Kompetenz im Brandschutz

Sicherheitskennzeichnung und Brandschutzkennzeichnung (Schilder)

Sicherheits- und Brandschutzbeschilderung – rechtssicher und normkonform nach DIN EN ISO 7010

Sicherheits- und Brand­schutz­kenn­zeich­nung ist weit mehr als eine gesetz­liche Pflicht. Sie sorgt dafür, dass Gefahren sofort erkannt und wichtige Ein­rich­tungen wie Flucht­wege, Feuer­löscher oder Not­aus­gänge schnell gefunden werden. 

Sie ist ein unver­zichtbarer Bestand­teil des Arbeits­schutzes und leistet einen ent­schei­denden Beitrag zur Sicherheit von Beschäftigten, Besuchern und Kunden. Im Ernst­fall ent­scheidet eine klare und ver­ständ­liche Kenn­zeich­nung darüber, ob richtig und schnell gehandelt werden kann.

Sicherheits- und Brandschutzkennzeichnung

Visualisierung: Brandschutzzeichen und Rettungszeichen im Treppenraum


Ihr kompetenter Partner für normgerechte Beschilderung

Wir beraten Sie umfassend und unter­stützen Sie bei der Prüfung, Aus­wahl, Lieferung und fach­ge­rechten An­bringung von Sicherheits- und Brand­schutz­kennzeichen. Ziel ist es, dass alle Be­schil­de­rungen mit Ihren Flucht- und Rettungs­plänen sowie dem beste­henden Brand­schutz­konzept im Ein­klang stehen. Profi­tieren Sie von einer ein­heit­lichen, ver­ständl­ichen und praxis­ge­rechten Lösung aus einer Hand – für mehr Sicher­heit und Klar­heit im Objekt.
 

Minimax berät umfassend und übernimmt die  Prüfung, Auswahl, Lieferung und fach­gerechten An­bringung von Sicher­heits- und Brand­schutz­kenn­zeichen

Minimax berät umfassend und übernimmt die Prüfung, Auswahl, Lieferung und An­bringung von Sicher­heits- und Brand­schutz­kenn­zeichen

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Betreiber in der Pflicht

Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Ob Feuer, Rauch oder eine andere Gefährdung – Menschen müssen sofort wissen, wo sie sich in Sicherheit bringen können und was zu tun ist. Als Betreiber tragen Sie Verantwortung – für Menschen, die täglich in Ihren Gebäuden arbeiten, sie besuchen oder sich dort aufhalten.  Sicherheits- und Brandschutzbeschilderung gibt in genau diesen Momenten Orientierung, Ruhe und klare Handlungssicherheit:
 

  • Schnelle Orientierung im Notfall

    Gut platzierte Schilder machen Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen sofort erkennbar.

  • Unterstützung einer sicheren Evakuierung

    Eindeutige Kennzeichnungen helfen, Gebäude geordnet und ohne Zeitverlust zu verlassen.

  • Reduktion von Panik und Fehlverhalten

    Klare Symbole und Hinweise geben Sicherheit und leiten auch in Stresssituationen zuverlässig an.

  • Schutz von Beschäftigten, Besuchern und Einsatzkräften

    Alle Personen können sich schnell orientieren und notwendige Maßnahmen erkennen.

  • Erfüllung von Versicherungs- und Haftungsanforderungen

    Eine normgerechte Beschilderung unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und reduziert Haftungsrisiken.

Mit einer normkonformen Sicherheits- und Brandschutzkennzeichnung innerhalb Ihres gesamten Betriebes erfüllen Sie in diesem Punkt Ihre Betreiberpflicht und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit – sowohl im Alltag als auch im Ernstfall. 

Vermeiden Sie Haftungsrisiken: Wir prüfen Ihre Beschilderung, gleichen sie mit den aktuellen Normen ab und sorgen für eine einheitliche Umsetzung – verständlich, praxisnah und zuverlässig.

Jetzt Beschilderung prüfen lassen

Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 und EN ISO 7010

Sind Sie auf dem aktuellen Stand?

Sicherheitszeichen, Verbots- und Warnhinweise sind in jedem Unternehmen ein Muss. Die verbindlichen Vorgaben hierfür definieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (> ASR A1.3). Um eine international einheitliche Verständlichkeit zu gewährleisten, wurde die Kennzeichnung bereits 2013 an die europäische Norm > EN ISO 7010 angepasst. Damit verlor die alte Vorschrift (BGV A8) ihre Gültigkeit.
 

Bestandsschutz oder Haftungsrisiko?

Obwohl die Umstellung Jahre zurückliegt, findet man in vielen Gebäuden noch veraltete Symbole. Dies ist nur unter einer Bedingung zulässig: Sie müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung schriftlich nachweisen, dass die alten Zeichen mindestens das gleiche Sicherheitsniveau bieten wie die neue Norm. 

  • Da dies im Ernstfall schwer rechtssicher zu belegen ist, empfiehlt sich die konsequente Umstellung auf die aktuelle EN ISO 7010.
Beispiele Brandschutzkennzeichen alt (links) und neu (rechts, mit Flammensymbol)

Beispiele Brandschutzkennzeichen alt (links) und neu (rechts, mit Flammensymbol)


Typische Schwachstellen in der Praxis

Oft sind es kleine Mängel, die im Notfall zu fatalen Fehlreaktionen oder Verwirrung führen. Prüfen Sie Ihr Gebäude auf folgende häufige Fehler:

  • fehlende oder nicht mehr zulässige Sicherheits- und Brandschutzzeichen
  • Mischung aus alter (BGV A8) und neuer Kennzeichnung (ISO 7010) innerhalb eines Objektes
  • verdeckte, verschmutzte oder an ungünstigen Positionen angebrachte Schilder
  • falsche oder missverständliche Pfeilrichtungen bei Fluchtwegen
  • nicht übereinstimmende Kennzeichnung mit dem ausgehängten Flucht- und Rettungsplan 
     

TIPP: Eine einheitliche Beschilderung ist ein wesentlicher Baustein Ihrer betrieblichen Sicherheit und Haftungsprävention.
 

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Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzkonzept

Die Sicherheits- und Brand­schutz­kenn­zeichnung ist Teil der Gefähr­dungs­beurteilung und eng mit der Brand­schutz­ordnung, den Flucht- und Rettungs­plänen sowie den Unter­weisungen der Be­schäf­tigten verknüpft. Nur wenn diese Elemente auf­einander abge­stimmt sind, ist eine sichere Orien­tierung im Not­fall möglich. 

  • Wichtig bei Veränderungen im Betrieb

    Bauliche Verä­nderungen im Betrieb, neue Nutzung von Räumen, veränderte Arbeits­abläufe oder organi­satorische An­passungen können Ein­fluss auf Gefähr­dungen und Flucht­wege haben. In solchen Fällen liegt es in der Verant­wortung des Betreibers, zu prüfen, ob die beste­hende Sicherheits- und Brand­schutz­kenn­zeichnung weiter­hin geeignet ist oder ange­passt werden sollte.

    Seien Sie auf der sicheren Seite und lassen Sie Ihre Beschilderungen jetzt prüfen.

Nach baulichen Veränderungen müssen Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung angepasst werden

Visualisierung: Nach baulichen Veränderungen müssen Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung angepasst werden

Beratung zur Beschilderung anfragen

Wo müssen Sicherheits- und Brandschutzzeichen angebracht sein?

Üblicherweise sind die Kenn­zeichen an sicher­heits­relevanten Ein­richtungen und Bereichen anzu­bringen, in denen auf Gefahren, Flucht­möglich­keiten oder Brand­schutz­ein­rich­tungen hin­ge­wiesen werden soll. Grund­lage hierfür sind die jeweils geltenden gesetz­lichen Anfor­derungen, technischen Regeln sowie ein­schlägige Normen. Typische Anwendungs­bereiche im Gebäude sind:

  • Flucht- und Rettungswege

    Flucht- und Rettungs­wege sollten durch Rettungs­zeichen gekenn­zeichnet sein, um den Verlauf des Flucht­weges und die Richtung zu sicheren Bereichen oder Aus­gängen sicht­bar zu machen. Die Aus­führung orientiert sich in der Praxis unter anderem an den Anfor­derungen der ASR A1.3 sowie der DIN EN ISO 7010.

Anbringung von Brandschutzzeichen

Visualisierung: Beschilderungen müssen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen angebracht werden - hier das Brandschutzzeichen F001 über dem Feuerlöscher

  • Notausgänge

    Notausgänge sind in  Gebäuden ent­sprechend zu kenn­zeichnen, um sie ein­deutig erkenn­bar zu machen. Die Kenn­zeichnung sollte so ausge­wählt und ange­bracht sein, dass sie auch bei ein­geschränkten Sicht­verhält­nissen wahrgenommen werden kann.

  • Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder & Co.

    Brandschutzeinrichtungen wie Feuer­löscher, Wand­hydranten oder manuelle Brand­melder werden  durch Brand­schutz­zeichen gekennzeichnet. Dies kann helfen, die jeweiligen Ein­rich­tungen im Bedarfs­fall schneller aufzufinden. Sie folgt den Vorgaben der DIN EN ISO 7010. Auch ergänzende Sicher­heits­ein­richtungen wie Not­ruf­telefone oder Lösch­decken sollten mit ent­sprechenden Sicher­heits­zeichen ausg­estattet sein, um ihre Funktion und ihren Standort klar kenntlich zu machen.

  • Brand- und Rauchschutztüren

    Hinweise an Brand- und Rauch­schutz­türen machen auf deren besondere Funktion aufmerksam. Solche Kenn­zeichnungen dienen dazu, Fehl­ver­halten zu ver­meiden, etwa das Blockieren oder Offen­halten dieser Türen.

  • Sammelstellen im Außenbereich

    Sammelstellen werden außerhalb von Gebäuden gekenn­zeichnet, um im Räumungs­fall einen definierten Treff­punkt anzugeben. Sie unter­stützen die Organi­sation nach einer Evaku­ierung und die Über­prüfung der Anwesenheit.

Hinweis zu Normen und Vorschriften

Die Auswahl, Gestaltung, Größe und Anordnung von Sicherheits- und Brand­schutz­kenn­zeichen richtet sich nach den jeweils gültigen Vor­schriften, technischen Regeln und Normen (z. B. > ASR A1.3, > DIN EN ISO 7010) sowie nach der objekt­bezogenen Gefähr­dungs­beurteilung.


Welche Arten von Sicherheitszeichen gibt es?

Sicherheitszeichen sind in verschiedene Kategorien unter­teilt. Jede erfüllt eine klar definierte Funktion und hilft dabei, Gefahren zu begegnen sowie richtiges Ver­halten zu unter­stützen.
 

  • Rettungszeichen (grün) 
    kennzeichnen Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Erste-Hilfe‑Einrichtungen
     
  • Brandschutzzeichen (rot) 
    weisen auf Feuerlöscher, Brandmelder und andere Einrichtungen zur Brandbekämpfung hin
     
  • Gebotszeichen (blau) 
    schreiben ein bestimmtes Verhalten vor, um Sicherheit zu gewährleisten (z. B. Schutzkleidung tragen)
     
  • Verbotszeichen (rund, roter Rahmen) 
    kennzeichnen Handlungen, die aus Sicherheitsgründen untersagt sind
     
  • Warnzeichen (gelb) 
    machen auf mögliche Gefahren aufmerksam und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen
     

Eine eindeutige Zuordnung und korrekte Platzierung dieser Zeichen sorgt für klare Orien­tierung und erhöht die Sicher­heit im gesamten Gebäude.

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Wie groß müssen die Schilder sein?

Die Erkennbarkeit von Sicherheits­zeichen hängt unter anderem von deren Abmessungen ab. Welche Größe erforderlich ist, richtet sich danach, aus welcher Entfernung das jeweilige Zeichen noch eindeutig erkannt werden soll (Erkennungs­weite). In der nach­stehende Abbildung sind gängige Schild­größen in Abhängig­keit von der jeweiligen Erkennungs­weite aufgeführt. Diese Angaben beziehen sich auf Rettungs­zeichen, Brandschutz­zeichen und Zusatz­zeichen. Für Verbots-, Gebots- und Warn­zeichen gelten abweichende Größen.

Normen und Vorschriften – rechtliche Grundlagen im Überblick

Die Sicherheits‑ und Brandschutzkennzeichnung in Gebäuden ist nicht frei wählbar. Ihre Auswahl, Gestaltung, Größe und Anordnung richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und anerkannten Normen. Ziel ist eine einheitliche, verständliche und im Ernstfall sofort erfassbare Kennzeichnung. Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:

Die > Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber und Betreiber, Arbeitsstätten so zu gestalten und zu betreiben, dass Gefährdungen für Beschäftigte möglichst vermieden werden. Dazu gehört auch, dass Gefahrenstellen, Fluchtwege, Notausgänge sowie Brandschutzeinrichtungen eindeutig gekennzeichnet sind.


Die Technische Regel für Arbeitsstätten > ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie legt unter anderem fest:

  • welche Arten von Sicherheitszeichen einzusetzen sind,
  • welche Farben und Symbole zu verwenden sind,
  • wie Kennzeichnungen anzuordnen und sichtbar zu platzieren sind,
  • wie Kennzeichnung und Flucht‑ und Rettungspläne zusammenwirken.

Die ASR A1.3 gilt als anerkannter Stand der Technik. Weichen Betreiber davon ab, müssen sie ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachweisen.


Die internationale Norm > DIN EN ISO 7010 definiert die amtlichen grafischen Symbole für:

  • Rettungszeichen
  • Brandschutzzeichen
  • Warnzeichen
  • Gebots- und Verbotszeichen

Sie sorgt für eine einheitliche Symbolsprache, die auch von Personen ohne Sprachkenntnisse oder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen schnell verstanden wird. Die heute gültigen Sicherheits- und Brandschutzzeichen basieren auf dieser Norm.


Die Vorschriften und Regeln der > Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergänzen die staatlichen Vorgaben und geben praxisnahe Hinweise zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie unterstützen Betreiber dabei,

  • Gefährdungen richtig zu bewerten,
  • geeignete Kennzeichnungen auszuwählen,
  • Sicherheitsmaßnahmen verständlich zu kommunizieren.

Je nach Gebäudeart, Nutzung und Landesrecht können weitere Vorschriften relevant sein, zum Beispiel:

  • Landesbauordnungen
  • Sonderbauvorschriften (z. B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen oder Industrieanlagen)
  • Vorgaben aus Brandschutzkonzepten und behördlichen Auflagen
  • Anforderungen von Versicherungen

Normen und Vorschriften bilden den Rahmen – die konkrete Kennzeichnung ergibt sich jedoch immer aus der Gefährdungsbeurteilung und dem jeweiligen Brandschutzkonzept des Objektes. Art, Anzahl, Größe und Position der Sicherheits- und Brandschutzzeichen müssen auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein.



Unser Beitrag zu Ihrer Sicherheit

Wir prüfen Ihre bestehende Sicherheits- und Brandschutzkennzeichnung

  • auf Übereinstimmung mit geltenden Normen und Vorschriften,
  • auf Vollständigkeit, Aktualität und Einheitlichkeit,
  • im Abgleich mit Flucht‑ und Rettungsplänen sowie dem Brandschutzkonzept.

So schaffen wir gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere, verständliche und praxisgerechte Kennzeichnung – für mehr Sicherheit und klare Orientierung im Ernstfall.

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