Steigleitung trocken – Ihr Komplettanbieter
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Was ist eine Steigleitung trocken?
Eine „Steigleitung trocken“ (auch „trockene Steigleitung“ oder gemäß Norm „Löschwasserleitung trocken“) beschreibt im Brandschutz eine fest installierte Trockenleitung, die ausschließlich der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung in einem Gebäude dient. Sie führt im Normalzustand kein Wasser – ist also „trocken“ – und daher für frostgefährdete Bereiche geeignet.
Grundsätzlich wird von einer „Steigleitung“ gesprochen, wenn eine Leitung nach dem Verteiler abgezweigt und senkrecht nach oben geführt wird. Trockene Steigleitungen können aber auch horizontal zu den Entnahmestellen geführt sein.
Wann ist der Einsatz einer trockenen Löschwasserleitung sinnvoll?
Diese Anlagenart kann erforderlich sein in frostgefährdeten Bereichen, bei Gebäuden mit mehreren Geschossen oder mit Treppenräumen ohne Treppenauge und einer bestimmten Gebäudehöhe, bei unterirdischen Gebäuden oder bei ausgedehnten Geschossflächen. Sie kann auch dort gefordert sein, wo keine Selbsthilfeeinrichtungen für Laien erforderlich sind, wie z. B. Wandhydranten.
Löschwassereinrichtungen wie die trockene Steigleitung können jedoch auch nach regionalen Regelwerken gefordert sein, wie z. B. in der Versammlungs- oder Verkaufsstättenverordnung, der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern oder über den baulichen Brandschutz im Industriebau. Sie können auch Auflage durch die Genehmigungsbehörde oder den Prüfsachverständigen für Brandschutz oder durch andere Institutionen sein.
Welche Vor- und Nachteile bietet die Steigleitung trocken?
Im Brandfall speist die Feuerwehr unter hohem Druck Löschwasser in die Steigleitung ein und entnimmt dieses anschließend direkt in der Nähe des Einsatzortes.
- Eine gegebenenfalls aufwendige und zeitintensive Verlegung der Schlauchleitungen vom Löschfahrzeug oder vom Hydranten bis zur Einsatzstelle entfällt.
- Dadurch wird – nach der Löschwassereinspeisung – eine schnelle Löschwasserversorgung mit hoher Löschleistung sichergestellt.
- Die Fluchtwege sind frei von Schlauchleitungen und somit für die Evakuierung gut begehbar.
- Die Löschwasseranlage trocken ist jedoch nicht für die Selbsthilfe vorgesehen. Im Gegensatz zu Wandhydranten (Typ F und Typ S), fahrbaren Feuerlöschgeräten oder Feuerlöschern – die im Brandfall auch von Laien bedient werden dürfen – ist diese Anlage ausschließlich der Nutzung durch die Feuerwehr vorbehalten.
- Im Vergleich zum Wandhydranten oder zu mobilen Feuerlöschgeräten steht im Brandfall das Löschwasser erst dann zur Verfügung, nachdem es durch die Feuerwehr eingespeist wurde.
- Durch den nichtgefüllten Zustand ist die trockene Anlage korrosionsanfällig (beispielsweise durch Kondensat). Undichtigkeiten werden nur bei ordnungsgemäßer Inspektion festgestellt und müssen behoben werden, ansonsten können sie im Ernstfall den Löscheinsatz erschweren oder sogar behindern.
- Vorhandene wasserführende Löschanlagen können nicht in trockene Anlagen umgerüstet werden.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Löschwasserübergabestationen, die die normativ richtige Trennung der Trinkwasseranlage von der Feuerlöschanlagen sicherstellen.
Welche Anforderungen sind nach DIN 14462 zu berücksichtigen?
Die DIN 14462 beschreibt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen "trocken". Zu den Anforderungen für eine Löschwasseranlage trocken gehört danach unter anderem, dass diese keine unmittelbare Verbindung mit anderen Wasserleitungssystemen aufweisen darf.
Bei der schnellen Einspeisung des Löschwassers wird die Luft in den Leitungen unter hohem Druck verdrängt. Dafür muss die Löschwasserleitung trocken am Ende jeder Steigleitung mit einem Be- und Entlüftungsventil (nach DIN 14463-3) mit angeschlossener Entwässerungsmöglichkeit versehen sein. Hier ist eine Entlüftungsleistung von mindestens 2.000 Liter/Minute erforderlich.
Sind in einem Gebäude mehrere Steigleitungen verbaut, so muss jede Löschwasserleitung getrennt geführt und mit einer eigenen Einspeisung versehen sein. Alle Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen müssen der DIN 14462-2 entsprechen und nach DIN-Vorgaben installiert sein. Außer dieser Einspeise- und Entnahmearmaturen sind keine weiteren Absperreinrichtungen zulässig.
Bei einem geodätischen Höhenunterschied1 von über 30 Metern zwischen der Einspeise- und Entnahmeeinrichtung wird meist eine Druckerhöhungsanlage erforderlich. Bei einem Einspeisedruck von 0,8 MPa bei gleichzeitiger Nutzung von drei Entnahmestellen mit je 200 Liter Fließdruck pro Minute darf der Fließdruck an keiner Stelle unter 0,45 MPa liegen. Die Druckdifferenz zwischen Einspeisestelle und ungünstigster Entnahmestelle darf dabei 0,1 MPa + Druckverlust aus geodätischem Höhenunterschied nicht überschreiten.
Die Löschwasserleitung trocken besteht aus einer Löschwassereinspeisung (DIN 14461-2), der Löschwasserleitung, mindestens einer Entnahmestelle pro Geschoss sowie der Be- und Entlüftungseinrichtung. Die Löschwassereinspeisung befindet sich in der Regel frei zugänglich und gut erreichbar für die Feuerwehr (außen) in der Nähe des Eingangsbereiches eines Treppenraumes.
Die Nennweite der Löschwasserleitung muss mindestens 80 mm aufweisen. Abzweigende Einzelzuleitungen zu Entnahmestellen bis max. 10 m Länge können 50 mm Nennweite haben. Bei geringerer Nennweite oder bei Leitungslängen von mehr als 100 m ist die ausreichende Dimensionierung rechnerisch nachzuweisen. Die Löschwasserleitung muss mit einem Gefälle von mindestens 0,5 % zu einer Entleerungsmöglichkeit führen. Aufgrund der hohen dynamischen Beanspruchung beim Füllvorgang müssen die Befestigungen der Leitungen erhöhte Anforderungen erfüllen.
Eine feuerbeständige Umkleidung der Leitungen ist in der Regel erforderlich, sobald diese durch Bereiche führen, in denen sich Brandlasten befinden – es sei denn, sie sind durch eine automatische Löschanlage geschützt.
Nach dem Löschvorgang muss die Leitung vollständig entleert werden können. Dafür ist an der Einspeisearmatur ein Kugelhahn zur Entleerung vorgesehen. Zusätzlich sind hydraulische Entleerungseinrichtungen möglich, die aus einem Kugelhahn und einem druckabhängig gesteuerten Entleerungsventil (DN 15) bestehen und plombierbar sein müssen. Sofern sich die Entleerungseinrichtung innerhalb des Gebäudes befindet, muss in ihrer Nähe eine ausreichende Entwässerungsmöglichkeit vorhanden sein (gem. DIN 1986-100 und der Normenreihe DIN EN 12056), um Wasserschäden zu vermeiden.
Einspeisung, Entnahme- und Entleerungsstelle (sofern diese nicht in die Einspeisearmatur integriert ist) sind mit entsprechenden Schildern nach DIN 4066-D1 zu kennzeichnen.
Wenn mehrere Einspeiseeinrichtungen vorhanden sind, sollte eine ergänzende Kennzeichnung angebracht werden (z. B. Treppenraum 3, Gebäudeteil F), damit die jeweilige Einrichtung korrekt zugeordnet werden kann. Die Lage der Entnahmestellen sollten im Brandschutznachweis aufgeführt sein.
- Sollte die Löschwasserleitung nicht betriebsbereit sein (auch temporär), muss in jedem Fall deutlich der Hinweis „Außer Betrieb“ angebracht werden.
Alle Einspeise- und Entnahmearmaturen müssen in dafür vorgesehenen Schutzschränken installiert sein. Abweichende Ausführungen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stellen. Die Schutzschränke sind durch ein genormtes Schloss vor Manipulation und Verschmutzung zu schützen; die Feuerwehr kann sich dazu jederzeit Zugang verschaffen. Neben weiteren Vorgaben nach DIN 14462 kann es auch regionale Vorgaben geben, die berücksichtigt werden müssen.
Was ist vor der Inbetriebnahme zu berücksichtigen?
Nach Fertigstellung der Löschwasseranlage trocken sowie nach einer wesentlichen Änderung der Anlage muss diese durch eine sachkundige Person in Betrieb genommen und umfänglich geprüft werden. Dazu gehören u. a. sowohl Sichtkontrollen der gesamten Anlage als auch die Prüfung einzelner Anlagenteile auf korrekten Einbau, Zugänglichkeit, Dichtigkeit, Festigkeit und Funktionsfähigkeit. Ebenso müssen nach einer Inbetriebnahme die Löschwasserleitungen entleert, die Entnahmearmatur geschlossen und ein Instandhaltungsnachweis sowie Plombierungen bzw. Versiegelungen angebracht werden. Alle Prüfergebnisse sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren. Minimax ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Inbetriebnahme und Prüfung Ihrer Löschwasseranlage trocken.
Wie häufig müssen trockene Steigleitungen geprüft werden?
Instandhaltungsmaßnahmen sind mindestens alle zwei Jahre erforderlich und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben von einer sachkundigen Person durchzuführen. Hierbei wird ähnlich geprüft wie bei der Inbetriebnahme. Zudem wird kontrolliert, ob Änderungen am Anlagenaufbau durchgeführt wurden. Der Sachkundige misst den Druckverlust der Löschwasserleitung und prüft zahlreiche Funktionen und Anlagenteile, wie z. B. die Leitung auf Dichtigkeit und Festigkeit, Einspeise- und Entnahmearmaturen, Be- und Entlüftungsventile und Entleerungseinrichtungen, ggf. vorhandene Druckerhöhungsanlage sowie auch die Lesbarkeit und Vollständigkeit der notwendigen Beschilderungen. Nach der Instandhaltung (sowie auch nach jedem Gebrauch) müssen die Löschwasserleitungen vollständig entleert werden.
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