Brandschutzhelfer & Brandschutzhelferausbildung
Brandschutzhelfer im Betrieb, Brandschutzhelferausbildung: Definition, Vorschriften, Anzahl, Benennung, Ausbildungsdauer, Auffrischung und vieles mehr erfahren Sie hier!
Was sind Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte in einem Unternehmen, die vom Betreiber benannt wurden, um im Falle eines Entstehungsbrandes die Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.1 Sie sind durch entsprechende Ausbildung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut. Zusätzlich kennen sie die Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzorganisation sowie ggf. besondere Brandschutzgefahren in ihrem Betrieb.
Durch den Einsatz von Brandschutzhelfern soll gewährleistet werden, dass Entstehungsbrände schnell und sicher bekämpft und eine Ausbreitung des Brandes verhindert werden. Zudem sollen Brandschutzhelfer sicherstellen, dass gefährdete Personen den Gefahrenbereich im Brandfall selbstständig und ohne Eigengefährdung verlassen können.2
Sind Brandschutzhelfer im Unternehmen ein Muss?
Als Betreiber müssen Sie laut Arbeitsschutzgesetz entsprechend der Art Ihres Betriebes, der Tätigkeiten und der Zahl Ihrer Mitarbeiter alle Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung Ihrer Beschäftigten erforderlich sind.3 Dafür müssen Sie Mitarbeiter benennen, die diese Aufgaben im Bedarfsfall übernehmen.4
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.25 besagt, dass Sie eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen müssen.6
Hier wird explizit von „Brandschutzhelfern“ gesprochen, die für diese Aufgabe fachkundig zu unterweisen sind – im Hinblick auf die wesentlichen Merkmale des vorbeugenden Brandschutzes, Ihre individuelle betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall.7
Die Forderung nach ausgebildeten Brandschutzhelfern im Betrieb geht auch aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hervor. Hierauf verweist auch die DGUV-Vorschrift 1.9
- FAZIT:
Ja, Brandschutzhelfer sind in jedem Betrieb ein Muss. Wichtig für Sie als Betreiber ist: Sie können erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn diese auch mit den betrieblichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen vertraut gemacht wurde!10
Für Baustellen gilt die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte und Werkstätten (s. auch ASR A2.2 Abschnitt 8).11
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Gemäß ASR A2.2 müssen Sie eine „ausreichende Anzahl“ von Brandschutzhelfern im Betrieb haben. Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Hier empfiehlt die ASR einen Anteil von 5 % der Beschäftigten. Jedoch kann je nach Art des Unternehmens eine größere Zahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein, z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, überall dort, wo viele Personen anwesend sind (Kino, Schule, Veranstaltungsräume, …) oder wo sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten (Krankenhäuser, Pflegeheime, …) sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätten.12
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bezieht sich bei der erforderliche Anzahl der Beschäftigten, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet sein müssen, auf diese Aussagen.13
- Wichtig für Betreiber:
Sie müssen die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern durchgängig sicherstellen, also auch, wenn als Brandschutzhelfer ausgebildete Mitarbeiter durch Schichtbetrieb, Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder aus anderen Gründen nicht anwesend sind! Die DGUV erwähnt in diesem Zusammenhang speziell Betriebe mit häufig wechselndem Personal oder Saisonbetriebe (wie z. B. Kinos, Hotels, Gaststätten). Diese stellen eine besondere Anforderung in Bezug auf die Ausbildungsquote und Schulungsfrequenzen dar.14
Der Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer sollte als Minimum angesehen werden, denn auch in kleinen oder selbst in 2-Mann-Betrieben ist ein Brandschutzhelfer zu benennen. Errechnet sich aus den 5 % eine Kommazahl, sollte also stets aufgerundet werden.
Wodurch unterscheiden sich Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?
- Die Brandschutzunterweisung ...
ist für alle Beschäftigten in einem Betrieb notwendig. Sie erstreckt sich auf die Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen und sind mindestens jährlich zu wiederholen.15 Dadurch sollen die Mitarbeiter sicher mit den Brandgefahren am Arbeitsplatz umgehen und sich im Brandfall richtig verhalten bzw. den Gefahrenbereich verlassen können. Hier geht es also um die Vermittlung von Kenntnissen der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen.
- Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ...
ist inhaltlich und dadurch auch zeitlich umfangreicher als die Brandschutzunterweisung. Sie richtet sich an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Brandschutzhelfer sollen sicher mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen und Entstehungsbrände löschen können. Zudem unterstützen sie die Kollegen beim selbstständigen Verlassen des Gebäudes im Brandfall. Hier geht es also um die Vermittlung von Kenntnissen der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzorganisation, der Brandbekämpfung und der Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen.
- Evakuierungshelfer ...
veranlassen, unterstützen und kontrollieren im Falle eines Alarms die Räumung eines Gebäudes. Sie helfen den Personen, das Gebäude zu verlassen und die Sammelstelle aufzusuchen. Sie kennzeichnen die geräumten Räume und geben eine Vollzugsmeldung an den Sammelplatzleiter zur Dokumentation des Räumungsablaufes. Die Übernahme dieser Aufgaben erfolgt häufig im Rahmen einer Unterweisung ohne zeitliche Vorgaben.
Können Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in einer Person sein?
Ein Betriebsangehöriger, der sowohl als Brandschutzhelfer als auch als Evakuierungshelfer ausgebildet ist, kann für beide Funktionen benannt werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass dies nicht zu einem organisatorischen Konflikt führt. Im Ernstfall muss die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern zur Verfügung stehen … ergänzend können Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Müssen Brandschutzhelfer schriftlich bestellt werden?
Aus den oben genannten Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen geht nicht konkret hervor, dass die Benennung der Brandschutzhelfer schriftlich erfolgen muss. Es ist jedoch sinnvoll, um auf jeden Fall rechtlich abgesichert zu sein (wie z. B. auch bei der Benennung von Sicherheitsbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit). Empfehlenswert ist auch ein entsprechender Hinweis in der Brandschutzordnung Teil C.
Wie lange dauert die Bandschutzhelferausbildung?
Für den allgemeinen theoretischen Ausbildungsteil zum Brandschutzhelfer sind mindestens 90 Minuten vorgesehen. Die Dauer für den praktischen Teil hängt von der Anzahl der Schulungsteilnehmer ab. Jeder Teilnehmer sollte 5 bis 10 Minuten Praxisausbildung erhalten. Die DGUV weist darauf hin, dass bei betriebsspezifischen Besonderheiten für Theorie und Praxis längere Ausbildungszeiten erforderlich sind.16 Zur Ausbildung gehört auch die abschließende Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich.
Welche Inhalte gehören zur Ausbildung?
Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung gehört eine fachkundige Unterweisung, verbunden mit einer praktischen Übung. Gemäß DGUV17 gehören …
- zum theoretischen Teil der Ausbildung:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- zum praktischen Teil der Ausbildung:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Erfahrung der Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten
- Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Erfordert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Auffrischungen?
Bei normaler Brandgefährdung sollte die Unterweisung inklusive der praktischen Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren wiederholt werden. Sie als Betreiber müssen den Wiederholungszeitraum anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen.18
Kürzere Wiederholungszeiträume können erforderlich sein, wenn es wesentliche betriebliche Änderungen gab, z. B. neue Produktions- oder Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung oder wenn ein Brandschutzhelfer in andere Betriebsbereiche versetzt wurde, die ein anderes Vorgehen bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes erfordern als es im alten Bereich der Fall war.
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Personen, die zum Brandschutzhelfer ausbilden, müssen über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbilden. Hierzu zählen laut DGUV z. B. geprüfte Brandschutzbeauftragte, im Brandschutz ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Mitglieder der Feuerwehr mit erfolgreich absolviertem Lehrgang zum Gruppenführer.
Die Ausbildung kann (sofern o. g. Qualifikationen vorliegen) durch Sie als Unternehmer, Ihren Beauftragten oder in Zusammenarbeit mit qualifizierten externen Dienstleistern erfolgen. Dazu zählen u. a. Hersteller von Feuerlöschgeräten, Brandschutz-Fachbetriebe oder Feuerwehren.
Sollten die betriebsspezifischen Kenntnisse nicht im Rahmen dieser Ausbildung vermittelt werden, müssen Sie als Unternehmer diese Inhalte nachträglich vermitteln.19
Wo finden die Ausbildungen statt?
Minimax bietet viele verschiedene Brandschutzschulungen an; als Präsenzveranstaltungen und/oder als Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort – darunter auch die Brandschutzhelferausbildung. Über folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Minimax-Brandschutzschulungen und können uns für eine gewünschte Inhouse-Schulung direkt über das Kontaktformular ansprechen.
Zudem bietet Minimax die Brandschutzhelferausbildung auch als Hybridschulung an. Dabei erfolgt der theoretische Teil online. Die Hybrid-Ausbildung ist also an keine feste Zeit und keinen Ort gebunden. Die Teilnehmer können das Schulungsvideo mit den Unterrichtseinheiten jederzeit starten, stoppen und fortsetzen, so wie es ihr Zeitplan erlaubt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Theorieteils nehmen Sie an der praktischen Unterweisung teil. Dafür stehen bundesweit Ausbildungsstandorte zur Verfügung. Bei einer Gruppenbuchung kann der praktische Ausbildungsteil auch direkt bei Ihnen vor Ort erfolgen. Es entfallen dann die Reisekosten für die Teilnehmer.
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1 DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“
2 DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
3 ArbSchG § 10 (1)
4 ArbSchG § 10 (2)
5 ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“
6 ASR A2.2, 7.3 Brandschutzhelfer, Absatz 1
7 ASR A2.2, 7.3 Brandschutzhelfer, Absatz 4
8 ArbStättV § 6
9 DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, § 22 (1)
10 DGUV-Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
11 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
12 ASR A2.2, 7.3 Brandschutzhelfer, Abs. 1 + 2 sowie DGUV-Information 205-023 , Kapitel 1 Abs. 1.2
13 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 22 (2)
14 DGUV-Information 205-023
15 ArbStättV § 6 (3) + (4)
16 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung, Kapitel 3
17 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung, Kapitel 1, Abs. 2.1 und 2.2
18 ASR A2.2, Kapitel 7, Absatz 7.3
19 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung, Kapitel 4
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