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Steigleitung trocken – Ihr Komplettanbieter

Steigleitung trocken; Einspeisung mit Schrank
Steigleitung trocken; hier: Einspeisung mit Schrank

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Was ist eine Steigleitung trocken?

Eine „Steigleitung trocken“ (auch „trockene Steig­leitung“ oder gemäß Norm „Lösch­wasser­lei­tung trocken“) be­schreibt im Brand­schutz eine fest in­stal­lierte Trocken­leitung, die aus­schließ­lich der Feuer­wehr zur Lösch­wasser­ver­sor­gung in einem Ge­bäude dient. Sie führt im Normal­zu­stand kein Wasser – ist also „trocken“ – und da­her für frost­ge­fähr­dete Be­reiche ge­eignet.

Grund­sätz­lich wird von einer „Steig­leitung“ ge­sprochen, wenn eine Leitung nach dem Ver­teiler ab­ge­zweigt und senk­recht nach oben ge­führt wird.  Trockene Steig­lei­tungen können aber auch hori­zon­tal zu den Ent­nahme­stellen ge­führt sein.


Wann ist der Einsatz einer trockenen Löschwasserleitung sinnvoll?

Die Steigleitung trocken kann u. a. in mehrgeschossigen Gebäuden erforderlich sein
Die Steigleitung trocken kann u. a. in mehrgeschossigen Gebäuden erforderlich sein

Diese Anlagen­art kann er­for­der­lich sein in frost­ge­fähr­de­ten Be­rei­chen, bei Ge­bäuden mit mehreren Ge­schos­sen oder mit Treppen­räumen ohne Treppen­auge und einer be­stimmten Ge­bäude­höhe, bei unter­irdi­schen Ge­bäuden oder bei aus­ge­dehn­ten Ge­schoss­­flächen. Sie kann auch dort ge­fordert sein, wo keine Selbst­hilfe­ein­rich­tun­gen für Laien er­for­der­lich sind, wie z. B. Wand­hy­dran­ten.

Lösch­wasser­ein­rich­tun­gen wie die trockene Steig­leitung können jedoch auch nach regio­nalen Regel­werken ge­fordert sein, wie z. B. in der Ver­sammlungs- oder Ver­kaufs­stätten­ver­ord­nung, der Richt­linie über die bau­auf­sicht­liche Be­hand­lung von Hoch­häusern oder über den bau­lichen Brand­schutz im Industrie­bau. Sie können auch Auf­lage durch die Ge­neh­mi­gungs­be­hörde oder den Prüf­sach­ver­stän­digen für Brand­schutz oder durch andere Insti­tu­tionen sein.


Welche Vor- und Nachteile bietet die Steigleitung trocken?

Die Nutzung der Steigleitung trocken ist ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten; hier: Entnahmeeinrichtung
Die Nutzung der Steigleitung trocken ist ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten; hier: Entnahmeeinrichtung

Im Brandfall speist die Feuer­wehr unter hohem Druck Lösch­wasser in die Steig­leitung ein und ent­nimmt dieses an­schlie­ßend direkt in der Nähe des Ein­satz­ortes.

  • Eine gegebenenfalls auf­wendige und zeit­inten­sive Ver­legung der Schlauch­leitungen vom Lösch­fahr­zeug oder vom Hydranten bis zur Einsatz­stelle entfällt.
  • Dadurch wird – nach der Lösch­wasser­ein­speisung – eine schnelle Lösch­wasser­ver­sor­gung mit hoher Lösch­leistung sicher­ge­stellt.
  • Die Fluchtwege sind frei von Schlauch­leitungen und so­mit für die Eva­ku­ierung gut begehbar.
  • Die Lösch­wasser­anlage trocken ist je­doch nicht für die Selbst­hilfe vor­ge­sehen. Im Gegen­satz zu Wandhydranten (Typ F und Typ S), fahr­baren Feuer­lösch­geräten oder Feuer­löschern – die im Brand­fall auch von Laien bedient werden dürfen – ist diese Anlage aus­schließ­lich der Nutzung durch die Feuer­wehr vor­be­halten.
  • Im Vergleich zum Wand­hydranten oder zu mobilen Feuer­lösch­geräten steht im Brand­fall das Lösch­wasser erst dann zur Ver­fügung, nach­dem es durch die Feuer­wehr ein­ge­speist wurde.
  • Durch den nicht­ge­füllten Zu­stand ist die trockene Anlage korro­sions­anfällig (bei­spiels­weise durch Kon­densat). Un­dichtig­keiten werden nur bei ord­nungs­ge­mäßer In­spektion fest­ge­stellt und müssen be­hoben werden, an­sonsten können sie im Ernst­fall den Lösch­einsatz er­schweren oder sogar behindern.
  • Vorhandene wasser­führende Lösch­anlagen können nicht in trockene Anlagen um­ge­rüstet werden.

Hier er­halten Sie eine Übersicht über die ver­schie­denen Lösch­wasser­über­gabe­stationen, die die normativ richtige Trennung der Trink­wasser­anlage von der Feuer­lösch­anlagen sicher­stellen.


Welche Anforderungen sind nach DIN 14462 zu berücksichtigen?

Die Vorgaben der umfangreichen DIN 14462 sind bei Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung u. a. von Löschwasseranlangen trocken zu beachten (Abb. exemplarisch; keine originale Wiedergabe der DIN)
Die Vorgaben der umfangreichen DIN 14462 sind bei Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung u. a. von Löschwasseranlangen trocken zu beachten (Abb. exemplarisch)

Die DIN 14462 beschreibt Planung, Einbau, Betrieb und Instand­haltung von Wand­hy­dran­ten­an­la­gen, Über- und Unter­flur­hy­dran­ten­an­lagen sowie Lösch­was­ser­an­lagen "trocken". Zu den An­for­de­rungen für eine Lösch­wasser­anlage trocken ge­hört da­nach unter anderem, dass diese keine un­mit­tel­bare Ver­bin­dung mit anderen Wasser­lei­tungs­systemen auf­weisen darf.

Bei der schnellen Ein­spei­sung des Lösch­wassers wird die Luft in den Leitun­gen unter hohem Druck ver­drängt. Da­für muss die Lösch­wasser­leitung trocken am Ende jeder Steig­lei­tung mit einem Be- und Ent­lüf­tungs­ventil (nach DIN 14463-3) mit an­ge­schlos­sener Ent­wäs­se­rungs­mög­lich­keit ver­sehen sein. Hier ist eine Ent­lüf­tungs­leis­tung von min­des­tens 2.000 Liter/Minute er­for­der­lich.

Sind in einem Gebäude mehrere Steig­lei­tun­gen ver­baut, so muss jede Lösch­was­ser­lei­tung ge­trennt ge­führt und mit einer eigenen Ein­spei­sung ver­sehen sein. Alle Ein­speise- und Ent­nah­me­ein­rich­tungen müssen der DIN 14462-2 ent­sprechen und nach DIN-Vor­ga­ben in­stal­liert sein. Außer dieser Ein­speise- und Ent­nah­me­arma­turen sind keine weiteren Ab­sperr­ein­rich­tun­gen zu­lässig.

Beispiel einer Einspeisearmatur an einer Steigleitung trocken
Beispiel einer Einspeisearmatur an einer Steigleitung trocken

Bei einem geo­dätischen Höhen­unter­schied1 von über 30 Metern zwischen der Ein­speise- und Ent­nahme­ein­rich­tung wird meist eine Druck­erhö­hungs­an­lage er­for­derlich. Bei einem Ein­speise­druck von 0,8 MPa bei gleich­zeitiger Nut­zung von drei Ent­nahme­stellen mit je 200 Liter Fließ­druck pro Minute darf der Fließ­druck an keiner Stelle unter 0,45 MPa liegen. Die Druck­diffe­renz zwi­schen Ein­speise­stelle und un­güns­tigster Ent­nahme­stelle darf dabei 0,1 MPa + Druck­ver­lust aus geo­dä­tischem Höhen­unter­schied nicht über­schreiten.

Die Lösch­wasser­leitung trocken besteht aus einer Lösch­wasser­ein­speisung (DIN 14461-2), der Lösch­wasser­leitung, min­des­tens einer Ent­nah­me­stelle pro Ge­schoss sowie der Be- und Ent­lüf­tungs­ein­richtung. Die Lösch­was­ser­ein­spei­sung be­fin­det sich in der Regel frei zu­­gäng­­lich und gut er­reich­bar für die Feuer­wehr (außen) in der Nähe des Ein­gangs­bereiches eines Treppen­raumes.

Die Nenn­weite der Lösch­wasser­leitung muss min­des­tens 80 mm auf­weisen. Ab­zwei­gende Einzel­zu­lei­tungen zu Ent­nah­me­stellen bis max. 10 m Länge können 50 mm Nenn­weite haben. Bei gerin­gerer Nenn­weite oder bei Leitungs­längen von mehr als 100 m ist die aus­rei­chende Dimen­sio­nierung rech­nerisch nach­zu­weisen. Die Lösch­wasser­leitung muss mit einem Gefälle von min­des­tens 0,5 % zu einer Ent­lee­rungs­mög­lich­keit führen. Auf­grund der hohen dyna­mischen Bean­spru­chung beim Füll­vor­gang müssen die Be­fes­ti­gun­gen der Lei­tungen er­höhte An­for­de­rungen er­füllen.

Eine feuer­be­ständige Um­klei­dung der Lei­tungen ist in der Regel er­for­derlich, so­bald diese durch Bereiche führen, in denen sich Brand­lasten befinden – es sei denn, sie sind durch eine auto­matische Lösch­anlage ge­schützt.

Beispiel für eine hydraulische Entleerung (zur automatischen Entwässerung)
Beispiel für eine hydraulische Entleerung (zur automatischen Entwässerung)

Nach dem Lösch­vorgang muss die Leitung voll­ständig ent­leert werden können. Dafür ist an der Ein­speise­arma­tur ein Kugel­hahn zur Ent­leerung vor­ge­sehen. Zusätzlich sind hy­drau­lische Ent­lee­rungs­ein­rich­tungen möglich, die aus einem Kugel­hahn und einem druck­ab­hängig ge­steuerten Ent­lee­rungs­ventil (DN 15) be­stehen und plom­bier­bar sein müssen. So­fern sich die Ent­lee­rungs­ein­rich­tung inner­halb des Ge­bäudes be­findet, muss in ihrer Nähe eine aus­rei­chende Ent­wäs­se­rungs­mög­lich­keit vor­handen sein (gem. DIN 1986-100 und der Normen­reihe DIN EN 12056), um Wasserschäden zu vermeiden.

Einspeisung, Entnahme- und Ent­lee­rungs­stelle (so­fern diese nicht in die Ein­speise­armatur inte­griert ist) sind mit ent­spre­chenden Schildern nach DIN 4066-D1 zu kenn­zeichnen.

Schilder Löschwasserleitung trocken
Schilder nach DIN 4066-D1-148x200 (Schild 1) bzw. DIN 4066-D1-74x210 (Schilder 2 + 3)

Wenn mehrere Ein­speise­ein­rich­tungen vor­handen sind, sollte eine er­gän­zende Kenn­zeich­nung an­ge­bracht werden (z. B. Treppen­raum 3, Ge­bäude­teil F), damit die je­wei­lige Ein­rich­tung korrekt zu­ge­ord­net werden kann. Die Lage der Ent­nahme­stellen sollten im Brand­schutz­nach­weis auf­ge­führt sein.

  • Sollte die Lösch­wasser­leitung nicht be­triebs­be­reit sein (auch temporär), muss in jedem Fall deut­lich der Hinweis „Außer Betrieb“ an­ge­bracht werden.

Alle Einspeise- und Ent­nahme­arma­turen müssen in da­für vor­ge­se­henen Schutz­schränken in­stal­liert sein. Ab­wei­chende Aus­füh­rungen be­dürfen der Ge­neh­mi­gung der zu­stän­digen Stellen. Die Schutz­schränke sind durch ein ge­normtes Schloss vor Mani­pu­lation und Ver­schmut­zung zu schützen; die Feuer­wehr kann sich dazu jeder­zeit Zu­gang ver­schaffen. Neben weiteren Vor­gaben nach DIN 14462 kann es auch regio­nale Vor­gaben geben, die be­rück­sich­tigt werden müssen.


Was ist vor der Inbetriebnahme zu berücksichtigen?

Nach Fertigstellung der Lösch­wasser­anlage trocken sowie nach einer wesent­lichen Ände­rung der Anlage muss diese durch eine sach­kun­dige Person in Betrieb ge­nom­men und um­fäng­lich ge­prüft werden. Dazu ge­hören u. a. so­wohl Sicht­kon­trol­len der ge­samten An­lage als auch die Prü­fung ein­zel­ner An­lagen­teile auf kor­rek­ten Ein­bau, Zu­gäng­lich­keit, Dichtig­keit, Festig­keit und Funk­tions­fähig­keit. Ebenso müssen nach einer In­be­trieb­nahme die Lösch­was­ser­lei­tungen ent­leert, die Ent­nahme­arma­tur ge­schlossen und ein In­stand­hal­tungs­nach­weis so­wie Plom­bie­run­gen bzw. Ver­sie­ge­lun­gen an­ge­bracht werden. Alle Prüf­ergeb­nisse sind in einem Kontroll­buch zu do­ku­men­tieren. Minimax ist Ihr kompe­tenter An­sprech­partner für die In­be­trieb­nahme und Prü­fung Ihrer Lösch­wasser­anlage trocken.


Wie häufig müssen trockene Steigleitungen geprüft werden?

Instandhaltungs­maß­nahmen sind min­des­tens alle zwei Jahre er­for­der­lich und unter Be­rück­sich­ti­gung der Her­steller­angaben von einer sach­kun­digen Per­son durch­zu­führen. Hier­bei wird ähn­lich ge­prüft wie bei der In­be­trieb­nahme. Zu­dem wird kon­trol­liert, ob Än­de­rungen am An­la­gen­auf­bau durch­ge­führt wurden. Der Sach­kun­dige misst den Druck­verlust der Lösch­wasser­lei­tung und prüft zahl­reiche Funk­tionen und An­la­gen­teile, wie z. B. die Lei­tung auf Dich­tig­keit und Festig­keit, Ein­speise- und Ent­nahme­arma­turen, Be- und Ent­lüftungs­ventile und Ent­leerungs­einrich­tungen, ggf. vor­han­dene Druck­erhö­hungs­anlage sowie auch die Les­bar­keit und Voll­stän­dig­keit der not­wen­digen Be­schil­de­rungen. Nach der In­stand­hal­tung (so­wie auch nach jedem Ge­brauch) müssen die Lösch­wasser­lei­tungen voll­ständig ent­leert werden.

Prüfschritte Löschwasseranlage trocken
Erforderliche Prüf- / Wartungsschritte an der Löschwasseranlage trocken durch den Sachkundigen

Minimax ist Ihr Service-Spezialist

für Brandschutzeinrichtungen in ganz Deutschland und Österreich

und übernimmt die Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Löschwasserleitung trocken.

 


 

 

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1 Höhenunterschied zwischen Pumpe und Entnahmestelle

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