Im Rahmen der fachgerechten Entsorgung Ihrer Feuerlöscher und Löschmittel müssen neben veralteten oder defekten Feuerlöschern auch alle fluorhaltigen bzw. PFAS-haltigen Schaumfeuerlöscher aus Ihren Betrieben berücksichtigt werden, sofern sich diese nicht > zu PFAS-freien Geräten umrüsten lassen. Denn das erste EU-weite > Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel greift bereits Oktober 2026! Das fordert Betreiber zum Handeln auf!
Minimax ist Hersteller von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten und führt die Genehmigung für die freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Wir bieten Ihnen eine bundesweit einheitliche Abwicklung für die Rücknahme und Entsorgung Ihrer Feuerlöscher und Löschmittel.