Kompetenz im Brandschutz

Whitepaper ASR A2.2 _ Leit­faden zur Ein­­rich­­tung Ihres Betriebes gemäß ASR A2.2

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Whitepaper ASR A2.2

Platzierung der Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Gibt es für die Platzierung der Feuer­löscher in einem Betrieb feste Vor­gaben – oder dürfen Sie diese nach Be­lieben ver­teilen und auf­stellen?

Als Grundlage für die  Plat­zie­rung der Feuer­löscher dient die tech­nische Regel für  Arbeits­stätten > ASR A2.2 "Maß­nahmen gegen Brände". Die darin auf­ge­führten An­for­de­rungen zur Platzierung Ihrer Feuer­löscher haben wir hier über­sicht­lich für Sie zu­sammen­gefasst. So können Sie in diesem Punkt Ihrer Betreiber­pflicht sicher nach­kommen.

Viele Feuerlöscher in einem Korridor eines Bürogebäudes. Wie erfolgt die richtige Platzierung der Feuerlöscher?

Abb. 1: Wie müssen Feuerlöscher verteilt und angebracht werden?


1. Allgemeine Anforderungen

an die Bereitstellung von Feuerlöschern

Stellen Sie als Arbeit­geber folgende Punkte bei der Platzierung der Feuerlöscher in Ihrem Betrieb sicher:

  • Alle Feuer­löscher müssen stets sicht­bar und leicht erreich­bar sein. (Es dürfen also keine Gegen­stände davor stehen, die den Zu­griff be­hindern!)
  • Platzieren Sie Ihre Feuer­löscher vor­nehmlich …

    - in Fluchtwegen,
    - in der Nähe von Ausgängen ins Freie,
    - an den Zugängen zu Treppenräumen,
    - an Kreuzungspunkten von Fluren.
  • Die Entfernung von jeder Stelle zum nächst­gelegenen Feuer­löscher darf nicht mehr als 20 Meter (tatsäch­licher Lauf­weg) betragen. [s. Abb. 2]

    Zwei Feuerlöscher können also maximal 40 Meter voneinander entfern sein. Beachten Sie jedoch, dass Sie auf jedem Geschoss mindestens einen Feuer­löscher vorhalten müssen.
Abb. 2: Brandschutzzeichen "F001" über Feuerlöscher; Entfernung zum nächsten Feuerlöscher maximal 20 m Laufweglänge

Abb. 2: Entfernung zum nächsten Feuerlöscher maximal 20 m Laufweglänge | Brandschutzzeichen "F001" über Feuerlöscher

  • Bringen Sie die Feuerlöscher mit der Wand­hal­te­rung so an, dass sich die Griff­höhe des Löschers zwischen 80 und 120 cm über dem Boden befindet. So lassen sie sich gut aus der Halterung entnehmen. [s. Abb. 3]
  •   Kennzeichnen Sie die Stand­orte Ihrer Feuer­löscher jeweils mit dem Brand­schutz­zeichen F001 „Feuer­löscher“. [s. Abb. 2]

     
    • Sollte der Stand­ort eines Feuer­löschers nicht gut ein­seh­bar sein, ist das Brand­schutz­zeichen F001 an einer gut sicht­baren Stelle anzu­bringen und mit einem zusätz­lichen Richtungs­pfeil zu ver­sehen, der auf diesen Feuer­löscher hinweist. [s. Abb.3]
    • In langgestreckten Räumen oder Fluren ist das Zeichen in Lauf­richtung oft nicht erkennbar. In dem Fall sollten Sie Fahnen- oder Winkel­schilder ein­setzen. [s. Abb. 3]
    • Die Kennzeichnung erfolgt nach > ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesund­heits­schutz­kenn­zeich­nung“. Auch andere Feuer­lösch­einrich­tungen müssen Sie nach dieser ASR ent­sprechend kenn­zeichnen (so z. B. Wand­hydranten mit dem Brand­schutz­zeichen F002 „Lösch­schlauch“).
    • Die Brand­schutz­zeichen müssen auch auf Flucht­wegen ohne Sicher­heits­beleuchtung erkennbar sein. Das lässt sich mit dem Einsatz von lang­nach­leuch­tenden Materialen sicher­stellen (Mindest­anfor­de­rungen nach > DIN 67510-1:2020-05).
    • Die Standorte Ihrer Feuer­löscher müssen in Ihren Flucht- und Rettungs­plänen auf­ge­führt sein (gem. > ASR A2.3 „Flucht­wege und Not­aus­gänge“).
Abb. 3: Griffhöhe Feuerlöscher zwischen 80 und 120 cm; Brandschutzzeichen F001 "Feuerlöscher" mit Richtungspfeil links [im Hintergrund]; Feuerlöscher-Zeichen F001 als Winkelschild [im Vordergrund]

Abb. 3: Griffhöhe Feuer­löscher zwi­schen 80 und 120 cm | Brand­schutz­zeichen F001 "Feuer­löscher" mit Rich­tungs­pfeil links [im Hinter­grund] und als Fahnen­schild [im Vor­der­grund]

  • Schützen Sie Ihre Feuer­löscher – wo erfor­derlich – vor Beschä­di­gungen und Witterungs­ein­flüssen, z. B. durch Schutz­hauben und Schränke [s. Abb. 4] oder einen Anfahr­schutz.

    Das könnte z. B. not­wendig sein in (Tief-)Garagen, an Tank­stellen und anderen nicht allseitig um­schlos­senen bau­lichen Anlagen.
Abb. 4: Schutzschrank und Schutzhaube für Feuerlöscher

Abb. 4: Schutzschrank / Schutzhaube für Feuerlöscher

2. Weitere Anforderungen

bei erhöhter Brand­gefährdung

Sollte in bestimmten Betriebs­bereichen laut Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung eine > er­höhte Brand­ge­fähr­dung vor­liegen, müssen Sie in diesen Bereichen – neben zahl­reichen anderen An­for­de­rungen – auch zu­sätz­liche Maß­nahmen bei der Platzierung Ihrer Feuer­löscher berück­sichtigen: 

  • Erhöhen Sie die Anzahl Ihrer Feuer­löscher und ver­teilen Sie die Geräte gleich­mäßig in den erhöht brand­ge­fähr­deten Bereichen.

    Dadurch verkürzen sich die Wege zum nächst­ge­le­genen Feuer­löscher, so dass ein Lösch­versuch schneller ein­ge­leitet werden kann.
Abb. 5: In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung sind ergänzende Maßnahmen bei der Platzierung der Feuerlöscher zu berücksichtigen

Abb. 5: In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung sind ergänzende Maßnahmen bei der Platzierung der Feuerlöscher zu berücksichtigen

  • Halten Sie mehrere gleich­artige und bau­gleiche Feuer­löscher an einem Stand­ort mit er­höh­ter Brand­ge­fähr­dung bereit.

    So können mehrere Personen gleich­zeitig einen Lösch­versuch unter­nehmen und da­durch einen größeren Lösch­effekt er­zielen. Die Feuer­löscher sollten alle bau­gleich sein, so dass die Hand­habung bei allen Geräten gleich ist.
     
  • Stellen Sie zusätzlich Feuer­löscher mit Lösch­mittel für beson­dere Brand­klassen zur Ver­fügung, so­fern diese in den brand­ge­fähr­deten Bereichen vor­herrschen [s. Abb. 7], zum Beispiel … 
    • Kohlendioxid-Feuer­löscher in Laboren,
    • Fettbrandlöscher an Fritteusen und Fett­back­geräten,
    • fahrbare Feuer­löscher mit höheren Wurf­weiten und Lösch­leis­tungen an Tank­anlagen mit brenn­baren Flüssig­keiten,
    • Wandhydranten in Gebäuden, in denen eine hohe Leistung zum Löschen eines Ent­ste­hungs­brandes oder zur Kühlung benötigt wird.
Abb. 6: Wasser-, Schaum-, Pulverfeuelöscher ... bei Feuerlöschern gleicher Bauart muss nicht überlegt werden, wie welcher Löscher bedient werden muss

Abb. 6: Ob Wasser, Schaum, Pulver: Bei Feuerlöschern gleicher Bauart muss nicht überlegt werden, wie welcher Löscher funktioniert

  • Damit im Brandfall schnell auf die Löscher zuge­griffen werden kann: Posi­tionieren Sie Ihre Feuer­löscher ins­be­sondere in der Nähe von … 

    • Bearbeitungs­maschinen mit erhöhter Zünd­gefahr,
    • erhöhten Brandlasten,
    • Räumen, die brand­schutz­technisch abge­trennt sind
       



     

Abb. 7: Feuerlöscher müssen auf die vorhandenen Brandklassen abgestimmt sein; das gilt besonders in erhöht brandgefährdeten Bereichen

Abb. 7: Feuerlöscher müssen auf die vorhandenen Brandklassen abgestimmt sein; das gilt besonders in erhöht brandgefährdeten Bereichen

  • Stellen Sie bei der Platzierung der Feuerlöscher in diesen Bereichen folgende Punkte sicher: 
    • Das Löschmittel muss der vor­herr­schen­den Brand­klasse an­ge­passt sein.
    • Die Löschmittel­menge muss aus­reichen, um einen Ent­ste­hungs­brand dieser Gefähr­dung ab­zu­decken.
    • Der Weg zum nächst­ge­le­genen Feuer­löscher sollte i. d. R. nicht mehr als 5 m betragen – maximal 10 m Lauf­weg­länge. Nur so können die Geräte im Brand­fall schnell von den in diesem Bereich arbei­tenden Personen erreicht werden.  
    • Werden auf Baustellen Tätig­keiten mit einer er­höh­ten Brand­ge­fähr­dung aus­ge­führt (z. B. Schweißen, Löten, Brenn­schneiden, Trenn­schleifen, Flamm­arbeiten, Farb­spritzen) muss für jedes Arbeits­mittel ein Feuer­löscher für die je­wei­lige Brand­klasse in der Nähe zur Ver­fü­gung stehen (mit jeweils min­des­tens 6 > Lösch­mittel­einheiten).

Wenn Sie diese Punkte berück­sich­tigen, sind Sie bei der Platzierung Ihrer Feuer­löscher perfekt auf­gestellt!


ASR A2.2 "Maß­nahmen gegen Brände"

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