Kompetenz im Brandschutz

Feuerlöscher entsorgen | Fachgerechte Entsorgung Feuerlöscher | Löschmittel entsorgen

Vorschriften, Kosten und sichere Entsorgungswege

Im Rahmen der fachgerechten Entsorgung Ihrer Feuerlöscher und Löschmittel müssen neben veralteten oder defekten Feuerlöschern auch alle fluorhaltigen bzw. PFAS-haltigen Schaumfeuerlöscher aus Ihren Betrieben berücksichtigt werden, sofern sich diese nicht > zu PFAS-freien Geräten umrüsten lassen. Denn das erste EU-weite > Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel greift bereits Oktober 2026! Das fordert Betreiber zum Handeln auf!

Minimax ist Hersteller von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten und führt die Genehmigung für die freiwillige Rücknahme nach § 26 Kreislauf­wirtschafts­gesetz. Wir bieten Ihnen eine bundesweit einheitliche Abwicklung für die Rücknahme und Entsorgung Ihrer Feuerlöscher und Löschmittel. 

Feuerlöscher und Löschmittel sind Sondermüll und müssen fachgerecht entsorgt werden

Feuerlöscher und Löschmittel sind Sondermüll und müssen fachgerecht entsorgt werden

Verlassen Sie sich bei der Abholung und Entsorgung Ihrer Feuerlöscher auf uns und erhalten Sie alle erforderlichen Dokumente zur Erfüllung Ihrer Nachweispflichten – sicher, seriös und gesetzeskonform.

Jetzt Entsorgungsangebot anfragen

Warum müssen Sie Ihre Feuerlöscher fachgerecht entsorgen lassen?

Eine professionelle, fachgerechte Entsorgung der Feuerlöscher ist dringend erforderlich, denn ...

  • Feuerlöscher gelten als Sondermüll. Es ist verboten, sie über den Hausmüll zu entsorgen, da die Geräte und das Löschmittel dadurch zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden können.
  • Feuerlöscher sind Druckgeräte; ihre Entsorgung muss durch Fachleute erfolgen. 
  • Feuerlöscher können bei Erschütterung versehentlich ausgelöst werden (z. B. bei nicht sicherer Verladung).

Wann muss ein Feuerlöscher entsorgt werden?

Eine Entsorgung kann erforderlich sein, wenn:

  • der Feuerlöscher dauerhaft außer Betrieb genommen wird,
  • eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich ist,
  • der Behälter beschädigt ist,
  • Altgeräte durch neue Feuerlöscher ersetzt werden,
  • betriebliche oder gesetzliche Anforderungen einen Austausch verlangen,
  • das Ende der vom Hersteller vorgegebenen Lebensdauer erreicht wurde.

Wo können Feuerlöscher entsorgt werden?

Entsorgung als Privatperson


Je nach regionalen Vorgaben können Feuerlöscher abgegeben werden bei:

  • Recycling- bzw. Wertstoffhöfen
  • Bauhöfen der Kommunen
  • Schadstoff- bzw. Giftmüllsammelstellen

Vor der Abgabe sollten Sie prüfen, ob die jeweilige Annahmestelle Feuerlöscher akzeptiert.
 

Entsorgung im Unternehmen


Für gewerbliche Betriebe gelten häufig zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten. Deshalb empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten und zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Hier können Sie auf ihren Prüfdienst zurückgreifen, sofern dieser nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für eine Rücknahme qualifiziert ist.
 


Minimax – Ihr Fachbetrieb für die Entsorgung Ihrer Feuerlöscher

Ihre Vorteile im Überblick

Fachgerechte Rücknahme

Minimax verfügt über die erforderlichen Voraussetzungen für die freiwillige Rücknahme von Feuerlöschern gemäß § 26 Kreislauf­wirtschafts­gesetz.

Gefahrloser Transport

Wir stellen nicht nur eine seriöse, sondern auch eine sichere und regelkonforme Abholung Ihrer Feuerlöscher sicher.

Unterstützung bei Nachweispflichten

Sie erhalten sämtliche erforderlichen Dokumentationen zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Nachweispflichten.

Bestmögliche Verwertung

Durch professionelle Recyclingprozesse können Rohstoffe zurückgewonnen und Ressourcen geschont werden.

Bundesweite Abwicklung

Einheitliche Prozesse ermöglichen eine komfortable und rechtssichere Entsorgung in ganz Deutschland.

Qualifizierte Entsorgungspartner

Wir arbeiten ausschließlich mit etablierten und zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen.


Wissenswertes zur fachgerechten Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln

Das > Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt die Entsorgung von Chemikalien, also auch von Löschmitteln und Feuerlöschern. Der Ausschuss für Abfalltechnik (ATA) der > Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall stuft Löschmittel nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ein. Feuerlöscher werden dabei in zwei Kategorien eingeteilt (je nach Löschmittel): gefährlicher Abfall und nicht gefährlicher Abfall.

Laut KrWG haftet auch der Abfallerzeuger (derjenige, der seine Feuerlöscher entsorgen will) für Schäden, die auf dem Transport und durch eine unsachgemäße Entsorgung entstehen können.


Feuerlöscher mit folgendem Löschmittel zählen zu gefährlichem Abfall:

  • Wasser (auch mit Zusätzen wie Netzmittel, Frostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel),
  • Schaum,
  • Metallbrand-Löschpulver,
  • Halon.

Auf jedem Feuerlöscher ist ersichtlich, mit welchem Löschmittel dieser befüllt ist.

Transport und Entsorgung

Gefährlicher Abfall darf nur in Verbindung mit Entsorgungsnachweisen bzw. einer sogenannten freiwilligen Rücknahmegenehmigung sowie einer Beförderungserlaubnis transportiert und entsorgt werden. Darüber hinaus besteht eine Dokumentations- und Nachweispflicht für Erzeuger, Beförderer und Entsorger.


Zu nicht gefährlichem Abfall zählen Feuerlöscher mit den Löschmitteln ...

  • ABC-Pulver,
  • BC-Pulver,
  • Kohlendioxid (CO2)

Auf jedem Feuerlöscher (Typschild) ist ersichtlich, welches Löschmittel dieser enthält.

Nicht gefährliche Abfälle erfordern eine formlose Dokumentationspflicht. Dafür kann ein Lieferschein ausreichen, auf dem vermerkt ist, dass der Abfall über Dritte entsorgt wurde.

Empfehlung 

für die Entsorgung Ihrer Feuerlöscher: Auch als nicht gefährlich eingestufte Pulverfeuerlöscher und Löschmittel sollten von Fachbetrieben entsorgt werden, um den fachgerechten Umgang zu gewährleisten. Eine Vermischung der Löschmittel kann schlimmstenfalls zu einer gefährlichen chemischen Reaktion führen.


Die Kosten für die Entsorgung von gängigen Feuerlöschern fallen unterschiedlich aus und hängen unter anderem von der Größe, dem Löschmittel und Gerätetyp ab. Für tragbare Feuerlöscher liegen die Entsorgungskosten häufig zwischen 10 und 30 Euro pro Gerät. Bei fahrbaren Feuerlöschern können die Kosten aufgrund des höheren Aufwands entsprechend höher ausfallen.


So entsorgen Sie sicher und bequem

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles und unverbindliches Angebot zur fachgerechten Entsorgung Ihrer Feuerlöscher an! Einfach dem Button folgen und das Kontaktformular ausfüllen!

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  • Fachgerechte Entsorgung von Feuerlöschern und Löschmitteln (pdf)
  • Entsorgung von ausgesonderten Feuerlöschern (bvfa-Merkblatt) (pdf)
  • Kundeninformation zur freiwilligen Rücknahme/Entsorgung von Feuerlöschern + Löschmittel (pdf)

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