aus­schließ­lich deren An­wei­sun­gen zu be­folgen sind.

Evakuierungshelfer mit Mitarbeitern an der Sammelstelle. Der Ort der Sammelstelle muss in der Brandschutzordnung Teil B angegeben sein.
Der Ort der Sammelstelle muss in Teil B der BSO angegeben sein.

 j)    In Sicherheit bringen


Klären Sie Ihre Mit­arbei­ter über die Kenn­zeich­nung der Flucht­wege in Ihrem Betrieb auf und weisen Sie auf die Be­schil­de­rungen sowie Flucht- und Rettungs­pläne hin. Be­schrei­ben Sie, wie der Ge­fah­ren­bereich ver­lassen werden soll und regeln Sie Ver­hal­tens­wei­sen bei ver­rauch­ten oder ver­sperr­ten Flucht­wegen. Er­wäh­nen Sie, dass Auf­züge im Brand­fall nicht be­nutzt werden dürfen. Weisen Sie darauf hin, dass hilfe­be­dürf­tige Per­sonen bei der Flucht aus dem Ge­bäude unter­stützt werden müssen. Geben Sie an, wo Erste-Hilfe-Aus­rüstun­gen zu finden oder Erst­helfer auf­zu­suchen sind und wo sich Ihre Sammel­stelle be­findet. Weisen Sie ge­ge­ben­en­falls auf be­sondere Räumungs­kon­zepte hin oder er­wäh­nen Sie hier Eva­ku­ie­rungs­helfer, die für be­stimmte Be­reiche ein­ge­teilt sind.

k)    Löschversuch unternehmen


Beschreiben Sie das Vor­gehen beim Fest­stellen eines Ent­ste­hungs­brandes und welche Lösch­mittel (z. B. Feuer­löscher, Wand­hydrant) ein­zu­setzen sind. Weisen Sie da­rauf hin, dass Lösch­versuche nur ohne Eigen­ge­fähr­dung durch­zu­füh­ren sind. Be­schrei­ben Sie, was grund­sätz­lich be­achtet werden muss (z. B. Menschen­rettung vor Brand­be­kämp­fung, Lösch­ver­such möglichst durch zwei Personen gleich­zeitig etc.). Führen Sie auf, wie bei Per­sonen­bränden vor­zu­gehen ist.

l)    Besondere Ver­haltens­regeln   


Hier können ergänzende An­gaben für den Brand­fall auf­ge­führt werden (z. B. Verhalten nach einem Lösch­einsatz durch die Feuer­wehr, Meldung eines selbst ge­löschten Brandes, Ver­halten auf dem Be­triebs­gelände, Ber­gung von Sach­werten, Siche­rung von Arbeits­mitteln, Ge­fahren durch auto­ma­tische Lösch­anlagen).

m)    Anhang


Fügen Sie Ihrer Brand­schutz­ordnung alle rele­van­ten Pläne (z. B. Flucht- und Rettungs­pläne), Zeich­nungen, Merk­blätter oder Check­listen bei.


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