Kompetenz im Brandschutz

Feuerlöscher Wartung und Prüfung

Mehr als eine Pflicht – für Ihre Sicherheit und rechtliche Absicherung

Die regelmäßige Feuerlöscher-Wartung nach DIN 14406 gehört zu Ihren Betreiber­pflichten. Ein Feuer­löscher ist im Ernstfall Ihr entschei­dendes Instru­ment zur Be­kämp­fung eines Ent­stehungs­brandes. Doch damit er jeder­zeit zuver­lässig funk­tioniert, reicht das bloße Vorhandensein an der Wand nicht aus. Staub, Temperatur­schwan­kungen oder Material­alterung können die Einsatz­fähigkeit schleichend beein­trächtigen.

Eine fristgerechte und fachgerechte Feuer­löscher-Wartung / Feuer­löscher Prüfung durch einen Sach­kundigen ist daher vorge­schrieben. Kommen Sie dieser Betreiber­pflicht sicher nach.

Wartung Feuerlöscher von Minimax

Fachgerechte und zuverlässe Feuerlöscher-Wartung durch qualifizierte Minimax-Servicetechniker

Mit Minimax haben Sie einen qualifizierten und verläss­lichen Partner, der Ihre Feuerlöscher prüfen und Ihre Feuerlöscher instand halten kann, egal welche Modelle oder Marken Sie in Ihrem Betrieb haben.

Ihr schneller Kontakt zur Wartung

Flexibilität nach Maß – Sie haben die Wahl:

Einzelwartung oder Full-Service

Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen an das Management seines Brandschutzes. Deshalb entscheiden Sie bei uns selbst, wie viel Unterstützung Sie benötigen:

  • Klassische Wartung: die fachgerechte Instandsetzung und Prüfung Ihrer Geräte zum Festpreis – zuverlässig und nach geltenden Normen
  • Service-Paket “COMFORT”: die komfortable Lösung für Betreiber. Sie erhalten ein komplettes Wartungs­paket mit voller Kosten­kontrolle und erweiterten Inklusiv­leistungen. > Download Broschüre COMFORT
     
  • Service-Paket “RENT”: Ihr Rundum-sorglos-Paket im Mietmodell. Statt zu investieren, mieten Sie Ihre Sicherheit einfach. Inklusive regelmäßiger Wartung, Austausch von Verschleißteilen und Rabatten auf Entsorgung und ausgewählte Service-Leistungen – für ein kalkulierbares Budget ohne Überraschungen. > Download Broschüre RENT


Bei uns finden Sie genau das Paket, das zu Ihrem Betrieb passt – vom punktuellen Check bis zur lückenlosen Rundum-Betreuung.


Minimax-Service-Pakete im Überblick

Leistungsbeschreibung STANDARD COMFORT RENT
Wartung und Dokumentation
Fahrtkostenpauschale je Anfahrt zur Wartung
Sonstige wartungsbedingte Dienstleistungen inkl. Ersatz­teile
Füllungen, Lösch­mit­tel­entsor­gung (regulär)
Wandhalterung + Beschil­de­rung bei Aus­stattung
Feuerlöscher 30 % Rabatt auf Preisliste           *|**
Zahlungsweise direkt nach Leistungserbringung jährlich im Voraus - 2 % Rabatt oder monatlich (wie Ratenzahlung) jährlich im Voraus - 2 % Rabatt oder monatlich (wie Ratenzahlung)
Mindestlaufzeit 12 Monate 48 Monate 24 Monate

STANDARD

Wartung und Dokumentation
Fahrtkostenpauschale je Anfahrt zur Wartung
Sonstige wartungsbedingte Dienstleistungen inkl. Ersatz­teile
Füllungen, Lösch­mit­tel­entsor­gung (regulär)
Wandhalterung + Beschil­de­rung bei Aus­stattung
Feuerlöscher
Zahlungsweise
direkt nach Leistungserbringung
Mindestlaufzeit
12 Monate

COMFORT

Wartung und Dokumentation
Fahrtkostenpauschale je Anfahrt zur Wartung
Sonstige wartungsbedingte Dienstleistungen inkl. Ersatz­teile
Füllungen, Lösch­mit­tel­entsor­gung (regulär)
Wandhalterung + Beschil­de­rung bei Aus­stattung
Feuerlöscher
30 % Rabatt auf Preisliste
Zahlungsweise
jährlich im Voraus - 2 % Rabatt oder monatlich (wie Ratenzahlung)
Mindestlaufzeit
48 Monate

RENT

Wartung und Dokumentation
Fahrtkostenpauschale je Anfahrt zur Wartung
Sonstige wartungsbedingte Dienstleistungen inkl. Ersatz­teile
Füllungen, Lösch­mit­tel­entsor­gung (regulär)
Wandhalterung + Beschil­de­rung bei Aus­stattung
Feuerlöscher
          *|**
Zahlungsweise
jährlich im Voraus - 2 % Rabatt oder monatlich (wie Ratenzahlung)
Mindestlaufzeit
24 Monate

*   Feuerlöscher bleiben Eigentum der Minimax Mobile Services GmbH
** Bei bis zu 10 Feuer­löschern schließen Sie schnell und ein­fach hier Ihren > Mietvertrag online ab!


Warum die regelmäßige Wartung für Sie unverzichtbar ist

  • Höchste Zuverlässigkeit:

    Nur ein fachgerecht gewartetes Gerät garantiert, dass Löschmittel und Druckquelle auch nach Jahren noch perfekt zusammenspielen.
     
  • Rechtliche Absicherung:

    Als Betreiber oder Arbeitgeber stehen Sie in der Verantwortung. Die regelmäßige Instandhaltung nach DIN 14406-4 und der Arbeitsstättenregel (ASR A2.2) ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt Sie im Schadensfall vor Haftungsrisiken und dem Verlust des Versicherungsschutzes.
     
  • Werterhalt:

    Eine professionelle Wartung verlängert die Lebensdauer Ihrer Brandschutzeinrichtungen durch frühzeitige Verschleißerkennung und vermeidet kostspielige Neuanschaffungen.

Feuerlöscher-Wartung von Minimax – Ihre Vorteile im Überblick

Präsenz

Durch die flächen­deckende Präsenz unserer qualifizierten Service­techniker in Deutsch­land und Öster­reich sind wir immer in Ihrer Nähe.

Höchster Qualitäts­standard der Branche

Stich­pro­ben­ar­tige Prü­fun­gen eines un­ab­hän­gi­gen Gut­ach­ters stel­len sicher, dass stets alle not­wen­di­gen War­tungs­schritte durch­ge­führt werden.

Vor-Ort-Beratung

Durch den Minimax-Ser­vice­tech­niker er­hal­ten Sie vor Ort eine kosten­lose Bera­tung zu Ihren Feuer­löschern.

Die Minimax-Servicetechniker beraten Sie individuell und unverbindlich

Die Minimax-Servicetechniker beraten Sie individuell und unverbindlich


Fragen & Antworten zur Feuerlöscher-Wartung

Feuerlöscher sind im Ernst­fall Lebens­retter, daher muss ihre Funktions­fähig­keit regel­mäßig über­prüft und sicher­gestellt werden. Durch die regel­mäßige Instand­haltung Ihrer Feuer­löscher erhöht sich die Lebens­dauer: 

  • Dauerdruck-Feuerlöscher (Pulver, Wasser, Schaum) bis zu 20 Jahre
  • Auflade-Pulverfeuerlöscher (Pulver, Wasser, Schaum) bis zu 25 Jahre
  • > Kohlendioxid-Feuerlöscher bis zu 25 Jahre

Im Sinne des § 1 der BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 4 „Druckanlagen" Punkt 2.1.b, Tabelle 4 und Nr. 7.10 sind tragbare und fahrbare Feuerlöscher überwachungsbedürftige Anlagen, die wiederkehrend nach BetrSichV geprüft werden müssen.

Diese Prüfungen werden von einer zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV durchgeführt, sofern es sich um ein Druckgerät mit einem Produkt aus maximal zulässigem Druck (PS) und maßgeblichem Volumen (V) von nicht mehr 1000 bar x Liter, handelt.

Darunter fallen alle tragbaren Feuerlöscher mit Ausnahme der 5 kg und 6 kg Kohlendioxid-Feuerlöscher (diese unterliegen der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ZÜS).


Die Instandhaltung der Feuerlöschgeräte muss erfolgen … 

  • nach Auslösung des Löschers: komplette Instandhaltung gemäß Instandhaltungsanweisung und DIN 14406-1,
  • nach 2 Jahren: komplette Instandhaltung gemäß Instandhaltungsanweisung und nach DIN 14406-1,
  • wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gemäß gültiger Version der BetrSichV – in der Regel spätestens 
    • nach 5 Jahren innere Prüfung (Öffnen des Behälters, Kontrolle des Löschmittels), 
    • nach 10 Jahren Festigkeitsprüfung / Druckprüfung des Behälters

Bei der Feuerlöscher Wartung werden alle Bau­teile auf ihre Funk­tions­fähig­keit und ihren ein­wand­freien Zustand über­prüft sowie Verschleiß­teile ggf. ausgetauscht.

Zum zwei­jährigen Wartungs- und Inspek­tions­umfang bei trag­baren Feuer­lösch­geräten nach DIN 14406 Teil 4 gehört: 

  • Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
  • Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
  • Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
  • Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV
  • Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen)
  • Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
  • Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels
  • Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit
  • Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit
  • Kontrolle auf Korrosionserscheinungen
  • Prüfung von Dichtungen
  • Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen
  • Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen
  • Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen
  • Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher (Prüfplakette)
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
  • Beachtung der Instandhaltungsanweisungen der Hersteller

In der Regel dauert eine Feuerlöscher Wartung 15 bis 20 Minuten, dies ist jedoch abhängig von der Art des Feuerlöschers, dem Löschmittel und dem Standort des Feuerlöschers (bspw. Einfluss von Witterungsverhältnissen). 


Über unsere spezielle > Landingpage zur Feuerlöscherwartung können Sie ganz einfach und bequem Ihre Service- und Angebotsanfragen zur Feuerlöscher Wartung an uns richten. Hier stehen Ihnen unsere Mitarbeiter per Chat, Telefon, E-Mail und Kontaktformular gern zur Verfügung!


Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen (nach DIN 14406, Teil 4) instand gehalten werden und durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Ihr Rundum-Service für den Brandschutz

Minimax übernimmt die fachgerechte Wartung, Prüfung und Entsorgung Ihrer Feuerlöscher – selbstverständlich auch für Fabrikate anderer Hersteller. Mit unserem deutschlandweiten Servicenetzwerk sind wir immer schnell bei Ihnen vor Ort. Fordern Sie jetzt Ihr > individuelles Wartungsangebot an!


(Quelle: bvfa-Merkblatt > Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern)

Die DIN 14406 Teil 4 "Tragbare Feuerlöscher – Instandhaltung" gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik, so dass die in dieser Norm genannten Anforderungen an Sachkundige für die Instandhaltung von Feuerlöschern als Maßstab herangezogen werden.

Der Sachkundige im Sinne dieser Norm ...

  • übernimmt die Gewähr in brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Instandhaltung der ihm anvertrauten Feuerlöscher,
  • muss die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen,
  • muss die Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit beherrschen, wie es seine Tätigkeit erfordert,
  • muss eine mindestens 3 Monate dauernde Ausbildung (durch betriebliche Ausbildung einschließlich Fachlehrgänge) und seine durch praktische Tätigkeit gewonnene Erfahrung auf Verlangen nachweisen,
  • muss seinen Kenntnisstand regelmäßig aktualisieren.

Als Unternehmer oder Betreiber tragen Sie die Verantwortung für den Brandschutz in Ihrem Betrieb. Ein professioneller Dienstleister wie Minimax bringt das nötige Fachwissen mit, um Ihre Anlagen rechtssicher zu betreuen. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Auflagen und Betreiberpflichten restlos erfüllt werden. Das schützt im Ernstfall Menschenleben, bewahrt Ihr Kapital vor Schäden und sichert Sie rechtlich ab.

Minimax bietet Ihnen einen Rundum-Service 

für den betrieblichen Brandschutz aus einer Hand. Dazu gehören:

  • Fachgerechte Planung: Ermittlung der benötigten Löschmitteleinheiten und Auswahl der passenden Löschmittel für Ihre spezifischen Unternehmensbereiche
  • Montage & Installation: fachgerechte Montage von Feuerlöschern sowie Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA) und Löschwassertechnik (LWT)
  • Instandhaltung: Regelmäßige Wartung und Prüfung aller Brandschutzkomponenten
  • Fachgerechte Altgeräte-Entsorgung: umweltgerechte und zertifizierte Entsorgung von ausgemusterten Feuerlöschern und Löschmitteln
  • Mitarbeiterschulung: Planung und Durchführung von praxisnahen Brandschutzübungen

Wie wird sichergestellt, dass keine Prüffristen vergessen werden?

Überlassen Sie die Terminplanung einfach uns. Durch unsere zentrale Servicesteuerung haben wir alle gesetzlichen Prüffristen und Termine für Ihre Feuerlöscher, RWA- und LWT-Anlagen fest im Blick. Wir planen die anstehenden Wartungen vorausschauend und stimmen die Termine rechtzeitig mit Ihnen ab, sodass Ihr Betrieb ungestört weiterlaufen kann.


Feuerlöscher sind technische Druckgeräte. Bei sogenannten Dauerdrucklöschern steht der Stahl- oder Aluminiumbehälter permanent unter hohem Druck. Aber auch Aufladelöscher stehen im Moment der Aktivierung durch eine interne CO2-Treibgaspatrone unter starkem Druck.

Aufgrund dieses inhärenten Drucks unterliegen Feuerlöscher im gewerblichen Bereich den strengen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das bedeutet für Sie als Betreiber:

  • Regelmäßige Wartung: Neben der standardmäßigen Prüfung alle zwei Jahre müssen Dauerdrucklöscher nach spätestens 10 Jahren einer zusätzlichen, tiefere Festigkeitsprüfung durch eine befähigte Person unterzogen werden.
  • Sicherheitsrisiko minimieren: Ein vernachlässigter, korrodierter oder beschädigter Behälter besitzt durch den ständigen Innendruck ein massives Schadenspotenzial. 

Eine regelmäßige Feuerlöscherprüfung ist somit kein bürokratischer Zwang, sondern ein essenzieller Schutz für Ihre Mitarbeiter und Gebäude – ganz unabhängig von einem realen Brandereignis. Veraltete, ungeprüfte Geräte stellen ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar.

Experten-Tipp für mehr Wirtschaftlichkeit

Wenn Sie veraltete Geräte austauschen, empfehlen wir den Wechsel auf moderne Aufladefeuerlöscher. Diese sind extrem wartungsfreundlich, langlebiger und die laufenden Wartungskosten sind in der Regel deutlich günstiger als bei Dauerdruckgeräten.


  • ASR A2.2 Kapitel 7.4

Die > ASR A2.2 (Feuerlöscher in Arbeitsstätten) beschreibt in diesem Kapitel (Instandhaltung und Prüfung), dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ersetzt werden.
 

  • DIN 14406 Teil 4

Die > DIN 14406 Teil 4 gilt für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3. Sie enthält Regeln, die die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige beschreibt. Auch hier wird ein Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von maximal zwei Jahren vorgeschrieben.
 

  • § 35 StVZO

Nach § 35 Straßenverkehrszulassungsordnung ist für tragbare Feuerlöschgeräte in Kraftomnibussen die wiederkehrende Inspektion innerhalb von 12 Monaten vorgeschrieben.
 

  • § 16 BetrSichV

Nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung, alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen.

Die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt. Durch die innere Prüfung alle 8 Jahre kann eine befähigte Person in Abhängigkeit von der Bauart des Feuerlöschers entscheiden, ob der Feuerlöscher einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden muss oder nicht.
 

  • Die Festigkeitsprüfung kann entfallen, wenn bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt wurden.
  • Für Feuerlöscher mit einem Druckinhaltsprodukt < 1.000 kann die Festigkeitsprüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203) durchgeführt werden.
  • Ist das Druckinhaltsprodukt > 1.000, erfolgt die Festigkeitsprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).


Weitere Informationen

Auf unserer Webseite "Wissenswertes für Brandschutzbeauftragte" finden Sie wertvolle Hinweise zur ASR A2.2, Informationen zur Feuerlöscher Wartung und weitere wichtige Informationen für Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: > Feuerlöscher, Wartung, ASR A2.2 und mehr

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